Parlamentskorrespondenz Nr. 445 vom 31.05.2005

PARLAMENTARISCHE ENQUETE ZU KINDERRECHTEN IM HERBST

Familienausschuss vertagt Anträge der Opposition

Wien (PK) - Der Familienausschuss des Nationalrates setzte sich heute auch mit acht Anträgen der Opposition auseinander, die mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt wurden. Dabei kündigten Abgeordnete der Koalitionsparteien die Absicht an, eine Parlamentarische Enquete zum Thema "Kinderrechte" zu veranstalten.

Die Anträge selbst betrafen die Stärkung der Kinderrechte und ein Jugend-Demokratiepaket, Vorschläge zur Änderung der Bestimmungen zum Kinderbetreuungsgeld, die Ausweitung der SchülerInnenfreifahrt auch auf InternatsschülerInnen und eine Novellierung des Familienlastenausgleichsgesetzes.

PARLAMENTARISCHE ENQUETE ZU VERANKERUNG VON KINDERRECHTEN

Zum Thema "Kinderrechte" wird es im Herbst eine Parlamentarische Enquete geben. Dies kündigten die Regierungsfraktionen anlässlich der Diskussion über den bereits einmal vertagten Entschließungsantrag der SPÖ (98/A[E]) betreffend die Stärkung der Kinderrechte in Österreich an. Die SPÖ-Abgeordneten beklagen darin, dass in Österreich immer noch ein Erfüllungsvorbehalt gegen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes bestehe, und urgieren die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage, um Kindern zu mehr Rechten zu verhelfen.

Der Antrag wurde abermals mit den Stimmen der Abgeordneten der ÖVP und des Freiheitlichen Parlamentsklubs mehrheitlich vertagt. Ausschussvorsitzende Ridi Steibl (V) begründete die Vertagung damit, dass man im Herbst dazu eine parlamentarische Enquete abhalten wolle. Grundlage dafür stellten sowohl die Arbeiten des Österreich-Konvents als auch der nationale Aktionsplan dar, der demnächst dem Parlament zugeleitet werde. Dem schloss sich Abgeordnete Barbara Rosenkranz (F) an.

Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) bedauerte, dass es bisher nicht gelungen sei, Kinderrechte in der Verfassung zu verankern und man abermals vertagen wolle. Es lägen zahlreiche Vorarbeiten vor, auf denen man aufbauen könne, sagte sie und forderte die Regierung auf, sich endlich ernsthaft dieser Materie zu widmen. Unterstützt wurde sie von ihrer Klubkollegin Gabriele Heinisch-Hosek, die daran erinnerte, dass der Antrag bereits 2003 eingebracht worden ist. Eine weitere Vertagung stelle einen Affront für die ExpertInnen dar. Sie könne angesichts der umfassenden Vorarbeiten keinen Sinn in einer Enquete erblicken.

Bundesministerin Haubner unterstrich die Wichtigkeit der Kinderrechte und sprach sich dafür aus, den nationalen Aktionsplan im Rahmen einer parlamentarischen Enquete mit ExpertInnen zu diskutieren, um dann Weichen stellen zu können.

Erneut setzte sich der Familienausschuss auch mit einem Entschließungsantrag der SPÖ (295/A[E]) betreffend Jugend-Demokratiepaket auseinander. Der SPÖ geht es unter anderem um die Einführung des Pflichtfachs "Politische Bildung" ab der 5. Schulstufe, verstärkte Mitsprache- und Mitwirkungsrechte für Jugendliche in der Politik und in der Schule, die Schaffung einer "SchülerInnenanwaltschaft" in jedem Bundesland und verpflichtende für Kinder- und Jugendangelegenheiten zuständige Gemeinderäte in jeder Gemeinde.

Auch dieser Antrag wurde mit den Stimmen der Abgeordneten von ÖVP und Freiheitlichem Parlamentsklub erneut vertagt. Die Abgeordneten von SPÖ und Grünen zeigten dafür kein Verständnis. Abgeordnete Elisabeth Grossmann und Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (beide S) wiesen darauf hin, dass bereits in der XX. Gesetzgebungsperiode ein diesbezüglicher Antrag eingebracht worden sei. Sie erinnerten auch an einen Antrag der Regierungsparteien, der zu diesem Thema sechs Punkte umfasste, die jedoch bis heute nicht umgesetzt worden sind. Die ÖVP habe offensichtlich mit der Senkung des Wahlalters Probleme, sagte Grossmann, und habe diese unter Hinweis auf fehlende Rahmenbedingungen immer abgelehnt. Der vorliegende Antrag gehe auf die geforderten Rahmenbedingungen ein, weshalb man die Vertagung nicht verstehe. Abgeordnete Sabine Mandak (G) warf den Regierungsparteien vor, die Opposition nicht ernst zu nehmen.

