Parlamentskorrespondenz Nr. 120 vom 02.03.2005

UMWELTAUSSCHUSS: UVP-GESETZ-NOVELLE IST PLENUMSREIF

V-F erleichtern Sportstättenbau, S-G kritisieren "UVP light"

Wien (PK) – Landesregierungen sollen künftig durch Einzelfallprüfungen entscheiden, ob bei der Errichtung von Sportanlagen im Zusammenhang mit internationalen Großveranstaltungen sowie bei der Wiedererrichtung und Adaption existierender Rennstrecken und von Teststrecken für Fahr- und Sicherheitsqualitätschecks eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden soll oder nicht, wobei ein beschleunigtes und vereinfachtes Verfahren vorgesehen ist. Darüber hinaus soll die Erweiterung vorwiegend militärisch genutzter Flugplätze von der UVP ebenso ausgenommen sein wie die Erweiterung ziviler Flugplätze, wenn die Zahl der Flugbewegungen in einem Prognosezeitraum von fünf Jahren unter 20.000 bleibt. – Diese Änderungen im UVP-Gesetz und im Bundesgesetz über den Umweltsenat empfahl der Umweltausschuss auf Antrag (511/A) und mit Mehrheit von ÖVP und FPÖ dem Nationalratsplenum in seiner heutigen Sitzung. Der Weg zu einem Beschluss der UVP-Gesetz-Novelle im heutigen Nationalratsplenum ist damit frei.  

Während die Vertreter der Koalitionsparteien und Umweltminister Josef Pröll mit der Erleichterung von Bauvorhaben im Zusammenhang mit sportlichen Großveranstaltungen argumentierten und auf die EU-Konformität der neuen Regelungen hinwiesen, kritisierten die Redner der Oppositionsparteien die Verschlechterung eines zentralen umweltpolitischen Rechtsinstruments. SPÖ und Grüne unterstrichen die Vorteile eines konzentrierten Verfahrens bei der Prüfung der Umweltauswirkungen von Großprojekten. Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) wandte sich zudem gegen die Anlassgesetzgebung der Koalitionsparteien zugunsten bekannter Projekte. Zudem bezweifelte Krainer die EU-Konformität der Kriterien für die vorgesehenen Einzelfallprüfungen.

In der Debatte räumte Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (G) zunächst ein, dass der neue Abänderungsantrag Einwänden wegen der EU-Widrigkeit, die gegen die ursprünglichen Absichten der Koalitionsparteien erhoben wurden, Rechnung trage. Da die Verschlechterungen bei der Erweiterung von Flugplätzen aber aufrecht blieben, Bürgerinitiativen und Anrainer keine Parteienstellung haben und die Einzelfallprüfung eine Verschlechterung des UVP-Gesetzes darstelle, lehnten die Grünen den Antrag ab. Er bringe eine „UVP-light“.

Abgeordneter Karlheinz Kopf (V), der den jüngsten Abänderungsantrag  eingebracht hatte, sprach von einer EU-Recht-konformen Gesetzesänderung und erinnerte die Grünen daran, dass NGO in der UVP Parteienstellung haben.

Abgeordneter Klaus Wittauer (F) stellte ebenfalls die Verbesserungen des neuen Abänderungsantrages dar und wies die Behauptung der Grünen zurück, Bürgerrechte würden beschnitten. Tatsächlich gehe es darum, Verzögerungen zu vermeiden und gleichzeitig die Umweltanliegen zu berücksichtigen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) kritisierte die UVP-Gesetznovelle als Anlassgesetzgebung, mit der versucht werde, „längst bekannte Projekte an einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbei zu schwindeln“. Die Kriterien, die für Einzelfallprüfungen maßgeblich sein sollen, entsprechen, so Krainer, nicht der EU-Richtlinie. Er sehe keinen Änderungsbedarf bei der UVP, die die Möglichkeit biete, Großprojekte umweltgerecht zu errichten. Wenn die Regierung einzelne Projekte von der UVP ausnehmen wolle, habe sie die rechtliche Möglichkeit dazu.

Auch Abgeordnete Eva Glawischnig (G) betonte die Vorteile einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die ein konzentriertes und integratives Verfahren darstelle. Es sei sinnlos eine Einzelfallprüfung durchzuführen, wenn danach eine UVP stattfindet, dadurch würde das Verfahren insgesamt verlängert. Österreich wäre gut beraten, seine Großveranstaltungen als „grüne Spiele“ zu vermarkten.

Umweltminister Josef Pröll hielt fest, dass niemand daran denke, Infrastrukturprojekte ohne UVP abzuwickeln, die Novelle gelte lediglich einem eng abgegrenzten Bereich von Sportstätten, die im Rahmen internationaler Großveranstaltungen erweitert werden. Da die ursprünglichen Vorschläge rechtlich problematisch gewesen seien, habe man mit dem Instrument der Einzelfallprüfung einen Weg gefunden, damit die Behörde erster Instanz entscheiden könne, ob Umweltbeeinflussungen zu erwarten seien oder nicht. Dies entspreche der EU-Rechtslage. Die Bürger werden keineswegs entrechtet und NGO haben Zugang zum UVP-Verfahren, hielt der Minister fest, der seine Absicht betonte, die Fußballeuropameisterschaft 2008 ökologisch nachhaltig zu gestalten. (Schluss)