Parlamentskorrespondenz Nr. 713 vom 28.09.2005

Die Eurofighter-Beschaffung einmal mehr im Mittelpunkt der Debatte

Dringlicher Antrag der Sozialdemokraten an den Bundeskanzler

Wien (PK) - Am Nachmittag unterbrach der Nationalrat seine Debatte zur Diskussion über einen Dringlichen Antrag der SPÖ an den Bundeskanzler zur Eurofighter-Beschaffung. Abgeordneter Dr. CAP (S) wies in seiner Begründung des Antrags auf die unterschiedlichen Auffassungen zu der Frage hin, ob Österreich die Eurofighter-Kampfbomber braucht oder nicht. Kürzlich sei der Tageszeitung "Die Presse" eine Beilage beigefügt gewesen, in der die Aufgaben beschrieben wurden, die über die Luftraumüberwachung hinausgehen; auf der letzten Seite wurde für die Eurofighter geworben, was seiner Ansicht nach bedeutet, dass diese Beilage von Eurofighter bezahlt wurde. In dieser Beilage durfte auch der Verteidigungsminister im Interesse von Eurofighter werben. Cap wies auch darauf hin, dass die Regierungsparteien, die immer wieder Vorträge u.a. über den ordentlichen Umgang mit Steuergeld gehalten haben, die Möglichkeit hätten, aus diesem "sündteuren" Vertrag auszusteigen, aber sie tun es nicht.

Cap rollte abermals den Kauf und die weiteren Vorkommnisse rund um diese Anschaffung auf und zitierte letztendlich eine Aussendung des V-Abgeordneten Murauer, in der es heißt, es bestehe der Unterschied zwischen den Flugzeugen der Tranche 1 und der Tranche 2 in einem Rechner. Um welchen Rechner handelt es sich, fragte Cap, immerhin sei dieser 50 Mill. € wert. Murauer habe in seiner Pressemitteilung den Eurofighter-Vertrag verteidigt und schließlich behauptet, der Vertrag sei Gegenstand einer Rechnungshofprüfung gewesen und sei im Parlament beschlossen worden. Der Redner warf dem ÖVP-Mandatar vor, das Plenum mit dem ÖVP-Klub zu verwechseln, weil der Forderung der SPÖ nach Vorlage des Vertrages bis heute nicht nachgekommen wurde. Besonders interessiert zeigte sich Cap an der Beantwortung der Frage, warum die Regierungsparteien diesen Kauf "so sehr wollen", sei doch Österreich der einzige Exportkunde für die Eurofighter. Er sprach seine Vermutung aus, dass von Anfang an alles "manipuliert" wurde, damit dieses Flugzeug gekauft wird. Das wahre Motiv für den Kauf des Eurofighters wollte Cap wissen, denn im so genannten "Sachstandsbericht Eurofighter" werde zugegeben, es könne nicht geliefert werden, es könne der Vertrag nicht eingehalten werden.

Staatssekretär MORAK betonte abermals, dass die Luftraumüberwachung für einen souveränen Staat unverzichtbar ist. Im Zusammenhang mit der Offenlegung des Vertrages verwies das Regierungsmitglied auf das Gutachten des Verfassungsdienstes vom 3. April 1987, in dem er sich ausführlich mit der Frage der Offenlegung des Draken-Kaufvertrages auseinandergesetzt hat. Schon damals wurden seitens des Verfassungsdienstes hinsichtlich der Übermittlung des Kaufvertrages an ein Organ des Nationalrates verfassungsrechtliche Einwendungen erhoben. Diese Einwendungen bestanden damals und bestehen auch heute, so Morak. Es sei die Verpflichtung des Landesverteidigungsministers, gegenüber den parlamentarischen Organen in einer solchen Angelegenheit die Amtsverschwiegenheit im Sinne des Art. 20 Abs. 3 B-VG zu wahren. Da der Vertrag mit der Eurofighter GmbH in all seinen Teilen durchgehend Inhalte aufweist, die die Voraussetzungen des Art.20 Abs. 3 erfüllen, sei eine Offenlegung von Vertragsinhalten verfassungsrechtlich nicht zulässig. Damit stehen dem Entschließungsantrag der SPÖ schwere verfassungsrechtliche Bedenken entgegen.

Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) stellte die Frage in den Raum, wie viele Länder weltweit außer die Herstellerländer noch auf den Eurofighter setzen. Singapur sei wegen Lieferschwierigkeiten ausgestiegen und Griechenland habe auf Grund von finanziellen Engpässen storniert. Nur mehr Österreich müsse auf Grund der "sturen und verantwortungslosen" Haltung der Regierung den Eurofighter importieren. Kräuter erinnerte daran, dass bis Mitte 2005 die Anlieferung von sieben neuen Abfangjägern fällig war und bis Ende 2005 die Anlieferung von fünf weiteren neuen Abfangjägern sowie bis 2007 die Lieferung der restlichen zwölf Abfangjäger erfolgen soll. 2007 soll nach jetzigem Stand aber etwas ganz Anderes geliefert werden, als man bestellt hat. Da "eine Unwahrheit die andere jage", sei es logisch, dass die Vertragvorlage im Parlament eingefordert wird. Sollte das nicht geschehen, dann gibt es für Kräuter nur eine einzige plausible Erklärung dafür: Es muss illegale Zahlungen gegeben haben. 

Abgeordneter MURAUER (V) unterstrich, dass es der Bundesregierung gelungen sei, nicht nur Sicherheitspolitik zu finanzieren, sondern Österreich als "Staat der sozialen Wärme" zu erhalten. Murauer erinnerte sodann an die Haltung der SPÖ, die, seit es keine SPÖ-Bundesregierung mehr gibt, den Kauf von Flugzeugen ablehnt. Mittlerweile sei sie für die Luftraumüberwachung, aber jetzt werde kritisiert, dass man diese Flugzeuge 2007 vielleicht nicht mehr erhält. Es geht um kein Tranchenproblem, wir bekommen, so Murauer, das Fluggerät mit entsprechender Ausstattung und die Gegengeschäfte laufen.

Abgeordneter SCHEIBNER (F) meinte zu der Frage von Cap, warum Großbritannien wesentlich weniger als Österreich für die Maschinen bezahlt, Milliarden Euro wurden von den Betreiberländern in die Entwicklung des Fluggerätes investiert. Er, Scheibner, hätte nichts dagegen gehabt, hätte sich Österreich an einem solchen Hochtechnologieprojekt beteiligt, weil eine solche Beteiligung viele Arbeitsplätze gebracht hätte, doch die damalige Regierung habe kein Interesse daran gehabt. Zu der Frage Tranche 1 oder Tranche 2 hob Scheibner hervor, auch ihm wäre es lieber, würde man von Haus aus die Tranche 2 bekommen, zumal man sich damit Umrüstungen ersparen würde. Sechs Flugzeuge werden nur "das zweitbeste Flugzeug der Welt" sein und erst nach einem Jahr das "beste" Flugzeug der Welt. Es wurde kein "Bomber", wie Cap meinte, angeschafft, sondern ein Luftraumüberwachungsflugzeug, das nur die Sicherheit in der Luft organisiert und keine Bodenunterstützung unternimmt.

Die Verweigerung der Herausgabe des Vertrages und der Beitexte an den Nationalrat ist laut Abgeordnetem Dr. PILZ (G) eine Verletzung sämtlicher einschlägiger Gesetze inklusive der Geschäftsordnung des Nationalrates. Wenn in diesem Fall die Amtsverschwiegenheit gilt, dann habe der Minister dutzende Male durch die Beantwortung von Anfragen die Amtsverschwiegenheit gebrochen und damit einen wichtigen Paragraphen des Strafgesetzbuches verletzt. Warum dürfen Sie in diesem einzigen Fall nichts bekannt geben? Warum tut ein "persönlich anständiger und seriöser" Verteidigungsminister wie Platter so etwas? Pilz versuchte diese Frage zu beantworten, erinnerte an den Mai 2003, als der Vertrag geschlossen wurde, Ende November 2003 sei die Firma Magna wieder der Industriellenvereinigung beigetreten, und es wurde ein hoher Beitrag von Magna an die Industriellenvereinigung bezahlt. Die Industriellenvereinigung, die eine freiwillige Interessenvertretung ist, muss laut Parteiengesetz ihre Spenden nicht deklarieren, erläuterte Pilz. Über die Industriellenvereinigung werden völlig legal Spenden gewaschen, weil das österreichische Parteiengesetz diese Lücke bewusst eingebaut bekommen hat. Seine Frage an Platter lautete, ob er Kenntnis davon habe, dass die Firma Magna im Zusammenhang mit dem Eurofighter-Geschäft der Industriellenvereinigung einen hohen Euro-Betrag gegeben habe, der an die ÖVP weiter überwiesen wurde.

