Parlamentskorrespondenz Nr. 620 vom 21.07.2005

BUNDESRAT: VON DEN TRÜMMERFRAUEN BIS ZUM SCHULRECHTSPAKET

Für Tagesbetreuung stellt Regierung 52 Mill. ��� zur Verfügung

Wien (PK) – In der Debatte über das Anerkennungsgesetz 2005, die Änderung des ASVG, die einmalige Zuwendung für Frauen als Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Österreich und über die Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes meinte Bundesrat KONECNY (S), es stünde der Zweiten Republik im 60. Jahr ihres Bestehens gut an, ihre Geschichte nicht nur bei Ausstellungen und Festveranstaltungen aufzuarbeiten, sondern auch Gesten für jene zu setzen, die vom Nationalsozialismus und von den Kriegsereignissen zu Opfern gemacht wurden. Wenn man die Geschichte ernst nehmen wolle, müsse man aber klar aussprechen, wer Opfer war und warum er Opfer war. Denn es seien auch Täter zu Opfern geworden, Täter haben in ihrer Tat innegehalten und damit ihre Schuld vermindert, aber nicht aufgehoben. Um solche grundlegenden Wahrheiten sollte man sich nach 60 Jahren nicht mehr herumdrücken, daher könne es die SPÖ nicht hinzunehmen, dass die Gruppe der Wehrmachtsdeserteure im Anerkennungsgesetz nicht genannt werde. "Wir sind stolz darauf, was der Widerstand geleistet hat, und wir sind traurig darüber, dass sich viele Österreicher zu Tätern gemacht haben. Die SPÖ will, dass diese Wahrheit juristisch korrekt ausgesprochen wird, daher könne sie nur zwei der vier vorliegenden Gesetzen zustimmen.

Bundesrat HÖSELE (V) stimmte seinem Vorredner über weite Strecken zu, bekannte sich seinerseits zu den Leistungen des Widerstands und unterstrich das Selbstverständnis der Zweiten Republik als Antithese zu Nationalsozialismus und Totalitarismus. Hösele nannte es auch als wichtig, mit besonderer sprachlicher Behutsamkeit und Sorgfalt mit Erfahrungen umzugehen, die seine Generation glücklicherweise nur in der Zeitgeschichte nachvollziehen musste. "Ich wage es nicht, über die Zeit zu richten, zu rechten und über Gefühle der Menschen zu urteilen, die diese Zeit erleben mussten." Sein besonderer Respekt gelte daher Menschen wie Fritz Molden, der damals Deserteur war, sich aber immer für die Versöhnung ausgesprochen habe. Für ihn gehe es um die ehrliche Auseinandersetzung mit der Geschichte, um Respekt vor den Gefühlen der Menschen und um die Arbeit an einer positiven Zukunft ohne Totalitarismus und Fundamentalismus und für ein Klima der Toleranz. Seine Partei stimme dem Anerkennungsgesetz, das die Wehrmachtsdeserteure als Opfer der militärischen Unrechtsjustiz des Nationalsozialismus implizit umfasst, gerne zu und bekennt sich in Dankbarkeit zur einmaligen Zuwendung für Frauen, die beim Wiederaufbau Hand angelegt haben.

Bundesrätin KONRAD (G) kritisierte, dass die einmalige Zuwendung für Frauen nicht alle Frauen berücksichtige, sondern nur Mütter und Österreicherinnen, andererseits aber nicht alle ehemaligen Nationalsozialistinnen ausschließe. Einem derartigen "PR-Gag" wolle ihre Fraktion nicht zustimmen.

