Parlamentskorrespondenz Nr. 480 vom 09.06.2005

NATIONALRAT BESCHLIESST FACHHOCHSCHULNIVEAU FÜR MTD UND HEBAMMEN

Behandlung nikotinbedingter Erkrankungen kostet jährlich 2 Mrd. ���

Wien (PK) - Abgeordneter Dr. RASINGER (V) begrüßte das zur Debatte stehende WHO- Rahmenübereinkommen und betonte, es handle sich hierbei um ein sehr engagiertes und hervorragendes Papier. Es gebe auf die Frage, was man gegen Rauchen tun könne, sehr viele Antworten. Unter anderem gehe es darum, dass Menschen gar nicht ins Rauchen einsteigen, und um Hilfe zum Aussteigen für Raucher. 50 Prozent der Raucher würden an den Rauchfolgen sterben, skizzierte Rasinger, durchschnittlich verliere ein Raucher acht Jahre seiner Lebenserwartung.

Abgeordnete SCHASCHING (S) äußerte sich zustimmend zur Ratifizierung des WHO-Abkommens. Österreich konzentriere sich bei seinem Weg gegen das Rauchen vor allem auf Imagewerbung fürs Nichtrauchen, sagte sie, dafür sei es aber notwendig, viele Verbündete zu finden. Jeder Einzelne sei zum Handeln aufgerufen. Als "mutiges Vorbild" qualifizierte Schasching die Aktion "rauchfreies Spital" in Niederösterreich.

Abgeordneter Mag. HAUPT (F) bekannte sich zu Präventionsmaßnahmen gegen den Tabakkonsum und unterstrich die bereits genannten Argumente hinsichtlich der gesundheitlichen Schäden des Rauchens. Haupt regte auch an, die Industrie für die Beimischung von schädlichen und suchtsteigernden Zusatzstoffen zur Verantwortung zu ziehen. Bei der Verteuerung von Tabakwaren schlug Haupt vor, auf die Preisentwicklung jenseits der Grenze zu achten, um zu vermeiden, dass der Schmuggel weiterhin zunimmt. Zu denken sei auch an die 4.500 Menschen, viele von ihnen Behinderte, die in Tabaktrafiken tätig sind. Es wäre unverantwortlich, diese Menschen im Regen stehen zu lassen. Flankierende Maßnahmen zu begrüßenswerten gesundheitspolitischen Initiativen seien notwendig.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) unterstützte die Genehmigung des WHO-Abkommens für Maßnahmen gegen den Tabakkonsum, auch wenn er einbekannte, selbst kein Vorbild für Anti-Raucherkampagnen darzustellen.

Gesundheitsministerin RAUCH-KALLAT gab ihrer Freude über die Zustimmung zum WHO-Abkommen Ausdruck und warb nachdrücklich für bewusstseinsbildende Maßnahmen gegen das Rauchen und insbesondere für den Schutz von Kindern.

Ohne Werbung für "gesunde österreichische Zigaretten machen zu wollen", wies die Ministerin darauf hin, dass geschmuggelte Zigaretten oft ein Vielfaches an schädlichen Stoffen enthalten. Die gesetzlichen Maßnahmen zum Schutz der Nichtraucher seien in Österreich bereits beschlossen und werden von der Gastronomie und der Bevölkerung insgesamt akzeptiert, Lob spendete die Ministerin auch für alle Maßnahmen im Parlamentsgebäude zum Schutz von Nichtrauchern.

Abgeordnete RIENER (V) warnte einmal mehr vor den körperlichen Schäden und der psychischen Abhängigkeit, die bei vielen Rauchern eine Art Einstieg in eine Suchtkarriere bedeuten, unterstrich die Notwendigkeit von Anti-Raucherkampagnen bei Kindern und Jugendlichen und gab ihrer Freude darüber Ausdruck, dass die Einrichtung rauchfreier Zonen in der Gastronomie reibungslos vor sich gehe.

