Parlamentskorrespondenz Nr. 528 vom 21.06.2005

JAHRESVORSCHAU DES LANDWIRTSCHAFTSRESSORTS ÜBER EU-VORHABEN 2005

Die Prioritäten im Agrar-, Umwelt- und Wasserbereich

Wien (PK) - Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) hat nun erstmals eine Jahresvorschau für 2005 (III-138 d.B.) vorgelegt, die auf dem Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission sowie auf dem operativen Jahresprogramm des Rates basiert. Der Bericht von Minister Josef Pröll informiert ausführlich über die geplanten Vorhaben auf EU-Ebene, geht detailliert auf die Inhalte ein und stellt den einzelnen Vorschlägen auch die jeweilige österreichische Position gegenüber.

DIE LISSABONNER STRATEGIE UND DIE NACHHALTIGKEITSPOLITIK DER EU

Im Jahr 2005 wird sowohl die "Lissabonner Strategie zur ökonomischen, sozialen und ökologischen Erneuerung der EU" als auch die EU-Nachhaltigkeitsstrategie einer Überprüfung unterzogen. Beide Strategien seien wichtig, um die EU zu einer "Nachhaltigkeitsunion Europa" zu machen. Das Ziel der EU-Umweltminister ist es, die Umweltdimension in der Lissabonner Strategie weiter zu stärken und die Botschaft zu vermitteln, dass die Umweltthemen von Wirtschaft nicht länger als Hemmschuh oder Kostenfaktor gesehen werden sollen, sondern als Chance und Innovationsfaktor. Win-Win-Möglichkeiten bestünden vor allem im Bereich der Umwelttechnologien; zentrales Instrument ist hier der ETAP (Environmental Technology Action Plan), damit im Zusammenhang Themen wie die ökologische Beschaffung (Vorbildwirkung des öffentlichen Sektors), öko-effiziente Innovationen im Produktbereich (Öko-Design) und die Förderung der Eco-Industries.

Was die geplante "Neufassung" der EU-Nachhaltigkeitsstrategie angeht, sollte aus österreichischer Sicht noch stärker auf die Themen "Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und Umweltzerstörung" sowie die wichtige Rolle der Bildung für die Umsetzung einer Nachhaltigen Entwicklung eingegangen werden. Zentrales Anliegen sei die Balance und Ausgewogenheit zwischen den drei Dimensionen Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft/Soziales. Basierend auf den Prioritäten des 6. Umweltaktionsprogramms wird die Europäische Kommission im Laufe des Jahres 2005 sieben thematische Strategien in den Bereichen Boden, Pestizide, Meeresumwelt, Luft, Abfälle, nachhaltige Ressourcennutzung und städtische Umwelt vorlegen. Mit Ausnahme der letzten beiden werden diese Strategien auch Legislativvorschläge enthalten. Die thematische Strategie zur Luft wird auch Emissionsgrenzwerte für leichte Nutzfahrzeuge (Euro V-Standards) enthalten. Österreich ist insbesondere an Luft und städtischer Umwelt interessiert.

KLIMAWANDEL UND KYOTO-PROTOKOLL

Die wichtigste laufende Aktion in diesem Bereich ist die Einführung des neuen Systems für den Handel mit Emissionsberechtigungen und die Umsetzung der Vereinbarungen von Kyoto, heißt es im Bericht. Das In-Kraft-Treten des Kyoto-Protokolls am 16. Februar 2005 leitete eine neue Phase der internationalen Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels ein; die Umsetzung der im Protokoll enthaltenen Bestimmungen ist voll angelaufen. Nun gelte es, innerhalb der EU die Weichenstellungen für die Verpflichtungsperioden nach Kyoto vorzunehmen und mittel- bis langfristige Reduktionsziele (Zeithorizont 2030 bis 2050) festzulegen und auf internationaler Ebene zu vertreten. Dazu sind erhebliche Emissionsverringerungen der Treibhausgase insbesondere in Industrieländern notwendig; jedoch sollen auch die Schwellenländer unter den Entwicklungsländern einen Beitrag im Rahmen ihrer Möglichkeiten leisten. Vordringlich ist jedenfalls die verstärkte Weiterführung bestehender und geplanter Klimaschutzmaßnahmen auf nationaler und EU-Ebene.

