Parlamentskorrespondenz Nr. 316 vom 28.04.2005

KUKACKA RECHNET MIT NACHBESSERUNGEN BEI WEGEKOSTENRICHTLINIE

Verkehrsausschuss debattiert über EU-Verkehrsprogramm für 2005

Wien (PK) - Staatssekretär Helmut Kukacka nahm heute im Verkehrsausschuss zum aktuellen Entwurf der EU über die Wegekostenrichtlinie Stellung und bezeichnete es als verkehrspolitischen Meilenstein, dass Österreich jedenfalls die Querfinanzierung von der Straßenmaut zur Schieneninfrastruktur durchsetzen konnte und dass nun eine Ökologisierung der Maut möglich sei. Er ging aber davon aus, dass es durch entsprechendes Lobbying in der EU gelingen werde, den gegenständlichen Vorschlag im Sinne der österreichischen Anliegen noch weiter zu verbessern.

Ausgangspunkt der Debatte war ein Bericht des Verkehrsministers über die Jahresvorschau 2005 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Union in Verkehrssachen.

Die Abgeordneten Gabriela Moser (G) und Rudolf Parnigoni (S) vermissten in dem Bericht konkrete österreichische Positionierungen zu den einzelnen EU-Verkehrsprojekten. So meinte Moser, die Regierung biete ein Spiegelbild der Unentschlossenheit, das sich Österreich angesichts der bevorstehenden EU-Präsidentschaft nicht leisten könne. Parnigoni wiederum forderte klare Stellungnahmen zu Problemen wie der Finanzierung des Eisenbahnverkehrs und der weiteren Liberalisierung des Telekom-Sektors.

Staatssekretär Helmut Kukacka erwiderte auf die Kritik, inhaltliche Positionen könne die Regierung erst dann formulieren, wenn seitens der EU die entsprechenden Positionspapiere vorliegen, in vielen Bereichen gebe es aber noch keinerlei offizielle Standpunkte der Union. Für die Zeit der österreichischen Präsidentschaft erwartete Kukacka Entscheidungen über die Wegekostenrichtlinie, die Marktöffnung des Personennahverkehrs und die Eisenbahnliberalisierung. Zuversichtlich war der Staatssekretär, dass es für aus österreichischer Sicht wichtige Projekte wie den Ausbau der Bahnstrecke von Wien nach Bratislava beziehungsweise nach Budapest, die Nord-Autobahn oder auch die Summerauer Bahn eine Finanzierung der EU geben werde.

WEITERE BESCHLÜSSE: SCHIFFFAHRT, AMBULANZFLÜGE, FLUGLÄRM

Einstimmig beschloss der Ausschuss eine Novelle des Schifffahrtsgesetzes, die in erster Linie Anpassungen an bestehende Rechtsnormen, etwa aus dem Bereich der Europäischen Union, bringt, aber auch Klarstellungen bezüglich der "Schifffahrtspolizei" vorsieht. Ein von den Regierungsparteien eingebrachter Abänderungsantrag, der ebenfalls einstimmig angenommen wurde, hatte dabei u.a. die weitere Vermeidung der Entsorgung von ölhaltigem Wasser in Häfen zum Inhalt.

Ein Abkommen mit Slowenien wiederum, das den Ausschuss ebenfalls mit Stimmeneinhelligkeit passierte, zielt auf eine erleichterte Abwicklung zollrechtlicher und grenzpolizeilicher Verfahren bei der Durchführung von Ambulanz-, Such- und Rettungsflügen ab.

Schließlich verabschiedete der Ausschuss ein Bundesgesetz

über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen, das die diesbezügliche EU-Richtlinie umsetzt und wegen des Verkehrsaufkommens ausschließlich für den Flughafen Wien-Schwechat gilt, wo allerdings durch Betriebsbeschränkungen aus dem Jahr 1972 die EU-Anforderungen bereits erfüllt werden.

Für das Gesetz stimmten die Koalitionsparteien und die SPÖ. Die Ablehnung durch die Grünen begründete Abgeordnete Gabriela Moser (G) mit dem Argument, es handle sich lediglich um eine Minimalanpassung, die für die Bevölkerung keinerlei Verbesserungen des Status Quo bringe. (Fortsetzung)