Parlamentskorrespondenz Nr. 585 vom 06.07.2005

VON ALPINEN SCHUTZHÜTTEN BIS AUSLÄNDERBESCHÄFTIGUNG

Nationalrat beschließt mehrheitlich Agrarrechtsänderungsgesetz

Wien (PK) – Als nächster Tagesordnungspunkt wurde das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz behandelt.

Abgeordneter Dr. MATZNETTER (S) begrüßte die begleitende Kontrolle der Abschlussprüfung, sah in der geplanten Zusammenführung der Berufsgruppen eine vernünftige Lösung und zeigte sich erfreut über den diesbezüglichen Konsens aller Parteien.

Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) erläuterte die Zusammenführung der Berufsgruppen in Buchhalter, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, brachte einen entsprechenden V-F-S-Abänderungsantrag ein und hob den darüber gefundenen Konsens über die Parteigrenzen hinweg hervor.

Abgeordnete SBURNY (G) äußerte sich ebenfalls positiv über das Gesetz und kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion an.

Abgeordneter DI HOFMANN (F) sah in der Qualitätssicherung einen Beitrag zur Stärkung des internationalen Vertrauens in den heimischen Finanzmarkt und erwartete sich zudem auch positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN begrüßte ebenfalls den einstimmigen Beschluss und dankte den Fraktionen für deren hohes Maß an Konsensbereitschaft in dieser Frage.

Abgeordneter OBERHAIDINGER (S) sprach von einem tadellosen Verhandlungsergebnis, das, wie er meinte, letztlich auch den Kunden zugute kommen werde.

Abgeordneter STEINDL (V) unterstützte seinerseits die Bestrebungen in Richtung Gleichstellung der gewerblichen mit den selbständigen Buchhaltern.

Abgeordnete SBURNY (G) gab zu bedenken, nach den derzeitigen Regelungen könnten sich die Unternehmer ihre Prüfer selbst aussuchen.

Abgeordneter NEUDECK (F) betonte, die Qualitätssicherung werde das Vertrauen in den österreichischen Finanzmarkt stärken.

Abgeordneter Dr. MAIER (V) schloss sich den zustimmenden Äußerungen seiner Vorredner vollinhaltlich an.

Abgeordneter LEDOLTER (V) sprach insgesamt von einer wichtigen Maßnahme für die Wirtschaft, die auch zur Hebung der Attraktivität der gewerblichen Buchhalter beitragen werde.

Das Gesetz (in der Fassung des Abänderungsantrags) sowie die dem Ausschussbericht beigefügte Entschließung wurden einstimmig angenommen.

Abgeordneter Mag. MOSER (S) unterstützte weite Teile der Gewerberechtsnovelle 2005, lehnte aber die getroffene Erhöhung der Objektgrenzwerte für das vereinfachte Genehmigungsverfahren als nicht angemessen ab. Die Ausgewogenheit zwischen wirtschaftlichen Interessen und Nachbarrechten sei nicht gegeben, auch werde die Nahversorgung benachteiligt, argumentierte er.

Abgeordnete MIKESCH (V) erwartete sich von der Ausdehnung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens vor allem eine Stärkung der Klein- und Mittelbetriebe. Ein von der Rednerin präsentierter V-F-S-Abänderungsantrag beinhaltete Klarstellungen über die Aufgaben der gewerblichen Buchhalter.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG-PIESCZEK (G) warnte, Verfahrensbeschleunigung und Verfahrensvereinfachung dürften nicht auf Kosten der Nachbarrechte gehen. Verbesserungen sollten ihrer Meinung nach eher durch eine Änderung der Kompetenzlage angestrebt werden.

Abgeordnete DI HOFMANN (F) rechnete mit positiven Auswirkungen auf Beschäftigung und Wirtschaftsstandort als Folge der Ausdehnung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN sprach von einer deutlichen Ausweitung des vereinfachten Verfahrens. Was die Appellationsmöglichkeiten von NGOs angeht, habe man präzise die EU-Richtlinie umgesetzt, entgegnete der Minister der Abgeordneten Glawischnig.

