Parlamentskorrespondenz Nr. 257 vom 18.04.2005

VERHANDLUNGSGEGENSTÄNDE AUS DEN BEREICHEN WIRTSCHAFT UND FINANZEN

Regierungsvorlagen 848, 852, 854 und 855

ÄNDERUNGEN IM EINKOMMENSTEUERGESETZ UND ANDEREN FINANZGESETZEN

Eine Regierungsvorlage enthält Änderungen zur Behebung von Detailproblemen in einer Reihe von Steuer- und anderen Finanzgesetzen. Im Einkommensteuergesetz 1988 soll etwa verhindert werden, dass die grenzüberschreitende Über- und spätere Rückführung von Wirtschaftsgütern zu einer Mehrfachabschreibung führt. Die Doppelbegünstigung für Beiträge an betriebliche Kollektivversicherungen (Sonderausgaben und Prämie) wird ausgeschlossen. Anträge auf Nichtfestsetzung der Steuerschuld sollen nur in der Steuererklärung des betreffenden Jahres gestellt werden können. Bei der Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages sollen steuerbefreite Einkünfte auf Grund völkerrechtlicher

Vereinbarungen einbezogen werden. Dasselbe gilt bei der Berechnung der Negativsteuer.

Änderungen in EU-Richtlinien machen Anpassungen im EG-Amtshilfegesetz notwendig. Unter anderem werden Verbrauchsteuern aus dem sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen.

Im EU-Quellensteuergesetz wird klar gestellt, dass der Zeitplan für die EU-Quellensteuersätze ab dem neuen Einführungsdatum 1.7.2005 läuft und das Meldesystem für die nationale Kapitalertragsteuer auch für Zwecke der EU-Quellensteuer gilt.

Im Zollrechts-Durchführungsgesetz wird ein umfassendes elektronisches Zollanmeldungssystem implementiert, eine informationstechnologische Plattform für elektronische Anwendungen im Zollbereich geschaffen und die Zollabfertigung neu strukturiert.

Dazu kommen redaktionelle Korrekturen im Finanzausgleichsgesetz 2005 und im Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981. – Finanzielle Auswirkungen infolge der Änderungen seien nicht zu erwarten, schreibt der Finanzminister in den Erläuterungen (848 d.B.).

VERFASSUNGSKONFORME BESTELLUNG DES BILANZGRUPPENKOORDINATORS

Um die größeren und kleineren Abweichungen zwischen prognostiziertem und tatsächlichem Strombedarf in einem Elektrizitätsversorgungsnetz auszugleichen, bedarf es spezieller Ausgleichsenergie, deren Kosten im nunmehr liberalisierten Strommarkt den Systemkosten zugeschlagen und den einzelnen Stromkunden zugerechnet werden. Die diesbezüglichen Berechnungen obliegen im liberalisierten Strommarkt laut Energieliberalisierungsgesetz 2000 dem „Bilanzgruppenkoordinator“, der auf Basis von Angeboten der Stromerzeuger mit seiner „Rechnungsstelle“ eine Rangfolge für den Abruf von Kraftwerken zur Aufbringung der Ausgleichsenergie erstellt, die Preise für die Ausgleichsenergie ermittelt und die Bilanzgruppen organisatorisch und abrechnungstechnisch verwaltet.

Der Verfassungsgerichtshof hat im März 2004 jene Teile des Energieliberalisierungsgesetzes aufgehoben, mit dem die Ausübungsvoraussetzungen, die Aufgaben und die Befugnisse der Verrechnungsstellen für Transaktionen und Preisbildung der  Ausgleichsenergie geregelt wurden. - Nunmehr hat die Bundesregierung einen Entwurf für eine ElWOG-Novelle mit einer Nachfolgeregelung für die aufgehobenen Bestimmungen vorgelegt. Während bei den materiellen Voraussetzungen, die ein Unternehmen erfüllen muss, um die Funktion eines Bilanzgruppenkoordinators wahrzunehmen (organisatorische,

rechtliche und faktische Unabhängigkeit der Verrechnungsstellen) und bei den Aufgaben der Bilanzgruppenkoordinatoren keine Änderungen gegenüber der gegenwärtigen Rechtslage vorgesehen sind, tritt anstelle der bisherigen Konzessionserteilung durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit die Benennung durch den Regelzonenführer (852 d.B.).

EU-ANPASSUNG DES SCHEIDEMÜNZENGESETZES

Die Bundesregierung schlägt eine EU-konforme Änderung des Scheidemünzengesetzes vor. Es handelt sich um neue Regelungen zum Schutz des Euro vor Verwechslung mit Medaillen und Münzstücken, die ähnliche Merkmale wie Euromünzen aufweisen (854 d.B.).

MEHR GELD FÜR DEN ASIATISCHEN ENTWICKLUNGSFONDS

Ein eigenes Bundesgesetz schafft die rechtliche Grundlage für einen österreichischen Beitrag in der Höhe von 24 Mill. € zur achten Wiederauffüllung des Asiatischen Entwicklungsfonds. Seit der Beteiligung Österreichs an diesem Fonds im Jahr 1967 hat die heimische Wirtschaft Aufträge im Umfang von 232,1 Mill. € bei Projekten des Fonds übernommen, erfährt man in den Erläuterungen zur diesbezüglichen Regierungsvorlage (855 d.B.). (Schluss)