Parlamentskorrespondenz Nr. 507 vom 15.06.2005

VORLAGEN: INNERES, SPORT

SPÖ: GELTENDE HAFTUNGSREGELUNGEN IM SPORTBETRIEB GEHÖREN GEÄNDERT

Die Resolution des Vorstandes der ASKÖ Wien nehmen S-Abgeordnete zum Anlass, gesetzliche Maßnahmen zur Haftung ehrenamtlicher Vereinsfunktionäre für Personen- und Sachschäden von Vereinsmitgliedern einzufordern. „Eine Absicherung der ehrenamtlich tätigen Sportfunktionäre und damit die Sicherstellung der Grundlage des organisierten Vereinssportes kann nur mit einer Gesetzesänderung herbeigeführt werden, wie sie insbesondere im Bereich der Durchgriffshaftung aufgrund des Vereinsgesetzes 2002 auch von Experten nachdrücklich gefordert wird“, heißt es dazu in dieser ASKÖ-Resolution. (642/A [E], 646/A [E]) (Schluss)