Die ÖVP habe im Jahr 2003 314.000 € erhalten. Von welchen Firmen habe die ÖVP, fragte Pilz, gewaschen über die Industriellenvereinigung, diese 314.000 € erhalten und wieviel habe sie im Jahr 2004 erhalten? Warum konnten sich die Spender aus der Industrie nicht zu ihren Spenden bekennen? Diese Fragen hat man sich laut Pilz heute im Zusammenhang mit dem Eurofighter zu stellen. Das klare Motiv heißt für ihn Daimler-Benz, heißt Interesse Magna, heißt Industriellenvereinigung, heißt legale Geldwäsche und heißt Finanzierung der ÖVP.

Bundesminister PLATTER distanzierte sich von den Aussagen des Abgeordneten Pilz und zeigte sich durch dessen Anschuldigungen persönlich beleidigt. Die Notwendigkeit einer aktiven und lückenlosen Luftraumüberwachung sei unbestritten, ein Ausstieg aus dem Eurofighter-Kaufvertrag würde einen Stopp der Luftraumüberwachung bedeuten, dem könnten er und die Bundesregierung nicht zustimmen.        

Eurofighter der Tranche I werden vertragskonform dann geliefert, wenn Tranche II nicht lieferbar sei, dies sei im Kaufvertrag so vorgesehen. In diesem Fall übernehme die Lieferfirma die Adaptierung der Flugzeuge an den technischen Standard der Tranche II. Diese Regelung habe auch der Rechnungshof nicht kritisiert, hielt der Minister fest. Platter fügte hinzu, dass 58 Flugzeuge der Tranche I in mehreren Ländern in militärischer Verwendung stehen und die Betreiberländer mit diesem Flugzeug sehr zufrieden seien.

Die Geheimhaltung des Vertrages begründete der Minister einmal mehr mit der notwendigen Geheimhaltung technischer Details im Interesse der Landesverteidigung und mit wirtschaftlichen Interessen des Vertragspartners. Die Veröffentlichung eines Verkaufsvertrages sei nicht machbar, sagte Minister Platter.

Abgeordneter GAAL (S) bestritt die Notwendigkeit der sündteuren Eurofighter. Dieses Kriegsgerät sei nicht erforderlich, um eine Luftraumüberwachung zu gewährleisten, und es sei nicht finanzierbar. Die Bundesregierung habe diese Beschaffung gegen den Willen der Opposition durchgezogen. Europa befinde sich auf dem Weg zu einer Sicherheits- und Verteidigungsgemeinschaft, daher brauche Österreich diese Kampfflugzeuge nicht, zeigte sich der Wehrsprecher der SPÖ überzeugt. Der einzige Ausweg aus dem Eurofighter-Debakel sei der schnellstmögliche Ausstieg aus dem Kaufvertrag. "Machen Sie von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch", lautete Gaals Aufforderung an Bundesminister Platter!

                   

Abgeordneter AMON (V) wandte sich gegen die Kriminalisierung von Mitgliedern der Bundesregierung durch Redner der Opposition. Er erinnerte die Grünen an deren Polemiken gegen das Konkurrenzprodukt Saab-Gripen sowie daran, dass die Opposition auch die Anschaffung von Hubschraubern für den Katastropheneinsatz kritisiert habe. An der Stationierung des Eurofighters in Zeltweg hingen überdies tausende Arbeitsplätze für die Region Obersteiermark. Für Arbeitsplatzvernichtung stehe die Bundesregierung nicht zur Verfügung, schloss Amon.

