Parlamentskorrespondenz Nr. 519 vom 20.06.2005

VORLAGEN: WIRTSCHAFT

EU-KONFORMES ANLAGENRECHT FÜR SPRENGMITTEL-BETRIEBE

Wien (PK) - Die EU-Richtlinie über integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC-RL) und die "Seveso II-Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen wurden zwar in der Gewerbeordnung umgesetzt, nicht aber für Anlagen, die dem österreichischen Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen. Die Bundesregierung hat daher einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem jene Teile des Schieß- und Sprengmittelgesetzes, das IPPC- und Seveso II-relevante Anlagen betrifft, in den anlagenrechtlichen Teil der Gewerbeordnung übertragen werden. In den Erläuterungen wird festgehalten, dass erteilte Bewilligungen für bestehende Anlagen aufrecht bleiben. Die Genehmigung von Neuanlagen und Entscheidungen über anhängige Verfahren erfolgen künftig nach der Gewerbeordnung. Bei Anlagen, die nicht dem IPPC-Regime und nicht dem Seveso II-Regime unterliegen, bleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit (999 d.B.). (Schluss)


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