Parlamentskorrespondenz Nr. 378 vom 12.05.2005

DRINGLICHE ANFRAGE DER GRÜNEN ZU WEHRMACHTDESERTEUREN UND ORTSTAFELN

Wien (PK) - Die Fraktion der Grünen thematisierte mit einer Dringlichen Anfrage an den Bundeskanzler die Rehabilitierung der Opfer der NS-Militärjustiz und die Nichterfüllung des Art 7 des Staatsvertrags. Abgeordnete Mag. STOISITS (G) protestierte zunächst in ihrer Begründung der Dringlichen Anfrage gegen die Ablehnung eines Antrags der Grünen auf Anwesenheit von Bundeskanzler Schüssel (der von Staatssekretär Morak auf der Regierungsbank vertreten wurde) und sah darin eine Brüskierung des Parlaments in einer für die Aufarbeitung der Geschichte Österreichs wichtigen Frage. Es sei empörend, dass der Kanzler zwar gestern bei der Behandlung einer Dringlichen Anfrage der Regierungsparteien zugegen war, heute aber keine Zeit finde, meinte sie.

Der Umgang mit den Wehrmachtsdeserteuren einerseits und mit Artikel 7 des Staatsvertrages andererseits werfe nach wie vor offene Fragen auf, bei denen die politische Verantwortung versagt hat, stand für Stoisits fest. So habe auch Bundeskanzler Schüssel bisher nichts zur Tatsache gesagt, dass im Gedenkjahr 2005 hohe Repräsentanten der Republik Wehrmachtsdeserteure als "Kameradenmörder" bezeichnen. Stoisits sah dabei die Grundwerte von Freiheit von Demokratie angesprochen und bemerkte, wer zu solchen Aussagen schweigt, der stimme zu.

Die Wehrmachtsdeserteure heute auf die Befreiungsamnestie aus dem Jahr 1946 zu verweisen, sei jedenfalls ein Ausdruck inakzeptabler juristischer Kaltschnäuzigkeit, sagte die Rednerin. Dieses Gesetz habe bloß Gnadencharakter, beseitige aber weder das Unrecht noch rehabilitiere es die Opfer. Trotz zahlreicher Anträge der Grünen, die im Justizausschuss über Jahre schon wie Wanderpokale behandelt werden, warten die Opfer der NS-Militärgerichte noch immer auf gesetzliche Schritte, das ihnen zugefügte Unrecht zu beseitigen.

Zu den Ortstafeln merkte Stoisits an, die Verfassung werde nun schon 21.813 Tage lang gebrochen. An den Staatssekretär gerichtet fragte sie dabei, wie man sich als Vertreter einer Regierung fühlt, die auf diese Art mit Verfassungsrecht umgehe.

Staatssekretär MORAK schickte eingangs voraus, die Zweite Republik habe sich von Anfang an als Antithese zu Totalitarismus und jeder Form von Diktatur verstanden. Das demokratische Fundament, zu dem sich alle gesellschaftlichen Gruppen bekennen, stehe außer Zweifel und bilde den Grundkonsens der Republik. Dies bedeute auch, dass man sich heute verstärkt darüber bewusst ist, dass zahlreiche Österreicher an den NS-Verbrechen aktiv beteiligt waren, dass aber nach 1945 versucht wurde, durch eine Vielzahl von gesetzlichen Maßnahmen das NS-Unrecht wieder gut zu machen. Klar war für Morak jedoch, dass nicht in allen Bereichen genug getan wurde. Seit den 90er Jahren sei deshalb ein Bündel von Maßnahmen entwickelt worden, um wirksame Gesten legistischer Natur zu setzen und auch materielle Leistungen zu ermöglichen, erinnerte Morak unter Hinweis etwa auf den Nationalfonds. Er appellierte mit Nachdruck an die Abgeordneten, die im Zusammenhang mit der jüngeren Geschichte stehenden politischen Fragen nicht im Geiste parteipolitischer Polemik, sondern in staatspolitischer Verantwortung zu diskutieren und dabei gemeinsame Lösungen zu suchen.

