Parlamentskorrespondenz Nr. 618 vom 21.07.2005

ERSTER SCHRITT IN RICHTUNG EINES BUNDESMITARBEITERGESETZES ABGESEGNET

Bundesrat verabschiedet Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz

Wien (PK) – Laut Tagesordnung gelangten das Bundes- Behindertengleichstellungsgesetz und ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das B-VG geändert wird, zur Behandlung.

Am Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz übte Bundesrätin LUEGER (S) Kritik und meinte, dieses Gesetz sei kein geeignetes Instrument, um für Menschen mit Behinderung volle Gleichberechtigung in Bildung, Beruf und Freizeit zu gewährleisten. Es habe einen "durchaus sehenswerten" Vorentwurf des Ministeriums gegeben, konstatierte sie, diesem seien im Rahmen der Begutachtung jedoch viele Ecken und Kanten abhanden gekommen.

Unter anderem bemängelte Lueger, dass es keinen Rechtsanspruch auf Unterlassung diskriminierender Sachverhalte gebe und die Übergangsfristen in Bezug auf die Beseitigung baulicher Barrieren viel zu lange dauerten. Zudem seien nicht alle Lebensbereiche umfasst und der Begriff Behinderung im Gesetz nicht definiert. Weiters beklagte sie die komplizierte Ausgestaltung der Verbandsklage und die ihrer Auffassung nach zu geringen Kompetenzen des Behindertenanwalts.

Lueger hob darüber hinaus die großen Probleme von Behinderten am Arbeitsmarkt hervor. Zahlreiche Pflichtstellen für behinderte Menschen seien nicht besetzt. Stattdessen würden Unternehmer lieber Ausgleichstaxen zahlen. Zustimmung von Lueger kam zur vorgesehenen Verankerung der Gebärdensprache in der Verfassung.

Mit dem vorliegenden Behindertengleichstellungsgesetz und der Verankerung der Gebärdensprache in der Verfassung werde ein jahrelanger Verhandlungsmarathon beendet, konstatierte Bundesrat MAYER (V). Seiner Meinung nach habe man einen guten Kompromiss gefunden und eine Basis dafür geschaffen, dass die Chancen für behinderte Menschen, aktiv am Leben teil zu nehmen, wesentlich größer werden. Die Barrierefreiheit nehme im neuen Gesetz einen besonderen Stellenwert ein, da bei sämtlichen Neubauten und Generalsanierungen im öffentlichen Bereich auf eine behindertengerechte Gestaltung der Gebäude geachtet werden muss. Allerdings werde auch der private Bereich in das Gesetz miteinbezogen, hob Mayer hervor.

Die österreichischen Gemeinden und Bundesländer sollten aber auch aus einer gewissen Eigenverantwortung heraus handeln und sich freiwillig um ein menschengerechtes Leben und Bauen bemühen. Als positives Beispiel in diesem Zusammenhang führte er die Stadtgemeinde Feldkirch an, wo schon seit längerem in vielen Bereichen auf die Bedürfnisse von behinderten Menschen eingegangen wird. In Wien hingegen, wo die meisten Wohnungen gebaut werden, gebe es allerdings noch einen großen Handlungsbedarf. Ein vorbildliches Beschäftigungsprojekt für behinderte Menschen wurde auch in Niederösterreich ins Leben gerufen, zeigte Mayer auf. Seine Vorrednerin wies er noch darauf hin, dass es die jetzige Regierung war, die die Behindertenmilliarde eingeführt hat. Der österreichische Weg der Gleichbehandlung und der Antidiskriminierung gehe mit dem Behindertengleichstellungsgesetz weit über die EU-Richtlinie hinaus, resümierte er.

Bundesrätin KONRAD (G) war der Auffassung, dass das Behindertengleichstellungsgesetz nicht weit genug geht, um wirklich alle Bedürfnisse abzudecken. So finden sich zum Beispiel keine Richtlinien bezüglich der Inanspruchnahme und Finanzierung von gehörlosen Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie bezüglich deren Ausbildungsstandards. Kritik übte Konrad auch daran, dass die Übergangsfristen für die Barrierefreiheit sehr lange sind und dass den behinderten Menschen nicht das Recht zugestanden wurde, auf Unterlassung oder Beseitigung der Diskriminierung zu klagen. Sehr bedauerlich sei, dass Universitäten und Bundesmuseen aus der Regelung ausgenommen sind. Zudem wurde der Bereich Bildung, der der Schlüssel für ein selbst bestimmtes Leben ist, überhaupt nicht erwähnt, bemängelte die Bundesrätin. Zustimmen werde ihre Fraktion selbstverständlich jener Verfassungsänderung, mit der die Gebärdensprache offiziell anerkannt wird. Dies sei ein wichtiger symbolischer Akt, betonte Konrad. Leider war es nicht möglich, gleichzeitig einen Zeithorizont für die Umsetzung der daraus erforderlichen Maßnahmen festzulegen.

