Parlamentskorrespondenz Nr. 483 vom 09.06.2005

IM NATIONALRAT: LÄRMSCHUTZMASSNAHMEN UND FEINSTAUBPROBLEMATIK

Bundes-LärmG mehrheitlich verabschiedet

Wien (PK) - In der Debatte über das Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz begründete Abgeordneter KRAINER (S) die Ablehnung seiner Fraktion mit der unzureichenden Regelung hinsichtlich der Lärmkarten. Die verschiedenen Lärmquellen würden zwar in verschiedenen Lärmkarten aufgezeichnet, sagte er, diese würden aber nicht zusammengeführt. Bei einer Belästigung durch mehrere Lärmarten würden die Betroffenen auf Grund der unterschiedlichen Kompetenzen de facto im Kreis herum geschickt. Außerdem setze das Gesetz die Schwellenwerte zu niedrig an und von Bürgerbeteiligung könne keine Rede sein. Die BürgerInnen würden nur informiert aber nicht beteiligt.

Abgeordneter KOPF (V) wies darauf hin, dass die Schwellenwerte genau so geregelt seien wie in Deutschland unter einer rot-grünen Regierung. Die Umsetzung der EU-Richtlinie stelle eine wesentliche Errungenschaft dar, da in Zukunft Belastungen in komprimierter Form sichtbar gemacht würden. Darauf aufbauend könnten systematisch Gegenmaßnahmen geplant werden.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG-PIESCZEK (G) meinte, das Gesetz bringe den Betroffenen nichts. Ihr fehlt in der Richtlinie und im Gesetz eine klare Logik. Man gehe nämlich irrtümlich davon aus, dass durch die Information der Betroffenen ein Druck entstehe, unverbindlich Maßnahmen zu setzen. Das Gesetz schaffe ein bürokratisches Monster mit unterschiedlichen Kompetenzen. Eine Ordnungspolitik sei dadurch nicht möglich. Es würden nur Probleme verwaltet.

Abgeordneter WITTAUER (F) stellte fest, dass es ein Unterschied sei, wie die Verbreitung des Lärms stattfindet. Daher könne man es als einen Meilenstein bezeichnen, wenn österreichweit und europaweit die Lärmbelästigung erfasst werde. Darauf aufbauend könne man Aktionspläne erstellen.

Bundesminister DI PRÖLL entgegnete den Kritikern des Gesetzes, erstmals sei ein wesentlicher Schritt zur Kompetenzbündelung gelungen. Der Lärm stelle ein zentrales Umweltproblem dar und mit den Lärmkarten könne man strategisch Gegenmaßnahmen in die Wege leiten. Bereits in den letzten Jahren seien große Investitionen in die Lärmbekämpfung getätigt worden.

Als wesentlichste Neuerungen nannte Pröll die bildliche und flächendeckende Darstellung der Lärmbelastung durch Lärmkarten, die darauf aufbauenden Aktionspläne zur Lärmminderung durch zuständige Ministerien und die umfassende Bürgerinformation.

Abgeordnete BAYR (S) vermisste dem gegenüber eine tatsächliche Problemlösung durch die gegenständliche Vorlage. Vor allem Kinder würden unter der dauernden Lärmbelästigung leiden. Es sei wissenschaftlich erwiesen, dass Lärmbelästigung Lesefähigkeit beeinträchtige, Stress verursache und Kinder dazu brächte, sich abzuschotten. Bayr forderte daher effektivere Maßnahmen gegen den Lärm.

Abgeordneter DI AUER (V) unterstrich die Gesundheitsgefährdung durch Lärmbelastung und wies auf die enormen Folgekosten hin. Er begrüßte das vorliegende Gesetz, mit den man über die EU-Richtlinie hinausgehe, da die wichtigsten Lärmverursacher erfasst würden. Lärmbekämpfung sei nicht gratis, sagte er und rechnete die hohen Investitionen der Bundesregierung für Lärmschutz und Lärmbekämpfung in den letzten Jahren vor.

Abgeordnete REST-HINTERSEER(G) hielt fest, dass der Lärm vom Messen allein nicht leiser werde, und bemängelte, dass Aktionspläne für die Flughäfen erst für 2013 vorgesehen und die Schwellenwerte viel zu hoch seien. Überdies fehle den Grünen eine flächendeckende Lärmerhebung. Völlig unklar sei auch, wie das neue Gesetz in der Raumordnung umgesetzt werden solle. Dieses Gesetz sei weder ambitioniert noch zukunftsweisend, es enthalte keine Maßnahmen gegen die Krankheitsursache Lärm in belasteten Gebieten - die Grünen stimmen nicht zu.

