Parlamentskorrespondenz Nr. 198 vom 31.03.2005

REPARATUR DES KOMM-AUSTRIA-GESETZES BESCHLOSSEN

Wien (PK) - Mit einem Antrag der Koalitionsfraktionen kam der Nationalrat einem Erkenntnis des VfGH nach, dem zufolge die Finanzierung des Aufwands im Zusammenhang mit der Rundfunkregulierung auf eine neue Grundlage gestellt werden muss.

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) erinnerte daran, dass diese Novelle erforderlich geworden sei, weil die ursprüngliche Fassung vor dem Verfassungsgerichtshof nicht gehalten habe. Es könne auch nicht sein, dass etwas ausgegliedert werde und dann die Personalkosten ins Unermessliche stiegen. Auch bei ausgegliederten Bereichen brauche es eine adäquate Kontrollmöglichkeit, dies gelte im übrigen auch für den Justizbereich, betonte Wittmann. Da viele Kritikpunkte auch in dieser neuen Version gegeben seien, werde seine Fraktion die Zustimmung dennoch nicht geben können, erklärte der Redner abschließend.

Abgeordnete Dr. BAUMGARTNER-GABITZER (V) plädierte hingegen für die Annahme dieser Novelle, zumal die Kritikpunkte der Opposition ihrer Ansicht nach nicht stichhaltig seien. Auch Baumgartner-Gabitzer rekapitulierte die Genese dieser Novelle und meinte, man habe eine gute und klare Regelung geschaffen, die den Ansprüchen des VfGH auch gerecht werde. Gegenwärtig habe man endlich eine Medienpolitik, die den Anforderungen der Zeit entspreche, zeigte sich die Rednerin überzeugt. Weiters brachte sie einen Abänderungsantrag betreffend Übergangsbestimmungen ein.

Abgeordneter MARIZZI (S) hielt seiner Vorrednerin entgegen, dass, so es Versäumnisse in der Medienpolitik gegeben habe, diese nicht allein der SPÖ angelastet werden könnten, zumal die ÖVP damals ja ebenfalls der Regierung angehört habe. Der Redner votierte für eine unabhängige Kontrollbehörde nach internationalen Standards und erklärte, ob mangelnder Transparenz und ob des Umstands, dass ein fairer Wettbewerb nicht gesichert sei, könne seine Fraktion dieser Novelle nicht zustimmen.

Abgeordneter WITTAUER (F) konnte hingegen die Kritik der SPÖ nicht nachvollziehen. Die Regulierungsbehörde sei gerade für den Kunden sehr wichtig, deshalb müsse man für eine entsprechende Finanzierung der Behörde eintreten. Er und seine Fraktion unterstützten diese Novelle, da sie den Konsumenten diene, meinte der Redner abschließend.

Abgeordneter PRÄHAUSER (S) schloss sich seinen Fraktionskollegen hinsichtlich der Bedenken die Novelle betreffend an und signalisierte gleichfalls eine Ablehnung des Entwurfs.

Staatssekretär MORAK meinte, die Beamten seien hier akribisch und sorgsam vorgegangen, und das habe der VfGH ja auch in seinem Erkenntnis bestätigt. Zudem gebe es exakte Kontrollmöglichkeiten, wobei auch das Parlament in adäquater Weise eingebunden sei. Da die Aufgaben für diese Behörde gewachsen seien, habe auch hinsichtlich des Personalstandes entsprechender Handlungsbedarf bestanden, doch sei man nun bei europäischen Standards angelangt.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) verwies auf den Hintergrund der Novelle und meinte, die Argumentation des VfGH sei sehr schlüssig gewesen. Mit dieser Novelle habe man sich diese Argumentation zu eigen gemacht, und es sei gelungen, die Eckpunkte auch umzusetzen, weshalb ihre Fraktion der Novelle zustimmen werde. Gleichzeitig votierte sie dafür, entsprechende Weisungsfreiheit einzuziehen.

Abgeordneter DI REGLER (V) rekurrierte auf seine Vorrednerin hinsichtlich ihrer Forderung nach Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit. Positiv hob der Redner die Deckelung der Ausgaben hervor, damit sei eine Ausuferung der Kosten vermieden. Zudem sei die Transparenz sichergestellt, man habe mithin eine gute Novelle erarbeitet.

Abgeordneter DI SCHEUCH (F) meinte, das Ergebnis dieser "Reparatur" sei in Ordnung, man könne mit der Novelle zufrieden sein.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) plädierte gleichfalls für die Annahme der Vorlage.

Die Vorlage wurde unter Berücksichtigung eines V-F-Abänderungsantrags mehrheitlich angenommen.

(Schluss Rundfunk/Forts. NR)