Parlamentskorrespondenz Nr. 532 vom 21.06.2005

AKTUELLE AUSSPRACHE IM BAUTENAUSSCHUSS

Gestiegene Wohnungskosten im Blickpunkt der Debatte

Wien (PK) - Die heutige Sitzung des Bautenausschusses begann mit einer aktuellen Aussprache. Bundesminister Martin Bartenstein stand dabei den Mitgliedern des Ausschusses Rede und Antwort zu Fragen aus seinem Zuständigkeitsbereich.

Abgeordneter Kurt Eder (S) meinte eingangs, man müsse in der Wohnpolitik beachtliche Preissteigerungen konstatieren. Die Wohnungskosten seien um rund 10 Prozent im letzten Jahr gestiegen, sodass die Gefahr bestehe, dass sich die Menschen das Wohnen nicht mehr leisten könnten. Hier sei die Regierung gefordert, im Interesse der Bevölkerung gegenzusteuern. Der Vorschlag des Finanzministers, die steuerliche Begünstigung von Wohnanleihen abzuschaffen, stelle sicherlich ein falsches Signal in diesem Zusammenhang dar, betonte Eder, der auch die aktuelle Entwicklung rund um die BUWOG-Wohnungen ansprach, wie dies auch sein Fraktionskollege Walter Schopf tat. Abgeordnete Gabriela Moser (G) fragte gleichfalls, was die Regierung angesichts dieser Preissteigerungen zu unternehmen gedenke. Zudem wollte sie wissen, wie es mit einer allfälligen Vereinheitlichung der Bauordnungen aussehe und wann mit der Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zu rechnen sei. Abgeordneter Peter Marizzi (S) beklagte, die Wohnungskosten wüchsen überproportional, es sei in den letzten fünf Jahren zu einer Steigerung von rund 30 Prozent gekommen. Zudem erkundigte sich der Abgeordnete nach der Zukunft der Wohnbauförderung.

Bundesminister Bartenstein hielt zu Beginn seiner Ausführungen fest, dass er sich nur hinsichtlich seines Kompetenzbereichs äußern könne, weshalb er darum ersuche, Fragen hinsichtlich der Wohnbauförderung und des Wohnungseigentumsgesetzes an den Finanz- bzw. an die Justizministerin zu stellen. In der Tat sei es laut Statistik Austria und WIFO zu einer nominellen Steigerung der Wohnungskosten um 10,4 Prozent gekommen, doch sei dies durch interne Umstellungen der Parameter und dergleichen bedingt, sodass die reale Steigerung niedriger anzusetzen sei. Im europäischen Durchschnitt betrügen die Wohnungskosten 25 %, Österreich liege diesbezüglich noch immer unter dieser Zahl. Er habe aber bereits eine Studie in Auftrag gegeben, die sich mit dieser Frage auseinandersetzen solle. Sobald diese vorliege, werde er sie weiterleiten, damit man entsprechende Schlüsse ziehen könne.

Hinsichtlich einer einheitlichen Bauordnung habe er schon 2002 eine Studie in Auftrag gegeben, seitdem gebe es eine Musterbauordnung, die an die Landeshauptleute weitergeleitet worden sei. Jetzt liege es in deren Verantwortung, eine Vereinheitlichung, die er selbst durchaus anstrebe, in die Wege zu leiten. Hinsichtlich der BUWOG erinnerte Bartenstein daran, dass diese im Juni 2004 an das "Österreich-Konsortium" als Bestbieter veräußert worden sei, was der Republik 2,64 Mrd. Euro an Einnahmen gebracht habe. Die Rechte der Mieter blieben jedoch von dieser Änderung der Eigentümerverhältnisse völlig unberührt, erklärte das Regierungsmitglied.

Die Abgeordneten Detlev Neudeck (F) und Walter Tancsits (V) befassten sich mit Details hinsichtlich des BUWOG-Verkaufs und hinsichtlich der konstatierten Preissteigerungen. Neudeck etwa meinte, die Zahlen müssten entsprechend gewichtet sein, um einen effektiven Vergleich zu ermöglichen, zudem müssten alle Faktoren in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden. Tancsits relativierte die genannten Zahlen und wies darauf hin, dass einzelne Faktoren im Untersuchungszeitraum auch billiger geworden seien.

Abgeordnete Ruth Becher (S) fragte, wann das novellierte Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz dem Nationalrat zur Beratung vorgelegt werde, Abgeordnete Moser fragte erneut, was der Minister zu tun gedenke, damit es nicht zu weiteren Preissteigerungen komme. Zudem wollte sie die Ansicht des Regierungsmitglieds hinsichtlich der Gebarungsprüfung der Gemeinnützigen erfahren und fragte nach dem Baukulturreport. Abgeordneter Werner Kummerer (S) stellte Detailfragen hinsichtlich des Erfolgs der BIG.

