Parlamentskorrespondenz Nr. 158 vom 10.03.2005

ZWEIDRITTELMEHRHEIT BEI SCHULGESETZEN SOLL FALLEN

Alle für Schulgeldfreiheit, trotzdem Uneinigkeit zwischen Parteien

Wien (PK) - Die Zweidrittelmehrheit als Beschlusserfordernis für Schulgesetze soll nun endgültig abgeschafft werden. Darüber bestand im heutigen Unterrichtsausschuss ein Grundkonsens aller vier Fraktionen. Die Abstimmung darüber wurde jedoch vertagt, da derzeit eine diesbezügliche Initiative der Bundesregierung in Begutachtung steht und man die Stellungnahmen abwarten möchte.

Während der der Debatte zu Grunde liegende Antrag von ÖVP und FPÖ zur Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes (531/A) die ersatzlose Streichung von Art. 14 Abs. 10 B-VG betreffend das Schulwesen und Art. 14a Abs. 8 B-VG betreffend das land- und forstwirtschaftliche Schulwesen vorsieht, brachte die SPÖ einen Antrag ein, in dem explizit verlangt wird , dass der Besuch öffentlicher Schulen mit Ausnahme eines Beitrages zu den Kosten der Verpflegung unentgeltlich ist, die Republik ein öffentliches Schulwesen in bestmöglicher Qualität zu gewährleisten hat und die Schulpflicht zumindest bis zum Ende der Lehrzeit dauert.

Bundesministerin Elisabeth Gehrer zeigte dafür kein Verständnis, zumal die SPÖ mehrmals dafür eingetreten sei, die Zweidrittelmehrheit bei Schulgesetzen "ohne Wenn und Aber" abzuschaffen, und nun plötzlich Bedingungen stelle. Dem hielt Abgeordnete Andrea Kuntzl (S) entgegen, dass damit nicht gemeint gewesen sei, die SPÖ stimme jeder Formulierung zu.

SCHULGELDFREIHEIT - TROTZ KONSENS DISSENS

Eine intensive Debatte entbrannte über das Thema der Schuldgeldfreiheit. Dazu gab nicht nur der oben erwähnte vertagte Antrag Anlass, sondern auch der umfassende Entschließungsantrag von ÖVP und FPÖ, der auf die Ergebnisse des Reformdialogs reagiert und deren rasche Umsetzung fordert (543/A[E]), sowie der Antrag der Grünen betreffend "Garantie der Schulgeldfreiheit" (557/A[E]).

Während es SPÖ und Grüne darauf beharrten, die Schulgeldfreiheit in der bestehenden Verfassung zu verankern, argumentierten ÖVP und FPÖ, die neue Verfassung mit dem Grundrechtskatalog abwarten zu wollen. Der Vorsitzende des Unterrichtsausschusses Werner Amon (V) meinte, es mache wenig Sinn, nun einzelne Bereiche aus dem geplanten Grundrechtskatalog punktuell herauszunehmen. Die Abgeordneten Mares Rossmann und Barbara Rosenkranz (beide F) stellten aus ihrer Sicht klar, dass die Frage des Schulgeldes kein Thema sei und keine Partei es sich leisten könne, Schulgeld einzuführen. Die SPÖ versuche aus Parteitaktik, Angst zu schüren und die Eltern zu verunsichern.

Bundesministerin Elisabeth Gehrer versicherte, niemand denke an die Einführung eines Schulgeldes. Sie verwies auch auf die UN-Kinderrechtskonvention, in der es heiße, kein Staat dürfe unter das bereits erreichte Ziel zurücktreten, und das sei bindend.

Um ihr klares Ja zur Schulgeldfreiheit in der derzeit bestehenden Form zu unterstreichen, brachten die Abgeordneten Werner Amon (V) und Mares Rossmann (F) seitens der ÖVP und FPÖ einen eigenen Entschließungsantrag ein, in dem die Bundesregierung ersucht wird, ihre ablehnende Haltung zur Einführung von Schulgeld beizubehalten und weiterhin dafür einzutreten, dass im Grundrechtskatalog der neuen Verfassung das Recht auf Bildung und die Schulgeldfreiheit verankert werden.

In diesem Antrag wird auch auf die geltenden Bestimmungen des § 5 Schulorganisationsgesetz und des § 14 Pflichtschulerhaltungs‑Grundsatzgesetz sowie auf internationale Verträge verwiesen. So stelle nicht nur die UN-Kinderrechtskonvention die Schulgeldfreiheit sicher, sondern diese werde auch mit dem Inkrafttreten der EU-Verfassung auf europäischer Ebene festgeschrieben. Darüber hinaus habe man im Österreich-Konvent eine Formulierung zu einem Grundrecht auf Bildung eingebracht.