Abgeordnete TURKOVIC-WENDL (V) beklagte die Ergebnisse einer kürzlich durchgeführten Umfrage, der zu entnehmen ist, dass 37 % der 15-jährigen Mädchen und 26 % der 15-jährigen Burschen rauchen. Die Abgeordnete nannte die gefährlichen Krankheiten, die das Rauchen nach sich ziehe, und gab zu bedenken, dass die Kosten für die Behandlung nikotinbedingter Erkrankungen jährlich 2 Mrd. € betragen.

Abgeordnete Mag. SCHEUCHER-PICHLER (V) warnte mit dem Hinweis darauf, dass alle neun Sekunden ein Mensch an den Folgen des Rauchens stirbt, vor dem Nikotinmissbrauch und bekannte sich nachdrücklich zum Nichtraucherschutz. Ihr Lob galt der Wirtschaft, die sich bei der Einrichtung von Nichtraucherzonen sehr kooperativ zeige, und dem Engagement der Gesundheitsministerin.

Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) bat die Abgeordneten, neben den unbestrittenen gesundheitspolitischen Aspekten des Rauchens die sozialen und wirtschaftlichen Aspekte nicht zu vergessen. Tausende Menschen, viele von ihnen Behinderte, gewinnen Einkommen und soziale Sicherheit aus dem Betrieb von Tabaktrafiken. Für Stummvoll gehe es darum, den Zigarettenschmuggel einzudämmen und den Verkauf alternativer Produkte in Tabaktrafiken zuzulassen.

Der Staatsvertrag wurde einstimmig genehmigt.

Unter einem wurden verhandelt: die Gesundheits- und Krankenpflegegesetz- Novelle 2005, der G-Antrag 218/A (E) betreffend Ausbildungsreform im Bereich der ambulanten und stationären Altenbetreuung und –pflege, die Änderung des MTD-Gesetz es, der S-Antrag 276/A (E) zu diesem Bereich, der S-Antrag 278/A (E) bezüglich umfassende Reform der Gesundheitsberufe und der V-F-Antrag 603/A das Dentistengesetz betreffend.

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) begrüßte es, dass die Ausbildung von MTD-Berufen und der Hebammen künftig auf Fachhochschul-Niveau mit Bakkalaureat-Abschluss geregelt wird. Damit werden diesen Ausbildungen international vergleichbar und der notwendige hohe Standard gewährleistet.

Zweitens bekannte sich der Gesundheitssprecher der ÖVP dazu, die Arbeitskräfteüberlassung in Pflegeberufen auf 15 % pro Organisationseinheit zu beschränken, weil ältere Menschen das Recht auf eine Pflege mit hohem Standard und Kontinuität haben.

Abgeordneter LACKNER (S) begrüßte, dass nun zumindest ein Teil der von seiner Fraktion geforderten umfassenden Reform der Gesundheitsberufe umgesetzt werde. Befürchtungen äußerte Lackner aber hinsichtlich der Qualität des Pflegepersonals. Konkret warnte er davor, qualifiziertes Pflegepersonal zu entlassen und durch kurz eingeschulte Arbeitslose zu ersetzen. Diesen Weg kann die SPÖ nicht mitgehen. Die Zustimmung der Sozialdemokraten kündigte Lackner für die Fachhochschul-Ausbildung von MTD und Hebammen an.

Abgeordnete ROSENKRANZ (F) unterstrich die Notwendigkeit, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz den neuen Gegebenheiten nach der Osterweiterung anzupassen und die Voraussetzungen für die gegenseitige Anerkennung von Zeugnissen zu schaffen. Sie sei froh, dass man bei der Zulassung der Leiharbeit im Pflegebereich von 30 % auf 15 % zurückgegangen sei, wobei dieser Prozentsatz nicht bei der Gesamteinrichtung, sondern für jede Organisationseinheit gelte. Die Aufwertung der gehobenen medizinischen Dienste erfolge zu Recht, unterstrich die Abgeordnete.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) sprach von Gesetzen mit zwei Seiten, einer positiven und einer kritischen und bedauerte, dass man manches besser machen könnte, wenn man die Opposition früher in die Diskussion einbindet. Der Redner begrüßte die Erhöhung des Stellenwerts der Kinderintensivpflege in der Ausbildung. Assistenzleistungen von Sozialberufen im Pflegebereich hält Grünewald nicht für gefährlich, aber für evaluierungsbedürftig. Die FH-Ausbildung von MTD und Hebammen sei zu begrüßen, schloss Grünewald, der es schließlich für zu wenig hielt, die 15-Prozentgrenze beim Einsatz von Leiharbeit nur in einer Ausschussfeststellung zu fixieren.

