Parlamentskorrespondenz Nr. 607 vom 14.07.2005

VORLAGEN: SOZIALES

GRÜNE URGIEREN NACHBESSERUNGEN IM BEHINDERTENGLEICHSTELLUNGSGESETZ

Nur knapp nach der Verabschiedung eines Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes durch den Nationalrat urgieren die Grünen Nachbesserungen. Unter anderem verlangen Abgeordnete Haidlmayr und ihre FraktionskollegInnen eine klare Definition des Begriffs Barrierefreiheit, einen Rechtsanspruch auf Unterlassung und Beseitigung diskriminierender Sachverhalte, die Erleichterung von Verbandsklagen, verschiedene Maßnahmen zur Begrenzung des Prozessrisikos, die Verkürzung von Übergangsfristen in Bezug auf die Beseitigung baulicher Barrieren, eine geänderte Zusammensetzung des Bundesbehindertenbeirats und mehr Rechte für den Behindertenanwalt. Darüber hinaus soll der Bund nach Ansicht der Grünen Förderungen künftig daran knüpfen, inwieweit die Förderwerber das Diskriminierungsverbot gegenüber Behinderten einhalten. (662/A)

GRÜNE WOLLEN REFORM DER BETRIEBLICHEN JUGENDVERTRETUNG

Die Grünen sprechen sich in einem Entschließungsantrag für eine Reform der betrieblichen Jugendvertretung aus. Konkret soll ihnen zufolge das Arbeitsverfassungsgesetz dahingehend geändert werden, dass künftig alle Lehrlinge bei der Wahl der Jugendvertretung wahlberechtigt sind und nicht nur unter 18-jährige. Gleichzeitig wollen sie das passive Wahlalter von derzeit 21 auf 23 Jahre erhöhen und die Bildungsfreistellung für Jugendvertrauensrätinnen und -räte von derzeit zwei auf mindestens drei Wochen pro Funktionsperiode erhöhen. Der Kündigungsschutz nach der Funktionsperiode soll von derzeit drei auf mindestens sechs Monate ausgedehnt werden. (671/A[E])

SPÖ FÜR ÄNDERUNG DES ARBEITSLOSENVERSICHERUNGSGESETZES ...

Für die SPÖ ist es unverständlich, warum Personen, die zwar einen Anspruch auf eine Korridorpension haben, die aber wegen der hohen Abschläge nicht in Anspruch nehmen wollen, anders behandelt werden als andere Arbeitslose. Die Art der Beendigung des Dienstverhältnisses sei unerheblich, da die Sanktionsbestimmungen des AlVG auch für diesen Personen anzuwenden sind, meint S-Sozialsprecherin Silhavy und verlangt eine Änderung des § 22 Arbeitslosenversicherungsgesetzes. (674/A)

... UND DES ARBEITSVERFASSUNGSGESETZES

Theater sind Unternehmen und Wirtschaftskörper, in denen der durch die Betriebsräte repräsentierte Arbeitnehmerschutz im Aufsichtsrat in gleicher Weise stattfinden soll wie in allen anderen aufsichtsrätlich organisierten Unternehmen, betonen die Sozialdemokraten und weisen darauf hin, dass dies für die Bundestheater bereits vollzogen wurde. Da es der SPÖ zufolge nicht einsichtig ist, warum diese Mitwirkung der Betriebsräte in wirtschaftlichen Angelegenheiten – auch bei Betriebsänderungen – nicht auch in allen anderen derart organisierten Theaterunternehmen wahrgenommen werden kann, fordert sie den Entfall des § 133 Abs. 6 Arbeitsverfassungsgesetz. (677/A) (Schluss)