Abgeordnete DI ACHLEITNER (F) widersprach: Diese Regierung setze alles daran, um lärmgeplagte Menschen zu schützen, wobei der Verkehrslärm besonders ernst genommen werde. Für Lärmschutzmaßnahmen werde zehn Mal so viel aufgewendet wie in den neunziger Jahren. Das vorliegende Gesetz sei ein weiterer Schritt zum Schutz der lärmgeplagten Bevölkerung. Es sei logisch, dass zuerst erhoben wird und dann Aktionspläne für Lärmschutzmaßnahmen erstellt werden. Als besonders wichtig bezeichnete es die Rednerin, einheitliche Lärmkarten zu erstellen.

Abgeordneter Dr. BAUER(S) begründet die Ablehnung des Gesetzesvorschlags durch seine Fraktion mit massiven Bedenken. Bloße Lärmerfassung ohne Maßnahmen bis 2012 reiche nicht aus, hielt der Redner fest und forderte ein Gesetz, das den Bürgern tatsächlich nützte. Außerdem seien Raumordnungsmaßnahmen, insbesondere bei der Flächenwidmung, notwendig.

Abgeordneter HORNEK (V) macht auf die gesundheitlichen Schäden aufmerksam, die Lärm nach sich ziehen kann, und plädierte für eine einheitliche Lärmbekämpfung. Die Vorlage bringt einen Rahmen für Messungen und bietet den rechtlichen Rahmen für die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen. Die Kompetenzzersplitterung wurde überwunden, die Information der Bevölkerung gewährleistet und damit ein wichtiger Schritt für mehr Lebensqualität und Gesundheit gesetzt.

AbgeordnetePFEFFER(S) setzte auf den Einsatz modernster Technologien beim Kampf gegen die Umweltverschmutzung und warnte vor den drohenden Klimaveränderungen durch fortgesetzte Luftverunreinigung. Es drohten Überschwemmungen, sagte Pfeffer und drängte auf Maßnahmen in allen Staaten der Welt.

Abgeordneter SIEBER(V) sah ein Drittel der Österreicher von Lärm belästigt und bekannte sich zur Erfassung aller Lärmquellen und zu einer einheitlichen Gesetzgebung beim Lärmschutz. Wichtig sei auch die Information der Bevölkerung. Mit diesem Gesetz gehe Österreich weit über die EU-Richtlinie hinaus. Es sei schade, dass die Opposition diesem guten Gesetz nicht zustimme.

Abgeordneter SCHOPF (S) sah die Chance für einen effektiven Lärmschutz von der Regierung verpasst und sprach von einem "Lärmerlaubnisgesetz". Der Redner beklagte die Durchlöcherung des Umweltschutzes in Österreich und verlangte intelligenten Lärmschutz, der Investitionen und Mehrbeschäftigung anrege. Schopfs Kritik zielte auf mangelnde Koordination zwischen Bund und Ländern und auf den bloß beschreibenden Charakter der vorgesehenen Lärmerhebungen und Aktionspläne. Auch die Beteiligung der Öffentlichkeit bleibe ungeregelt.

Abgeordneter Mag. REGLER (V) wies darauf hin, dass die künftigen Lärmgrenzwerte durch Verordnungen fixiert werden sollen. Der Abgeordnete erläutert die unterschiedliche Bewertung des Lärms aus verschiedenen Verkehrsquellen und machte darauf aufmerksam, dass das Gesetz Maßnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden vorsehe.

Abgeordnete WALTHER (S) kritisierte, dass die Lärmgrenzwerte für jedes Bundesland einzeln festgelegt werden sollen. Außerdem erschien ihr die Frist bis zum Wirksamwerden von Maßnahmen als viel zu lange. Von einer Vorreiterrolle Österreichs könne im Zusammenhang mit diesem Gesetz keine Rede sein.

Abgeordneter GRILLITSCH (V) konnte die Haltung der Opposition nicht verstehen. Der tägliche Lärm stelle ein gravierendes Problem für die Menschen dar. Es sei Aufgabe der Politik, die Bedürfnisse der Menschen ernst zu nehmen. Dem Minister sei daher zu danken, dass er die Brisanz des Problems Lärm erkannt habe und handle - die Verweigerung der Opposition sei nicht nachvollziehbar.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) sprach von einem völlig unzulänglichen Gesetz, da es bis 2012 keinerlei Maßnahmen gegen den Lärm vorsehe. Nur zu messen sei beim Kampf gegen den Lärm zu wenig. In Tirol seien mehr als 80 % der Kinder nicht nur von Luftschadstoffen, sondern auch von Lärm gesundheitlich beeinträchtigt. Dieses Gesetz werde ihnen keine Hilfe bringen, daher sei diese Minimalumsetzung einer EU-Richtlinie abzulehnen. Ein G-S-Entschließungsantrag enthielt ein Anti-Transitaktionsprogramm mit einem generellen Lkw-Nachtfahrverbot und verstärkten Kontrollen des Transitverkehrs.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.