Abgeordnete GRANDER (V) sprach zur Arbeitskräfteüberlassung, die künftig bei Betreuungs- und Pflegekontinuität im intra- und extramuralen Bereich möglich sein wird, wobei eine 15 Prozentgrenze pro Suborganisationseinheit fixiert wurde. Wichtig sei es, Pflege durch dieselben Personen sicherzustellen, besonders in der Langzeit- und Hauskrankenpflege. Eine "angemessene" Pflege bedeutet auch eine individuelle, persönlich abgestimmte Pflege des Patienten, betonte die Rednerin.        

Abgeordnete SILHAVY (S) erinnerte daran, dass man jenen Graubereich, den man nun im Pflege- und Krankenbereich ausschließen wolle, längst schon beseitigt hätte, wäre man bereit gewesen, konsequente Maßnahmen gegen die Schwarzarbeit einzuleiten, wie sie die SPÖ seit Jahren verlange. Für die Reduzierung des Einsatzes von Leiharbeit im Pflegebereich auf 15 % pro Organisationseinheit reiche eine Ausschussfeststellung nicht aus, befürchtete die Abgeordnete. Freude zeigte die Rednerin über die Aufwertung der Ausbildung von MT-Diensten und Hebammen.

Abgeordneter Mag. HAUPT (F) führte ergänzend aus, dass die Gesundheits- und Krankenpflegegesetz-Novelle nicht zu den erhofften Lohnerhöhungen führen werde, solange die Akademisierung der Berufe durch Fachhochschul-Ausbildung nicht auch zu einer Novelle des Beamtendienstrechts führe. Er hoffe, dass die Befürchtungen der Sozialdemokraten hinsichtlich der Pflegequalität nicht zutreffen, sagte Haupt und schlug vor, einerseits die Leiharbeiter voll zu integrieren, um eine Qualitätsverbesserung zu erreichen, und andererseits durch eine Attraktivierung der Pflegeberufe mehr junge Menschen für diese Berufe zu gewinnen. 

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) setzte sich mit dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz auseinander. Hier sei zwar eine leichte Verbesserung zu konstatieren, doch sei man immer noch weit von einer optimalen Lösung entfernt. Daher müssten auf diesem Gebiet weitere Schritte gesetzt werden, um zu einer befriedigenden Situation gelangen zu können, betonte die Rednerin, die entsprechende Verbesserungen im vorliegenden Entwurf einmahnte.

Bundesministerin RAUCH-KALLAT erläuterte den Inhalt der vorliegenden Entwürfe und verwies auf den sozialpolitischen Hintergrund der diesbezüglichen Maßnahmen. Dadurch werde die gegenwärtige Lage entscheidend verbessert werden, zeigte sich die Ministerin überzeugt, die sodann auf Details der in Rede stehenden Vorschläge einging, wobei sie besonders auf die Vorteile für Wiedereinsteiger verwies und den Neuerungen bei der Ausbildung Augenmerk schenkte.

Abgeordnete RIENER (V) begrüßte die Aufwertung der Ausbildung, weil damit ein wichtiges Signal im Gesundheitsbereich gesetzt werde. Sie würde sich wünschen, dass auch die Berufe im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege derartig aufgewertet werden.

Abgeordnete Mag. LAPP (S) sprach im Zusammenhang mit den Leiharbeitskräften im Pflegebereich von einem wesentlichen Rückschritt. Der vorgesehene Anteil sei ihrer Meinung nach viel zu hoch. Bei der voest zum Beispiel dürfen nur 5 % Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen beschäftigt sein, um die Qualität zu sichern, gab die Rednerin zu bedenken. Außerdem liefere man sich durch diese Maßnahme den Leiharbeitsfirmen aus, zumal es noch keine Abkommen mit den Gewerkschaften bezüglich der Kollektivverträge gibt. Es werde damit sicher keine Grauzone beseitigt, sondern nur eine neue Zwischenstufe einzogen. Auf der Strecke bleiben jene Menschen, die in den Pflege- und Gesundheitsberufen tätig sind, kritisierte Lapp.