Aus rein juristischen Gründen sei heute ein neuerliches Tätigwerden des Gesetzgebers in der Frage der Deserteure nicht erforderlich, betonte Morak. Durch das Aufhebungs- und Einstellungsgesetz 1945 sowie die Befreiungsamnestie 1946 seien die Unrechtsurteile gegen die Wehrmachtsdeserteure rechtlich aufgehoben und die von den Urteilen betroffenen Personen rehabilitiert worden. Doch gerade im Gedenkjahr 2005 sollte diese Problematik, wie Morak mit Nachdruck unterstrich, nicht auf eine formal-juristische Fragestellung reduziert werden. Der Staatssekretär hielt es für angezeigt, Urteile gegen Deserteure durch einen symbolischen Akt des Gesetzgebers im Sinne einer authentischen Interpretation außer Kraft zu setzen. Gleichzeitig sollte seiner Meinung nach dabei auch den Opfern, zu denen Morak neben den Deserteuren auch die Homosexuellen, die so genannten Asozialen und die Zwangssterilisierten zählte, die Hochachtung der Republik ausgesprochen werden. Dieser Fragenkomplex stehe derzeit auf parlamentarischer Ebene in Behandlung und befinde sich auf gutem Weg, zeigte sich Morak zuversichtlich. Er ging davon aus, dass im Justizausschuss eine Lösung im Sinne der von den Initiatoren der Dringlichen Anfrage gewünschten Richtung gefunden werde.

Was die Ortstafeln betrifft, trat Morak für eine konsensuale Lösung ein, wobei er meinte, die breite Akzeptanz sei eine Grundvoraussetzung für das gedeihliche Zusammenleben der Volksgruppen. Unter Hinweis auf die derzeit laufenden Gespräche stellte Morak fest, es bestehe die Absicht und auch die Hoffnung, dass das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes bald umgesetzt werde.

Abgeordneter Dr. PILZ (G) betonte, Wehrmachtsdeserteure seien keine Kriminellen, sie hätten vielmehr unter großem persönlichen Mut und Einsatz einen kleinen Beitrag zur Schwächung des NS-Regimes geleistet und würden daher unser aller Anerkennung verdienen. Doch bis heute werde ihnen nur Amnestie als Gnadenakt angeboten. Die Republik sei nicht bereit, sie zu rehabilitieren und ihren Beitrag anzuerkennen. Dies sei umso empörender, zumal bei anderen Personen die Republik sehr wohl reagiert habe. Pilz erinnerte in diesem Zusammenhang an den verurteilten Kriegsverbrecher Walter Reder, der nach 1945 eine Rente erhalten hatte. Für einen Massenmörder gebe es Anerkennung und Geld, für die Wehrmachtsdeserteure aber nicht, kritisierte er.

Zu den Ortstafeln bemerkte Pilz, die heutige Aufstellung sei völlig unzureichend, ein Drittel der neuen Tafeln sei noch dazu falsch geschrieben. Was die Regierung unter notwendigem Konsens verstehe, sei nichts anderes als ein Vetorecht der Ewiggestrigen, formulierte er.

Abgeordneter Dr. FASSLABEND (V) zollte Morak Respekt für dessen Worte zu den Wehrmachtsdeserteuren und meinte, der Staatssekretär habe damit klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Österreich allen NS-Opfern ungeteilten Respekt schulde. In der Frage der Ortstafeln wies Fasslabend wie Morak auf die Notwendigkeit einer Konsenslösung hin. Den Widerstand einiger Gruppen deutete der Redner als "Urangst" vor territorialen Ansprüchen durch Jugoslawien, meinte aber, nach der Unabhängigkeit Sloweniens und dessen EU-Beitritt bestehe zu solchen Befürchtungen heute für niemanden mehr ein Grund, die Zeit sei reif, die Bestimmungen des Staatsvertrages zu erfüllen.

Abgeordneter SCHIEDER (S) hielt es für makaber, sechzig Jahre nach dem Ende der Nazidiktatur immer noch über die Rehabilitierung von Menschen zu diskutieren, die sich der Wehrmacht entzogen und damit das Naziregime geschwächt haben. Der Nationalrat sei aufgerufen, in dieser Frage klar Stellung zu beziehen. Schieder hielt auch die Anerkennung von Homosexuellen und der so genannten "Asozialen" im Opferfürsorgegesetz für hoch an der Zeit und sprach seine Erwartung auf eine diesbezügliche Regierungsvorlage noch vor dem Sommer aus.