Der G-S-Entschließungsantrag blieb in der Minderheit seiner Antragsteller und wurde abgelehnt.

    

Vier Anträge standen hierauf auf dem parlamentarischen Prüfstand: Antrag 587/A zur Änderung des Umweltförderungsgesetzes, Antrag 536/A (E) betreffend Maßnahmenpaket zur Senkung der Emissionen von Feinstaub und Schwebestaub, Antrag 227/A (E) hinsichtlich beschleunigte Aus- und Nachrüstung dieselbetriebener Kraftfahrzeuge mit Partikelfilter und Antrag 327/A (E), der die Einführung eines direkten Zuschusses zur Beschleunigung von Einbau und Nachrüstung dieselbetriebener Kraftfahrzeuge mit einem Partikelfilter fordert.

Abgeordneter STEIER (S)unterstrich die Gesundheitsgefährdung durch Feinstaub und erklärte die Frage für irrelevant, ob der Bund oder die Länder für dessen Reduzierung zuständig seien. Die SPÖ verlange daher ein strategisches Gesamtpaket mit Kooperation von Bund und Ländern zur Reduzierung des Feinstaubs. Diesen Antrag haben die Regierungsparteien im Ausschuss abgelehnt, einige Bundesländer haben ihn aber für eigene Initiativen genutzt. Die Aktivitäten der Bundesregierung seien hingegen als Flickwerk zu bezeichnen. Es fehle ein Lösungsansatz gegen den Ferntransport von Feinstaub, konkret die Kooperation mit den Nachbarländern. Maßnahmen verlangten auch die Zunahme der NOX-Emissionen, fügte Abgeordneter Steier abschließend hinzu.

    

Abgeordneter DI MISSETHON (V) zeigte sich in der Problemanalyse einig mit seinem Vorredner, betonte aber die unterschiedlichen Schlussfolgerungen. Feinstaub lasse sich nicht per Knopfdruck abschalten. Es brauche ein Bündel von Maßnahmen in vielen verschiedenen Bereichen, so habe die Bundesregierung den SO2-Ausstoß verringert und Partikelfilter eingeführt. Der Bund arbeite mit Hochdruck an der Problemlösung. Die Länder müssten aber mitwirken. Die Schadstoffbelastung an der Wiener Westeinfahrt werde von Wien ignoriert, kritisierte Missethon und wies auf die Belastungen der Menschen und auf die Ozonbildung hin.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG-PIESCZEK (G) hielt es für billig, sich bei der Feinstaubproblematik auf Kritik an der zufällig rot regierten Bundeshauptstadt zu beschränken. Der Bund könnte etwas gegen den Feinstaub tun, sagte die Abgeordnete und verlangte Maßnahmen gegen Spitzenbelastungen. Was heute vorliege, sei viel zu wenig. Auch die Landwirtschaft habe einen hohen Anteil an den Feinstaub-Vorläufersubstanzen - hier einfach abzublocken, sei unverständlich, sagte die Rednerin in Richtung ÖVP. Glawischnig richtete ihre Hoffnungen auf ein Vier-Parteien-Feinstaubaktionsprogramm im Herbst und brachte einen Entschließungsantrag ihrer Fraktion ein, der auf Maßnahmen zum Schutz von Kindern und älteren Menschen vor Feinstaub zielte.

Abgeordneter WITTAUER (F) führte die Feinstaubbelastung auf den hohen Anteil von Dieselfahrzeugen in Österreich zurück und schlug vor, bei steigenden Belastungen die Geschwindigkeit im Straßenverkehr zu reduzieren. Das könnten die Länder sofort tun, für deren Versäumnisse sei nicht Minister Pröll verantwortlich zu machen. Das Bonus-Malus-System des Bundes für Partikelfilter sei gut. Auch die Länder sollten sofort etwas tun, um den Menschen zu helfen.

