Parlamentskorrespondenz Nr. 594 vom 07.07.2005

FINANZVORLAGEN RUNDEN DIE TAGESORDNUNG AB

Eigene Immobiliengesellschaft zur Verwertung von BH-Liegenschaften

Wien (PK) – Ein Block an Finanzvorlagen wurde unter einem verhandelt. Abgeordneter Mag. MOSER (S) kündigte an, die SPÖ werde drei der fünf vorliegenden Tagesordnungspunkte zustimmen: der Änderung des Kapitalmarkt - und des Börsegesetzes und damit im Zusammenhang stehenden Gesetzen, der Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetz es und des Körperschaftssteuergesetzes sowie dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Rumänien. Es gehe bei den Vorlagen u.a. um Verbesserungen des Anlegerschutzes und um eine Vereinheitlichung von Wertpapier-Prospekten, skizzierte er.

Nicht zustimmen könne die SPÖ hingegen, so Moser, den vorgesehenen Immobilienveräußerungen und der Errichtung einer strategischen Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft (SIVBEG). Der Abgeordnete fragt sich, wozu diese Gesellschaft notwendig sei, und äußerte die Vermutung, dass offenbar "Günstlinge versorgt werden sollen".

Abgeordneter Dr. FASSLABEND (V) wies darauf hin, dass die SIVBEG Liegenschaften des österreichischen Bundesheeres verwerten solle. Die Erlöse aus diesen Verwertungen würden der Finanzierung des österreichischen Bundesheeres dienen. Nach Ansicht von Fasslabend ist es gerechtfertigt, für diese Aufgabe eine spezielle Verwertungsgesellschaft einzurichten. Damit sollen ihm zufolge nicht zuletzt "Pokerspiele" um die Liegenschaften verhindert werden.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) erklärte, nach Ansicht der Grünen wäre es besser gewesen, eine andere Konstruktion für die Organisation der Kasernenverkäufe zu wählen. Anstelle der Errichtung einer eigenen Gesellschaft wäre es seiner Auffassung nach besser gewesen, eine Abteilung der Bundesimmobiliengesellschaft damit zu betrauen.

Abgeordneter BUCHER (F) befasste sich mit dem Kapitalmarkt- und dem Börsegesetz und damit in Zusammenhang stehenden Gesetzen und wies darauf hin, dass der österreichische Kapitalmarkt durch diverse Maßnahmen der Koalition zuletzt stark aufgewertet worden sei. Die heutigen Gesetzesänderungen bringen ihm zufolge weitere Verbesserungen.

Abgeordneter Dr. BAUER (S) bekräftigte, nach Ansicht der SPÖ wäre es günstiger gewesen, die geplanten Kasernenverkäufe im Rahmen der Bundesimmobiliengesellschaft abzuwickeln und keine eigene Gesellschaft dafür einzurichten. Er glaubt, dass mit der Errichtung der SIVBEG Budgetdefizite verschleiert werden sollen.

Abgeordneter Mag. IKRATH (V) machte darauf aufmerksam, dass mit der Änderung des Kapitalmarkt- und des Börsegesetzes der grenzüberschreitende Handel von Wertpapieren erleichtert werde. Durch die Gesetzesänderungen komme es überdies zu einer Verbesserung des Anlegerschutzes, unterstrich er.

Abgeordneter MURAUER (V) verwies darauf, dass nach Ansicht der Bundesheerreformkommission bis zu 40 % der Liegenschaften des Bundesheeres veräußert werden könnten. Der Finanzminister und der Verteidigungsminister hätten sich darauf geeinigt, dass die Verkaufserlöse dem Verteidigungsbudget zugute kommen. Murauer appellierte an die Opposition, der Einrichtung der SIVBEG im Interesse der Kapitalzuführung für das Bundesheer zuzustimmen.

Abgeordneter Mag. HAUPT (F) brachte zum Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen einen Abänderungsantrag betreffend die Übertragung von Grundstücken an die Veterinärmedizinische Universität ein. Er zeigte sich erfreut darüber, dass die betreffenden Grundstücke nicht wie ursprünglich geplant an umliegende Grundeigentümer verkauft würden.