Bundesminister Bartenstein meinte, es gebe tatsächlich etliche Leistungen, die in den letzten Jahren billiger geworden seien, etwa Informationsdienstleistungen oder im Telekommunikationsbereich. Er werde jedenfalls die Ergebnisse der Studie, so diese vorliegen, umgehend weiterleiten. Am WGG-Entwurf werde noch gearbeitet, weshalb er noch keinen konkreten Zeitpunkt nennen könne, zu welchem dieser an den Nationalrat geleitet werden könne. Ähnliches gelte für die Frage der Gebarungsprüfung, wo ebenfalls noch Diskussionen stattfinden. Der Baukulturreport sei in Vorbereitung, allerdings müsse noch der finanzielle Rahmen abgeklärt werden. Für die BIG sei das Finanzministerium zuständig, er könne daher nur Daten nennen, die ihm von der BIG selbst zur Verfügung gestellt worden seien, erklärte der Minister.

Schließlich erkundigte sich Abgeordnete Doris Bures (S) ob der Minister die Absicht habe, die Renditen von Investoren durch eine Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zu Lasten der Mieter zu erhöhen. Bei der letzten WGG-Novelle seien hohe Hürden für die Eigentumsbildung einzelner Mieter errichtet worden, Investoren haben hingegen die Möglichkeit erhalten, ganze Gesellschaften aufzukaufen.

Bundesminister Martin Bartenstein hielt einmal mehr fest, er plane keine diesbezügliche Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, und bekräftigte, dass es sinnvoll und im Interesse der Mieter gewesen sei, 62.000 Wohnungen zu verkaufen. Dass ihm die Entwicklung der Mietkosten Recht gebe, zeige eine Studie der Arbeiterkammer: die Mieten in privaten Altbauwohnungen seien wesentlich stärker gestiegen als die Mieten gemeinnütziger Wohnungen. Zwischen 1994 und 1998 seien die Mieten um 2,9 % bis 4,5 % jährlich gestiegen, danach bis zum Jahr 2003 zwischen 0,9 % und 2,7 % pro Jahr. 

VERTAGUNG OPPOSITIONELLER ANTRÄGE


Im Anschluss an die aktuelle Aussprache behandelte der Ausschuss drei Anträge der Opposition und fasste nach ausführlichen Debatten jeweils Vertagungsanträge.

THEMA THERMISCHE SANIERUNG VON BUNDESGEBÄUDEN

Zunächst bezog sich Abgeordnete Gabriela Moser (G) auf Berechnungen des Kyoto-Forums über mögliche Einsparungen von jährlich 250.000 t CO2 bei der Beheizung und Klimatisierung der Bundesgebäude, was die Grünen veranlasse, eine gesetzliche Verpflichtung der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) zur thermischen Sanierung der Bundesgebäude vorzuschlagen (382/A[E]).

Abgeordneter Walter Tancsits (V) sprach von einem überlegens- und begrüßenswerten Antrag, meinte aber auch, dass die BIG bei der thermischen Gebäudesanierung vorbildlich unterwegs sei und er daher einen Bericht und eine Evaluierung der bisherigen Maßnahmen abwarten wolle. Tancsits Antrag lautete daher auf Vertagung.

Abgeordneter Gerhard Steier (S) erinnerte an die Verpflichtung Österreichs, die EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen und zugleich an die Klimaschutzziele. Steiers Detailfragen richteten sich auf die Schnittstelle zwischen Bund und Ländern bei der thermischen Gebäudesanierung und auf die Vorbereitung der Energieausweise für Bundesgebäude.

Abgeordneter Maximilian Hofmann (F) zeigte sich skeptisch gegenüber dem im Antrag genannten Daten. Es handle sich um nicht bereinigte Zahlen, die unberücksichtigt lassen, dass die BIG auch über leer stehende und nicht veräußerbare Objekte, beispielsweise über alte, einst von der Exekutiv genutzte Gebäude, verfüge. In der EU-Gebäuderichtlinie werde zwischen alten und neuen Gebäuden unterschieden.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) zeigte sich enttäuscht über die Absicht der Ausschussmehrheit, ihren Antrag zu vertagen, weil es doch darum gehe, die Klimaschutzziele zu erreichen und Impulse für die Beschäftigung zu setzen. In ihren Berechnungen stütze sie sich ausschließlich auf amtliche Daten, stellte Moser klar.

Bundesminister Bartenstein sah eine gesetzliche Verpflichtung der BIG zur thermischen Gebäudesanierung kritisch, weil dies die Wettbewerbsfähigkeit der BIG beeinträchtigten würde. Man sollte es im Ermessen der BIG belassen, welche Gebäude sie thermisch saniere und welche nicht, denn die bisherigen Leistungen der BIG bei der thermischen Gebäudesanierung könnten sich - auch im internationalen Vergleich - sehen lassen.

Die Bemühungen der Austrian Energy Agency zur Umsetzung eines Energiepasses ab 4. 1. 2006 und die Vereinheitlichung der Berechnungsmethoden werde von seinem Ressort unterstützt, teilte Minister Bartenstein mit.

