Parlamentskorrespondenz Nr. 693 vom 22.09.2005

Verfassungsreform: Abgeordnete einigen sich auf Arbeitsplan

Sieben Sitzungstermine bis Juli 2006

Wien (PK) - Die weitere Vorgangsweise in Bezug auf die angestrebte Verfassungsreform steht fest. Die Abgeordneten des Besonderen Ausschusses des Nationalrats, der zur Vorberatung des Berichts des Österreich-Konvents eingesetzt wurde, einigten sich darauf, bis zum Juli 2006 insgesamt sieben Sitzungen abzuhalten.

Erster Schwerpunkt ist das Thema Verfassungsbereinigung, wobei zur Aufbereitung der Problemlage bereits heute ein Vorbereitungskomitee eingesetzt wurde. Diesem Komitee sollen insbesondere VfGH-Präsident Karl Korinek und der Verfassungsexperte Ewald Wiederin sowie ein Vertreter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes angehören. Korinek und Wiederin waren bereits im Österreich-Konvent federführend mit dem Thema Verfassungsbereinigung befasst. Am 8. November will der Besondere Ausschuss den ersten Zwischenbericht des Vorbereitungskomitees beraten.

Die weiteren Themen, mit denen sich die Abgeordneten im Ausschuss eingehend auseinandersetzen wollen, sind: Grundrechte einschließlich Grundrechtsschutz, Staatsziele, Präambel (17. Jänner 2006), Kompetenzverteilung, Bundesrat, Finanzverfassung, Zusammenwirken von Bund, Ländern und Gemeinden in der Gesetzgebung (14. März 2006), Sicherheitspolitische Grundsätze (19. April 2006), Verwaltungsstruktur und Landesverwaltungsgerichte (16. Mai 2006), Demokratische Kontrolle einschließlich Rechtsschutzbeauftragte, Menschenrechtsbeirat und Rechtsschutz (7. Juni 2006). Für den 4. Juli 2006 sind die Schlussberatungen in Aussicht genommen. Die Themenschwerpunkte wurden auf Grund von Dreier-Vorschlägen der vier Nationalratsfraktionen festgelegt, wobei es in einigen Fällen zu Mehrfachnennungen kam.

Für die Sitzungen sollen im Vorfeld sämtliche vorhandenen Textvorschläge zusammengestellt werden, darüber hinaus darf jedes Ausschussmitglied weitere Vorschläge einbringen. Ob auch für die anderen Themen vorab Arbeitsaufträge erteilt oder etwa Arbeitsgruppen eingesetzt werden, wird von Fall zu Fall entschieden. Ebenso ob zu bestimmten Sitzungen einzelne Regierungsmitglieder eingeladen werden sollen.

Der Einigung über die weitere Vorgangsweise war eine kontroversielle Diskussion vorangegangen. So diskutierten die Abgeordneten eingehend über die Reihenfolge der Themen, wobei sich die SPÖ dagegen aussprach, mit dem Thema Verfassungsbereinigung zu beginnen. Abgeordneter Peter Wittmann (S) vertrat die Ansicht, dass es sich hierbei weniger um eine politische als um eine technische Frage handle und vor politischen Entscheidungen zunächst noch umfassende Vorbereitungsarbeiten notwendig wären.

Dem wurde von Seiten der Koalition widersprochen. So meinte Abgeordnete Ulrike Baumgartner-Gabitzer (V), es sei eine politische Frage, was Bestandteil einer Verfassung sein solle. Nationalratspräsident Andreas Khol (V) und F-Klubobmann Herbert Scheibner gaben zudem zu bedenken, dass es in der Frage der Verfassungsbereinigung im Österreich-Konvent den meisten Konsens gegeben habe und hier daher eine Einigung leichter möglich sei. Eine Verfassungsbereinigung könnte unabhängig davon gemacht werden, ob ein neuer Verfassungstext zustande komme, sagte Khol, das gehe auch mit einer Verfassungsnovelle.

Seitens der Grünen sprach sich Abgeordnete Eva Glawischnig dafür aus, vorrangig über die Themen Grundrechte und Kompetenzverteilung zu diskutieren.

Die SPÖ stellte sich darüber hinaus die Frage nach dem Ziel des Besonderen Ausschusses. So meinte Abgeordneter Erwin Niederwieser, er habe großes Unbehagen, sich in eine Arbeit zu stürzen, die möglicherweise nicht viel Sinn mache. Sein Fraktionskollege Peter Wittmann betonte, die SPÖ strebe einen Gesamtkonsens an, löse man Teile heraus, müssten diese im Verfassungsausschuss des Nationalrats beraten werden. (Schluss)