Abgeordneter Georg Keuschnigg (V) argumentierte, es handle sich bei den geforderten Punkten um eine Querschnittkompetenz, wobei vor allem Länder und Gemeinden stark betroffen seien. Als richtigen Weg erachte er es, die Materie von der Basis her aufzubauen.

Bundesministerin Ursula Haubner wehrte sich gegen den Vorwurf, das Ministerium unternehme nichts, um die Partizipation junger Menschen zu fördern. Das Ministerium habe beispielsweise Mobilisierungskampagnen für Jugendliche gestartet und Gender-Projekte ins Leben gerufen. Auch seien die Gespräche mit der Bundesjugendvertretung positiv verlaufen und man habe eine bessere Vertretung in Europa erreichen können. Im Sommer werde ein Forschungsprojekt gestartet, das die Maßnahmen des Ressorts unter die Lupe nehme, berichtete sie. 

KINDERBETREUUNGSGELD - KEINE EINIGUNG ÜBER KORREKTUREN

Ein Entschließungsantrag der SPÖ (324/A[E]), ein Entschließungsantrag der Grünen (561/A[E]) und ein gemeinsamer Entschließungsantrag von SPÖ und Grünen (562/A[E]) bildeten die Basis für eine weitere Diskussion im Familienausschuss über das Kinderbetreuungsgeld. Die Grünen fordern eine verpflichtende Information der Eltern über das Ende ihrer Arbeitskarenz. Im gemeinsamen Antrag der beiden Oppositionsparteien werden zahlreiche Maßnahmen vorgeschlagen, die auf eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familien abzielen. Unter anderem geht es darum, einem obsorgeberechtigten Elternteil, der ein Kind über einen längeren Zeitraum hinweg überwiegend betreut, auch dann Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld einzuräumen, wenn er mit dem Kind nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Weiters sollte Kinderbetreuungsgeld auch jenem obsorgeberechtigten Elternteil zustehen, der nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, dem aber aufgrund von Gewalt ein weiteres Zusammenleben mit dem Partner nicht möglich ist.

Diese drei Entschließungsanträge wurden ebenfalls mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt.

Die Abgeordneten Astrid Stadler und Ridi Steibl (beide V) und Marialuise Mittermüller (F) bemerkten, derzeit werde im parlamentarischen Innenausschuss das Fremdenrecht novelliert und danach würden Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich Kinderbetreuungsgeld beziehen können. Bundesministerin Ursula Haubner ergänzte, dass man damit Härtefälle vermeiden könne.  Abgeordnete Andrea Kuntzl (S) betonte dem gegenüber, dass es sich zwar nur um wenige Fälle handle, diese aber außerordentlich dramatisch seien und sie daher rasches Handeln für erforderlich halte.

Kuntzl unterstrich aus ihrer Sicht nochmals die Notwendigkeit der Zuerkennung von Kinderbetreuungsgeld auch im Falle eines nicht gemeinsamen Haushaltes. Immer mehr Partnerschaften würden getrennt, sagte sie, und dem sollte man Rechnung tragen. Sie könnte sich aber vorstellen, den Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch den nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Vater an die Zustimmung der Mutter zu binden.

Bundesministerin Haubner merkte dazu an, man habe durch die gemeinsame Obsorge der gesellschaftlichen Änderung Rechnung getragen. Die Auswirkung der Bestimmungen werde derzeit durch das Justizministerium evaluiert und diese Evaluierung möge man abwarten.

Zu einer größeren Diskussion gab der Vorschlag hinsichtlich der Informationspflicht durch den Arbeitgeber Anlass. Die Abgeordneten Franz Riepl, Andrea Kuntzl und Renate Csörgits (alle S) wiesen darauf hin, dass es diese Regelung in einigen Kollektivverträgen bereits gebe. Die Problematik liege im Unterschied zwischen der Bezugszeit für das Kinderbetreuungsgeld und der Dauer der Karenzzeit. Wenn die Betroffenen nicht zum Stichtag an ihre Arbeitsstelle kämen, seien sie mit einer fristlosen Entlassung bedroht.

