Parlamentskorrespondenz Nr. 576 vom 05.07.2005

VERFASSUNGSREFORM: AUSSCHUSS LEGT WEITERE VORGANGSWEISE FEST

Beiziehung von Experten zwischen Fraktionen umstritten

Wien (PK) - Der Besondere Ausschuss des Nationalrats, der zur Vorberatung des Berichts des Österreich-Konvents eingesetzt wurde, legte heute seine weitere Vorgangsweise fest. Die Abgeordneten einigten sich nach einer kontroversiellen Diskussion darauf, Schritt für Schritt zu einzelnen Verfassungsmaterien einen Konsens zu suchen. Jede der vier Fraktionen soll dabei drei Bereiche nennen können, die sie eingehend beraten haben will. Die erste Arbeitssitzung des Besonderen Ausschusses ist für Donnerstag, den 22. September in Aussicht genommen.

Strittig blieb die Frage, welche Experten zu den Ausschussberatungen beigezogen werden sollen. SPÖ und Grüne stimmten zwar der Beiziehung von Fraktionsexperten im Verhältnis von 4 V : 4 S : 2 F : 2 G und der Beiziehung von Mitgliedern des Bundesrates im Verhältnis 2 V : 2 S : 1 F : 1 G zu, der Beschluss, auch den Präsidenten des Österreich-Konvents Franz Fiedler, zwei Vertreter der Landeshauptleutekonferenz und je einen Vertreter des Städtebundes und des Gemeindebundes zu den Beratungen einzuladen, wurde jedoch gegen ihren Willen gefasst. Weiters wird - aufgrund eines mit V-F-G-Mehrheit gefassten Beschlusses - der Leiter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes an den Beratungen teilnehmen.

Ebenfalls Uneinigkeit herrschte in der Frage, ob der Bericht im Ausschuss "enderledigt" oder nach Abschluss der Beratungen an das Plenum des Nationalrats weitergeleitet werden soll, wobei sich ÖVP und Freiheitliche mit ihrem Antrag auf "Nichtenderledigung" durchsetzten.

SPÖ und Grüne lehnten die Beiziehung Fiedlers zu den Ausschussberatungen mit dem Argument ab, dass dessen Entwurf mehr Trennendes als Verbindendes enthalte und die Parteien zuletzt gespalten habe. Der Entwurf sei sowohl legistisch als auch inhaltlich keine taugliche Verhandlungsgrundlage, meinte etwa Grün-Abgeordnete Eva Glawischnig und appellierte wie SPÖ-Abgeordneter Peter Wittmann an die Koalitionsabgeordneten, ihn beiseite zu legen. Er schätze die Arbeit Fiedlers als Konventspräsident, sagte Wittmann, sein Entwurf sei aber in keiner Form akzeptabel.

Zudem sei es, so Wittmann, nicht üblich, Vorsitzende von Expertengremien zu Ausschussberatungen beizuziehen. Auch die Vorsitzenden der Heeresreformkommission und der Zivildienstreformkommission hätten bei den parlamentarischen Beratungen nicht mitdiskutiert. Schließlich gehe es darum, einen politischen Konsens über die Verfassungsreform zu erzielen.

Zur Beiziehung von zwei Vertretern der Landeshauptleutekonferenz und je eines Vertreters des Städtebundes und des Gemeindebundes merkte Abgeordnete Glawischnig an, die Bundesländer wären ohnehin durch den Bundesrat im Besonderen Ausschuss vertreten, das sollte ausreichend sein. Zudem seien die Landeshauptleute kaum zu den Konventssitzungen erschienen, skizzierte sie, und es seien alle Österreicherinnen und Österreicher von der Verfassungsreform betroffen und nicht nur die Gebietskörperschaften.

Seitens der Koalitionsparteien traten Abgeordnete Ulrike Baumgartner-Gabitzer (V) und F-Klubobmann Herbert Scheibner dafür ein, die Struktur des Fiedler-Entwurfs als Grundlage für die Ausschussberatungen heranzuziehen. Es gehe nicht um die Inhalte dieses Entwurfs, betonten sie, man brauche aber ein Gerüst, um ergebnisorientiert weiterarbeiten zu können. Scheibner betonte, wenn der Ausschuss beginne, alles wieder komplett von vorne aufzurollen, werde es keine Ergebnisse geben. Es sei aber Ziel des Ausschusses, eine neue Verfassung für Österreich zu beschließen.

Zur Kritik der Opposition an der Beiziehung von Vertretern der Länder und der Gemeinden zu den Ausschussberatungen hielt Abgeordnete Baumgartner-Gabitzer fest, man wolle nicht den Eindruck erwecken, dass das Parlament über die anderen Gebietskörperschaften "drüberfährt". Zudem wies sie den Vorwurf von Abgeordneter Eva Glawischnig, die Länder hätten maßgeblich zum Scheitern des Konvents beigetragen, strikt zurück. Österreich sei ein föderaler Staat, betonte Baumgartner-Gabitzer, es gebe zwar einiges zu verbessern, aber prinzipiell funktioniere der Föderalismus.

Gegenüber der Arbeit von Konventspräsident Fiedler mahnte Baumgartner-Gabitzer - ebenso wie Nationalratspräsident und Ausschussvorsitzender Andreas Khol - Respekt ein. Fiedler nicht zu den Beratungen beizuziehen, wäre ein Desavouierung Fiedlers, sagte Khol, zudem habe man über eine Reihe der von Fiedler gemachten Vorschläge im Präsidium des Konvents bereits Konsens erzielt gehabt. Unter anderem nannte Khol die Frage der Grundrechte, weite Bereiche der Staatsaufgaben, den Aufbau der Gerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Wahlrechtsgrundsätze.

Khol verteidigte darüber hinaus die Beiziehung von Vertretern der Gebietskörperschaften zu den Ausschussberatungen. Bei Diskussionen über eine Bundesstaatsreform seien stets Vertreter von Gebietskörperschaften dabei gewesen, unterstrich er.

Ihre Zustimmung zum VP-F-Antrag, den Bericht des Österreich-Konvents nicht im Ausschuss "endzuerledigen", machten SPÖ und Grüne von einer Zusage der Koalitionsparteien abhängig, künftig auch andere wichtige Berichte im Plenum des Nationalrats zu diskutieren. So schlug Abgeordnete Glawischnig vor, dass jede Fraktion pro Jahr zumindest einen Bericht nennen können solle, der an das Plenum weitergeleitet wird. Sowohl Abgeordnete Baumgartner-Gabitzer als auch Abgeordneter Scheibner werteten diesen Vorschlag als diskussionswürdig und sagten entsprechende Verhandlungen darüber in der Präsidiale zu, lehnten es aber ab, diese Frage mit der Frage der "Enderledigung" des Berichts des Österreich-Konvents zu junktimieren. Schließlich sei dieser Bericht, so Scheibner und Baumgartner-Gabitzer, nicht mit anderen Berichten vergleichbar.

Der Österreich-Konvent hat rund eineinhalb Jahre an einer modernen, bürgernahen Verfassung gearbeitet. Ergebnis ist ein rund 1.200 Seiten starker Bericht, der eine umfassende Übersicht über die vom Konvent erzielten Ergebnisse enthält. Konsens konnten die Konventsmitglieder nur in Teilbereichen erzielen, viele Punkte, wie etwa die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, blieben offen. (Schluss)