Abgeordneter Mag. HOSCHER (S) bedauerte, dass keine Einigung bezüglich des vereinfachten Genehmigungsverfahrens zustande gekommen ist. Seine Fraktion sei der Auffassung, dass es im Interesse der Nahversorgung besser gewesen wäre, 600 Quadratmeter und nicht wie nun vorgesehen 800 Quadratmeter festzuschreiben. Sodann verwies er noch auf einen S-Antrag betreffend Vereinfachungen bei Änderungen von Betriebsanlagen von Kleinbetrieben.

Der Beschluss der Gewerberechtsnovelle sei ein wichtiger und notwendiger Schritt zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich, erklärte Abgeordnete STEIBL (V).

Abgeordnete SBURNY (G) lehnte die Erhöhung auf 800 Quadratmeter ab, weil damit ein Kontrapunkt zu der Entwicklung in den Ländern gesetzt werde. Die Bundesländer haben nämlich zum Teil sehr strenge Auflagen (zum Beispiel in Vorarlberg), gab die Rednerin zu bedenken. Es werde nämlich befürchtet, dass es sonst zu Benachteiligungen für die Nahversorger und die umliegenden Geschäfte kommt. Positiv merkte Sburny an, dass die Kompetenzen der gewerblichen Buchhalter aufgewertet werden.

Vereinfachte Genehmigungsverfahren, wie es sie in einzelnen Bereichen schon gibt, sollten durchaus angestrebt werden, räumte Abgeordneter Dr. BAUER (S) ein, dies dürfe jedoch nicht auf Kosten der Anrainerrechte gehen. Zu wenig Regelungen gebe es hingegen bezüglich der Verhütung schwerer Unfälle und gefährlicher Stoffe. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass das Arbeitsinspektorat voll einbezogen wird.

Bei der getrennt durchgeführten Abstimmung wurde die Gewerberechtsnovelle in der Fassung eines V-S-F-Abänderungsantrages teils einstimmig, teils mehrheitlich angenommen, in dritter Lesung wurde sie mehrheitlich beschlossen.

Abgeordneter SCHWEISGUT (V) erläuterte die Eckpunkte des Entschließungsantrag es betreffend alpine Schutzhütten. In Österreich gibt es über 500 Schutzhütten, die zum großen Teil von alpinen Vereinen erhalten werden. Da eine ökologische Sanierung abseits technischer Aufstiegshilfen sehr aufwendig und teuer ist, soll das Schutzhüttensanierungsprogramm fortgesetzt werden.

Abgeordneter Mag. HOSCHER (S) wies darauf hin, dass die Marke "Wanderbares Österreich" eine wesentliche Grundlage für den heimischen Sommertourismus darstellt. Es gehe dabei um ca. 500 Hütten und um ein Wegenetz von mehr als 50.000 Kilometern, die das Rückgrat der alpinen Infrastruktur bilden. Angesichts eines geschätzten Umsatzes in der Höhe von rund 1 Mrd. € erscheint eine Förderung von 4 Mill. € pro Jahr als nicht vermessen. Da die Ressourcen gebündelt werden müssen und eine langfristige Planung gewährleistet werden soll, sei es sinnvoll, ein mehrjähriges Programm auszuarbeiten. Seiner Ansicht nach sei es vor allem wichtig, dass die Finanzierung über einen längeren Zeitraum wertgesichert außer Streit gestellt wird.

Die Investitionen in die alpinen Schutzhütten sind eine notwendige und zielgerichtete Maßnahme, meinte Abgeordneter BUCHER (F). Damit werde auch ein wichtiger Beitrag für den "sanften Tourismus" in Österreich geleistet. Gerade die ländlichen Regionen spielen eine wichtige Rolle für die Aufrechterhaltung des Tourismus, war Bucher überzeugt.

Die Grünen haben angeregt, dass auch die Alpenkonvention im vorliegenden Antrag ihren Niederschlag findet, erinnerte Abgeordnete REST-HINTERSEER (G). Es wäre wichtig, dass die Alpenkonvention mit ihren gesamten Protokollen wirklich von allen Alpenstaaten und insbesondere von der EU unterzeichnet wird. Positiv sei auch, dass das Schutzhüttensanierungsprogramm besonders auf ökologische Kriterien Rücksicht nimmt.