Das war jedoch der Opposition zu wenig. Abgeordneter Erwin Niederwieser, Abgeordneter Josef Broukal (beide S) und Abgeordneter Dieter Brosz (G) betonten, dass inhaltlich zwar keine Differenzen bestünden, man aber das Bekenntnis der Regierung glauben könne oder auch nicht. Die Ministerin und Abgeordnete der Regierungsfraktionen seien anfangs auch gegen die Einführung von Studiengebühren gewesen, und dann hätten sie diesen doch zugestimmt. Daher sei man nun sensibilisiert. Auch sei der Hinweis auf die UN‑Kinderrechtskonvention zu wenig. Diese hätte längst in den Verfassungsrang gehoben werden müssen, meinten die Abgeordneten Beate Schasching und Elisabeth Grossmann (beide S). Abgeordneter Kurt Gaßner (S) stellte in diesem Zusammenhang die Frage in den Raum, ob es sinnvoll sei, Privatschulen als Konkurrenz zum öffentlichen Schulwesen aufzubauen.

Abgeordneter Broukal äußerte auch die Befürchtung, die Regierung wolle die Schulgeldfreiheit nur für die Zeit der Schulpflicht festlegen, womit die AHS-Oberstufe und die BHS nicht mehr erfasst wären. Dem wurde von den Abgeordneten der Regierungsfraktionen heftig widersprochen. Abgeordnete Corinna Felzmann (V) stellte auch aus der Sicht der Wirtschaft klar, dass man in keiner Weise für die Einführung von Schulgeld eintrete. Eine diesbezügliche Falschmeldung über die Aussage von Christoph Leitl sei von der APA selbst korrigiert worden. Ihm sei es lediglich um eine leistungsbezogene Bezahlung von LehrerInnen und um eine Kostenbeteiligung für die Nachmittagsbetreuung gegangen. 

Abgeordneter Dieter Brosz (G) trat dafür ein, die Schulgeldfreiheit auch für ganztägige Schulformen vorzusehen, da man sonst nicht von Wahlfreiheit sprechen könne. Bundesministerin Elisabeth Gehrer hatte in ihrer Stellungnahme unterstrichen, dass sich die Bundesregierung nicht zur Schulgeldfreiheit für die Nachmittagsbetreuung bekenne. Der Unterricht selbst sei und bleibe selbstverständlich unentgeltlich, erläuterte die Ministerin, darüber hinaus würden auch zehn Lernstunden bezahlt. Für zusätzliche Freizeitangebote und das Mittagessen müssten jedoch die Eltern einen Beitrag leisten, und das sei auch in Finnland so.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag der Grünen betreffend Schulgeldfreiheit mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ mehrheitlich abgelehnt. Der von den Regierungsfraktionen vorgelegte Antrag zu diesem Thema wurde von diesen mehrheitlich angenommen.

PISA UND DIE FOLGEN

Der von ÖVP und FPÖ eingebrachte umfassende Antrag betreffend Umsetzung der Ergebnisse des Reformdialogs wurde mit ÖVP‑FPÖ‑Mehrheit angenommen.

Zur Abschaffung der Zweidrittelmehrheit bei Schulgesetzen hält dieser Antrag dezidiert fest, dass damit die Schule sicherlich kein Experimentierfeld werde. Das zeigten auch die Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern. Grundlegende Änderungen erforderten nämlich einen Zeitrahmen von 10 Jahren. Schule brauche Sicherheit und Kontinuität. Gerade bei Fragen der Schulentwicklung im Organisationsbereich sei die Einbindung der Schulpartner besonders wichtig. Die Verfassungsmehrheit habe sich in der Vergangenheit bei der Weiterentwicklung des Schulwesens als nicht zielführend erwiesen und zu Reformstau und Blockade geführt.

Die beiden Regierungsfraktionen sprechen sich im gegenständlichen Antrag auch für die Beibehaltung des differenzierten Schulsystems, für die Wahlfreiheit der Eltern bei der Tagesbetreuung und für die Beibehaltung des Religionsunterrichts aus. Weitere Punkte des Forderungskatalogs betreffen die Einführung der Fünf-Tage-Woche und die Tagesbetreuung als Angebot. Hinsichtlich einer besseren Orientierung an den Bedürfnissen der Kinder fordern die V-F-Abgeordneten die Schuleinschreibung ein Jahr vor Schuleintritt und eine verpflichtende Teilnahme an Sprachförderung für Kinder mit Sprachmängeln, einen flexiblen Förderunterricht über das Unterrichtsjahr hinweg, den Ausbau der Aktion "Lesefit" und den Ausbau des Angebots in Mathematik und Naturwissenschaften. Um den Lehrberuf zu professionalisieren, soll es eine verpflichtende Lehrerfortbildung grundsätzlich in der unterrichtsfreien Zeit geben. Die Pädagogischen Akademien sollen in Pädagogische Hochschulen umgewandelt werden, Führungskräfte sollen besser qualifiziert und die Schulaufsicht neu strukturiert werden.

