Parlamentskorrespondenz Nr. 510 vom 16.06.2005

VORLAGEN: WIRTSCHAFT

GEWERBERECHTSNOVELLE 2005 SOLL VERFAHRENSOFFENSIVE EINLEITEN 

Änderungen von EU-Richtlinien, unter anderem die Anpassung der Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC-Richtlinie ) an das "Aarhus-Übereinkommen" über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Verfahren und über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten erfordert eine Anpassung der IPPC-Regelungen in heimischen Gesetzen, vor allem in Gewerbeordnung und Mineralrohstoffgesetz. Wesentliche Neuerungen sind die Beteiligung von Umweltorganisationen an IPPC-Verfahren und deren Möglichkeit, in bestimmten Fällen Rechtsmittel zu erheben, neue Mengenschwellen für kanzerogene Substanzen sowie für Kaliumnitrat und die stärkere Betonung des Zivilschutzes. Eine Ausdehnung des Anwendungsbereiches für das vereinfachte Genehmigungsverfahren soll zu der im "Reformdialog für Wachstum und Beschäftigung in Österreich" vereinbarten Verfahrensoffensive beitragen (971 d.B.).

UMSETZUNG DER ENTSENDERICHTLINIE

Die EU-Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (Entsenderichtlinie) wurde generell durch Anpassungen im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz umgesetzt. Die derzeit noch fehlende Garantie des Naturalurlaubsanspruches und die Einbeziehung des entsandten oder überlassenen Arbeitnehmers in die Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) erfordert Änderungen im Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) und Anpassungen in anderen Gesetzen, die ein kürzlich vorgelegter Regierungsentwurf enthält (972 d.B.).

Arbeitnehmer, die vorübergehend von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland nach Österreich entsandt oder überlassen werden, werden in das Urlaubskassenverfahren einbezogen. Diese Arbeitgeber werden zu denselben Lohnzuschlägen wie Arbeitgeber mit Sitz in Österreich verpflichtet. In Entsendefällen soll das Urlaubsentgelts direkt an den Arbeitnehmer ausbezahlt, im Inland versteuert und die Sozialversicherungsbeiträge an den jeweiligen ausländischen Sozialversicherungsträger abgeführt werden.

Die Entsenderichtlinie schafft einen "harten Kern" von Schutzbestimmungen für grenzüberschreitend entsandte oder überlassene Arbeitnehmer und gleicht die Wettbewerbssituation zwischen Unternehmen mit Sitz in Österreich und solchen mit Sitz im Ausland an. Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit erlaubt einen optimalen Einsatz aller auf dem Arbeitsmarkt verfügbaren Ressourcen und lässt mittelfristig ein höheres Beschäftigungsniveau erwarten, heißt es in den Erläuterungen.

NEUES GESETZ ZUR SICHERUNG DER QUALITÄT VON ABSCHLUSSPRÜFUNGEN

Eine Regierungsvorlage für ein Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz (970 d.B.) soll für Wirtschaftstreuhänder und Revisoren gelten, die Pflichtprüfungen durchführen. Der Entwurf trägt Empfehlung der EU-Kommission Rechnung und stärkt die Selbstverwaltung, indem Verordnungen an die Kammer der Wirtschaftstreuhänder delegiert werden, zum Beispiel die Steuerberater-Fachprüfungszulassungsverordnung, die Wirtschaftsprüfer-Fachprüfungszulassungsverordnung, die SBH-Prüfungsbefreiungsverordnung, die Wirtschaftstreuhandberufs-

Prüfungsordnung, die Wirtschaftstreuhänderkammer-Wahlordnung und die Diplomanerkennungsverordnungen.

Die Aufsicht über die Kammer der Wirtschaftstreuhänder und die Genehmigung der Verordnungen bleibt bestehen. Der neue direkte Zugang zur Fachprüfung für Wirtschaftsprüfer entspricht der internationalen Entwicklung zur Spezialisierung. Bisherige Wettbewerbsnachteile, etwa durch die längere Ausbildungsdauer von Wirtschaftsprüfern in Österreich werden beseitigt. Die Qualität der Prüferausbildung wird erhöht.