Auch Abgeordneter ZWEYTICK (V) unterstützte die Intentionen des Entschließungsantrages. Die Schutzhütten gehören zu Österreich wie die Berge zur Natur, meinte er, und außerdem spielen sie eine wichtige Rolle im Tourismus.

Hüttenbetreiber erhalten immer weniger Geld und sollen aber gleichzeitig kostspielige Umweltstandards erfüllen, gab Abgeordnete SCHARER (S) zu bedenken. Auch die alpinen Vereine sehen sich oft nicht mehr in der Lage, in Schutzhütten und Wege zu investieren. Neben der Sanierung von Hütten und Wegen müsse aber auch verstärkt in die alpine Sicherheit, das heißt in die Ausrüstung von Bergrettungsdiensten, investiert werden, forderte sie.

Dem Abgeordneten LEDOLTER (V) war es ein Anliegen, dass die Vielfalt in den Bergen erhalten bleibt. Damit ökologisch vernünftige Sanierungen auch in Zukunft durchgeführt werden können, habe man sich entschlossen, das Sanierungsprogramm weiterzuführen.

Es sei klar, dass die alpinen Vereine und ihre zum großen Teil ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter nicht die notwendigen finanziellen Mittel aufbringen können, um die Schutzhütten und die Infrastruktur zu sanieren, erklärte Abgeordneter DI HOFMANN (F). Diesem Anliegen soll mit einem entsprechenden Finanzierungskonzept Rechnung getragen werden.

Bei der Abstimmung wurde die dem Ausschussbericht beigeschlossene Entschließung einstimmig verabschiedet.

Die Änderungen des Ausländerbeschäftigungsgesetz es stehen in einem direkten Zusammenhang zum Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz leitete Abgeordneter Dr. LEUTNER (S) seine Wortmeldung ein. Das Vorhaben enthalte einige positive Ansätze, wie zum Beispiel die uneingeschränkte Zulassung von so genannten subsidiär Schutzberechtigten zum Arbeitsmarkt. Kritisch beurteilte Leutner jedoch das "chronisch überhöhte Saisonnierkontingent". Die Zahl der Plätze sei nämlich von 12.300 (1999) auf mittlerweile 33.600 gestiegen.

Mit diesem Gesetz werde klar geregelt, dass in Österreich nur jene Personen arbeiten können, die sich hier legal aufhalten, unterstrich Abgeordneter DONABAUER (V). Weiters wird festgelegt, dass der legale Aufenthalt nur im Rahmen der Kapazität des Arbeitsmarktes möglich ist. Was die Saisonniers und Erntehelfer angeht, so war Donabauer überzeugt, dass das vorgesehene Kontingent notwendig ist, um die Wirtschaft in Schwung zu halten.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) räumte ein, dass das Gesetz eine Reihe von Verbesserungen bringt. Allerdings enthalte die Vorlage auch einige Regelungen, die unter anderem bereits vom Verfassungsdienst des BKA bemängelt wurden. Als Beispiel führte Öllinger an, dass bei den EWR-Bürger danach differenziert werde, ob sie ihr Recht auf Freizügigkeit in Anspruch genommen haben oder nicht. Außerdem würden dadurch auch Inländer diskriminiert. Öllinger befürchtete zudem, dass Arbeitsverhältnisse geschaffen werden, die man sonst nur aus der Dritten Welt kennt. Es gebe tausende Menschen, die zwar völlig legal beschäftigt sind, aber zu inakzeptablen Bedingungen arbeiten müssen.

Abgeordneter Mag. HAUPT (F) brachte zunächst einen Abänderungsantrag ein. Damit solle auf eine Kritik des Europarates reagiert werden, erläuterte er. Es wird nunmehr geregelt, dass bei Kurzarbeit oder Problemen am Arbeitsmarkt nur mehr jene ausländischen Arbeiter, die unter einem Jahr beschäftigt sind, von einer vorzeitigen Entlassung betroffen sein können.