Dass die "Befreiungsamnestie" von 1946 - laut Schieder ein ehrenhafter Gerechtigkeitsversuch, aber keine Rehabilitierung - den von Bundespräsident Heinz Fischer empfohlenen demonstrativen Akt der Gesetzgebung nicht notwendig mache, bezeichnete Peter Schieder als "unhaltbare Position". Es sei höchste Zeit für einen Vierparteienantrag in dieser Sache. In dieser Situation dürfe man nicht parteipolitisch agieren, man müsse staatspolitisch handeln.

Abgeordneter Mag. HAUPT (F) wandte sich dagegen, in der Frage der Wehrmachtsdeserteure seitens des Parlaments lediglich Positionen von Historikern zu übernehmen. Nicht die Wissenschaft mache Gesetze, sondern frei gewählte Abgeordnete. Man sollte nicht verschweigen, dass die Gesetze, die nach dem Krieg gefasst wurden, richtungweisend waren, sagte Abgeordneter Haupt und erinnerte an den langen Weg, den die Demokratie in Österreich hinter sich gebracht habe. Für gut hielt Haupt auch das Handlungspaket der Regierungsparteien. Die Grüne Fraktion forderte Haupt auf, die "Übererfüllung des Staatsvertrags" zu beachten, denn es sei nicht gerechtfertigt zu sagen, in Kärnten sei nichts geschehen.

Die Regierungen Schüssel I und Schüssel II hätten in diesen Fragen eine gute Haltung bewiesen, sagte Haupt und erinnerte an die Maßnahmen gegenüber Emigranten und Zwangsarbeitern. "Wir haben gute Fortschritte in der Demokratieentwicklung gemacht: "92 % der Österreicher sagen, Österreich sei 1945 befreit worden. Ringen wir darum, dass auch die restlichen 8 % befreit werden!" schloss Abgeordneter Haupt pointiert.  

Abgeordnete Dr. MOSER (G) hielt ihrem Vorredner den Brief eines Lagerhäftlings im Dritten Reichs, eines so genannten Asozialen,  entgegen, dessen Anspruch auf Opferfürsorge durch das Sozialministerium nicht anerkannt worden war. Daher müsse der Nationalrat am 12. Mai 2005 zwei immer noch nicht aufgearbeitete Kapitel der Geschichte debattieren. Die Abgeordnete verwies auch auf einen Homosexuellen, der Schwierigkeiten mit der Pensionsanrechnung für die Zeit hatte, in der er wegen seiner Neigung verfolgt worden war. Es bedürfe der Klarstellung rechtlicher Situationen, vor allem auch im Interesse künftiger Generationen, sagte Moser und appellierte an den Bundeskanzler, Recht vor Gnade zu geben und nicht umgekehrt. Dazu gehöre auch die Einlösung der Verpflichtung des Staatsvertrages zur Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln in den gemischtsprachigen Gebieten Kärntens. Es sei unsere Pflicht und eine Frage von Ehre und Redlichkeit, ob wir bereit seien, Homosexuelle, Deserteure und andere Verfolgte zu rehabilitieren.   

Abgeordnete Dr. FEKTER (V) registrierte Übereinstimmung zwischen Regierungsfraktionen und Opposition, dass die angesprochenen Probleme im Gedankenjahr gelöst werden sollen. Daher freue sie sich auch über die Anwesenheit des Bundeskanzlers bei der Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln. So lange aber kein Konsens vorhanden ist, solle man aber nichts vom Zaun brechen - das sei die Lehre aus den siebziger Jahren.

Der Gesetzesantrag der Koalitionsparteien ziele auf ein Gesetz zur Anerkennung des Widerstandes. Fekter sprach sich auch dafür aus, den Opferbegriff im Opferfürsorgegesetz auf Homosexuelle, so genannte Asoziale und auf Menschen auszuweiten, die wegen ihrer Behinderung verfolgt wurden. Zudem sollen Befreiungserinnerungszuwendungen gewährt werden.

Verurteilungen wegen Handlungen gegen das nationalsozialistische Unrechtsregime wurden nach dem Krieg durch ein spezielles Gesetz aufgehoben. Es handle sich dabei nicht um eine Amnestie, es sei kein Gnadenerweis, sondern eine klare Abgrenzung von der Justiz eines Unrechtsregimes. "Wir sollten auf diesen Willen des historischen Gesetzgebers hinweisen und den Opfern und Vertriebenen unsere Achtung und unser Mitgefühl aussprechen. Wir sollten den Konsenspfad bei der Aufarbeitung der Vergangenheit nicht verlassen", sagte die Vorsitzende des Justizausschusses. 