Abgeordnete MITTERMÜLLER (F) ging auf die Eckpunkte der GuKG-Novelle ein, wobei sie insbesondere die Einführung der Sonderausbildung in der Kinderintensivpflege hervorhob. Damit werde ein langjähriges Anliegen des früheren Sozialministers Haupt umgesetzt. Jährlich kommen in Österreich mehr als 10 % Frühgeborene auf die Welt, informierte Mittermüller. Diese Babys sollen durch noch qualifiziertere Intensivpflege besser versorgt werden, wodurch eventuelle spätere Behinderungen, viel familiäres Leid und weitere Gesundheitskosten vermieden werden können.

Die Kritik der Kollegin Haidlmayr an der vorliegenden Novelle gehe nach Ansicht des Abgeordneten Dr. BRADER (V) ins Leere. Derzeit müssen Arbeitsspitzen mit so genannten Poolarbeitskräften, wo es eine hohe Fluktuation gibt und die Qualität manchmal zu wünschen übrig lässt, aufgefangen werden. Er sei daher überzeugt, dass die GuKG-Novelle einen Fortschritt für alle bringe. Positiv bewertete er auch die neue Ausbildungsmöglichkeit auf Fachhochschulniveau.

Ihre Fraktion sei natürlich froh darüber, dass es endlich zu einer Novellierung des MTD-Gesetzes sowie des Hebammengesetzes komme, was von den Sozialdemokraten schon oft gefordert wurde, erklärte Abgeordnete CSÖRGITS (S). Großes Bedauern äußerte sie jedoch darüber, dass für die MTF-Beschäftigten, die schon jahrelang hingehalten werden, noch immer keine neue Lösung gefunden wurde. Offen sei auch noch eine Regelung hinsichtlich der zahnärztlichen AssistentInnen.

Abgeordnete Dr. BLECKMANN (F) begrüßte die Aufwertung der MTD- und der Hebammenausbildung auf Fachhochschulniveau, wodurch der internationalen Entwicklung Rechnung getragen wird. Aufgrund des hohen Anteils an weiblichen Beschäftigten in diesem Bereich handle es sich auch um eine wichtige frauenpolitische Maßnahme, unterstrich sie.

In den kommenden drei Jahrzehnten werde die Zahl der pflegebedürftigen Personen von 350.000 auf 800.000 ansteigen, konstatierte Abgeordneter WÖGINGER (V). Dies bedeutet, dass in Zukunft viele zusätzliche Pflegefachkräfte benötigt werden. Es sei daher erfreulich, dass nun die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Liberalisierung der Berufsausübung geschaffen werden, und zwar bei voller Wahrung der Pflege- und Betreuungsqualität. Er glaube, dass dieses Ziel mit der 15 %-Regel (nicht mehr als 15 % Leiharbeitskräfte dürfen eingestellt werden) eingehalten werden könne.

Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) kündigte an, dass die SPÖ der Änderung des Dentistengesetzes zustimmen wird. Dabei gehe es um eine ordnungsgemäße Überführung der Dentistenkammer in die Zahnärztekammer. Da diese Einigung auf Beschlüsse der Sozialpartner zurückgeht, hoffe er, dass die Regierungsparteien sich bei solchen Anlässen daran erinnern, auf welche brutale Art und Weise sie Herrn Sallmutter entfernt haben.

Bei der Abstimmung wurde die GuKG-Novelle mehrheitlich angenommen. Das Bundesgesetz über die Änderung des MTD-Gesetzes und des Hebammengesetzes sowie die Novellierung des Dentistengesetzes wurden einstimmig beschlossen. Mehrheitliche Zustimmung fand der (negative)

Ausschussbericht betreffend umfassende Reform der Gesundheitsberufe.