Abgeordneter NEUDECK (F) beurteilte die Einrichtung einer eigenen Immobiliengesellschaft zur Verwertung von Kasernenliegenschaften als sinnvoll. Auch er ersuchte die Opposition, der SIVBEG-Errichtung zuzustimmen.

Abgeordneter GRADWOHL (S) betonte, seine Fraktion würde dem von Abgeordnetem Haupt eingebrachten Abänderungsantrag gerne zustimmen, weil damit die Ausbildung künftiger Tierärzte sichergestellt sei. Da der Abänderungsantrag jedoch an einem Gesetz "hänge", das die SPÖ ablehne, sei eine Zustimmung nicht möglich.

Die Änderung des Kapitalmarkt- und des Börsegesetzes sowie damit im Zusammenhang stehender Gesetze wurde vom Nationalrat einstimmig verabschiedet. Mehrheitlich beschlossen die Abgeordneten das Bundesgesetz über die Übertragung und Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen, das SIVBEG-Errichtungsgesetz sowie die VAG-Novelle 2005.

Dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Rumänien erteilten die Abgeordneten einhellig ihre Zustimmung.

Im Zusammenhang mit der Änderung des Einkommensteuergesetz es, des Umsatzsteuergesetzes und des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes hielt Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) fest, das Wirtschafts- und Beschäftigungsgesetz 2005 sei die konsequente Fortsetzung einer erfolgreichen wirtschaftspolitischen Strategie seit der Wende im Jahr 2000. Seither seien in jedem Jahr Impulse für mehr Wachstum und Beschäftigung gesetzt worden. Stummvoll erinnerte in diesem Zusammenhang u. a. an die beiden Konjunkturpakete und die Steuerreform. Durch die vorliegende Gesetzesnovelle könne künftig jeder selbst entscheiden, ob er für Wohnen, Bildung oder Pflege vorsorgen wolle, skizzierte er.

Abgeordneter Dr. MATZNETTER (S) gab zu bedenken, dass es in Österreich im 1. Quartal 2005 ein "katastrophales" Wirtschaftswachstum gegeben habe. Aufgrund dieses niedrigen Wachstums steige auch die Arbeitslosigkeit weiter, konstatierte er. Die von der Regierung geplanten Maßnahmen zur Ankurbelung der Konjunktur beurteilte Matznetter als zu spät und zu wenig. Die SPÖ stimme nur Teilen des Wirtschafts- und Beschäftigungsgesetzes zu, betonte er. Unter anderem kritisierte Matznetter, dass aus Bausparkassendarlehen eine "Gießkanne" gemacht werden solle.

Abgeordneter BUCHER (F) stimmte Abgeordnetem Stummvoll zu, wonach die jetzige Bundesregierung immer zeitgerecht auf Konjunkturschwächen reagiert habe. Er sei auch nicht der Ansicht von Abgeordnetem Matznetter, dass die nunmehr vorgesehenen Maßnahmen zu wenig greifen würden, sagte er. Bucher verwies u. a. auf die vorgesehene Mittelstandsoffensive und die verstärkte Bekämpfung von illegaler Beschäftigung.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) fragte sich, ob die im Wirtschafts- und Beschäftigungsgesetz verankerten Maßnahmen tatsächlich "die ganze Weisheit" der Innovations- und Konjunkturpolitik seien. Einige Punkte des vorliegenden Gesetzentwurfs beurteilte er allerdings positiv. So würde die vorgesehene Steuerbegünstigung von Auftragsforschung vor allem Klein- und Mittelbetrieben zugute kommen, zeigte er sich erfreut.

Kritisch äußerte sich Kogler hingegen in Bezug auf die Finanzierung der Forschungsmilliarde. Er sprach sich dagegen aus, diese von entsprechenden Privatisierungserlösen der ÖIAG abhängig zu machen.

Durch eine Vielzahl von Maßnahmen sei es in den letzten Jahren gelungen, Österreich zu einem attraktiveren und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort zu machen, war Bundesminister Mag. GRASSER überzeugt. In Bezug auf die Budgetpolitik schneide Österreich im internationalen Vergleich recht gut ab, neben sinkenden Staatsausgaben, einem niedrigeren Defizit und einer besseren Finanzschuldenquote seien auch die Wachstumsdaten sowie die

-prognosen erfreulich.

