Parlamentskorrespondenz Nr. 239 vom 12.04.2005

AUSSCHUSS EINHELLIG FÜR INTEGRATIVE BERUFSAUSBILDUNGSMASSNAHMEN

Ausschussentschließung einstimmig angenommen

Wien (PK) – Der Ausschuss für Arbeit und Soziales verabschiedete in seiner heutigen Sitzung mit Stimmeneinhelligkeit die Änderung des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes. Angenommen wurde auch ein § 27-Antrag betreffend die Grundsätze für land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen; demnach haben Personen, die im Rahmen einer integrativen Berufsausbildung gemäß dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz ausgebildet werden, die Pflicht bzw. das Recht zum Besuch der land- und forstwirtschaftlichen Berufsschule. In einem Vier-Parteien-Entschließungsantrag wurde einhellig beschlossen, die Bestimmungen zur integrativen Berufsausbildung im Herbst 2007 einer Evaluierung zu unterziehen, „um die Treffsicherheit und Wirksamkeit dieser berufsausbildungsgesetzlichen Maßnahmen zu überprüfen“. Ziel dieser Evaluierung ist es, die Wirksamkeit der Berufsausbildungsassistenz, die Umsetzung der Pflicht und des Rechtes auf Berufsschulbesuch sowie die Umsetzung in den Lehrbetrieben vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Integration in das Berufsleben und in den Arbeitsmarkt zu analysieren und mögliche Verbesserungen abzuleiten.

Die Vorlage, die Jugendlichen mit Benachteiligungen körperlicher oder sozialer Natur die Möglichkeit einräumt, ihre Lehre in Form von Teilprüfungen, in Ausbildungsversuchen oder in besonderen selbständigen Ausbildungseinrichtungen zu absolvieren, wurde von allen vier Parlamentsparteien begrüßt. Abgeordnete Christine Lapp (S) kritisierte zudem, dass es für die Ausbildung neun unterschiedliche Regelungen gibt, dass die Ausbildungsassistenz nicht den gleichen Regelungen wie jenen im Berufsausbildungsgesetz unterliege und dass die abgelegten Teilqualifikationen nicht mit der Facharbeiterprüfung gleichgestellt werden. Der Kritik der SPÖ konnte sich G-Abgeordneter Karl Öllinger anschließen und betonte gleichfalls, dass Status und Anerkennung der Teilprüfungen weitgehend ungeklärt seien. V-Abgeordneter Walter Tancsits zeigte sich zufrieden darüber, dass im Herbst 2005 die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgen könne. Dass die verfassungsmäßige Situation nicht in allen Punkten zufrieden stellend ist, räumte F-Abgeordneter Herbert Haupt ein und wies darauf hin, dass nach Ablauf der Evaluierungsfrist von zwei Jahren Ungereimtheiten beseitigt werden können. G-Abgeordnete Theresia Haidlmayr sprach die Gefahr des Missbrauchs an und V-Abgeordneter Josef Winkler erinnerte daran, dass man sich seit einigen Jahren bemühe, eine Anpassung des Landarbeitsrechtes zu erreichen; eine Bürokratievereinfachung werde angestrebt.

Bundesminister Martin Bartenstein machte darauf aufmerksam, dass die Berufsausbildungsassistenz für die Unternehmungen kostenlos sei. Es werde auch in Betrieben ausgebildet, teilte er der Abgeordneten Haidlmayr mit und gab bekannt, dass sich per 31.12.2004 1.114 Jugendliche in der integrativen Berufsausbildung befunden haben, davon haben zwei Drittel eine verlängerte Lehrzeit gehabt und ein Drittel hat Teilprüfungen abgelegt. Das AMS unterstützt diese Berufsausbildung, unterstrich der Ressortleiter, die Unternehmungen seien der Hauptadressat dieser Förderungen; der Betrieb erhält 302 € pro Lehrstelle und Monat. (Schluss)