Parlamentskorrespondenz Nr. 371 vom 11.05.2005

FINANZPOLITISCHE THEMEN IM NATIONALRAT

Wien (PK) - Der Nationalrat wandte sich dann einer Serie von Finanzvorlagen zu. Unter einem wurden zunächst die Änderung des Hypothekenbankengesetzes, die Änderung des Bankwesengesetzes, des Investmentfondsgesetzes und des Scheidemünzengesetzes debattiert. Letzteres wurde einstimmig, die übrigen Vorlagen wurden mit Mehrheit angenommen.

Abgeordneter Dr. MATZNETTER (S) kam zunächst auf die Änderungen im Bankwesengesetz zu sprechen. Obwohl die Bundesregierung wisse, dass die Regelungen bezüglich der Amtshaftung für Bankprüfer nur mit Zweidrittelmehrheit geändert werden können, wurde jetzt eine einfachgesetzliche Lösung gewählt. Die SPÖ werde sicher keiner Änderung zustimmen, die nur Verschlechterungen für die Einleger, aber keine Verbesserungen bei der Aufsicht bringt.

Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) ging zunächst auf jene Gesetze ein, wo eine Einigung im Finanzausschuss erzielt werden konnte. Bei der einen Materie ging es um eine Attraktivierung und eine Erhöhung der Bonität des Pfandbriefes, bei der anderen um das Scheidewesen. Die Regierungsparteien haben sich sehr bemüht, eine gemeinsame Lösung beim Bankwesengesetz zu finden, betonte Stummvoll. Diese heikle Thema sei aber sicher kein Tauschobjekt, um politisches Kleingeld zu wechseln. Außerdem habe der Verfassungsdienst bestätigt, dass auch eine einfachgesetzliche Regelung ausreiche.

Er verstehe zwar, dass man nicht jeden schützen muss, der "auf jeden Blödsinn" hereinfällt, meinte Abgeordneter Mag. KOGLER (G) im Zusammenhang mit dem Bankwesengesetz. Eine Frage bleibe für ihn aber bis zuletzt unbeantwortet, und zwar ob auch "ein halbwegs ökonomisch, vernünftig kalkulierender" Kunde in Zukunft schlechter gestellt ist oder nicht.

Abgeordneter BUCHER (F) wertete die Novelle zum Hypothekenbankgesetz als grundlegende Verbesserung des Istzustandes und äußerte sich zudem positiv zur Novelle des Bankwesengesetzes.

Abgeordneter Dr. BAUER (S) signalisierte ebenfalls Zustimmung zu den Vorlagen, zumal hier - bis auf wenige Details - nennenswerte Verbesserungen konstatiert werden könnten.

Abgeordneter AUER (V) nannte die Gesetzesentwürfe einen wertvollen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Banken in Zeiten der Globalisierung auf den Kapitalmarkt. Es werde zu einer deutlichen Verbesserung kommen, daher seien diese Vorlagen zu unterstützen.

Abgeordneter GRADWOHL (S) sprach sich gleichfalls für eine Zustimmung zu den Vorlagen aus, wenngleich der Mut zum letzten Schritt gefehlt habe. Hätte man den Anregungen seiner Fraktion Rechnung getragen, wäre ein noch besseres Ergebnis erzielbar gewesen, meinte Gradwohl.

Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) setzte sich mit Zollrechtsdurchführungsgesetz auseinander und erläuterte die Hintergründe dieser Materie. Hier sei, hielt der Redner fest, aus der Sicht der Wirtschaft ein zufrieden stellender Kompromiss erzielt worden.

Abgeordneter GARTLEHNER (S) begrüßte seitens seiner Fraktion die erzielten Verbesserungen, kündigte aber das Verlangen auf getrennte Abstimmung an, damit seine Fraktion auch ihren Bedenken Ausdruck verleihen könne.

Staatssekretär Dr. FINZ ging auf die Geschichte der Vorlagen ein und begründete die seitens der Regierung gewählte Vorgangsweise. Auch der Staatssekretär erwartete sich von den geplanten Regelungen deutliche Verbesserungen.

Abgeordneter Mag. IKRATH (V) schloss an seinen Vorredner an und votierte gleichfalls für die Annahme der in Rede stehenden Vorlagen, dabei auf konkrete Details eingehend.

Abgeordneter Mag. GASSNER (S) befasste sich mit konkreten Haftungsfragen und plädierte für einen effizienten Schutz der Kunden im Bankgeschäft.

Abgeordneter GLASER (V) sprach ebenfalls zu Aspekten der Kontrolle im Bankenbereich und trat für eine Annahme der Vorlagen ein.

Die Vorlagen wurden sämtlich teils einstimmig (Scheidemünzengesetz), teils mehrheitlich angenommen.

Unter einem wurde dann eine Änderung des Einkommensteuergesetzes und Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen mit den Niederlanden für Aruba, die Niederländischen Antillen, mit Guernsey, Jersey, der Isle of Man, mit Anguilla, mit den British Virgin Islands, den Cayman Islands, dem Überseeischen Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreichs Montserrat sowie mit den Turks und Caicos Islands debattiert.

Abgeordneter Mag. MOSER (S) meinte, seine Fraktion trete grundsätzlich für mehr Steuergerechtigkeit innerhalb der Union ein, sie wende sich aber gegen die zunehmenden Reparaturen im Bereich des Finanzausgleichs. Gleichzeitig trete man für die genannten Abkommen ein, so Moser.