Ein wesentliches Ziel der vorliegende Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz sei die bessere Abstimmung der Dauer von Aufenthaltsrecht und Arbeitsberechtigungen, erklärte Bundesminister Dr. BARTENSTEIN. Weiters sollen wichtige EU-Richtlinien umgesetzt werden. Es sei absolut notwendig und EU-rechtlich erforderlich, die Freizügigkeit auch auf Eltern und Schwiegereltern zu erweitern. Diese Bestimmung gelte allerdings nur für jene Personen, die neu nach Österreich zuziehen. Nicht nachvollziehen könne er die Kritik des Abgeordneten Leutner. Es sei zwar richtig, dass aufgrund der Bedürfnislage im Tourismus und in der Landwirtschaft das Saisonnierkontingent ausgeweitet wurde. Allerdings wurden diese Kontingente in den letzten zwei Jahren um jeweils 10 % reduziert, gab er zu bedenken. Was die Aussagen des Abgeordneten Öllinger angeht, so haben erste Überprüfungen ergeben, dass mit den Erntehelfern korrekt umgegangen wurde. Bei dem Fall bezüglich der Montagehelfer habe das AMS sofort reagiert und die Entsendebestätigungen zurückgezogen, informierte der Minister.

Auch Abgeordneter Mag. POSCH (S) hob positiv hervor, dass subsidiär Schutzberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen im Rahmen der Familienzusammenführung nun zum Arbeitsmarkt zugelassen werden. Verfassungsrechtlich bedenklich sei jedoch die Ungleichbehandlung zwischen Angehörigen von EWR-Bürgern und Angehörigen von Österreichern. Noch immer nicht ganz geklärt seien jedoch einige Bereiche bezüglich der Kontrolle der Scheinselbständigen. Kritik übte Posch daran, dass die Anzahl der Saisonniers seit 1999 um 173 % gestiegen ist.

Abgeordnete MAREK ging ebenso wie Abgeordnete TAMANDL (beide V)

auf die wichtigsten Inhalte der Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz ein. Im besonderen erwähnten sie die Synchronisierung von Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnissen.

Abgeordneter WALCH (F) erinnerte die Oppositionsredner daran, dass bei der Quotenregelung für Erntehelfer ganz genau geschaut werde, wie viele Beschäftigte wirklich benötigt werden.

Der nunmehr eingebrachte V-F-Abänderungsantrag sei nach Auffassung von Abgeordnetem ÖLLINGER (G) EU-rechtswidrig, zumal von den Bestimmungen auch wieder EWR-Bürger betroffen sein können.

Bei der Abstimmung wurde das neue Ausländerbeschäftigungsgesetz in der Fassung eines V-F-Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen.

In der Diskussion über die Änderung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes erläuterte Abgeordnete RIENER (V) die Ziele und Inhalte der Novelle und wies auf die damit einhergehenden Auswirkungen auf die Praxis hin.

Abgeordneter LACKNER (S) meinte, seine Fraktion werde dieser Vorlage gerne zustimmen, da es sich im Wesentlichen um eine Sozialpartnereinigung handle.

Abgeordneter WALCH (F) signalisierte gleichfalls Zustimmung namens seiner Fraktion.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) zeigte sich ebenfalls zufrieden mit der Vorlage und sagte, auch seine Fraktion werde der Materie zustimmen.

Abgeordnete MIKESCH und Abgeordneter WÖGINGER (beide V) sprachen sich gleichfalls für die Vorlage, die sie als wichtig erachteten, aus.

Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

Abgeordnete STEIBL (V) gab den Inhalt der Novelle zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz wieder und brachte einen V-F-Abänderungsantrag betreffend befristete Dienstverhältnisse im Zusammenhang mit der Korridorpension ein.

Abgeordnete SILHAVY (S) zeigte sich zufrieden, dass Anregungen der SPÖ aufgegriffen worden seien. Ihre Fraktion würde sich stärkere Signale wünschen, dennoch werde die Sozialdemokratie zustimmen, da es sich um einen Schritt in die richtige Richtung handle.

Abgeordneter Mag. HAUPT (F) erläuterte ebenfalls den Inhalt der Vorlage und empfahl ihre Annahme. Besonders erfreut zeigte er sich über die Vier-Parteien-Einigung zu diesem Thema.