Abgeordneter FAULAND (F) mahnte die SPÖ, sich ihrer sicherheitspolitischen Verantwortung bewusst zu werden und zur Kenntnis zu nehmen, dass der technische Unterschied zwischen Tranche I und Tranche II-Eurofightern sehr gering sei. Deutschland kaufe 180 Eurofighter mit Zustimmung der SPD. Die SPÖ betreibe dagegen sicherheitspolitische Trittbrettfahrerei und versuche, die trügerische Hoffnung zu verbreiten, Nachbarländer würden die Sicherheit des österreichischen Luftraums garantieren. Ein neutrales Land sei für die Überwachung seines Luftraumes verantwortlich, betonte Fauland.      

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) nannte die Offenlegung des Kaufvertrags als Voraussetzung, um darlegen zu können, wie widersprüchlich die Bundesregierung die rechtlichen Bedingungen dieser Beschaffung interpretiere. Das Ende des Interpretationsmonopols der Regierung sei die Voraussetzung für einen Vertragsausstieg. Bemerkenswert sei, dass sich die Regierung weigere, kaufmännische Bedingungen dieses Geschäfts offen zu legen, aber mit militärischer Geheimhaltung zu argumentiere. Es gehe auch um die Offenlegung der Parteifinanzen der ÖVP und um den dringenden Verdacht der Schiebung bei der Typenentscheidung. Dies werde ein Untersuchungsausschuss klären, den eine andere parlamentarische Mehrheit nicht mehr verhindern werde können.

Abgeordnete STADLBAUER (S) machte darauf aufmerksam, dass ein Großteil der österreichischen Bevölkerung dafür eintrete, aus dem Kaufvertrag für das Kriegsgerät Eurofighter auszusteigen. Stadlbauer wies auf technische Probleme dieses Flugzeugs hin, die dessen Funktionsfähigkeit beeinträchtigten. Diese Mängel würden bei der Tranche II behoben, habe der Verteidigungsminister einst auf eine diesbezügliche Anfrage erklärt. Jetzt aber sehe er kein Problem darin, dass Österreich doch Flugzeuge der technisch problematischen Tranche I bekommen soll. Die SPÖ verlange die Offenlegung dieses Vertrags, um zu klären, unter welchen Bedingungen man aus diesem Vertrag aussteigen könne. Zu fragen sei auch, wem die Geheimhaltung des Vertrages nütze.

Nationalratspräsident Khol gab bekannt, dass die SPÖ einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema "Beschaffung von Kampfflugzeugen" vorgelegt habe. - Abgestimmt wird nach Erledigung der Tagesordnung.     

    

Abgeordneter NEUDECK (F) wies auf Widersprüche in den Argumenten der Oppositionsredner hin, die einmal von einem übermäßig ausgestatteten Kampfbomber sprechen, zugleich aber bekrittelten, der Eurofighter sei nicht funktionsfähig genug. Außerdem wies Neudeck die Verschwörungstheorien der Abgeordneten Cap und Kogler zurück, die beim Thema Parteienfinanzierung "so reden, wie der Schelm denkt". In diesem Zusammenhang wandte sich Neudeck gegen die Skandalisierungsversuche der Sozialdemokraten und erinnerte sie an die zahlreichen Skandale in ihrer Parteigeschichte.

Bei der Abstimmung wurde der Dringliche Antrag der SPÖ betreffen Offenlegung der Verträge zur Beschaffung von Kampfflugzeugen mangels Mehrheit abgelehnt.  

Kurze Debatte zum Thema Kunsthistorisches Museum

Abgeordneter Dr. CAP (S) zeigte sich unzufrieden mit der Anfragebeantwortung des Finanzministers hinsichtlich Einhaltung von Steuergesetzen beim Kunsthistorischen Museum. Würde die Auffassung von Museumsdirektor Seipel, das Fehlen von Belegen sei "im Rahmen des Normalen", Schule machen, könnte man sich sämtliche Kontrolleinrichtungen der Republik sparen, eine ordentliche Gebarung wäre nicht mehr möglich. Die verantwortliche Ministerin Gehrer habe Seipel gestützt, indem sie in Abrede stellte, dass im Kunsthistorischen Museum Misswirtschaft herrsche. Für Cap sei es hingegen unverständlich, dass Direktor Seipel nach dem letzten Rechnungshofbericht über das KHM noch nicht zurückgetreten sei. Irritiert zeigte sich Abgeordneter Cap nun auch über die Bereitschaft von Finanzminister Grasser, Direktor Seipel hinsichtlich steuerlicher Aspekte seiner Gebarung einen "Persilschein" auszustellen.