Bundesrat WEILHARTER (F) wies darauf hin, dass mit dem Behindertengleichstellungsgesetz mehrere Ziele erreicht werden sollen, und zwar die Gleichstellung von behinderten Menschen in allen Lebensbereichen, das Diskriminierungsverbot sowie die Schaffung einer Rechtsgrundlage für behinderte Menschen und deren Angehörige mit der Möglichkeit eines Schadensausgleiches. Seine Fraktion werde daher gerne dieser Vorlage zustimmen, kündigte er an.

Der ungeteilte Anspruch behinderter Menschen auf ein selbst bestimmtes und gleichberechtigtes Leben ist ein Fundament der Sozialpolitik der Bundesregierung, unterstrich Staatssekretär DOLINSCHEK. Durch die zahlreichen Maßnahmen, die in den letzten Jahren gesetzt wurden, habe man einen gesellschaftspolitischen Paradigmenwechsel eingeleitet. Menschen mit Behinderungen werden nicht mehr als Bittsteller und Almosenempfänger, sondern als Bürger mit besonderen Bedürfnissen und Ansprüchen angesehen, betonte Dolinschek. Behinderte Menschen haben das Recht, chancengleich am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilzunehmen. Das vorliegende Gesetz gehe weit über die EU-Richtlinie hinaus und es könne sich im internationalen Vergleich absolut sehen lassen.

Der Staatssekretär ging sodann auf die Eckpunkte des Gesetzes ein und machte darauf aufmerksam, dass in Österreich nun ein umfassendes Diskriminierungsverbot für alle Lebensbereiche und sogar für die Angehörigen gelte. Dies sei europaweit einzigartig. Was die Barrierefreiheit angeht, so gebe es im Sinne der Zumutbarkeit Übergangsbestimmungen von ein bis zehn Jahren für bestehende Bauten. Es werden nun Verhandlungen mit den Ländern aufgenommen, um 15a-Vereinbarungen bezüglich der Bauordnungen abschließen zu können. Weiters ist ein Etappenplan für den öffentlichen Bereich vorgesehen. Unrichtig sei, dass die Rechte von behinderten Menschen nicht einklagbar sind, hielt Dolinschek den Rednern der Opposition entgegen. Erfreut zeigte sich der Staatssekretär auch darüber, dass es nach jahrelangen Diskussionen und Verhandlungen gelungen sei, die Gebärdensprache als eigenständige und vollwertige Sprache offiziell anzuerkennen.

Es wurden keine Einsprüche erhoben; dem Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das B-VG geändert wird, wurde mit Stimmeneinhelligkeit die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Im Rahmen der Debatte über die Dienstrechts-Novelle 2005 und die Änderung des Land- und forstwirtschaftlichen Landesvertragslehrergesetzes verwies Bundesrat MAYER (V) darauf, dass mit der Dienstrechtsnovelle 2005 eine ganze Reihe von Gesetzen geändert werde. Diesen Gesetzesmaterien sind sozialpartnerschaftliche Verhandlungen vorausgegangen, wobei die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ein sehr gutes Ergebnis erzielt hat. Als Beispiel führte er den neuen Richterverwendungskatalog an. Im Hinblick auf die Zusammenführung von Polizei und Gendarmerie war es erforderlich, die besoldungsrechtliche Stellung der von der Reform betroffenen Beamten des allgemeinen Verwaltungsdienstes und des Exekutivdienstes abzusichern. Wichtige Bestimmungen wurden auch für jene Landeslehrer vereinbart, die in den Bundesdienst wechseln. Die Dienstrechtsnovelle 2005 könne auch als erster Schritt in Richtung eines einheitlichen Bundesmitarbeitergesetzes gesehen werden.

Bundesrat KALTENBACHER (S) wies ebenso wie sein Vorredner darauf hin, dass mit der Dienstrechtsnovelle zahlreiche Gesetze geändert wurden. Im Besonderen ging der Redner auf jene Regelungen ein, die sich auf die Ansprüche von Hinterbliebenen von Beamten beziehen. Bedauern äußerte Kaltenbacher darüber, dass einer Forderung der SPÖ nach einer Gleichstellung von Fachhochschulabsolventen mit Uni-Absolventen bei der Anstellung im öffentlichen Dienst nicht Rechnung getragen wurde.

Mit Stimmeneinhelligkeit wurde beschlossen, keine Einsprüche zu erheben.

Ohne Einspruch passiert das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz einhellig die Länderkammer.