Abgeordneter Dr. EINEM (S) bezeichnete es als wünschenswert, alle Betroffenen im Kärntner Ortstafelstreit an einen Tisch zu bekommen, man müsse aber alles vermeiden, was den Rechtsstaat in Frage stelle, daher verlangte der Abgeordnete eine Lösung des Problems. Man könne sich nicht an einem Tag zu den Werten bekennen, die allen europäischen Staaten gemeinsam sind: Freiheit, Rechtsstaat und Respekt vor der Menschenwürde der Minderheiten, schon am nächsten Tag aber Zweifel an diesen Werten zulassen. "Da wir als Demokraten wünschen, dass sich Menschen dem Dienst in einer Okkupationsarmee entziehen und sich weigern, an verbrecherischen Handlungen teilzunehmen, müssen wir jenen, die entsprechend gehandelt haben, unsere Anerkennung zukommen lassen", schloss Abgeordneter Einem.

Abgeordneter Dr. BÖHMDORFER (F) hielt Abgeordneter Stoisits entgegen, die Republik Österreich habe alles getan, um die Verbrechen des NS-Regimes wieder gutzumachen. Österreich habe allen Grund, stolz auf seinen Gesetzgeber zu sein, der das Aufhebungs- und Einstellungsgesetz 1945 beschlossen hat. Die Befreiungsamnestie 1946 habe zwar den juristischen Fehler, dass darin das Wort "Amnestie" verwendet werde, aber nicht auf den Titel, sondern auf den Inhalt eines Gesetz komme es an. Alle Urteile des NS-Justiz seien aufgehoben worden und im Befreiungsamnestiegesetz 1946 sei eine vollständige Rehabilitierung enthalten. Dies sollte man nicht negieren und - wie die Grünen es in ihrem Gesetzentwurf tun - den Eindruck erwecken, als wäre eine Erstregelung notwendig. Es sei nicht richtig, dass es keine öffentliche Anerkennung und Rehabilitierung von Deserteuren gegeben habe.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) sprach von ermüdenden und wenig glaubwürdigen Argumenten, die vorgebracht werden, um Nichthandeln zu begründen. Juristisch könne man vielleicht sagen, es bedürfe keines neuen Gesetzes, aber es gebe Dinge, die man nicht nur juristisch regeln könne. Man müsse vor Fahnen fliehen können, die nicht die eigenen sind, man müsse die Teilnahme am Krieg einer fremden Macht verweigern können und es sei anzuerkennen, wenn jemand die riskante Entscheidung traf, nicht mitzukämpfen. Grünewald stellte die Frage, in wessen Geiselhaft sich jene befinden, die beim Antrag der Grünen nicht mitstimmen wollen.

Abgeordnete Mag. TRUNK (S) erklärte zu den aktuellen Vorfällen in Kärnten, der Bürgermeister von Neuhaus habe um eine Absage des Festakts bei der Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln gebeten, weil es für ihn nichts zu feiern gebe, wenn der Staatsvertrag nach Jahrzehnten erfüllt werde. Dieser Bürgermeister habe die Bevölkerung seiner Gemeinde nach langen Jahren breiter Ablehnung von der Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln überzeugt. Haider hingegen habe immer gesagt, er werde keine zusätzlichen zweisprachigen Ortstafeln zulassen. Die Schuld für die Verschleppung der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes wiederum trage Bundeskanzler Schüssel. Man könne Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes nicht ignorieren und wegdiskutieren. "Kulturelle Vielfalt ist Reichtum, Einfalt das Gegenteil", lautete das Motto von Abgeordneter Trunk.

Abgeordneter Mag. POSCH (S) thematisierte die Ortstafelfrage in Kärnten und kritisierte die Haltung des Landeshauptmanns in dieser Frage. Dieses Thema könne nur in einem echten Dialog mit der slowenischen Volksgruppe gelöst werden, und sie werde auch gelöst werden, wenn gewisse Hardliner wie der Landeshauptmann oder der KAB ihre Haltung überdenken und zu einer toleranteren Haltung finden könnten.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) meinte, man solle sich gemeinsam um eine gerechte Lösung bemühen.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) verlieh ihrer Überzeugung Ausdruck, dass in dieser Sache tatsächlich Fortschritte erzielt werden konnten, sodass sie zuversichtlich sei, den Betroffenen endlich Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Es bedürfe dabei aber auch weiterhin einer entsprechend entschlossenen Haltung, zumal hier nach wie vor wichtige Aspekte, etwa hinsichtlich pensionsrechtlicher Fragen, unberücksichtigt seien.

