Parlamentskorrespondenz Nr. 627 vom 28.07.2005

VORLAGEN: ÄUSSERES

INTERNATIONALE ABKOMMEN

Ein Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, ist ebenfalls Gegenstand einer Regierungsvorlage. Zweck des Protokolls ist es, den Menschenhandel zu verhüten und zu bekämpfen, wobei Frauen und Kindern besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden soll. Opfern des Menschenhandels soll verstärkt Schutz und Hilfe geleistet werden, zu welchem Zwecke die Vertragspartner auf intensivierte Zusammenarbeit zur Verwirklichung dieser Ziele setzen. (825 d.B.)   

Dem allgemeinen Trend folgend wurde nun auch mit Rumänien ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen. Damit soll den Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens und der geänderten internationalen Steuervertragspraxis Rechnung getragen werden. (981 d.B.)

Mit der Republik Slowenien hat Österreich ein Abkommen über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch Vertretungsbehörden hinsichtlich der Erteilung von Visa abgeschlossen. Ziel dieses Abkommens ist es, an Orten, an denen nur einer der beiden Staaten eine Vertretungsbehörde unterhält, die Angelegenheiten des jeweils anderen Staates in Fragen von Visa und ähnlichen Sichtvermerken wahrzunehmen. (982 d.B.)

Der Beitritt zahlreicher neuer Vertragsstaaten zur Europäischen Menschenrechtskonvention und der zunehmende Bekanntheitsgrad der Konvention haben die Zahl der jährlich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte herangetragenen Beschwerden stark ansteigen lassen. Mit einem Protokoll zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention sollen nun Maßnahmen, welche die Effizienz des Gerichtshofs nicht nur langfristig sichern, sondern auch steigern sollen, gesetzt werden. (996 d.B.)

Da Österreich Mitglied der Internationalen Fernmeldeunion ist, soll auch die durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten in Marrakesch 2002 beschlossene Änderungsurkunde ratifiziert werden. Darin geht es vor allem um eine Flexibilisierung der Verfahrensregeln sowie um Präzisierungen der Regelungen des Regulierungsausschusses und weiters um die Einführung von Vierjahresplänen für Strategie, Betrieb und Finanzplanung. (1001 d.B.)