Parlamentskorrespondenz Nr. 182 vom 17.03.2005

MEDIENDEBATTE IM VERFASSUNGSAUSSCHUSS

KommAustria-Gesetz wird novelliert

Wien (PK) - Mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünenpassierte heute eine Novelle zum KommAustria-Gesetz (KOG) den Verfassungsausschuss.

Die Novelle war auf Grund des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom Oktober 2004 notwendig geworden. Der VfGH hält darin die Neuordnung der Finanzierung der RTR-GmbH (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) für erforderlich. Die RTR-GmbH unterstützt die KommAustria und Telecom-Control-Kommission und dient der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben. Der VfGH hat deshalb am bisherigen Finanzierungsmodell Kritik geübt, weil nach den geltenden Bestimmungen die beitragspflichtigen Marktteilnehmer auch Aufgaben finanzieren müssen, die nicht nur in ihrem Interesse, sondern auch im öffentlichen Interesse liegen. Der Teil des Aufwandes, der für die Aufgabenerfüllung im Interesse der Allgemeinheit erforderlich ist, soll nun aus dem Budget finanziert werden.

Dem trägt der entsprechende Initiativantrag der beiden Regierungsparteien ÖVP und FPÖ Rechnung (544/A). So wird im § 10 die Finanzierung der Telekom-Control und der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation neu geregelt. Eine Bewertung, so die Erläuterungen, hätte ergeben, dass etwa 75 % des Aufgabenaufwandes der beiden Behörden im Interesse der Marktteilnehmer liege. Daher ist ein Zuschuss aus dem Bundesbudget in der Höhe von jährlich 2 Mill. € wertgesichert vorgesehen. Für den Fachbereich Rundfunk ist nach § 10a ein Zuschuss von jährlich 0,75 Mill. € vorgesehen. Darüber hinaus werden im § 5a die Aufgaben der RTR-GmbH neu geregelt.

Die Vorlage wurde unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages angenommen, der in den §§ 10 und 10a festhält, der branchenspezifische Aufwand der RTR-GmbH sei unter Bedachtnahme auf die Stellungnahmen der Beitragspflichtigen und unter Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit festzustellen. Das Gesetz soll rückwirkend mit 1. Jänner 2005 in Kraft treten.

Die vorliegende Novellierung wurde von den Abgeordneten zum Anlass genommen, grundsätzlich über die Medienpolitik, insbesondere die Politik hinsichtlich des ORF, zu diskutieren. So kündigte gleich zu Beginn Abgeordneter Stefan Prähauser (S) seitens der SPÖ an, der Vorlage nicht zustimmen zu können. Die SPÖ hätte von Anfang an Probleme mit der KommAustria gehabt und die Skepsis hätte sich bestätigt. Die Behörde sei nicht hundertprozentig eigenständig, wie es im europäischen Sinne notwendig wäre. Er kritisierte auch stark, dass der ORF immer mehr ins Fahrwasser Privater komme, insbesondere mit den Gewinnspielen.

Diese Auffassung wurde vom Klubobmann der SPÖ Josef Cap bekräftigt. Den Vorwurf, dass die SPÖ die Unabhängigkeit der KommAustria durch die Verweigerung der Zweidrittel-Mehrheit verhindert hätte, wollte er nicht gelten lassen, denn die SozialdemokratInnen stünden auf keinen Fall für eine nur scheinbar unabhängige Behörde zur Verfügung. Cap warf vor allem der ÖVP vor, sich die Medienlandschaft "untertan machen" zu wollen. Das gelte nicht nur für die Printmedien, sondern auch für den ORF, wo man einen zentralen Chefredakteur installiert habe, mit dem Erfolg, dass beispielsweise die ZiB 1 nur mehr halb so viele Zuschauer habe. Man müsse sich die Frage stellen, welche Rolle der ORF in Zukunft spielen solle.

Auch Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) mutmaßte, die ÖVP betrachte den ORF als Transportmittel für die eigene Politik.

Abgeordnete Ulrike Baumgartner-Gabitzer (V) reagierte darauf mit großem Bedauern und hielt aus ihrer Sicht dem abermals entgegen, dass es die SPÖ gewesen sei, die keine unabhängige Behörde wollte. Seit Staatssekretär Morak die Medienpolitik in die Hand genommen hätte, werde endlich auch Medienpolitik gemacht, so Baumgartner-Gabitzer. Ähnlich argumentierte ihre Klubkollegin Karin Hakl.

Daraufhin betonte Staatssekretär Franz Morak mit Nachdruck, keiner wolle den ORF zerschlagen oder privatisieren. Die Regierung beabsichtige aber, die Medienszene dieses Landes in die Neuzeit zu führen, zumal Österreich, wie viele andere europäische Länder, mit dem Problem übermächtiger öffentlich-rechtlicher Medien konfrontiert sei. Man sei zu sehr nationalbewusst vorgegangen und habe die Zeit nicht genutzt, um konkurrenzfähig zu werden. Medien könnten aber nicht mehr national definiert werden. Man solle sich daher sowohl zum öffentlich-rechtlichen Medium bekennen, gleichzeitig aber die Rahmenbedingungen für Private verbessern.

Abgeordnete Terezija Stoisits (G) begründete ihre Zustimmung damit, dass die Vorlage eine pragmatische Lösung darstelle. Sie bedauerte aber ebenfalls, dass es keine unabhängige Behörde gibt. (Fortsetzung)