Abgeordneter Dr. MAIER (V) votierte für die Annahme der genannten Abkommen, regelten sie doch die Besteuerung der Zinserträge zwischen Österreich und den jeweiligen Vertragspartnern. Besonders wies der Redner auf die Novelle des Zollrechtsdurchführungsgesetzes hin, deren zu erwartende Effekte erfreulich genannt werden könnten.

Abgeordneter BUCHER (F) wies ebenfalls auf die Vorteile der gegenständlichen Abkommen hin und empfahl ihre Annahme, dabei dafür eintretend, derlei Abkommen auch mit anderen Staaten abzuschließen.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) nannte die diesbezüglichen Abkommen einen guten und richtigen Schritt und wies darauf hin, dass auf diesem Gebiet weitere Maßnahmen ins Auge gefasst werden sollten, müsse man sich doch mit Methoden des internationalen Steuerdumpings adäquat auseinandersetzen.

Abgeordneter AUER und Abgeordneter LEDOLTER (beide V) sprachen sich im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit gleichfalls für die Annahme der in Rede stehenden Vorlagen aus.

Sämtliche Vorlagen wurden - mit Ausnahme der Novelle des Einkommenssteuergesetzes, die mehrheitlich angenommen wurde -einstimmig angenommen.

Die Debatte über Vorlagen aus dem Finanzausschuss wurde mit einem Abkommen mit Kambodscha, dem Bundesgesetz über einen Beitrag zum Asiatischen Entwicklungsfonds, dem Koalitionsantrag 522 (Mindesthandelsspanne bei Zigaretten) und dem Vier-Parteien-Antrag 527 (Steuerbefreiung von Trinkgeld) abgeschlossen.

Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) nannte zwei wichtige Initiativen, die unter diesem Tagesordnungspunkt behandelt würden, für die entsprechenden Zielgruppen besonders wichtig. Einerseits trete man für die Interessen der Trafikanten ein, andererseits stelle man sicher, dass die ortsüblichen Trinkgelder auch pro futuro steuerfrei blieben. Besonders wies der Redner auf die Lage der Trafikanten hin, die eine bedeutsame Rolle erfüllten. Gleichzeitig sprach sich der Redner für weitere Schritte gegen den Zigarettenschmuggel aus.

Abgeordneter Mag. HOSCHER (S) pflichtete seinem Vorredner bei und wies darauf hin, dass das Land Wien in diese Richtung heute bereits entsprechende Maßnahmen gesetzt habe. Auch hinsichtlich der Trinkgeldbesteuerung schließe seine Fraktion sich gerne der geplanten Vorgangsweise an, wenngleich es nötig sei, sich auch an die Genese dieses Entwurfs zu erinnern.

Abgeordneter BUCHER (F) meinte, seine Fraktion habe von allen Anfang an die Sinnhaftigkeit einer Trinkgeldbesteuerung in Frage gestellt, weshalb die nun gewählte Vorgangsweise ein wichtiger Schritt genannt werden könne.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) würdigte ebenfalls die sozialen und ökonomischen Aspekte der Tätigkeit der Trafikanten, merkte aber an, dass hier bemerkenswert markante staatliche Eingriffe stattfänden, die sich vielleicht auch bei anderen Themen als sinnvoll erweisen könnten. Sodann trat auch Kogler für die geplante Vorgangsweise bei den Trinkgeldern ein.

Abgeordneter Dr. FASSLABEND (V) setzte sich mit der Wortmeldung von Abgeordnetem Kogler auseinander und bekräftigte, Österreich sei seit einigen Jahrzehnten eine soziale Marktwirtschaft. Das heiße, dass der Markt im Mittelpunkt des Wirtschaftsgeschehens stehe, aus sozialen Erwägungen aber Regulierungen erfolgen könnten. Fasslabend verwies in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung der Behindertenpolitik und betonte, der Trafikanten-Bereich sei traditionell besonders geschützt.

Abgeordnete HAGENHOFER (S) wies darauf hin, dass die SPÖ bereits seit Jahren dafür eintrete, das Musterabkommen für Investitionsschutzabkommen zu überarbeiten. Insbesondere hält sie es für erforderlich, Mindestnormen für Arbeitnehmerrechte zu berücksichtigen.

Abgeordnete TAMANDL (V) zeigte sich darüber erfreut, dass Trinkgelder in Zukunft nicht mehr der Lohn- und Einkommensteuer unterworfen sein sollen. Sie gab zu bedenken, dass Österreich ein Tourismusland sei und die Motivation und die Freundlichkeit der Mitarbeiter im Gastgewerbe damit enorme Bedeutung habe.

Abgeordneter Mag. LANGREITER (V) schloss sich seiner Vorrednerin an. Mitarbeiter im Gastgewerbe seien selbst ein wenig Unternehmer, skizzierte er, die bei entsprechender Arbeit Anerkennung bekommen sollten.

Abgeordneter Dr. LIECHTENSTEIN (V) äußerte sich sowohl zur Änderung des Tabakmonopolgesetzes als auch zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zustimmend.

Das Investitionsschutzabkommen zwischen Österreich und Kambodscha wurde von den Abgeordneten einstimmig angenommen. Ebenfalls einstimmig beschloss der Nationalrat das Bundesgesetz über die Leistung eines Beitrages zum Asiatischen Entwicklungsfonds und zum Technische Hilfe Sofortfonds der Asiatischen Entwicklungsbank, die Änderung des Tabakmonopolgesetzes und die Änderung des Einkommensteuergesetzes. (Schluss Finanzen/Forts. NR)