Nächster Punkt der Tagesordnung: Gewerberechtsnovelle 2005.

Bundesrat Ing. EINWALLNER (S) betonte eingangs, dass die Sozialdemokraten alle wirtschafts- und ordnungspolitischen Maßnahmen unterstützen, die zu mehr Investitionen und damit zu mehr Beschäftigung führen. Die Gewerberechtsnovelle 2005 enthalte jedoch einige Bereiche, denen seine Fraktion kritisch gegenüberstehe. Als Beispiel nannte er die Erhöhung der Grenzwerte, weil dadurch ein Ungleichgewicht zwischen den Interessen der Wirtschaft und den Nachbarschaftsrechten entstehe. Außerdem hätte man sich gewünscht, dass das Arbeitsinspektorat früher eingebunden wird. Positiv beurteilte er allerdings die Umsetzung der EU-Öffentlichkeitsrichtlinie, die Ausdehnung der Anwendungsbereiche für das vereinfachte Genehmigungsverfahren sowie das erweiterte Betätigungsfeld für den gewerblichen Buchhalter.

Die Gewerberechtsnovelle bringe aus der Sicht der Grünen sehr wohl Vorteile, wie zum Beispiel im Fall des gewerblichen Buchhalters, meinte Bundesrätin Dr. LICHTENECKER (G). Kritisch beurteilte sie die Regelungen hinsichtlich der Beteiligung der Öffentlichkeit. Einerseits werde nämlich den NGO Parteistellung zuerkannt, den betroffenen Bürgerinitiativen vor Ort jedoch nicht. Die NGO haben auch keine Möglichkeit, in letzter Instanz den Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof anrufen zu können.

Bundesrätin ZWAZL (V) machte darauf aufmerksam, dass nicht nur die Gewerbeordnung, sondern auch das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen sowie das Mineralrohstoffgesetz geändert werden. Die wesentlichen Neuerungen der Novelle sind unter anderem die Einräumung der Parteienstellung für anerkannten Umweltorganisationen, die Umsetzung von EU-Vorgaben sowie die Ausdehnung des Anwendungsbereiches für das vereinfachte Genehmigungsverfahren. Die Behörden können nun ihre knappen Kapazitäten effizienter einsetzen und sich auf größere Anlagen konzentrieren. Damit werde auch ein schnellerer Zugang zu den Genehmigungsverfahren gewährleistet, hob Zwazl hervor.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN informierte darüber, dass in Wien im letzten Halbjahr die ordentlichen Genehmigungsverfahren durchschnittlich 55 Tage, die vereinfachten Verfahren durchschnittlich 42 Tage gedauert haben. Er wiederholte noch einmal die Eckpunkte der Gewerberechtsnovelle, wobei er insbesondere auf die Frage der Grenzwerte sowie die Einbindung der Öffentlichkeit einging.

Mehrheitlich kein Einspruch.

Bundesrätin Mag. NEUWIRTH (S) erklärte im Zusammenhang mit dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, es gehe hier um die Umsetzung von drei EU-Richtlinien, um sodann auf den Inhalt der Vorlage im Detail einzugehen. Als problematisch erweise sich das ansteigende ausländische Arbeitskräfteangebot angesichts der bestehenden Arbeitslosigkeit. Hier gelte es Wege zu finden, die Probleme am Arbeitsmarkt effizient zu lösen, wozu allerdings diese Vorlage keine wirkliche Hilfe biete. Zudem sei eine hundertprozentige Verfassungskonformität keineswegs sicher, weshalb ihre Fraktion dieser Vorlage nicht zustimmen werde.

Bundesrat KRITZINGER (V) glaubte hingegen, mit diesem Gesetz seien so viele Vorteile verbunden, wie sie kaum in einem anderen Staat zu finden seien. Zudem gelte es, der heimischen Wirtschaft entsprechende Unterstützung zukommen zu lassen. Schließlich setzte sich der Redner noch mit dem Problem der so genannten "Scheinselbständigen" auseinander.

Bundesrätin Dr. LICHTENECKER (G) sagte, dieses Gesetz habe per se schon viele Schwächen und werde auch durch diesen Entwurf nicht besser. Im Interesse der sozialen Sicherheit sollte man sich dessen bewusst sein, dass Österreich ein Einwanderungsland ist. Die Wirtschaft lebe davon, dass sie gut ausgebildete Fachkräfte habe, und unter den gegebenen Rahmenbedingungen komme es zu einem Abfluss von Fachkräften. Man müsse daher ein Klima schaffen, in dem ein geregelter Zuzug stattfinden und die Wirtschaft entsprechend wachsen könne. Da diese Vorlage diesem Zweck nicht diene, werde sie von ihrer Fraktion abgelehnt.