Bundesrat KAMPL (F) nahm zu seinen Aussagen über Wehrmachtsdeserteure in der Bundesratssitzung vom 14. April dieses Jahres Stellung. Er habe anderes gemeint, als in der "Medienhatz", die vier Tage später gegen ihn gestartet wurde, behauptet worden sei. Er habe für seine Rede keinen Ordnungsruf erhalten und es sei kein Zwischenruf gemacht worden, in den Medien aber sei er als ein ewig Gestriger und als ein unbelehrbarer Politiker dargestellt worden. Kampl wandte sich gegen Beleidigungen des Kameradschaftsbundes, der dabei mithelfen wolle, dass es nie wieder zu einem solchen Krieg komme, und rief zur Versöhnung von Deserteuren, Widerstandskämpfern, Nationalsozialisten, Heimatvertriebenen sowie Roma und Sinti auf. Er freue sich über die 15 Mill. €, die für die "Trümmerfrauen" zur Verfügung gestellt werden, fügte aber hinzu, dass es auch ihm lieber wäre, diese Anerkennung nicht nur Frauen mit Kindern, sondern allen Frauen zu geben.

Justizministerin MIKLAUTSCH erinnerte an die langen Diskussionen über das Anerkennungsgesetz und hielt gegenüber der Kritik der Opposition fest, dass die Wehrmachtsdeserteure von diesem Gesetz und von der Rehabilitation aller Opfer der NS-Militärjustiz miterfasst seien. Alle Unrechtsurteile gelten als aufgehoben, unterstrich die Ministerin und sprach vom vernünftigen Abschluss einer dreijährigen Diskussion.

Bundesrätin LUEGER (S) erinnerte an die Schwerarbeit der Frauen, die nach dem Ende des Krieges am "Projekt Wiederaufbau" teilnahmen, Schutt wegräumten, für ein Stück Brot Ziegel schlichteten und letzte Wertgegenstände gegen Lebensmittel tauschten, um die Not der Nachkriegszeit zu überleben. Die 300 € für die "Trümmerfrauen" seien eine symbolische Anerkennung. Dass dieser Betrag aus dem Härteausgleichsfonds finanziert werde, kritisierte Lueger als zynisch, weil das Geld nicht für Menschen zur Verfügung stehe, deren Ausgleichszulagenrichtsatz unter der Armutsgrenze liege. Außerdem sei zu fragen, warum Frauen ohne Kinder und Ausländerinnen, die sich am Wiederaufbau beteiligten, von der Anerkennung ausgeschlossen werden. Wenn Geburten in einer schweren Zeit besonders anerkannt werden sollen, müsse man auch fragen, warum Frauen mit mehreren Kindern den selben Betrag bekommen wie Frauen mit einem Kind.

Bundesrätin ROTH-HALVAX (V) erinnerte an das schwere Leben der Frauen nach dem letzten Krieg, an Frauen, die ihre Säuglinge mit Rübenmelasse ernähren mussten, Not an Heizmaterial und Kleidung litten und zugleich Schwerarbeit leisteten - nicht nur in den Städten, auch in den Dörfern. Frauen, die nicht wussten, ob und wo ihre Männer leben, ob und wann sie aus der Gefangenschaft zurückkehren, die ihre Höfe bewirtschaften mussten und sich Gefahren aussetzten, wenn allein auf dem Feld arbeiteten. Auch Bundesrätin Roth-Halvax hätte es lieber gesehen, allen Frauen eine Anerkennung zu geben, sie merkte aber an, dass Mütter der Nachkriegszeit heute oft deshalb keine eigene Pension haben, weil sie damals keine Versicherungszeiten erwerben konnten.

Bundesrat SCHENNACH (G) erachtet es für dringend notwendig, jene Soldaten, die die Armee Hitler-Deutschlands "mit sehr, sehr viel Mut" durch Desertion geschwächt hätten, zu rehabilitieren. Er bedauerte allerdings, dass der Ausdruck Deserteur im vorliegenden Anerkennungsgesetz überhaupt nicht vorkomme. Stattdessen behelfe man sich mit Umschreibungen, klagte er. Schennach ortet darüber hinaus eine unzulässige Vermischung von Opfern des Nationalsozialismus mit allgemeinen Opfern des Zweiten Weltkrieges durch die Koalition.