Dem Abgeordneten Matznetter entgegnete Grasser, dass die Entwicklungen im ersten Quartal voll den Erwartungen - also 2 % Wachstum im Jahr 2005 - entsprochen haben. Der Finanzminister wies darauf hin, dass Österreich nicht nur wesentlich schneller wachse als die Euro-Zone, sondern auch als die wichtigsten Nachbarländer und Handelspartner. Dies sei vor allem auf die pro-aktive Haltung der Bundesregierung zurückzuführen. Die einzelnen Maßnahmenpakete in den letzten Jahren haben u.a. dazu geführt, dass 2005 ein zusätzliches Wachstum in der Höhe von 0,6 % und für 2006 im Ausmaß von einem ganzen Prozentpunkt erreicht werden kann.

Sodann befasste sich Grasser noch im Konkreten mit dem Wirtschafts- und Beschäftigungsgesetz 2005, das Offensiven in folgenden Bereichen umfasst: Infrastruktur (zusätzliche 300 Mill. € für den Lückenschluss im hochrangigen Straßen- und Bahnnetz), Forschung (zusätzlich 1 Mrd. € für die Jahre 2005 bis 2010), Verfahrensabwicklung, Breitband, Ökostrom, flexible Arbeitszeiten, Lehrlinge, illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit sowie Internationalisierung. Es handle sich um ein sehr gutes Paket, das in Summe ein zusätzliches Wachstum in der Höhe von 0,25 % bis 0,3 % bringt und kurzfristig 15.000 Arbeitsplätze.

Abgeordneter AUER (V) sprach von einem positiven Zeichen für die Handlungsfähigkeit der Regierung. Insbesondere sei es wichtig, dass die Forschung hoch dotiert werde, unterstrich der Redner, denn nur neue Produkte schaffen neue Arbeitsplätze. Ein großes Anliegen von Auer war es auch, ein Verfahrensbeschleunigungsgesetz auszuarbeiten. Er hätte sich noch gewünscht, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Breitbandanschlüssen verlängert wird, da viele Bundesländer noch nicht die Chance hatten, die technischen Voraussetzungen zu ermöglichen.

Abgeordneter Mag. MOSER (S) bezeichnete das Wirtschafts- und Beschäftigungsgesetz als "konjunkturpolitischen Bastard". Wenn man fünf Programme braucht, um 1 % Wirtschaftswachstum zu erreichen, dann könne die Konjunkturpolitik der Bundesregierung als gescheitert angesehen werden. Es könne wohl nicht alles so ideal sein, wenn gleichzeitig die Arbeitslosigkeit und die Inflation steigen und das Wirtschaftswachstum zurückgeht, gab Moser zu bedenken. Nichts einzuwenden gebe es aus der Sicht seiner Fraktion gegen die Forschungsmilliarde, auch wenn deren Finanzierung kritikwürdig sei.

Abgeordneter Mag. TANCSITS (V) befasste sich vor allem mit der Änderung des Bausparkassengesetzes. Er halte es für vernünftig, dass nun auch die Zukunftsvorsorge über das Vertriebsnetz der Bausparkassen abgewickelt werden kann. Ab 1.9. dieses Jahres gebe es die Möglichkeit, Bauspardarlehen auch für die Pflege- und Bildungsvorsorge verwenden zu können, erläuterte er.

Sie hoffe, dass der Finanzminister seine Versprechen auch hält und dass wirklich jeder österreichische Jugendliche eine Lehr- oder Ausbildungsstelle bekommt, führte Abgeordnete BURES (S) aus. Was die Wachstumsprognosen angeht, so seien diese nicht so erfreulich, bedauerte die Rednerin. Den Grund dafür sah sie in einer völlig falschen Wirtschaftspolitik. Außerdem habe die Regierung die höchste Arbeitslosenrate in der Zweiten Republik zu verantworten. Zynisch sei es auch, wenn den Bürgern als positiv verkauft werde, dass sie nun Bauspardarlehen für die Pflegevorsorge und die Bildung aufnehmen können.

