Parlamentskorrespondenz Nr. 154 vom 09.03.2005

BUDGETBEGLEITGESETZ PASSIERT BUDGETAUSSCHUSS

S/G problematisieren Gehaltsdifferenz von AHS- und Hauptschullehrern

Wien (PK) – Der Budgetausschuss hat heute Nachmittag eine Regierungsvorlage für ein Begleitgesetz (829 d.B.) zum Budgetentwurf 2006 teils einstimmig, teils mit unterschiedlichen Mehrheiten verabschiedet. Der Entwurf enthält die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung eines mit bis zu 100 Mill. € dotierten Fonds beim Außenministerium, der zur Finanzierung von Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen im Ausland dienen soll. Das erste Projekt ist die Sofort- und Wiederaufbauhilfe für die Tsunami-Opfer. Zugleich erhält der Finanzminister die Ermächtigung, den 40 %-Bundesanteil am Flughafen Linz GesmbH um 6,5 Mill. € je zur Hälfte an das Land Oberösterreich und die Stadt Linz zu verkaufen. Mit Dienstrechtsänderungen im Schulbereich werden die Vergütungen für die Klassenführung an allgemein bildenden Pflichtschulen vereinheitlicht und das Jahresnormmodell im Landeslehrerdienstrecht auf unbestimmte Zeit verlängert.

Die S-Abgeordneten Christoph Matznetter und Johann Moser kritisierten, dass der Inhalt dieses sogenannten Budgetbegleitgesetzes mit dem Budget 2006 nichts zu tun habe, und vermissten Maßnahmen zur Erreichung von Zielen, die der Finanzminister in seiner Budgetrede angesprochen habe, für die aber im Budgetentwurf keine Mittel vorgesehen seien. Matznetter listete konkret auf: Reduktion der Lohnnebenkosten, Entlastung und Eigenkapitalstärkung von KMU, Erhöhung der Kaufkraft und Senkung der Arbeitslosigkeit. Die SPÖ lehne daher den Titel „Budgetbegleitgesetz“ ab. - Matznetters Rückverweisungsantrag an den Finanzausschuss blieb in der Minderheit der Oppositionsparteien.

Weitere Fragen des Abgeordneten Matznetter richteten sich auf die seiner Ansicht nach geringe Bewertung des Bundesanteils am Flughafen Linz sowie auf die Begründung für die unterschiedliche Entlohnung von AHS- und Hauptschullehrern, obwohl Hauptschullehrer denselben Lehrplan zu erfüllen haben wie AHS-Lehrer.

Abgeordneter Günter Stummvoll (V) hielt die Formaldebatte darüber, in welchem Ausschuss Vorlagen behandelt würden, über die sich die Fraktionen inhaltlich einig seien, für überflüssig.

Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) plädierte dafür, die Änderung des Landeslehrerdienstrechts im Unterrichtsausschuss zu behandeln und hielt es nicht für gerechtfertigt, Klassenvorständen in Hauptschulen nur 50 % der diesbezüglichen Vergütung in AHS zuzuerkennen.

Auch Abgeordneter Werner Kogler (G) bezweifelte, dass es gerechtfertigt sei, Pflichtschullehrern weniger für ihre Tätigkeit als Klassenvorstand zu geben als Bundeslehrern, und bedauerte, dass man die Chance einer Dienstrechtsnovelle nicht nütze, höhere Einstiegsgehälter bei flacherer Gehaltskurve zu beschließen. Eine Zustimmung der Grünen zur Dienstrechtsnovelle behielt sich Kogler für das Plenum vor. Seine Detailfragen galten der Bewertung des Bundesanteils am Linzer Flughafen und der Fonds-Lösung für die Finanzierung von Katastrophenhilfe im Ausland sowie der Absetzbarkeit von Spenden.

Abgeordneter Markus Fauland (F) fragte, ob der militärische Flugbetrieb am Flughafen Linz durch den Verkauf der Bundesanteile beeinträchtigt werden könnte.

Abgeordneter Fritz Neugebauer (V) informierte darüber, dass die Änderung des Landeslehrer-Dienstrechts zwischen Bundesregierung und der Gewerkschaft der Pflichtschullehrer akkordiert sei, dass sie sich positiv auf die Lehrer-Beschäftigung auswirke und dass die unterschiedlichen Beträge zur Abgeltung der Klassenvorstandstätigkeit von AHS-Lehrern und Hauptschullehrern ihren Grund in den völlig unterschiedlichen Entlohnungssystemen dieser beiden Lehrergruppen haben.

Finanzstaatssekretär Alfred Finz erläuterte die unterschiedlichen Gehaltssysteme der AHS-Lehrer und der Hauptschullehrer und die daraus resultierende unterschiedliche Abgeltung der Tätigkeit als Klassenvorstand. Hauptschullehrer erhalten alle ihre Tätigkeiten im Rahmen eines Gesamtdienstzeitmodells abgegolten, AHS-Lehrer bekommen für Verwaltungstätigkeiten hingegen eine Vergütung außerhalb ihrer Lehrverpflichtung.

Beim Fonds für die Finanzierung von Katastrophenhilfe im Ausland, der vom Rechnungshof geprüft werde, handle es sich um einen unselbständigen Fonds, de facto um eine Überschreitungsgenehmigung. Gelder fließen erst dann, wenn sie gebraucht werden. Ob im Beirat für den Auslandskatastrophenfonds NGO-Vertreter tätig sein werden, wie Abgeordneter Kogler anregte, sei noch nicht entschieden.

Die Arbeitsgruppe zur steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden tage bereits und prüfe einerseits Budgetauswirkungen andererseits das zu erwartende Mehraufkommen an Spenden.

Die unterschiedliche Bewertung des Bundesanteils am Flughafen Linz liege daran, dass in diesem Anteil – im Unterschied zu anderen Flughäfen - kein Liegenschaftsanteil enthalten sei. Der militärische Flugbetrieb sei von der Veräußerung des Bundesanteils nicht berührt. (Schluss)