Staatssekretär DOLINSCHEK betonte, grundsätzlich sei allen zu danken, die beim Aufbau Österreichs nach dem Zweiten Weltkrieg mitgewirkt hätten. Die einmalige Zuwendung in der Höhe von 300 € an einkommensschwache Frauen, die Kinder großgezogen haben, sei - aus Anlass des Jubiläumsjahres - lediglich ein symbolischer Anerkennungsbeitrag. Die Finanzierung der Zuwendung aus zwei Härtefonds des Sozialministeriums begründete Dolinschek damit, dass die entsprechenden Fondsmittel nicht ausgeschöpft worden seien und an das Finanzministerium zurückfließen würden.

Der Bundesrat erhob gegen keinen der vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates einen Einspruch.

Der nächste Verhandlungsgegenstand betraf das Schulrechtspaket.

Bundesrätin KONRAD (G) äußerte Bedauern darüber, dass sich in Bezug auf Schulreformen wenig bewege. Das vorliegende Schulrechtspaket sei nicht die adäquate Antwort auf die Probleme, die Österreich im Bildungsbereich habe, bekräftigte sie.

Die vorgesehene Ausweitung der Nachmittagsbetreuung an Schulen ist für Konrad, wie sie sagte, lediglich eine Minimalvariante, die zwar den Anforderungen der Arbeitswelt teilweise Rechnung trage, pädagogisch aber keinen Fortschritt bringe. Eine echte Ganztagsschule mit einer rhythmischen Abwechslung von Unterrichts-, Lern-, Erholungs- und Bewegungsphasen sei nicht in Aussicht genommen. Konrad sprach sich darüber hinaus für eine gemeinsame Schule aller unter 14-Jährigen aus.

Bundesrat SALLER (V) hielt fest, Österreich habe ein sehr gutes, differenziertes Bildungssystem. Viele Länder würden Österreich darum beneiden. Es erfolge auch eine ständige Anpassung und Weiterentwicklung. Saller verwies u.a. auf Verbesserungen bei der Lehrerfortbildung und die nunmehr vorgesehene Einführung der 5-Tage-Woche an Pflichtschulen.

Als grundlegenden pädagogischen Auftrag der Schule nannte Saller sowohl die Förderung von starken als auch von schwachen Schülerinnen und Schülern. Dem Motto "mehr Schule und weniger Familie" stellte er sich jedoch entgegen.

Bundesrätin KERSCHBAUM (G) meinte, das vorliegende Schulpaket sei "eher ein Packerl". Der überwiegende Teil der Erläuterungen zum Gesetzentwurf befasse sich mit der Umbenennung des Unterrichtsgegenstandes Leibeserziehung in Bewegung und Sport, skizzierte sie.

Bundesrätin BLATNIK (S) listete die zentralen Punkte des Schulrechtspakets auf und erklärte, die SPÖ werde dem Gesetz zustimmen, obwohl es keine großen Schritte beinhalte und einige Mängel aufweise. Unter anderem beklagte Blatnik die ihrer Ansicht nach unzureichende Finanzierung des Nachmittagsbetreuungsangebots an Schulen und fehlende Qualitätsstandards. Sie forderte eine gezielte Förderung leistungsschwacher Schüler am Nachmittag und sprach sich für die Einführung der Ganztagsschule aus. Erfreut äußerte sich Blatnik über die bessere internationale Anerkennung der Berufsreifeprüfung.

Bildungsministerin GEHRER machte darauf aufmerksam, dass im Gesetz nicht „Nachmittagsbetreuung“, sondern „Tagesbetreuung“ stehe. Die österreichischen Schulen seien keine Halbtagsschulen, betonte sie, Unterricht finde oft auch am Nachmittag statt. Zudem sei Tagesbetreuung ein anspruchsvolles pädagogisches Angebot. Die Regierung stelle dafür 52 Mill. € zur Verfügung. Was die Forderung nach einer generellen Einführung der Ganztagsschule betrifft, erklärte Gehrer, sie trete für Wahlfreiheit ein.