Abgeordnete Barbara Riener (V) hingegen meinte, dass die Betroffenen auch selbst Verantwortung trügen. Bundesministerin Haubner vertrat ebenfalls die Auffassung, man könne den Menschen mehr Eigenverantwortung zutrauen, zumal es umfangreiche Informationen zum Kinderbetreuungsgeld und einen arbeitsrechtlichen Leitfaden gebe. 

SPÖ FÜR EINFÜHRUNG EINES VATERSCHUTZMONATS

Gleichfalls vertagt wurde ein von der SPÖ eingebrachter Gesetzesantrag (575/A), der auf die Schaffung eines Vaterschutzmonats abzielt. Jeder Vater soll, geht es nach Abgeordneter Andrea Kuntzl und ihren FraktionskollegInnen, nach der Geburt seines Kindes das Recht auf vier Wochen Dienstfreistellung haben. Den Entfall der Bezüge während dieses Zeitraums will die SPÖ durch ein "Vatermonatsgeld" ausgleichen, das sich nach dem Einkommen richtet (bis maximal zur Höchstbeitragsgrundlage nach dem ASVG) und aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen gezahlt werden soll. Vor, während und unmittelbar nach der Inanspruchnahme des Vaterschutzmonats ist ein Kündigungs- und Entlassungsschutz vorgesehen. Die SPÖ glaubt, dass maximal ein Drittel der Väter von diesem Recht Gebrauch machen würde, und rechnet in diesem Sinn mit jährlichen Mehraufwendungen von rund 25 Mill. €.

Wie Abgeordnete Renate Csörgits (S) und ihr Fraktionskollege Dietmar Keck skizzierten, könnte ein Vaterschutzmonat ein Anstoß für Väter sein, verstärkt Familienpflichten nachzukommen und in weiterer Folge vielleicht auch einen Teil der Karenz zu übernehmen. Csörgits verwies zudem auf eine Umfrage, wonach sich 91 % der Befragten für einen Vaterschutzmonat aussprachen.

Abgeordnete Anna Höllerer (V) meinte, ihre Fraktion könne dem Anliegen der SPÖ etwas abgewinnen, ihrer Ansicht nach sind aber noch viele Fragen offen. Zudem sollte ihr zufolge zunächst einmal evaluiert werden, wie sich das Kinderbetreuungsgeld und die Elternteilzeit in der Praxis auswirken. Im Übrigen verwies Höllerer darauf, dass zahlreiche Kollektivverträge kurze Dienstfreistellungen anlässlich der Geburt eines Kindes vorsehen, und auch Karenz zwischen Vater und Mutter mehrfach geteilt werden könne.

Auch Abgeordnete Sabine Mandak (G) sprach sich für eine Vertagung des Antrags aus. Sie unterstütze auf der einen Seite zwar klar die Idee einer Art Vaterschutzmonat, erklärte sie, man müsse aber noch über Länge und Rahmenbedingungen diskutieren. Sie hält es etwa für problematisch, einen vollen Lohnausgleich für Väter in diesem Monat vorzusehen, ohne gleichzeitig das Kinderbetreuungsgeld einkommensabhängig zu gestalten.

Ebenfalls keine Zustimmung der Koalition gab es für einen Entschließungsantrag der SPÖ (555/A[E]), dem zufolge in Hinkunft auch InternatsschülerInnen die Schülerfreifahrten zugute kommen solle. Der Antrag wurde mit der Begründung vertagt, dass Verhandlungen mit den Verkehrsverbünden bezüglich eines ermäßigten Tarifs für SchülerInnen über 15 Jahre laufen. Gäbe es einen solchen ermäßigten Tarif, würden die Fahrtkostenzuschüsse einen größeren Teil der tatsächlichen Fahrtkosten abdecken, erklärten Abgeordneter Roderich Regler (V) und Sozialministerin Ursula Haubner. Haubner machte überdies geltend, dass jährlich bereits 340 Mill. € für Schüler- und Lehrlingsfreifahrten sowie Fahrtkostenzuschüsse aufgewendet würden.

Seitens der SPÖ äußerten die Abgeordneten Franz Riepl und Rosemarie Schönpass die Befürchtung, dass es bis zu einer Einigung mit den Verkehrsverbünden noch lange dauern könnte.

Schließlich wurde vom Familienausschuss noch ein gemeinsamer Antrag von SPÖ und Grünen (556/A) auf Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes vertagt. Nach Meinung der beiden Oppositionsparteien soll in Fällen, in denen vor oder nach der Geburt eines Kindes der gemeinsame Haushalt der Eltern wegfällt, derjenige Elternteil einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben, der das Kind überwiegend betreut. Damit möchte man Härtefälle ausschalten. (Schluss)