Auch Bundesminister Dr. BARTENSTEIN begrüßte diese Einigung und erläuterte die Intentionen der Vorlage.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) sagte, seine Fraktion stimme dieser Vorlage zu und sei an sich zufrieden, dass die Problematik geregelt worden sei. Dennoch bestehe bei der Lehrlingsausbildung nach wie vor Handlungsbedarf, an dieser Stelle müsse der Regierung mehr einfallen als "Feuerwehraktionen".

Abgeordneter WÖGINGER (V) wies auf zwei Schwerpunkte dieser Materie hin und plädierte für eine Annahme der in Aussicht genommenen Änderungen, handle es sich hier doch um wichtige Maßnahmen.

Abgeordneter KECK (S) kritisierte die im Vorjahr beschlossene Pensionsharmonisierung und ähnliche Schritte der Regierung auf dem gegenständlichen Gebiet. Nun müsse man reparieren, wobei die Regierung der Kritik der SPÖ Rechnung trage. In diesem Sinne brachte der Redner einen Abänderungsantrag betreffend Anspruchsvoraussetzungen für eine Korridorpension ein.

Abgeordnete MIKESCH (V) nannte die Änderung wichtig und trat für die Annahme der Vorlage ein. Besonders wies sie auf das Engagement der Regierung und der Unternehmen auf dem Gebiet der Lehrlingsausbildung hin.

Abgeordnete SCHARER (S) meinte, die Novelle sei zu begrüßen. WiedereinsteigerInnen und ältere ArbeitnehmerInnen stießen aber mitunter auf Schwierigkeiten, weshalb es weitere Maßnahmen im Interesse der geringfügig Beschäftigten brauche.

Die Vorlage wurde in der Form des V-F-Abänderungsantrages einstimmig angenommen; der S-Abänderungsantrag fand keine Mehrheit.

Die Verhandlungen über das Agrarrechtsänderungsgesetz nahm Abgeordneter DI KUMMERER (S) zum Anlass, um von einem "Kraut und Rüben-Gesetz", in dem eine Vielzahl von Materien behandelt würde, zu sprechen; dies sei eine Vorgangsweise, die keinesfalls die Zustimmung seiner Fraktion finden könne. Insbesondere befasste sich der Redner mit dem Wasserrecht, wo er gleichfalls nennenswerte Mängel konstatierte. Dieses Gesetz sei eine "Schande", seine Fraktion werde nicht zustimmen.

Abgeordneter GRILLITSCH (V) zeigte sich hingegen mit der Änderung des Wasserrechtsgesetzes zufrieden, gehe es doch darum, praktikable Lösungen im Interesse der Landwirtschaft zu finden. Wer dies kritisiere, sei nicht daran interessiert, den Bauern handhabbare Regelungen zu bieten, meinte der Redner.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) übte gleichfalls Kritik an der Vorlage, die in der Tat eine "Schande" für den heimischen Grundwasserschutz sei. Die Auswirkungen dieser Novelle wären verheerend für die Flora, die Stoßrichtung der Vorlage sei daher völlig verfehlt. Seine Fraktion lehne diesen Entwurf entschieden ab, zumal diese Novelle nur für einige wenige, nicht aber für alle Bauern gemacht werde. Dennoch stehe er nicht an, zu sagen, dass in dem Paket auch einige brauchbare Punkte enthalten seien, denen seine Fraktion in zweiter Lesung zustimmen werde. Man solle aber nicht einzelne positive Punkte mit verfehlten Maßnahmen in ein Sammelgesetz packen, mahnte der Redner.

Abgeordneter DI SCHEUCH (F) sagte, seine Fraktion werde diesem Gesetz zustimmen, da es wichtige und notwendige Verbesserungen enthalte.

Abgeordneter FAUL (S) schloss sich seinem Fraktionskollegen an und ging auf konkrete Problemfälle ein. Schließlich sprach er sich dafür aus, die Lipizzaner in der Steiermark zu behalten.

Abgeordneter FREUND (V) meinte, die Vorlage bringe Rechtssicherheit und sei daher zu begrüßen. Konkret setzte sich der Redner mit dem Futtermittelgesetz auseinander.