Heute stehe ein weiterer Schritt der Regierung zum Thema Feinstaubproblematik auf der Tagesordnung, erklärte Bundesminister DI PRÖLL. Es müsse klar sein, dass aufgrund der unterschiedlichen Belastungsquellen sowohl auf der europäischen, der nationalen als auch der regionalen Ebene gehandelt werden müsse. Pröll wies darauf hin, dass in der nächsten Woche im Rahmen einer Landesumweltreferentenkonferenz gemeinsam darüber diskutiert werde, wie die Strategien für die nächsten Jahre ausschauen sollen. Die Länder haben bereits angekündigt, dass über abgestimmte Maßnahmenpakete gesprochen werden soll, was auch sehr vernünftig sei. Auch auf Bundesebene werden wesentliche Ecksteine umgesetzt, kündigte der Umweltminister an. Per 1. Juli werde zum Beispiel mit der NoVA-Spreizung ein Steueranreiz für Diesel-Pkw mit Partikelfilter eingeführt. Mit dem schwefelfreien Treibstoff (seit 1.1.2004) wurde zudem die Basis geschaffen, dass das Reduktionspotenzial realisiert werden kann. Pröll kündigte weiters an, dass in den nächsten eineinhalb Jahren 7,5 Mill. € in die Reduktion der Feinstaubbelastung investiert werden soll, und zwar speziell für die Umrüstung von Baumaschinen und Industrieanlagen.

Abgeordneter HEINZL (S) wies darauf hin, dass die geplanten Maßnahmen der Reduktion der Feinstaubbelastung nur Pkw betreffen, die aber vergleichsweise einen geringen Anteil an den Gesamtemissionen haben. Auch die Summe von 7,5 Mill. € für die Förderung von Abgasreinigungsanlagen für die Industrie sei gemessen an der Größe des Problems relativ gering, urteilte der Redner. Bedauern äußerte er darüber, dass es keinerlei Pläne hinsichtlich Partikelfilter für den Schwerverkehr gibt. Auch die Landwirtschaft habe einen wesentlichen Anteil an den gesamten Emissionen, gab Heinzl zu bedenken. So lag etwa der Anteil der Agrarwirtschaft an der Gesamtbelastung der Luft im Jahr 2002 bei mehr als 21 %, der des gesamten Verkehrs bei zirka 20 %. Ein Hauptgrund dafür liege seiner Ansicht nach in der fehlenden gewerberechtlichen Genehmigungspflicht von landwirtschaftlichen Produktionsanlagen.

Abgeordneter KOPF (V) erinnerte daran, dass die Bundesregierung schon eine ganze Reihe von Maßnahmen bezüglich der Reduktion der Feinstaubbelastung gesetzt hat. Dieser Weg werde auch in Zukunft fortgesetzt, führte der Redner weiter aus. Als Beispiel wies Kopf auf das 7,5 Mill. €-Paket für die Umrüstung von Baumaschinen und Industrieanlagen hin, das Investitionen in der Höhe von 30 Mill. Euro auslösen wird.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) hielt ihrem Vorredner entgegen, dass auch die richtigen Maßnahmen gesetzt werden müssen. Sie zählte dann einige Punkte auf, die vom Umweltbundesamt zur Bekämpfung von Schwebstaub empfohlen, von der Regierung jedoch nicht übernommen wurden: die Förderung des Einbaus von Partikelfiltern auch in Lkw, die Schaffung von verbindlichen Richtlinien für die Raumordnung, die Überprüfung des amtlichen Kilometergelds, die Einführung einer Verkehrsanschlussabgabe bei Supermärkten, die Besteuerung von Kerosin etc. Außerdem sei es gerade in diesem Bereich (Lärm und Verkehr) notwendig, eine umfassende Präventionspolitik zu betreiben.

In einer tatsächlichen Berichtigung ging Abgeordneter Ing. SCHULTES (V) auf eine Aussage des Abgeordneten Heinzl ein. Die Zahlen hinsichtlich der Feinstaubbelastung durch die Landwirtschaft seien seiner Meinung nach schwer nachvollziehbar, da die Feinstaubspitzen im Februar auftreten, wo die Traktoren normalerweise in der Garage stehen.

Abgeordnete DI ACHLEITNER (F) verwehrte sich gegen die Vorwürfe der Opposition, wonach von der Bundesregierung in der Frage der Feinstaubbelastung nichts unternommen werde. Sie wiederholte die zahlreichen Maßnahmen, die in diesem Bereich in den letzten Jahren gesetzt wurden. Auch für die Zukunft sei einiges geplant, wie etwa die schon angesprochene Änderung des Umweltförderungsgesetzes.