Vorschläge zur Annahme durch den Gesetzgeber im Umweltbereich

Im folgenden wird eine Reihe von Richtlinien und Verordnungen aufgelistet, die sich gerade in Vorbereitung befinden oder bereits angenommen wurden und nunmehr auf nationaler Ebene umgesetzt werden müssen. Außerdem informiert der Bericht über den Inhalt der Richtlinien und Verordnungen, den Verhandlungsstand sowie über die österreichische Position: Badegewässer-Richtlinie, Richtlinie über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie, Verordnung über die Verbringung von Abfällen, Treibhausgase-Verordnung, Richtlinie betreffend Arsen, Cadmium, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Umgebungsluft, Richtlinie zum Schutz des Grundwassers,  

Verordnung über die Anwendung der Aarhus-Bestimmungen auf die Gemeinschaftsinstitutionen, Richtlinie über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, Verordnung betreffend die Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Verbot von chemischen Stoffen („REACH“), Verordnung über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE), Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren, Richtlinie über humane Fangnormen, Richtlinie zur Errichtung einer Geodateninfrastruktur in der Gemeinschaft (INSPIRE), Verordnung betreffend das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+) sowie die Verordnung über ein Register zur Erfassung der Freisetzung und Übertragung von Schadstoffen.

OPERATIVES JAHRESPROGRAMM DES RATES

Die beiden Vorsitze Luxemburg und das Vereinigte Königreich haben am 22. 12. 2004 ihr gemeinsames Jahresprogramm für 2005 präsentiert. Im Umweltbereich sollen vor allem die Arbeiten in den beiden Bereichen - wie bereits oben ausgeführt -  "Nachhaltige Entwicklung" und die "Thematische Strategien" weitergeführt werden. Weiters soll die EU dazu beitragen, dass sich eine globale Führung bei der Bekämpfung des Klimawandels herausbildet. Es soll nachgewiesen werden, dass die Union Fortschritte bei der Erfüllung ihrer Kyoto-Verpflichtungen gemacht hat.

In der Folge werden auch die anderen Umweltpolitikfelder näher beleuchtet und die Prioritäten in den einzelnen Bereichen angeführt. In der Chemikalienpolitik beispielsweise wollen sich die beiden Vorsitze intensiv mit der REACH-Verordnung befassen, damit bis Ende 2005 eine politische Einigung erzielt werden kann. Dasselbe gilt für folgende Vorhaben: "LIFE+“ (Verordnung über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt), "INSPIRE“ (Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Gemeinschaft), die Richtlinie über die Qualität der Badegewässer, die Richtlinie über den Schwefelgehalt von Schiffskraftstoffen,  die Verordnung über die Anwendung des Aarhus-Übereinkommens auf die Europäische Gemeinschaft, die Verordnung über die Verbringung von Abfällen, die Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren, die Richtlinie über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie. Bei der Umsetzung des Aktionsplans für Umwelttechnologien (ETAP) sollen unter beiden Vorsitzen Fortschritte erzielt werden, heißt es im Bericht.

Besondere Beachtung wollen die Vorsitze den Sicherheitsaspekten schenken. Es soll vor allem eine Einigung über den Beitritt von Euratom zum Gemeinsamen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle sowie zum Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen herbeigeführt werden.

Ein umfangreiches Kapitel wurde sodann dem Thema "Inhalt des operativen Jahresprogramms 2005 im Bereich Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei" gewidmet. Die Themen reichen dabei von der GAP-Reform, der Entwicklung des ländlichen Raums, dem Weinabkommen zwischen der EU und der USA, der Finanzierung der GAP, der Zuckermarktordnungsreform, dem Veterinärsektor, der Lebensmittelsicherheit, dem Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, der Frage der Koexistenz (also die Ermöglichung des ungehinderten nebeneinander stattfindenden Anbaus von Gentechnisch veränderten Kulturen und herkömmlichen Kulturen), der Forstwirtschaft bis hin zur Fischerei.

Für Österreich von besonderem Interesse ist zum Beispiel die so genannte Ländliche Entwicklungsverordnung neu. Die Kommission hat im Juli 2004 den "Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)" beschlossen. Vorrangiges Ziel von Österreich ist es, spätestens zu Beginn des Jahres 2007 über ein genehmigtes Programm für die Ländliche Entwicklung (neu) im Zeitraum 2007 bis 2013 zu verfügen. Was die Zuteilung der Mittel angeht, so wird die Mindestdotierung der Achsen, inklusive LEADER, kritisch beurteilt. Österreich vertritt den Standpunkt, dass die Dotierung der Achsen im Rahmen der Subsidiarität den Mitgliedstaaten überlassen werden sollten. (Schluss)