VORLAGEN: FINANZEN, EU
GRÜNE FORDERN „GLÄSERNE PARTEIKASSEN“
Die Grünen fordern in einem Entschließungsantrag „gläserne Parteienkassen“. Unter anderem wollen sie wahlwerbende Parteien durch eine Änderung des Parteiengesetzes dazu verpflichten, dem Nationalratspräsidenten und dem Rechungshofpräsidenten jährlich detaillierte Rechenschaftsberichte über ihre Parteifinanzen vorzulegen. Enthalten sollen diese Rechenschaftsberichte nicht nur eine genaue Aufstellung der Parteieinnahmen inklusive der Nennung von Spendern, deren Spende 7.000 € übersteigt, sondern auch eine detaillierte Aufschlüsselung der Parteiausgaben und eine Vermögensbilanz. Insbesondere sollen auch Spesenzuwendungen an die MandatarInnen und Regierungsmitglieder angegeben werden.
Generell untersagt sein sollte es nach Meinung der Grünen, anonyme Spenden über 500 € anzunehmen. Gleiches gilt für Spenden, die einer Partei offensichtlich in Erwartung einer Gegenleistung gewährt werden und Spenden von Körperschaften öffentlichen Rechts, Kammern und Verbänden, die von diesen lediglich weitergeleitet werden („Spendenwäsche“). Verheimlichte Spenden sollen, geht es nach den Grünen, eine Kürzung der Parteienförderung zur Folge haben.
Begründet wird die Forderung nach „gläsernen Parteienkassen“ von den Grünen damit, dass mit öffentlichen Geldern sorgsam umgegangen werden müsse. Zudem habe die Öffentlichkeit ein Recht darauf, zu erfahren, wer die Parteien zusätzlich finanziere. (680/A[E])
BEKÄMPFUNG DER GELDWÄSCHEREI: EU-ABKOMMEN MIT DER SCHWEIZ
Ein Abkommen der Europäischen Union mit der Schweiz zielt darauf ab, durch umfassende juristische Zusammenarbeit und Amtshilfe die Bekämpfung der Geldwäscherei und die Aufdeckung von Fällen schweren Betrugs und Schmuggels voranzutreiben. (1064 d.B.)
Ein Abkommen mit Pakistan wiederum hat die Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Einkommenssteuer zum Gegenstand. (1061 d.B.)
UN-ÜBEREINKOMMEN GEGEN DIE KORRUPTION
Ein Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die Korruption liegt nun dem Parlament zur Ratifikation vor. Österreich übernimmt dadurch weltweite Standards in der Korruptionsbekämpfung und bei der Definition des zugrunde liegenden Beamtenbegriffs. Das Vertragswerk bietet darüber hinaus auch die Möglichkeit der Rückführung von durch Korruption entzogenen Vermögenswerten in die Ursprungsländer und weitet die internationale Zusammenarbeit bei der Verfolgung des Delikts aus. (1062 d.B.) (Schluss)
Format
Links
- 1061 d.B. - Abkommen zwischen Österreich und der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen
- 680/A(E) - "Gläserne Parteienkassen"
- 1062 d.B. - Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
- 1064 d.B. - Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen, die ihre finanziellen Interessen beeinträchtigen