Die Opposition sollte die Regierung an den Fakten messen, entgegnete Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) seinen Vorrednern, und diese beweisen, dass in den letzten Jahren eine tadellose Konjunkturpolitik gemacht wurde. So liege Österreich zum Beispiel beim Wachstum über dem EU-Durchschnitt und auch im Investitionsbereich wurden die richtigen Maßnahmen zur richtigen Zeit getroffen.

Abgeordneter Mag. HOSCHER (S) bezweifelte, dass mit dem vorliegenden Wachstums- und Beschäftigungspaket die Wirtschaft wirklich angekurbelt werden könne. So wäre es zum Beispiel wichtig, dass vor allem der ländlichen Raum mit einem ausreichenden Breitbandangebot versorgt wird. Allerdings ist gerade dieser Bereich deutlich unterdotiert. Weiters vermisste Hoscher Maßnahmen bezüglich der Stimulierung der privaten Konsumnachfrage.

Das vorliegende Wirtschafts- und Beschäftigungsgesetz beweise abermals, dass die Bundesregierung fähig ist, rasch zu handeln, konstatierte Abgeordneter Dr. SPINDELEGGER (V). Er gehe auch davon aus, dass die SPÖ so wichtige Zielsetzungen, wie z.B. die Auftragsforschung, die Forschungsmilliarde oder die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung, mittragen könne. Positiv beurteilte der Redner, dass den Bausparkassen nun neue Aufgaben übertragen werden.

Die Sozialdemokraten werden der Regelung bezüglich der Bausparkassen nicht zustimmen, weil es noch immer einen hohen Wohnungsbedarf gibt und die Kosten für die Wohnungen in der letzten Zeit stark gestiegen sind, gab Abgeordneter EDER (S) zu bedenken.

Das zur Debatte stehende Gesetz sei die logische Fortsetzung dessen, was im Reformdialog für Wachstum, Wirtschaft und Beschäftigung beschlossen worden ist, erklärte Abgeordneter ESSL (V). Im besonderen kam er auf die steuerliche Begünstigung der Auftragsforschung, die Breitbandoffensive sowie auf die Regelungen bezüglich der Bausparkassen zu sprechen.

Abgeordnete HAGENHOFER (S) brachte einen S-G-Abänderungsantrag bezüglich der steuerlichen Begünstigung für Breitbandinternet ein. Die vorgesehene Frist sollte verlängert werden, da in vielen ländlichen Regionen erst jetzt mit dem Ausbau begonnen wird. Einige im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen seien vom Ansatz her zwar richtig, reichen aber nicht aus, um die Arbeitslosigkeit effizient bekämpfen zu können, urteilte Abgeordneter WIMMER (S).

Abgeordneter Mag. IKRATH (V) verteidigte die neuen Regelungen für die Bausparkassen. Es soll dadurch gerade jenen Menschen, die nicht so begütert sind, neue Möglichkeiten in den Bereichen Bildung und Pflege eröffnet werden. Seine Fraktionskollegin Abgeordnete TAMANDL hob insbesondere hervor, dass der neue Forschungsfreibetrag nunmehr auch vermehrt für KMU zugänglich wird. Dazu brachte sie einen V-F-Abänderungsantrag ein. Es wird unter anderem darin festgelegt, dass die Prämie nur für Aufwendungen bis zu 100.000 € pro Wirtschaftsjahr zusteht.

Abgeordneter GLASER (V) war überzeugt davon, dass durch den vorliegenden Entwurf die Rahmenbedingungen für den ländlichen Raum entscheidend verbessert werden. Als Beispiele führte er die Ausweitung der Forschungsförderung, die Maßnahmen im Bereich des Ökostroms sowie die Breitbandoffensive an.

Das WIFO ist der Auffassung, dass 2,5 % bis 3 % Wirtschaftswachstum notwendig wären, damit zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden, zeigte Abgeordnete Dr. MOSER (G) auf. Der Finanzminister habe heute jedoch nur von 0,3 % gesprochen. Ihrer Ansicht nach wäre es wichtig gewesen, mehr Wohnbauförderungsgelder in Richtung Althaussanierung und Energiesparmaßnahmen umzuleiten. Dadurch hätten wirklich Konjunktureffekte, die dringend notwendig sind, erzielt werden.