Abgeordneter DI SCHEUCH (F) bemängelte das Schweigen der grünen Bundesräte angesichts der Rede des Kärntner Bundesrates Kampl, zumal sich das BZÖ ganz klar distanziert habe. Hinsichtlich der Ortstafeln in Kärnten erinnerte der Redner daran, dass diese Frage seit 1977 aktuell sei. In jenen Jahren habe es viele Entscheidungsträger gegeben, die dieses Problem ungelöst gelassen hätten. Es sei daher unfair, nur einer politischen Gruppierung die Verantwortung hiefür zuschieben zu wollen. Wichtig wäre es, auf die Scharfmacher auf beiden Seiten entsprechend einzuwirken.

KURZE DEBATTE ZUR ANFRAGEBEANTWORTUNG 2723/AB ZUM "FALL TIBOR FOCO"

Abgeordnete Dr. MOSER (G) rekapitulierte die wesentlichen Eckpunkte des Falles Foco. Die Beantwortung der diesbezüglichen Anfrage sei ungenügend, zumal seitens der Ministerin einige Fragen nicht oder nur unkonkret beantwortet worden seien. Die Rednerin stellte die Frage, was die Ministerin in diesem Fall bislang unternommen habe, zumal ein Fehlurteil gefällt worden sei, ohne dass bislang entsprechende Konsequenzen gezogen worden seien. Von der Ministerin wollte die Rednerin konkret wissen, weshalb das Verfahren nicht an ein anderes Gericht delegiert worden sei. In diesem Fall habe es zahlreiche Ungereimtheiten gegeben, weshalb ein neues Verfahren unumgänglich sei.

Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) ging gleichfalls auf die Details des Falles Foco ein, der alle Ingredienzien eines spannenden Kriminalthrillers habe. Diese Causa sei kein Ruhmesblatt für die heimische Justiz, gleichwohl werde er sich hüten, in dieser Frage eine Wertung abzugeben. Vielmehr sei es die Angelegenheit der unabhängigen Gerichte, die Wahrheit zu finden. Im gegenwärtigen Stadium sei der Fall jedenfalls nicht geeignet, von der Weisungsmöglichkeit Gebrauch zu machen.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) vertrat hingegen die Auffassung, die Justizministerin müsse sehr wohl mittels Weisung eingreifen, da die Ungereimtheiten in dieser Causa evident seien. Die Ministerin wäre gut beraten, hier die erforderliche Klarheit zu befördern.

Bundesministerin Mag. MIKLAUTSCH erinnerte daran, dass dieser Fall bereits mehrfach Gegenstand von Anfragen war. Ihr Ministerium sei jedes Mal bemüht gewesen, das Haus so umfassend wie möglich zu informieren. Man müsse aber darauf hinweisen, dass der Stand der Erhebungen nicht im Detail dargelegt werden könne, da dessen Umfang jeden Rahmen sprengen würde.

Letztlich falle die Entscheidung über die Causa dem Gericht zu, am Ende der Angelegenheit müsse der Wahrspruch der Geschworenen und nicht eine Weisung der Justizministerin stehen, betonte Miklautsch, die sodann zu den detaillierten Fragen eingehend Stellung nahm. Konkret wiederholte die Justizministerin ihre Bereitschaft, dem Angeklagten für ein neues Verfahren freies Geleit zu gewähren.

Abgeordneter Dr. BÖHMDORFER (F) erklärte, er verstehe nicht, weshalb diese Anfrage hier gestellt worden sei, wenn man sich die Hintergründe der Causa vor Augen halte. Der Redner rekapitulierte die Geschichte des Falles und kam zu dem Schluss, dass die gegenständliche Anfrage kaum als zweckdienlich betrachtet werden könne.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) äußerte den Eindruck einer gewissen Durchlässigkeit des "Biotops" von Ermittlungsbehörden und unabhängiger Justiz und kündigte weitere Beharrlichkeit seitens der Grünen an. (Schluss Dringliche und Kurzdebatte/Forts. NR)