Bundesminister Mag. GRASSER verteidigte seine Anfragebeantwortung mit dem Hinweis auf § 48a Bundesabgabenordnung und die darin enthaltene Verpflichtung zur abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht. Die Anfrage habe eine Reihe steuerlicher Fragen betroffen, so Grasser, weshalb er um Verständnis bitte, dass er sich als Finanzminister an die Amtsverschwiegenheit halte. Eine Verletzung wäre darüber hinaus auch strafbar. Grasser räumte ein, dass es zwischen dem Interpellationsrecht der ParlamentarierInnen einerseits und dem Datenschutz sowie der Verschwiegenheitsverpflichtung andererseits einen Interessenkonflikt gebe. Das Recht der Interpellation sei für ihn ein äußerst wichtiges, er habe aber in sorgsamer Abwägung in diesem Fall dem schutzwürdigen Interesse und der Geheimhaltungspflicht den Vorzug gegeben. Der Finanzminister verwies in diesem Zusammenhang auf andere Anfragebeantwortungen, wo beispielsweise Finanzminister Edlinger ähnlich vorgegangen sei.

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) betonte, die Beantwortung sei für die ÖVP ausreichend, denn das Recht müsse für alle gleich gelten. In jedem Betrieb würden Fehler passieren, meinte sie, im konkreten Fall seien aber die Belege nachgereicht worden und daher gebe es keine Veranlassung, an der Beantwortung zu zweifeln. Der Direktor des Kunsthistorischen Museums müsse an seinen Erfolgen gemessen werden; so habe Seipel beispielsweise durch die Wiedereröffnung der Antikensammlung einen wichtigen Schritt in der Geschichte des Hauses eingeleitet.

Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) bezeichnete die Darstellung durch Bundesminister Grasser "beschämend", da dieser unzulässige Vergleiche gezogen habe und privat und Staat verwechsle. Grundsätzlich sei die Auskunftsfreude der Regierungsmitglieder bezüglich des Kunsthistorischen Museums äußerst gering, bemerkte Kräuter. Er kritisierte auch die Geburtstagsfeier für Staatssekretär Morak im Kunsthistorischen Museum, die der Steuerzahler finanziert habe, und mutmaßte, dass im Zusammenhang mit dem Museum Herberstein Schwarzgeld geflossen sei. Grasser solle daher endlich tätig werden.

Abgeordneter NEUDECK (F)verwies ebenfalls auf die Abgabenordnung. Dennoch ist es seiner Meinung nach unakzeptabel, dass auf die Fragen der ParlamentarierInnen nicht geantwortet werde. Das gegenständliche Gesetz habe jedoch eine SPÖ-Mehrheit beschlossen und auch Bundesminister Edlinger habe in ähnlichen Fällen nicht geantwortet.

Abgeordneter Dr. ZINGGL (G) zeigte Verständnis für den § 48a Bundesabgabenordnung. Diese lasse aber dann eine Ausnahme zu, wenn ein öffentliches Interesse an der Offenlegung vorliege, und das sei hier der Fall. Der Rechnungshof erhebe nämlich schwere Vorwürfe, dass der Republik beträchtliche Steuermittel entgangen seien, sagte Kräuter. Die Diskussion im Ausschuss habe gezeigt, dass sich Direktor Seipel nicht an die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gehalten habe. Er frage sich auch, warum das Finanzministerium seit drei Jahren prüfe und die Prüfung noch immer nicht abgeschlossen sei.

Der Antrag der Abgeordneten Dr. Cap und Dr. Kräuter (beide S), die schriftliche Beantwortung 3165/AB nicht zur Kenntnis zu nehmen, wurde mehrheitlich abgelehnt. (Schluss Dringlicher Antrag/Forts. NR)