Parlamentskorrespondenz Nr. 716 vom 28.09.2005

Abgeordnete einhellig für Schutz der kulturellen Vielfalt

Wien (PK) - Einhellig unterstützten die Abgeordneten die Bemühungen der UNESCO zum Schutz der kulturellen Vielfalt und stimmten einem entsprechenden S- Antrag zu. Abgeordnete Dr. WOLFMAYR (V) zeigte sich erfreut darüber, dass alle vier Fraktionen dem Antrag betreffend das Übereinkommen der UNESCO zum Schutz der kulturellen Vielfalt positiv gegenüberstehen. Österreich wolle gemeinsam mit den europäischen Verbündeten erreichen, dass die in den Menschenrechtserklärungen enthaltenen Bestimmungen zur kulturellen Selbstbestimmung anerkannt werden. Da Kulturgüter nicht nur Handelsware, sondern auch Träger von Identität und Ausdruck von Werten sind, sollte das Recht aller Staaten auf eine eigenständige Kulturpolitik EU-weit verankert und innerstaatliche Förderungen sowie der Schutz kultureller Diversität gesetzlich festgeschrieben werden.

Abgeordnete Mag. MUTTONEN (S) wies darauf hin, dass die UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt im Oktober verabschiedet werden soll. Damit soll eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage geschaffen werden, die den Mitgliedstaaten eine unabhängige Kulturpolitik ermöglicht, ohne mit internationalen Handelsabkommen in Konflikt zu geraten. Kulturelle Güter dürfen nicht einfach nur nach Marktkriterien bewertet werden, sondern ihre Besonderheit müsse anerkannt und sichergestellt werden, unterstrich Muttonen. Durch diesen SPÖ-Antrag habe man die Bundesregierung nun aufgefordert, aktiv an der Erarbeitung dieses Abkommens teilzunehmen. Sie würde sich sehr wünschen, dass sich die Regierung im Rahmen der EU und auch auf bilateraler Ebene noch mehr einsetzen würde und überall dort politische Überzeugungsarbeit leistet, wo es noch notwendig ist.

Tatsächlich bestehe die Gefahr, dass die kulturelle Vielfalt gefährdet ist, meinte Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F). Ihre Fraktion habe daher diese Initiative der UNESCO sehr begrüßt und sie hoffe, dass alle Mitglieder beitreten werden. Mit der Konvention könne ihrer Meinung nach ein Ausgleich geschaffen werden zwischen dem Protektionismus und den Liberalisierungstendenzen.

Abgeordnete Dr. ZINGGL (G) sprach von einer hoffnungsvollen Initiative. Es könne einfach nicht angehen, dass kulturelle Güter und Dienstleistungen "so wie jede Suppendose" behandelt werden. Durch die Konvention seien aber auch die Länder selbst aufgefordert, die kulturelle Vielfalt zu stärken. So sei es etwa nicht einzusehen, warum in Österreich die freien Radios nicht staatlich unterstützt werden.

Die UNESCO habe sich bereits seit vielen Jahren einen sehr guten Ruf im Bereich des Schutzes des Weltkulturerbes erworben, konstatierte Bundesministerin GEHRER. Nun gehe es um die Bewahrung der kulturellen Vielfalt und des immateriellen Kulturerbes, führte die Ressortchefin weiter aus. Österreich habe sehr intensiv an der Ausarbeitung der Konvention mitgearbeitet und es wurde auch bereits eine eigene Stelle und eine Arbeitsgruppe, die sich mit den vielfältigen Ausdrucksmöglichkeiten der österreichischen Kultur befasst, eingerichtet. Der Konventionsentwurf unterstütze die von Österreich und der EU vertretene Position, nämlich den Schutz des kulturellen Erbes, der kulturellen Vielfalt und des immateriellen Kulturerbes.

Abgeordneter RÄDLER (V) erklärte, er sei stolz als Niederösterreicher, dass auch der Semmering und die Wachau zum Weltkulturerbe gehörten. Man könne diese Konvention nur unterstützen, diene sie doch dem wichtigen Zweck, Kulturpolitik nach nationalen und regionalen Zielen ausrichten zu können.

Abgeordnete Dr. HLAVAC (S) äußerte sich gleichfalls positiv über die in Rede stehende Konvention und bezeichnete es als sehr erfreulich, dass alle Fraktionen hinter diesem Abkommen stünden. Sie sei zudem froh über die positive Rolle, welche die EU hier spiele, wodurch dem Druck der USA erfolgreich widerstanden werden könne, zumal es wichtig sei, kleine Kulturen und Sprachen entsprechend zu fördern.

Abgeordnete TURKOVIC-WENDL (V) begrüßte als Österreicherin und Europäerin gleichfalls dieses Abkommen, da es bedeutsam sei, die europäische Kultur entsprechend präsentieren zu können. Sie selbst sei seinerzeit selbst Teil dieser Präsentation im Rahmen der Eisrevue gewesen, und es sei schön, dass derlei Initiativen auch in Hinkunft gesetzt werden könnten, meinte die Rednerin, die konkrete Beispiele hiefür nannte.

Abgeordnete KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) unterstrich den Tenor der bisherigen Debatte, indem sie davor warnte, Kultur als reine Dienstleistung zu betrachten. Eine Betrachtung der Kultur unter reinen Marktaspekten hätte negative Folgen auf die kulturelle Vielfalt, weshalb diese Konvention sehr zu begrüßen sei.

Abgeordneter PACK (V) meinte, man dürfe die Gefahr, die von der Kulturindustrie großer Länder ausgehe, nicht unterschätzen. Die kulturelle Vielfalt müsse gewährleistet sein, jedes Land müsse das Recht auf seine eigene Kulturpolitik haben, und dem diene diese begrüßenswerte Konvention.

Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) votierte gleichfalls für die Unterstützung der UNESCO-Konvention und erinnerte an die Bemühungen der Kultursprecherin ihrer Fraktion, hier entsprechendes Bewusstsein zu schaffen. Im übrigen dürfe auch Bildung nicht ein Gut wie jedes andere sein, betonte die Rednerin.

Auch die Abgeordneten KAINZ, Dr. SONNBERGER und FREUND (sämtlich V) begrüßten die in Rede stehende Konvention und sprachen sich für die Annahme der Vorlage aus. Kultur sei wichtig, weil sie Identität stiftend sei, dies gelte besonders für deren Vielfalt, etwa auch im Bereich der Medien.

Abgeordnete FLECKL (S) zeigte sich gleichfalls erfreut über den breiten Konsens. Die Freiheit der Kunst sei unverzichtbar für jeden Staat, und darum sei es notwendig, den negativen Auswirkungen der Globalisierung auch auf dem Gebiet der Kultur wirkungsvoll entgegenzutreten. Die Auseinandersetzung mit kultureller Vielfalt sei ständiges Thema in der EU, und das sei auch gut so, meinte die Abgeordnete.

Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

(Schluss Kultur/Forts. NR)


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