In Hinblick auf die Schulentwicklung verwies Gehrer u. a. auf zusätzliche Lehrer, moderne Unterrichtsprojekte, die IT-Offensive, mehr Autonomie für die Schulen und neue Wege der Lehrerfortbildung.

Kein Einspruch gegen das Schulrechtspaket 2005.

Im Zuge der Diskussion über die Änderung des Universitätsgesetz es 2002 führte Bundesrätin Mag. NEUWIRTH (S) aus, die derzeitige Situation an den österreichischen Universitäten lasse sich mit dem Satz "Das Chaos ist perfekt" auf einen Nenner bringen. Das vorliegende Gesetz trägt ihrer Ansicht nach zu diesem Chaos bei. Neuwirth unterstrich, das Urteil des Europäischen Gerichtshof sei keineswegs überraschend gekommen, zudem ist es für sie kein unabwendbares Schicksal gewesen. Durch mangelnde Argumentation und fehlende Unterlagen habe die Regierung aber, so Neuwirth, einen anderen Ausgang des Verfahrens vor dem EuGH "verspielt".

Neuwirth vermisst generell schlüssige Konzepte für die Universitäten und forderte eine bessere finanzielle Dotierung in Form einer Universitätsmilliarde. Als Sofortprogramm möchte die SPÖ den Universitäten gemäß eines von ihr eingebrachten Entschließungsantrages 170 Mill. € zur Verfügung stellen.

Bundesrätin FRAUNSCHIEL (V) bezeichnete das EuGH-Urteil vom 7. Juli als enttäuschend. Es sei nämlich nicht einzusehen, dass bei der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit die Regeln des Herkunftslandes gelten, beim Universitätszugang aber nicht. Viele Rechtsexperten waren der Auffassung, dass Österreich die stärkeren Argumente ins Treffen führen konnte. Auch die Rektorenkonferenz meinte, dass es nicht sinnvoll gewesen wäre, quasi im vorauseilenden Gehorsam verschiedene Beschränkungen einzuführen. Dennoch müsse man jetzt auf die Situation reagieren, dass deutsche Abiturienten, die in ihrer Heimat unter den Numerus clausus fallen, nun einen uneingeschränkten Hochschulzugang in Österreich haben. Es sei sicher notwendig, dass nun auf europäischer Ebene neue Spielregeln ausgehandelt werden, meinte Fraunschiel.

Bundesrätin KONRAD (G) gab zu bedenken, dass der Anteil an international Studierenden an den Universitäten auch ein Qualitätskriterium für die Hochschulen darstelle. Außerdem sei es wohl im Interesse aller, dass österreichische Studierende Erfahrungen im Ausland sammeln können. Die bisher geltende Regelung "war eine Zeitbombe, die explodieren musste", so Konrad, dennoch habe das Ministerium keine rechtzeitigen Maßnahmen ergriffen. Die Idee von Gehrer, wonach auch im Universitätsbereich das Herkunftslandprinzip gelten soll, sei ein interessanter Gedanke, räumte die Bundesrätin ein. Dies würde allerdings voraussetzen, dass Verhandlungen mit den anderen EU-Staaten geführt werden und dass das Ergebnis schließlich europaweit durchgesetzt wird.

Österreich war nicht nur schlecht vorbereitet, sondern habe auch nur halbherzige Argumente vor dem EuGH vorgebracht, kritisierte Konrad. So könne etwa im Urteil nachgelesen werden, dass Österreich nur für das Fach Medizin Schätzungen darüber vorgelegt hat, mit wie vielen ausländischen Studenten zu rechnen ist. Sie vermutete, dass dieses Urteil dem Ministerium gar nicht so unrecht kommt. Denn jetzt könne sich die Bundesministerin hinter dem vorgeschobenen Sachzwang verstecken, der gar keine andere Wahl lasse, als Zugangsbeschränkungen einzuführen. Auffällig sei auch, dass nicht nur Medizin, sondern auch die Fächer Betriebswirtschaft, das in Deutschland kein Numerus-Clausus-Fach mehr ist, sowie Kommunikationswissenschaft und Publizistik in die neuen Regelungen aufgenommen wurden. Es sei zu befürchten, dass nach dem Ablauf der zwei Jahre generelle Zugangsbeschränkungen folgen werden. Viele Probleme, die jetzt als Anlass genommen werden, um "den freien Hochschulzugang endgültig zu beerdigen", ließen sich durch eine ausreichende Finanzierung der Universitäten bekämpfen.