Die Kosten der Einführung des Qualitätssicherungssystems trägt großteils die Kammer der Wirtschaftstreuhänder, die Kosten für die Qualitätskontrollbehörde, deren Vollausbau bis 31. Dezember 2010 abgeschlossen sein wird, übernimmt der Bund.

VERKAUF BUNDESEIGENER GRUNDSTÜCKE

Für den Verkauf entbehrlicher Teile bundeseigener Grundstücke in Eßling, Rutzendorf und Kaisersteinbruch soll ein spezielles Bundesgesetz die Rechtsgrundlage schaffen. Als Käufer ist die bundeseigene Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaft Gesellschaft vorgesehen; die Verkaufssumme beträgt 30 Mill. €. (983 d.B.).

RECHTSANPASSUNGEN BEI DER VERSICHERUNGSAUFSICHT

Änderungen im Versicherungsaufsichtsgesetz und im Körperschaftssteuergesetz (VAG-Novelle 2005) dienen Anpassungen an das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2004. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die ihren Versicherungsbetrieb in eine Aktiengesellschaft eingebracht haben, erhalten - analog zu Sparkassen - die Möglichkeit einer Umwandlung in eine Privatstiftung. Im Versicherungsaufsichtsgesetz werden legistische Verbesserungen und Modernisierungen vorgenommen (984 d.B.).

WIRTSCHAFTS- UND BESCHÄFTIGUNGSGESETZ 2005

Ein Regierungsentwurf für ein Wirtschafts- und Beschäftigungsgesetz 2005 (992 d.B.) setzt die beim "Reformdialog für Wachstum und Beschäftigung in Österreich" am 1. Mai 2005 getroffenen Vereinbarungen gesetzlich um. Er enthält folgende Neuerungen:  

Im Einkommensteuergesetz wird die steuerliche Begünstigung der Auftragsforschung in KMU durch einen Forschungsfreibetrag oder eine Forschungsprämie verankert. Bauspar-Erstattungsbeträge und Bauspardarlehen können künftig auch für Bildungs- oder Pflegezwecke verwendet werden. Produkte der Zukunftsvorsorge sollen auch im Vertriebsnetz der Bausparkassen angeboten werden können.

Zur effizienteren Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs soll auf Rechnungen, die 10.000 € übersteigen, auch die Identifikationsnummer des Lieferungs- oder Leistungsempfängers angegeben werden. Um die Kontrolle zu erleichtern, sollen Umsatzsteuer-Meldungen monatlich statt bisher quartalsweise erstattet werden. Im Finanzstrafgesetz werden Freiheitsstrafen bei Wertbeträgen ab 3 Mill. € von fünf auf sieben Jahre hinaufgesetzt.

Die angedrohten Höchststrafen im Ausländerbeschäftigungsgesetz werden verdoppelt, um die Attraktivität der illegalen Beschäftigung zu senken. Die Finanzämter werden in den Kampf gegen die illegale Beschäftigung eingebunden.

In den Bundesfinanzgesetzen 2005 und 2006 werden zusätzliche Budgetmittel für Forschung und für die Intensivierung der Breitbandoffensive im ländlichen Raum bereit gestellt. Die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) wird an der Finanzierung der Forschungsmilliarde teilnehmen.

Bis 2010 wird Österreich eine zusätzliche Forschungsanleihe von 1 Mrd. € zur Erreichung der europäischen Zielsetzungen (Barcelona- und Lissabon Ziele) einsetzen, die Finanzierung erfolgt aus Privatisierungserlösen der ÖIAG.

Die Kosten für die Förderung der Auftragsforschung werden für das Jahr 2006 mit 25 Mill. € und für die Jahre ab 2007 jeweils mit 50 Mill. € beziffert. Von den Mindereinnahmen bei der Einkommensteuer werden 2006 6 Mill. € und ab 2007 jeweils 12 Mill. € auf die Länder entfallen, auf die Gemeinden 2006 2,9 Mill. € und ab 2007 jeweils 5,8 Mill. €. Diese Beträge enthalten die aufkommensabhängigen Transfers des Bundes, vor allem die Bedarfszuweisungen an die Länder zum Haushaltsausgleich. (Schluss)


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