Parlamentskorrespondenz Nr. 421 vom 24.05.2005

VORLAGEN: GESUNDHEIT UND LANDWIRTSCHAFT

VETERINÄRRECHTSGESETZE WERDEN EU-VORSCHRIFTEN ANGEPASST

Anpassungen in insgesamt sechs Gesetzen sieht eine Sammelnovelle im Bereich des Veterinärrechts vor. Einerseits komme es zu dringend erforderlichen Umsetzungen von EU-Vorschriften, andererseits sollen Vollzugsprobleme bereinigt werden, heißt es in den Erläuterungen.

So wird etwa im Tierseuchengesetz klar festgelegt, dass Verletzungen von Melde-, Mitwirkungs- und Auskunftspflichten von jener Behörde zu verfolgen sind, in deren Sprengel die jeweilige Person ihren Sitz hat. Die derzeitige Regelung würde nämlich dazu führen, dass z.B. sämtliche unterlassenen Meldungen im Zusammenhang mit der Zentralen Schweinedatenbank durch das Magistratische Bezirksamt für den 11. Bezirk in Wien (Sitz der Statistik Austria) zu verfolgen wären, auch wenn der Meldepflichtige aus Vorarlberg kommt. Eine abweichende Regelung hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit in Bezug auf das Verwaltungsstrafgesetz bei Unterlassungsdelikten sei daher gerechtfertigt.

Weitere Änderungen betreffen die bessere Überwachung der Rinderseuchen Bang, Leukose und IBR/IPV. Durch die Schaffung der Möglichkeit, diese Krankheiten auch mittels Milchproben untersuchen zu können, könne bei gleichem finanziellen Einsatz eine Erhöhung der Überwachungsdichte gewährleistet werden. Angepasst wird auch das Bienenseuchengesetz, da derzeit nicht alle Bienenkrankheiten, welche innerhalb der EU zu kontrollieren sind, im Gesetz genannt sind. Entsprechend einer EU-Richtlinie wird zudem die Verwendung bestimmter Stoffe mit hormonaler bzw. thyreostatischer (schilddrüsenhemmender) Wirkung sowie von ß-Agonisten nicht mehr im Lebensmittelgesetz, sondern im Tierarzneimittelkontrollgesetz verankert. (Veterinärrechtsänderungsgesetz 2005) (Schluss)