Parlamentskorrespondenz Nr. 557 vom 29.06.2005

BETRIEBLICHE PENSIONSKASSE KÜNFTIG AUCH FÜR BEAMTE MÖGLICH

Verfassungsausschuss beschließt Dienstrechts-Novelle 2005

Wien (PK) - Künftig kann auch für Beamte eine betriebliche Pensionskasse eingerichtet werden. Ein entsprechender Beschluss wurde heute vom Verfassungsausschuss des Nationalrats einstimmig gefasst. Details wie die Höhe der Beiträge und der Umfang der Leistungen wurden noch nicht festgelegt, diese sollen in einem Kollektivvertrag zwischen der Regierung und der Beamtengewerkschaft geregelt werden. Die Pensionskassenvorsorge gilt allerdings nur für Beamte, die nach dem 31. Dezember 1954 geboren wurden, also für all jene, die von der Harmonisierung der Pensionssysteme betroffen sind.

Darüber hinaus geht der Verfassungsausschuss, wie es in einer so genannten Ausschussfeststellung heißt, davon aus, dass die Verhandlungen über ein einheitliches Bundesmitarbeitergesetz zügig fortgesetzt werden, mit dem Ziel, das Gesetz im Nationalrat noch im ersten Halbjahr 2006 zu beschließen. Die Abgeordneten sprechen sich dabei dafür aus, die Einstiegsgehälter der Bundesbediensteten bei gleichzeitiger Abflachung der Gehaltskurve zu erhöhen.

Grundlage für die Beschlüsse im Verfassungsausschuss bildete die von der Regierung vorgelegte Dienstrechts-Novelle 2005, zu der die beiden Koalitionsparteien einen Abänderungsantrag einbrachten, der neben den Regelungen über die Pensionskassenvorsorge insbesondere eine Abfederung für die beabsichtigte Abschaffung des Todesfall-, Bestattungskosten- und Pflegekostenbeitrags für Beamte enthält.

Ursprünglich hätten diese finanziellen Hilfen, die zuletzt nur noch an Angehörige von verstorbenen Beamten im Dienststand ausgezahlt worden waren, ersatzlos gestrichen werden sollen. Nun wird ein besonderer Sterbekostenbeitrag bis zur maximalen Höhe des bisherigen Todesfallbeitrags (eineinhalb Monatsgehälter eines Beamten der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2) eingeführt, der den Hinterbliebenen des Beamten dann gewährt werden kann, wenn die Bestattungskosten für den Beamten in seinem Nachlass keine volle Deckung finden bzw. die Hinterbliebenen aufgrund des Todes des Beamten in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind. Diese Bestimmung gilt, um einem VfGH-Erkenntnis zu entsprechen, sowohl für Beamte des Dienststandes als auch für Beamte des Ruhestandes.

Darüber hinaus bringt die Dienstrechts-Novelle zahlreiche Detailänderungen für den öffentlichen Dienst. Unter anderem geht es um die Anpassung diverser Dienstrechtsvorschriften an die erfolgte Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie, die Aktualisierung des für Besoldungseinstufungen maßgeblichen Richtverwendungskatalogs, die Anhebung der Beitragsgrundlage für Zeiten der Familienhospizkarenz auf 1.350 €, Schutzbestimmungen für minderjährige Zeugen in Disziplinarverfahren und um eine Verwaltungsvereinfachung bezüglich des Fahrtkostenzuschusses. Zudem wird sichergestellt, dass für Landeslehrer, die in ein anderes Bundesland oder in den Bundesdienst wechseln, das harmonisierte Beamtenpensionsrecht weiter gilt.

Mit einem im Rahmen der Beratungen über die Dienstrechts-Novelle 2005 eingebrachten Antrag zur Änderung des Land- und forstwirtschaftlichen Landesvertragslehrergesetz, der den Ausschuss ebenfalls einstimmig passierte, wird zudem sichergestellt, dass nicht nur Landesvertragslehrer, sondern auch Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrer in per Landesgesetz errichtete Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgeeinrichtungen einbezogen werden können.

Die Abgeordneten Fritz Neugebauer (V) und Otto Pendl (S) bekannten sich ausdrücklich zu der sozialpartnerschaftlichen Einigung und unterstützten die Novelle.

KOMPETENZ DES BUNDES FÜR BAHNHOCHLEISTUNGSSTRECKEN UND JUGENDSCHUTZ?

Vom Verfassungsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt wurde ein Antrag der SPÖ, dem zufolge Hochleistungsstrecken für Eisenbahnen zur Gänze in die Kompetenz des Bundes fallen sollen.

Abgeordneter Günther Kräuter (S) sah in der Initiative seiner Fraktion die einzige Möglichkeit, den Semmering-Basistunnel durchzusetzen.

Abgeordneter Roderich Regler (V) vertraute hingegen auf eine Realisierung des Projektes ohne Kompetenzänderungen und meinte überdies, das Thema der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sei in einem Gesamtzusammenhang im Rahmen des Sonderausschusses zu diskutieren.

Mit V-F-S-Mehrheit vertagte der Verfassungsausschuss einen gemeinsamen Antrag von SPÖ und Grünen, den Bereich Jugendschutz ab 1. Jänner 2006 von der Kompetenz der Länder in die Kompetenz des Bundes zu übertragen. Die Oppositionsparteien machen geltend, dass es derzeit in Österreich aufgrund neun unterschiedlicher Landesgesetze eine undurchsichtige Vielzahl von Jugendschutzbestimmungen gebe, die nicht nachvollziehbar seien.

Die Zeit der Vertagung soll nun zu weiteren Gesprächen genützt werden. (Fortsetzung)