Das Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofs der EU hat die österreichischen Universitäten in eine äußerst schwierige Sachlage versetzt, konzedierte Bundesrat Dr. BÖHM (F). Er stimme mit seiner Vorrednerin darin überein, dass dieses Urteil vorhersehbar war. Böhm räumte ein, dass die österreichische Bundesregierung sachlich fundierte Gründe für die heimische Regelung ins Treffen geführt hat. Das Urteil sei sicher in einigen Bereichen kritikwürdig, da es etwa der rechtlich nicht vergleichbaren Freizügigkeit im Hochschulzugang beider Länder, ihrer höchst unterschiedlichen Größenordnung sowie dem aufgrund der Gleichsprachigkeit zu erwartenden Zustrom bundesdeutscher Studierwilliger keine rechtliche Bedeutung beigemessen hat.

Das Erkenntnis sei aber nun mal verbindlich und der Gesetzgeber musste klarerweise reagieren, argumentierte Böhm weiter. Es sei zweifellos systemgerecht, wenn die Universitäten selbst über die Zulassung zum Studium im Rahmen der allgemeinen gesetzlichen Vorgaben autonom entscheiden. Bei dem Auswahlverfahren soll jedoch nicht ausschließlich auf die Noten im Reifezeugnis abgestellt werden, zumal die Standards der Leistungsanforderungen und der Beurteilung einschließlich der Matura selbst bundesweit nicht vereinheitlicht sind. Seiner Einschätzung nach wären Eignungsprüfungen bzw. entsprechende Studienerfolge nach dem ersten oder den ersten beiden Eingangssemestern vorzuziehen. Kritik übte Böhm an der Vorgangsweise der Medizinischen Universität Wien, die seiner Meinung nach unsachlich gehandelt hat. Es werde die Aufgabe der Politik sein, nun EU-weit eine Regelung zu finden. Denn wer in seinem Heimatland keinen Studienplatz erhalten hat, sollte ihn auch nicht in Österreich bekommen. Trotzdem könne der prinzipiell offene Hochschulzugang gewahrt werden, wie es der Tradition des österreichischen Bildungswesens entspricht, war Böhm überzeugt.

Es gebe sicherlich kein Chaos an den Universitäten, unterstrich Bundesministerin GEHRER. Österreich habe sich sehr sorgfältig auf das Verfahren vorbereitet, hielt sie den Oppositionsrednern entgegen, allerdings sei es unklug, schon vor dem Erkenntnis etwas zu beschließen. Es wurde vorausschauend das Universitätsgesetz im Parlament eingebracht, damit sofort nach dem Urteil die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden können. Gehrer wies darauf hin, dass in Österreich insgesamt 170 Fächer angeboten werden, wobei es für 8 Fächer, darunter auch Publizistik und Betriebswirtschaft, in Deutschland einen Numerus clausus gibt. Sie bitte auch darum, mit der Verunsicherungspolitik aufzuhören. So seien nicht 60 % der zugelassenen Medizinstudenten in Innsbruck aus Deutschland, sondern dieser Prozentsatz beziehe sich nur auf die Vorangemeldeten. Das nun vorliegende Gesetz sei eine Übergangsregelung und soll nach einer bestimmten Zeit evaluiert werden.

Mehrheitlich kein Einspruch. Der Entschließungsantrag der SPÖ betreffend "170 Mill. € Sofortprogramm für die Universitäten" wurde abgelehnt. (Forts.)


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