Die hohen Luftbelastungen durch Feinstaub erfordern rasche und vor allem umfassende Maßnahmen zum Schutz von Leben und Natur, meinte Abgeordnete SCHARER (S). Die Verantwortung dafür solle auch nicht an die Bundesländer abgeschoben werden; dies könne nicht die Lösung sein. Außerdem bestehe Handlungsbedarf bei den Lkw. Was die Nachrüstung von Dieselpartikelfilter betrifft, so gab Scharer zu bedenken, dass dadurch vor allem wieder die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen sind. In ländlichen Regionen stehen brauchbare Alternativen im öffentlichen Verkehrsnetz oft nicht zur Verfügung. Die Regierung müsste zum Beispiel den Mut haben, der Autoindustrie eine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Dieselpartikelfilter in Neufahrzeuge vorzuschreiben, forderte die Rednerin.

Abgeordneter STEINDL (V) wies darauf hin, dass der Verkehr einen Anteil von 20 % an den Gesamtbelastungen hat. Nicht hektische Maßnahmen seien gefragt, sondern solche, die eine planmäßige Rückführung der Emissionen ermöglichen.

Die tatsächliche Berichtigung vom Abgeordneten Schultes sei "gelinde gesagt fast eine Frechheit", meinte Abgeordneter OBERHAIDINGER (S). Er habe nämlich Daten berichtigt, die auf der Homepage des Umweltbundesamtes nachzulesen sind. Das Feinstaubproblem werde viel zu wenig ernst genommen, bedauerte Oberhaidinger. In einem Bericht der Weltgesundheitsorganisation werde darauf aufmerksam gemacht, dass pro Jahr 2.400 Todesfälle aufgrund der Feinstaubbelastung auftreten.

Gerade Bundesminister Pröll habe oft genug bewiesen, dass er dieses Problem sehr wohl ernst nehme, entgegnete Abgeordneter KAINZ (V) seinem Vorredner. Man müsse auch bedenken, dass der Feinstaub nicht vor der Grenze halt mache.

Abgeordneter DI KUMMERER (S) behauptete, dass es einen Zusammenhang zwischen den Emissionen der Treibhausgase und den Staubemissionen gebe. Jede Reduktion der Treibhausgase habe daher auch eine positive Auswirkung auf die Feinstaubproblematik. Wichtig sei auch eine Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs, wie das vor allem in Wien geschehe.

Abgeordneter Ing. WINKLER (V) hob die zahlreichen Maßnahmen der Regierung im Bereich des Umweltschutzes hervor.

Abgeordneter DI SCHEUCH (F) bezweifelte, dass die Vorschläge der Grünen zu sinnvollen Lösungen führen würden. Ablehnend stand er etwa der Rücknahme des Agrardiesels, der Herabsetzung des Tempolimits oder der höheren Besteuerung des Diesels gegenüber.

Nach Auffassung von Abgeordnetem GAHR (V) gehe es darum, auf breiter Basis sowohl kurz- als auch langfristige Maßnahmen zu setzen, um die Feinstaubproblematik in den Griff zu bekommen. Eine gegenseitige Schuldzuweisung bringe uns keinen Schritt weiter, warnte er.

Abgeordneter NEUDECK (F) sprach von einer umsichtigen Regelung bezüglich der Ausstattung der Pkw mit Dieselpartikelfilter. Auch er lehnte die Vorschläge der Grünen ab, denn Besteuern und Verteuern allein werde die Umwelt sicherlich nicht entlasten, aber die Österreicher belasten.

Abgeordneter ZWEYTICK (V) forderte die Opposition auf, der Entschließung zuzustimmen. "Setzen Sie ein Zeichen und springen Sie über Ihren Schatten", forderte er, denn die Maßnahmen seien für das ganze Land wichtig.

Bei der Abstimmung wurden die Änderung des Umweltförderungsgesetzes ebenso wie die dem Ausschussbericht angeschlossene Entschließung mehrheitlich angenommen. Der G-Entschließungsantrag betreffend rasche Vorlage und Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Feinstaubreduktion in Österreich blieb in der Minderheit. Sodann wurden die (negativen) Ausschussberichte betreffend ein Maßnahmenpaket zur Senkung der Emissionen von Feinstaub und Schwebestaub, betreffend beschleunigte Aus- und Nachrüstung dieselbetriebener Kraftfahrzeuge mit Partikelfiltern sowie betreffend Einführung eines direkten Zuschusses zur Beschleunigung von Einbau und der Nachrüstung dieselbetriebener Kfz mit Partikelfilter mehrheitlich zur Kenntnis genommen. (Forts./Petitionen)