Die Opposition begründete ihre Ablehnung damit, dass der Bericht der Zukunftskommission noch nicht vorliege. Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) bezeichnete die Vorgangsweise als eine Desavouierung der Kommission und deponierte mit seinem Klubkollegen Josef Broukal den Wunsch der SPÖ, sich ernsthaft mit den Ergebnissen der Kommission im Parlament auseinanderzusetzen, um gemeinsame Standpunkte erarbeiten zu können. Mit einigen Punkten des Antrags könne die SPÖ durchaus mitgehen, merkten beide an. Außerdem meinte Niederwieser, die Themen des Reformgipfels seien andere gewesen als die im Antrag angeführten. Abgeordneter Robert Rada (S) stieß sich vor allem an der Aussage des Antrags, die Zweidrittelmehrheit sei schuld an der Blockade, und zählte einige Bereiche, wie Schulautonomie, Schulpartnerschaft, Schulversuche auf, wofür keine Zweitdrittelmehrheit notwendig sei.

Die Abgeordneten Andrea Kuntzl und Beate Schasching (beide S) traten vehement für die Einführung ganztägiger Schulformen ein, Beate Schasching hielt in diesem Zusammenhang auch ein Plädoyer für die Ausweitung des Turnunterrichts im Hinblick auf den schlechten Gesundheitszustand der SchülerInnen. Abgeordneter Christian Faul (S) vermisste die Ansätze im Budgetentwurf für die vorgeschlagenen Maßnahmen.

Für Abgeordneten Dieter Brosz und Abgeordnete Sabine Mandak (beide G) weist der Antrag zu große Lücken auf. Es fehle beispielsweise die soziale Problematik und eine ausreichende Budgetierung für die darin vorgeschlagenen Maßnahmen. Beide sahen in dem vorliegenden Antrag durchaus einige positive Ansätze, an keiner Stelle werde aber über die finanzielle Bedeckung gesprochen. Die Aktion "Lesefit" sei zwar richtig, aber eine zu schwache Antwort auf die Leseschwäche. Vor allem müsste man bei der Ausbildung der LehrerInnen auf eine entsprechende Vorbereitung für den Unterricht von Kindern mit nicht deutscher Muttersprache Wert legen.

Im Gegensatz zu diesen kritischen Äußerungen wurde der Antrag von den Abgeordneten der Regierungsfraktionen begrüßt. So meinte etwa Abgeordneter Werner Amon (V), dass darin wesentliche Anliegen der ÖVP enthalten seien, und Abgeordnete Mares Rossmann (F) unterstrich die Bedeutung der Beibehaltung des differenzierten Schulsystems, das auch die Umsetzung des Kärntner Modells einer inneren Differenzierung möglich mache. Abgeordneter Alfred Brader (V) begrüßte insbesondere den Plan einer frühen Diagnose und Förderung als eine große Chance für benachteiligte Kinder. Abgeordnete Gertrude Brinek (V) wies darauf hin, dass das finnische Schulsystem nicht mit dem in Österreich diskutierten Gesamtschulsystem zu tun habe, und verlangte insbesondere eine Evaluation der in den Schulen eingesetzten Förderungsmittel. Auch sie hielt es für notwendig, möglichst früh die Schulfähigkeit von Kindern festzustellen.

Bundesministerin Gehrer hielt fest, dass die Zukunftskommission eine breite Diskussion im Rahmen einer offenen Plattform geführt habe. Sie werde in Kürze ihren Endbericht vorlegen. Für die Umsetzung gebe es kurz-, mittel- und langfristige Ziele. Vieles sei bereits im Laufen, in einzelnen Bereichen gebe es eine Weiterentwicklung.

ZWEI ANTRÄGE DER GRÜNEN VERTAGT

Im weiteren Verlauf des Ausschusses wurde der Antrag der Grünen betreffend Nachmittagsbetreuung für SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und außerordentliche SchülerInnen mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ vertagt, obgleich sich die Abgeordneten der beiden Regierungsfraktionen positiv dazu äußerten. (528/A[E])

Franz-Josef Huainigg (V) monierte eine entsprechende Schulung der BetreuungslehrerInnen und Mares Rossmann (F) wollte vor einer Abstimmung eine Bedarfserhebung abwarten. Dieser Argumentation konnten sich die Abgeordneten Dieter Brosz (G) und Erwin Niederwieser (S) nicht anschließen.

Die Bildungsministerin wird in dem Antrag aufgefordert, die notwendige Anzahl der LehrerInnen zur Verfügung zu stellen.

Ein völlig anderes Thema behandelt der dritte Antrag der Grünen, der heute auf der Tagesordnung stand. Die Grünen thematisieren darin die Probleme, welche bei der Einvernahme von SchülerInnen als ZeugInnen im Rahmen von Disziplinarverfahren auftreten. Sie verlangen daher entsprechende Änderungen im Beamten-Dienstrechtsgesetz und im Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz. Insbesondere soll die Anwesenheit von Vertrauenspersonen und die Vernehmung in Abwesenheit des/der Beschuldigten analog der Strafprozessordnung ermöglicht werden. (530/A[E])

Dieser Antrag wurde ebenfalls mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit vertagt. Abgeordneter Fritz Neugebauer (V) unterstützte jedoch grundsätzlich auch diesen Antrag. Man sei derzeit mit dem zuständigen Bundeskanzleramt im Gespräch, das Disziplinarrecht zu verhandeln und er erwarte sich einen Abschluss Mitte des Jahres. Dabei gehe es insbesondere auch um Probleme in Zusammenhang mit einem Autoritätsverhältnis. (Schluss)