Abgeordneter WÖGINGER (V) befasste sich in seiner Wortmeldung mit dem V-F-Antrag 617/A auf Änderung des Blutsicherheitsgesetz es, womit festgelegt wird, dass Vollblutspenden gänzlich unbezahlt bleiben. Eine Kommerzialisierung in diesem Bereich würde das große Vertrauen in das nationale Blutspendewesen mit zirka 500.000 Spendern pro Jahr gefährden, war der Redner überzeugt. Außerdem werden von nun an alle Spender über den Verwendungszweck ihrer Blutspende aufgeklärt, wodurch sowohl die Patientenrechte als auch der Persönlichkeitsschutz gestärkt werden.

Abgeordneter Ing. KAIPEL (S) wiederholte die Eckpunkte der Novelle zum Blutsicherheitsgesetz. Seine Fraktion werde diesen Änderungen sicherlich die Zustimmung erteilen. Sodann ging er noch die auf geplante Neuregelungen bei der AUVA ein. Er warnte vor einer Umkehrung der Leistungsfinanzierung, weil dadurch die Arbeiter und Angestellten die Folgen von Arbeitsunfällen selbst zu tragen hätten. Dies wäre ein weiterer Schritt in Richtung Zwei-Klassen-Medizin.

Abgeordnete ROSENKRANZ (F) konzentrierte sich in ihrer Rede auf das Blutsicherheitsgesetz. Das Rote Kreuz ist an das Ministerium herangetreten, die unentgeltliche Blutspende im Gesetz zu verankern, da es erwiesen sei, dass dadurch die Sicherheit erhöht werde, erläuterte sie.

Auch Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) war der Meinung, dass bei Blut und Blutprodukten die größtmögliche Sicherheit gewahrt werden müsse. Blutspenden und -verarbeiten sollte allerdings nicht unbedingt ein Monopol des Roten Kreuzes sein, gab er zu bedenken. Zumindest an den großen Standorten sollte dies auch eine Aufgabe der universitären Medizin bleiben. Bei der Diskussion über dieses Thema sollte nicht vergessen werden, dass es in Österreich zahlreiche Menschen gibt, die in dermaßen tristen finanziellen Verhältnissen leben, dass sie gezwungen sind, ihr Einkommen durch Blutspenden aufzubessern.

Mit der Novelle zum Blutsicherheitsgesetz werden erneut die Sicherheitsstandards bei den Blutspenden erhöht, erläuterte Bundesministerin RAUCH-KALLAT. Bei dieser Gelegenheit wolle sie sich beim Roten Kreuz bedanken, dass seit Jahrzehnten wesentlich dazu beiträgt, dass die Blutsicherheit in Österreich gewährleistet ist und dass das heimische Gesundheitswesen mit ausgezeichneten Blutkonserven aufrechterhalten werden kann. Ihr Dank galt auch den vielen Blutspendern, die mit ihren Spenden helfen, Menschenleben zu retten.

Auch Abgeordneter Dr. RASINGER (V) dankte den vielen Blutspendern. Wichtig seien vor allem jene Menschen, die seltene Blutgruppen haben, weshalb auch die vorgesehene Ausnahmemöglichkeit sinnvoll ist, argumentierte der Redner.

Abgeordneter Mag. HAUPT (F) dankte zunächst dem Roten Kreuz und den Blutspendern in Österreich. Er sei zufrieden darüber, dass das Prinzip der Freiwilligkeit grosso modo geblieben ist und sinnvolle Ausnahmebestimmungen festgelegt wurden. Seiner Meinung nach wäre es zielführend, wieder einmal eine Werbeaktion für die Eigenblutversorgung im Hinblick auf geplante Operationen zu machen.

Abgeordneter Dr. BRADER (V) wies darauf hin, dass nur 6 % der Bevölkerung freiwillig und unbezahlt Blut spenden. Im Falle eines Unfalles oder einer Operation geht aber jeder davon aus, dass er ausreichend mit Blutkonserven versorgt wird. Er wolle sich daher bei den Mitarbeitern des Parlaments bedanken, die seit 25 Jahren eine Blutspendeaktion durchführen.

Das Gesetz wurde einstimmig verabschiedet. (Forts./Tierseuchenges.).