Bundesrat Dr. BÖHM (F) erläuterte den Inhalt des Entwurfs im Detail und ortete eine klare Verbesserung der Rechtslage zur Verhinderung von Missbrauch, wozu auch die Ausweitung der Befugnisse der zuständigen Organe beitrage. Seine Fraktion werde der Vorlage daher gerne zustimmen.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN pflichtete seinem Vorredner bei und meinte, man habe versucht, die unterschiedlichen Problemfelder auf einander abzustimmen, dabei auf einzelne Aspekte der Praxis eingehend. Kritik übte der Redner an Aussagen des Tiroler AK-Präsidenten in Bezug auf deutsche Arbeitnehmer am heimischen Arbeitsmarkt. Man habe einen pragmatischen und sehr praxisnahen Ansatz gewählt, der den gegenwärtigen Anforderungen gerecht werde, zeigte sich das Regierungsmitglied überzeugt.

Gegen die Vorlage wurde kein Einspruch erhoben.

Die Änderung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes und weiterer Gesetze passierte ohne Einspruch den Bundesrat.

Unbeeinsprucht blieb auch die Änderung des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes.

Unter einem wurden hierauf verhandelt: das Agrarrechtsänderungsgesetz 2005 und ein Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut.

Bundesrat KRAML (S) kritisierte die Vorlage als "Kraut-und-Rüben-Gesetz", da hier eine Vielzahl an Themen in ein einziges Dokument zusammengepackt worden sei, was seine Fraktion dazu zwinge, die Vorlage abzulehnen, wiewohl einige Punkte durchaus Zustimmung verdient hätten. Sodann befasste sich der Redner mit Aspekten des Wasserrechts. Umweltschutz und Landwirtschaft zögen nicht immer an einem Strang, und das sei bedauerlich. Ein besonderes Problem stelle die Nitratbelastung des Grundwassers dar, erklärte der Redner.

Bundesrätin DIESNER-WAIS (V) wies die Kritik ihres Vorredners zurück und meinte, Landwirtschaft und Umweltschutz seien hierzulande eine Einheit. Durch diese Vorlage werde die Umwelt in Einklang mit den Aktivitäten der Landwirtschaft gebracht, und dazu gehöre auch gutes Wasser, für welches man in diesem Entwurf Sorge trage. Dieser sei ein richtiger und wichtiger Schritt zu mehr Rechtssicherheit im Interesse der heimischen Landwirtschaft, meinte die Rednerin, die um entsprechende Zustimmung im Interesse der heimischen Bauern warb.

Bundesrätin KERSCHBAUM (G) zeigte sich hingegen unzufrieden mit dieser Form von Sammelnovellen und sagte, da die Mehrzahl der darin enthaltenen Gesetze abzulehnen sei, könne ihre Fraktion auch der Sammelnovelle als solcher nicht zustimmen. Man sollte daher diese Form der Vorlage überdenken, regte Kerschbaum an, die sodann auf die Nitratbelastung, die Tierhaltung und das Futtermittelgesetz einging. Es zeige sich, resümierte die Rednerin, dass der Umweltminister gegen den Landwirtschaftsminister keine Chance habe.

Bundesminister DI PRÖLL verteidigte das Konzept der Sammelnovelle, da es klug sei, eine gemeinsame Antwort auf die diesbezüglichen Fragen zu finden. Es handle sich um 13 Gesetze, die jedes für sich eine konkrete Verbesserung auf einem gewissen Gebiet bringen würden. Es könne daher keine Rede sein, dass der Umweltminister hier unterlegen sei, wie sich beim Wasserrecht zeige, wo Österreich von den Experten ein ausgezeichnetes Zeugnis ausgestellt werde. Hier habe man den richtigen Weg eingeschlagen und eine wichtige Weichenstellung in Richtung Nachhaltigkeit und Ökologie vorgenommen, so das Regierungsmitglied.

Bundesrätin FRAUNSCHIEL (V) bezeichnete die Vorlage als ein wichtiges Gesetz, das die heimischen Landwirte in die Lage versetze, die Bürger weiterhin mit ausgezeichneten Lebensmitteln zu versorgen und mit ihrer Landwirtschaft dem Umweltschutz zu dienen. Dies illustrierte die Rednerin mit Beispielen aus der erfolgreichen Praxis im Burgenland.

Bundesrätin KERSCHBAUM (G) betonte in einer zweiten Wortmeldung die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft und setzte sich mit Fragen unterschiedlicher Dünger auseinander.

Kein Einspruch.

Der Internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft sowie die Annahmeerklärung betreffend den revidierten Text der Internationalen Pflanzenschutzkonvention  passierten ohne Einspruch die Länderkammer. (Forts.)