Parlamentskorrespondenz Nr. 165 vom 14.03.2005

REGIERUNGSVORLAGEN

ABKOMMEN MIT KROATIEN ÜBER GEGENSEITIGE HILFE BEI KATASTROPHEN

Durch ein Abkommen mit Kroatien wird nun ein völkerrechtlicher Rahmen für gegenseitige rasche und unbürokratische Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen geschaffen. Der Vertrag orientiert sich dabei an bereits bestehenden Abkommen Österreichs mit Deutschland, Liechtenstein, Slowenien, der Slowakei, Ungarn und Tschechien. Auf österreichischer Seite ist zudem beabsichtigt, mit sämtlichen Nachbarstaaten und Staaten der näheren Umgebung derartige Abkommen zu schließen. (807 d.B.)

SCHIFFFAHRTSRECHTSNOVELLE BRINGT ANPASSUNGEN UND KLARSTELLUNGEN

Das österreichische Schifffahrtsrecht soll durch eine Novelle an bestehende Rechtsnormen, etwa aus dem Bereich der Europäischen Union, angepasst werden. Die Regierungsvorlage nimmt dabei aber auch Klarstellungen bezüglich der "Schifffahrtspolizei" vor. Dieser Begriff, der eine Verwaltungspolizei bezeichnete, in der Vergangenheit aber mehrfach zu Verwechslungen mit auf der Donau tätigen Einheiten der öffentlichen Sicherheit geführt hatte, wird nun durch den Terminus "Schifffahrtsaufsicht" ersetzt. (814 d.B.)

 

VERTRAG MIT DEUTSCHLAND REGELT GRENZÜBERSCHREITENDE SICHERHEITSKOOPERATION

Ein Abkommen mit Deutschland dient der grenzüberschreitenden informationellen und operativen Zusammenarbeit der Polizei- und Justizbehörden bei der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und der Verbrechensbekämpfung. In diesem Sinn sollen vor allem verfahrensmäßige Erleichterungen im grenzüberschreitenden Amtshilfeverkehr sowie neue Ermächtigungen für grenzüberschreitendes polizeiliches Einschreiten (z.B. gemischte Streifen, grenzüberschreitende verdeckte Ermittlungen) geschaffen werden. Die Vertragspartner wollen darüber hinaus auch ihre polizeilichen Strategien besser aufeinander abstimmen und den Informationsaustausch beschleunigen. (816 d.B.)

INTERNATIONALE STANDARDS IM KAMPF GEGEN MENSCHENHANDEL

Ein Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität setzt weltweite Standards bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens und bei der Definition von Menschenhandel. Es beinhaltet Bestimmungen über die Schaffung von Straftatbeständen und Vorschriften über den Opfer- und Zeugenschutz und weitet die internationale Zusammenarbeit bei der Verfolgung der Delikte aus. (825 d.B.)

ZIVILRECHTLICHE ASPEKTE INTERNATIONALER KINDESENTFÜHRUNG: VIER NEUE STAATEN TRETEN ÜBEREINKOMMEN BEI

Bulgarien, Estland, Lettland und Litauen treten dem Haager Übereinkommen über zivilrechtliche Aspekte internationaler Kindesentführungen bei. Durch die entsprechende Annahmeerklärung Österreichs erweitert sich der territoriale Geltungsbereich des Übereinkommens damit auf alle Mitgliedstaaten der EU und - mit Bulgarien - auf einen weiteren Mitgliedstaat des Europarates. (831 d.B.) (Schluss)