Abgeordnete REST-HINTERSEER (G) anerkannte die Einigung hinsichtlich des Europäischen Forstinstituts, die ihre Fraktion begrüße. Kritik übte die Rednerin hingegen an der geplanten Wasserrechtsnovelle, dabei auf die vorgebrachten Argumente eingehend, welche die Grünen veranlassten, gegen die Vorlage zu stimmen.

Abgeordneter AUER (V) trat hingegen für die Annahme der Vorlagen ein, da diese der Nachhaltigkeit und der Rechtssicherheit dienten. Dies gelte auch für die in Aussicht genommene Wasserrechtsnovelle.

Abgeordnete SCHÖNPASS (S) sprach kritisch von einem Kniefall Prölls vor der Düngemittelindustrie und gab zu bedenken, die vorgeschriebenen Nitratwerte würden jetzt bereits überschritten, eine weitere Verwässerung des Gesetzes sei der Bevölkerung nicht mehr zuzumuten.

Abgeordneter Ing. SCHULTES (V) warnte hingegen vor unnötigen Beschränkungen zulasten der Bauern und unterstützte die gegenständliche Anpassung der Grenzwerte.

Abgeordneter WIMMER (S) verwies auf die hohe Nitratbelastung des Trinkwassers in manchen Regionen und bezeichnete die Erhöhung der Grenzwerte als falschen Schritt.

Abgeordneter SIEBER (V) begrüßte die vorliegenden Änderungen unter dem Gesichtspunkt von "Verantwortung und Hausverstand" und meinte, es gehe darum, Gesetze zum Wohle der Konsumenten und der Umwelt zu gestalten, ohne den Bauern dabei Steine in den Weg zu legen.

Abgeordneter GRADWOHL (S) befürchtete Schäden für die Wasserqualität durch die ständigen Anpassungen des Wasserrechtsgesetzes und der Grenzwerte.

Abgeordneter DI HÜTL (V) hob die Leistungen der österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Pflanzenschutz bei der Qualitätsprüfung von Pflanzenschutzgeräten hervor.

Abgeordneter DI AUER (V) erläuterte die Neuerungen bei den forstwirtschaftlichen Studien und appellierte an die Betriebe, ausreichend Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.

Abgeordneter Ing. WINKLER (V) begrüßte den Beitritt Österreichs zum Europäischen Forstinstitut als Meilenstein bei der Sicherung der multifunktionalen Leistungen des Waldes.

Abgeordnete HÖLLERER (V) wies anhand der Änderungen des Weingesetzes auf die Leistungen der heimischen Winzer bei der Sicherung der Qualität des österreichischen Weines hin.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) erinnerte an die Gefahren der Nitratbelastung im Trinkwasser und lehnte mit Nachdruck die Änderungen des Wasserrechtsgesetzes ab.

Bei der Abstimmung wurde das Agrarrechtsänderungsgesetz mit V-F-Mehrheit und das Übereinkommen über das Forstinstitut einstimmig angenommen.

Die beiden letzten Tagesordnungspunkte betrafen den Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft und die Annahmeerklärung betreffend den revidierten Text der Internationalen Pflanzenschutzkonvention.

Abgeordnete SCHIEFERMAIR (V) erinnerte an die Verluste der Vielfalt an landwirtschaftlichen Kulturpflanzen und erwartete sich von dem Abkommen einen Beitrag zur Sicherung der Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Entwicklung.

Abgeordnete WALTHER (S) unterstützte den Vertrag und wies ebenfalls auf die Bedeutung der Erhaltung der Sortenvielfalt hin.

Abgeordneter DI SCHEUCH (F) kündigte in einer kurzen Wortmeldung die Zustimmung seiner Fraktion an.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) begrüßte ebenfalls beide Regelwerke.

Abgeordneter Ing. SCHULTES (V) verwies seinerseits auf die Notwendigkeit der Erhaltung der Pflanzenvielfalt und erinnerte zudem an die diesbezüglichen Leistungen der österreichischen Bauern.

Beide Abkommen wurden einstimmig genehmigt. (Schluss)