VERHANDLUNGSGEGENSTÄNDE: BEREICH AUSSENPOLITIK
ÄNDERUNG DER SATZUNG DER WELTGESUNDHEITSORGANISATION
Drei dem Parlament zugeleitete Vorlagen beinhalten Änderungen bei der Satzung der WHO. Zum einen ist vorgesehen, dass es die Möglichkeit der Suspendierung oder des Ausschlusses eines Staates aus der WHO geben soll, sofern dieses Land eine Politik der rassischen Diskriminierung verfolgt.
Eine weitere Änderung betrifft die Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Exekutivrates auf 34 Personen, wobei die Anzahl der Sitze der Europäischen Region von sieben auf acht erhöht wird. Außerdem wird in einem dritten Dokument die arabische Version der Satzung als authentische Fassung anerkannt. (844 d.B., 845 d.B. und 846 d.B.)
WIPO-URHEBERRECHTSVERTRAG
Der WIPO-Urheberrechtsvertrag ist ein Sonderabkommen im Sinne von Art. 20 der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst. Ziel des Vertragswerks ist es, die Auswirkungen der modernen Kommunikationstechnologie urheberrechtlich in den Griff zu bekommen, wobei es auch gilt, die Interessen der Urheber mit dem umfassenderen öffentlichen Interesse (Bildung, Forschung, Zugang zu Information) in ein Gleichgewicht zu bringen. (843 d.B.)
ABKOMMEN ÜBER DEN POLITISCHEN DIALOG MIT LATEINAMERIKANISCHEN STAATEN
Zwei gleich lautende Abkommen regeln den politischen Dialog und die Zusammenarbeit der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama (866 d.B.) sowie mit den Mitgliedstaaten der Andengemeinschaft (Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru und Venezuela). (867 d.B.) - (Schluss)
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Links
- 844 d.B. - Weltgesundheitsorganisation (WHO); Änderung von Art. 7 der Satzung;
- 845 d.B. - Weltgesundheitsorganisation (WHO); Annahme eines arabischen Textes und Änderung von Art. 74 der Satzung
- 843 d.B. - WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT) Genf (1996)
- 866 d.B. - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits
- 867 d.B. - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und Ihren Mitgliedstaaten (Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru und Venezuela) andererseits
- 846 d.B. - Weltgesundheitsorganisation (WHO); Änderung der Art. 24 und 25 der Satzung