THEMA HAUSBESORGERiNNEN


Geht es nach den Sozialdemokraten, soll im Dialog mit den Sozialpartnern ein modernes HausbesorgerInnengesetz erarbeitet werden. Eckpfeiler dieses Gesetzes wären laut Abgeordneter Ruth Becher (S) ein modernes Berufsbild, spezifische arbeitsrechtliche Bestimmungen, Regelungen über die Dienstwohnung und Wahlfreiheit der MieterInnen, sich für eine/n Hausbesorger/in oder eine Hausbetreuungsfirma zu entscheiden. Durch die Abschaffung des Hausbesorgergesetzes seien bereits 8.000 Arbeitsplätze, 80 % davon für Frauen und sehr viele Alleinerzieherinnen, verloren gegangen, kritisierte Becher und machte auf Probleme mit der Schneeräumung in strengen Wintern aufmerksam. (565/A[E])

Abgeordneter Mathias Ellmauer (V) erläuterte die angesprochene Mietrechtsnovelle und die Absicht, durch Umstellung der Hausbesorgung auf flexiblere Formen der Dienstleistung neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die Novelle habe sich bewährt, sagte der Redner und wies auf die laufenden Sozialpartnerverhandlungen über einen Hausbesorgertarif hin.

Abgeordneter Walter Tancsits (V) klärte darüber auf, dass das Auslaufen von 8.000 Hausbesorgerverträgen nicht bedeute, dass es diese Arbeitsplätze nicht mehr gebe. Experten sehen im Wegfall des Sonderarbeitsrechts für Hausbesorger vielmehr eine "Jobmaschine", sagte der Abgeordnete und wandte sich entschieden gegen die Wiedereinführung eines eigenen Arbeitsrechts für Hausbesorger.

Abgeordneter Detlev Neudeck (F) erinnerte an die Privilegien der Hausbesorger, die keineswegs den ganzen Tag Schnee schaufelten, sondern zu 90 % anderen Berufen nachgegangen seien.

Abgeordnete Doris Bures (S) schlug vor, die Bürger selbst entscheiden zu lassen, ob sie ihr Haus von einer Hausbesorgerin oder von einer Reinigungsfirma betreuen lassen wollten. Die letzte Mietrechtsnovelle, mit der ein ganzer Berufsstand ausgelöscht worden sei, gebe ihnen diese Wahlmöglichkeit nicht. Sie unterstütze den Vertagungsantrag, um die Diskussion über dieses Thema fortsetzen zu können.

Bundesminister Bartenstein wies zunächst darauf hin, dass die Arbeit, die bis zur Mietrechtsnovelle von Hausbesorgern geleistet wurde, nicht ausgegangen sei, sondern unter geänderten Bedingungen weiterhin erledigt werde. Die Sozialdemokraten ersuchte der Minister um eine konsequente Argumentation. Es sei widersprüchlich, bei einem Tagesordnungspunkt Mieterhöhungen zu kritisieren und beim nächsten Gesetzesänderungen zu verlangen, die Kosten steigernd wirken.  

THEMA MAKLERPROVISIONEN


Angesichts stark steigender Wohnkosten zeigten sich die SP-Abgeordneten Ruth Becher und Doris Bures alarmiert und forderten vom Wirtschaftsminister eine Verordnung mit neuen Ausübungsregeln für Immobilienmakler. Ein Makler soll nur mehr die Interessen einer Vertragsseite vertreten können und soll nur vom Auftraggeber bezahlt werden. In Österreich werden EU-weit die mit Abstand höchsten Maklerprovisionen in Rechnung gestellt werden, bei jeder zweiten Provisionsberechnung würden zu hohe Beträge verrechnet, kritisierten Becher und Bures (572/A[E]).  

Abgeordneter Roderich Regler (V) hielt es nicht für gerechtfertigt, dass ein Makler nur von einem Auftraggeber bezahlt werden soll, weil es seine Aufgabe sei, zwischen Mietern und Vermietern zu vermitteln. Die Provisionen seien bereits gestaffelt und Höchstbeträge eingeführt worden, Regler hielt es dennoch für sinnvoll, die Diskussion weiter zu führen und beantragte die Vertagung des Antrags.

Abgeordneter Detlef Neudeck (F) machte darauf aufmerksam, dass es sich bei der Vermittlung einer Wohnung um eine freiwillige Dienstleistung handle, die niemand in Anspruch nehmen müsse. Die Maklergebühren seien bereits sehr stark reduziert worden, sagte Neudeck und begründete die Höhe der Maklerprovisionen damit, dass ein Makler nur dann eine Provision erhalte, wenn ein Abschluss erzielt werde. Er halte das derzeitige Maklerrecht für in Ordnung, sagte der Abgeordnete und warnte vor der Vernichtung der Arbeitsplätze von 1.700 konzessionierten Maklern.

Abgeordnete Doris Bures (S) hielt es für angebracht, den Antrag nicht zu vertagen, sondern über ihn abzustimmen, da die Regierungsparteien ihre Ablehnung klar zum Ausdruck gebracht haben.

Bundesminister Martin Bartenstein meldete Zweifel an Berechnungen an, die von den Antragstellern in der Begründung ihres Antrags angeführt werden und klärte darüber auf, dass der Antrag teilweise in die Zuständigkeit des Justizministers falle. Im Übrigen schloss er sich den Argumentationen der Abgeordneten Regler und Neudeck an. (Schluss) 


Themen