Abgeordneter NEUDECK (F) wies darauf hin, dass OECD und IWF vor wenigen Wochen die beachtlichen Reformerfolge Österreichs sehr gewürdigt haben. Eine Fortsetzung des eingeschlagenen Kurses sei für die Wettbewerbsfähigkeit und den Wohlstand des Landes wichtig, betonten beide Institutionen.

Bei der getrennt durchgeführten Abstimmung wurde das Wirtschafts- und Beschäftigungsgesetz 2005 in der Fassung eines V-F-Zusatz- bzw. Abänderungsantrages teils mehrheitlich, teils einstimmig angenommen. In der dritten Lesung wurde der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Der S-G-Zusatzantrag fand keine Mehrheit.

Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) begrüßte die Novellen zum Ausfuhrfinanzierungsförderungs - und Ausfuhrförderungsgesetz, da hier bewährte Elemente der Ausfuhrförderung verlängert und neue Rahmenbedingungen eingebaut würden, wobei man hier Anregungen der Opposition aufgegriffen habe. Der breite Konsens in dieser Materie sei erfreulich, erklärte der Redner, der auf eine einstimmige Annahme hoffte.

Abgeordneter Dr. MATZNETTER (S) sagte, er hätte sich gewünscht, dass man in diesen Punkten noch weiter komme, seien doch noch Wünsche der NGO offen. Eine Weiterentwicklung sollte daher innerhalb der nächsten fünf Jahre angestrebt werden, meinte der Redner.

Abgeordneter BUCHER (F) signalisierte gleichfalls Zustimmung zu den in Rede stehenden Vorlagen, handle es sich dabei doch um wichtige Grundsteine der heimischen Exportwirtschaft.

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) sagte, es müsse sichergestellt werden, dass mit österreichischer Beteiligung keinerlei Projekte unterstützt werden, die sozial oder ökologisch bedenklich seien. In diesem Sinne brachte die Rednerin einen Abänderungsantrag ein, der die Ziele ihrer Fraktion zu diesem Thema enthielt. Dennoch trage man der Bewegung, welche die Regierungsfraktionen gezeigt hätten, Rechnung.

Staatssekretär Dr. FINZ erläuterte die Intentionen der beiden Vorlagen und ging auf die Bedeutung des Exports für die heimische Wirtschaft ein.

Abgeordneter AUER (V) sprach sich für die Annahme der Vorlagen aus, diente der Export doch auch der Sicherung von Arbeitsplätzen. Bei dieser Gelegenheit dankte der Redner den Außenhandelsstellen für ihr Engagement.

Abgeordnete HAGENHOFER (S) und Abgeordneter Mag. LANGREITER (V) votierten gleichfalls für die Annahme der beiden Vorlagen.

Die Vorlagen wurden einstimmig angenommen, der G-Abänderungsantrag verfiel der Ablehnung.

Abgeordneter BUCHER (F) erläuterte den Inhalt der Änderung des Umsatzsteuer-, des Glücksspiel-, des Gebühren- und des Finanzausgleichsgesetzes und brachte hiezu einen V-F-S-Abänderungsantrag ein, wonach Spielbanken dazu verpflichtet sind, Teilnehmer, bei denen die begründete Annahme besteht, sie würden ihr Existenzminimum gefährden, vom Besuch ihres Etablissements zeitlich oder dauerhaft auszuschließen.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) signalisierte die Zustimmung ihrer Fraktion und verwies auf die Bedeutung dieser Materie für die finanzielle Lage der Gemeinden. In diesem Sinne brachte die Rednerin einen Entschließungsantrag ein, die Regierung möge einen Einspruch gegen die Handymastensteuer des Landes Niederösterreich erheben.

Abgeordneter SCHEIBNER (F) sagte, seine Fraktion sei grundsätzlich gegen die entsprechende Steuer, weshalb man dem G-Antrag nicht zustimmen könne, wo eine solche grundsätzliche Forderung nicht erhoben werde.

Die Vorlage wurde in der Fassung des Abänderungsantrages einstimmig angenommen. Der G-Antrag verfiel der Ablehnung. (Schluss)