Parlamentskorrespondenz Nr. 717 vom 28.09.2005

Verfahren gegen juristische Personen wird möglich

Nationalrat debattiert Vorlagen aus dem Justizbereich

Wien (PK) - Mit Vorlagen aus dem Justizausschuss setzte der Nationalrat seine Beratungen fort, zunächst mit der Debatte über das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) bezweifelte, dass der Gesetzesentwurf die beabsichtigte Wirkung erzielen könne. Der Entwurf wirke in die falsche Richtung und richte sich an die falsche Adresse. Seine Fraktion könne dieser Vorlage ergo nicht zustimmen, weil die Absichten nicht erreicht werden konnten und es sich hier daher nur um Kosmetik handle.

Abgeordnete Dr. FEKTER (V) widersprach ihrem Vorredner und meinte vielmehr, die Vorlage erfülle sehr wohl die in sie gesetzten Erwartungen und werde daher auch die beabsichtigten Zielsetzungen erreichen können.

Abgeordnete Mag. WURM (S) meinte, jene Vorlage, die heute hier beschlossen werde, sei immerhin besser als nichts, wenngleich sich ihre Fraktion weitergehende Schritte erhofft hätte. Konkret beklage ihre Partei die eingesetzte Höchstgrenze beim Strafrahmen und den zu geringen Opferschutz. Ein erster Schritt sei getan, weitere müssten jedoch folgen.

Abgeordneter FAULAND (F) bezeichnete es vor dem Hintergrund der Rede seiner Vorrednerin als unverständlich, dass die Sozialdemokratie diesem Gesetz, das seines Erachtens nach gelungen sei, nicht zustimmen könne. Man setze mit dieser Norm ein wichtiges Zeichen, die in Aussicht gestellte Evaluierung werde den Gesetzgeber zudem in die Lage versetzen, allfällige Schwächen zu beheben.

Bundesministerin Mag. GASTINGER wies auf die außerordentliche Bedeutung dieses Entwurfs hin, der eine historische Stunde für die heimische Justiz bedeuten würde, würden doch erstmals auch juristische Personen in die Ziehung genommen. Dies sei daher ein sehr guter, sehr richtiger und sehr wichtiger Schritt, betonte das Regierungsmitglied, das auch auf den Aspekt der Generalprävention verwies.

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) bekannte, es handle sich um ein wichtiges Gesetz, doch habe man wieder einmal auf halben Wege kehrtgemacht und sei vor der Industrie in die Knie gegangen, wie sich beim Strafrahmen und beim fehlenden Sanktionenkatalog zeige. Dies sei der falsche Ansatz und könne von seiner Fraktion nicht goutiert werden.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) begrüßte hingegen die Vorlage. Sie sei froh, dass es nun die Verantwortlichkeit juristischer Personen geben werde. Zu bedauern sei aber, dass es im Ausschuss zu einem Kniefall vor der Industrie hinsichtlich der Höchstgrenzen gekommen sei. In diesem Sinne brachte sie einen Abänderungsantrag nach Wegfall besagter Höchstgrenze ein.

Abgeordneter Mag. IKRATH (V) wies die Kritik der Sozialdemokraten an dem Entwurf zurück und vertrat die Auffassung, die Vorlage entspreche den beabsichtigen Intentionen, auch im Hinblick auf den Konsumentenschutz, und stelle einen tauglichen Kompromiss dar. Sie sei daher zweckdienlich und zu begrüßen.

Abgeordneter GLASER (V) sprach sich gleichfalls für die Annahme der Vorlage aus und appellierte an die Sozialdemokraten, ihre Position in dieser Frage zu überdenken.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) wies den Vorwurf von Abgeordnetem Wittmann zurück, die Koalition habe bei der Ausarbeitung des vorliegenden Gesetzes auf halbem Weg Halt gemacht. Dieser Vorwurf sei vielmehr an die SPÖ zu richten, meinte sie, deren einziger Kritikpunkt sei schließlich die Höhe der Strafen. Partik-Pable betonte, Betriebe sollten nicht durch zu hohen Strafen "vernichtet werden".

Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz und damit im Zusammenhang stehende Gesetze wurden vom Nationalrat mit Stimmenmehrheit beschlossen. Der Abänderungsantrag der Grünen blieb in der Minderheit. Einstimmig angenommen wurde die dem Ausschussbericht über das Verbandverantwortlichkeitsgesetz angeschlossene Entschließung.

Umbenennung des Handelsgesetzbuchs, Änderung des Börsegesetzes

Abgeordnete Dr. FEKTER (V) erläuterte, mit dem vorliegenden Handelsrechts-Änderungsgesetz werde das Handelsrecht grundlegend neu gefasst. Das alte Handelsgesetzbuch gebe es künftig nicht mehr, es werde durch ein neues Unternehmensgesetzbuch ersetzt. Einige Bestimmungen wanderten zudem zurück in das ABGB. Fekter sprach von einer angebrachten Modernisierung des Handelsrechts.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) kündigte die volle Unterstützung des Gesetzentwurfs durch die SPÖ an. Was den Inhalt betrifft, verwies er u. a. auf den neuen einheitlichen Unternehmerbegriff und den vorgesehenen größeren Gestaltungsspielraum für Einzelunternehmer. Maier betonte, der ursprüngliche Gesetzentwurf sei für die SPÖ nicht akzeptabel gewesen, da er Benachteiligungen für Konsumenten gebracht hätte, durch einen Abänderungsantrag im Justizausschuss seien diese Bedenken aber ausgeräumt worden.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) erachtet die Überarbeitung des alten Handelsgesetzbuches für überfällig. Sie erinnerte daran, dass dieses noch aus dem Dritten Reich stamme. Was heute dem Nationalrat vorliege, sei ein großartiges Werk, sagte Partik-Pable und kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion an.

Auch Abgeordnete Dr. MOSER (G) signalisierte Zustimmung zum Handelsrechts-Änderungsgesetz. Als kleine Verbesserung für die Zukunft wünscht sie sich, wie sie meinte, eine Besserstellung von SchuldnerInnen.

Justizministerin Mag. GASTINGER nannte das vorliegende Gesetz ein "Jahrhundertwerk" und zeigte sich über die absehbare einstimmige Beschlussfassung im Nationalrat erfreut. In Bezug auf die Forderung von Abgeordneter Moser kündigte sie ein eigene Gesetzesinitiative an.

Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) betonte die Notwendigkeit, den Kaufmannsbegriff des alten Handelsgesetzbuches in einer modernisierten Form für alle Unternehmer anzuwenden. Seiner Ansicht nach bringt das Handelsrechts-Änderungsgesetz wichtige Klarstellungen und Ausweitungen. Als positiv wertete Donnerbauer, dass Vereine nicht unter den Unternehmensbegriff fallen.

Abgeordneter NEUDECK (F) äußerte großes Lob in Richtung Justizministerin Gastinger. Er sieht den zustande gekommenen Konsens in Bezug auf den vorliegenden Gesetzentwurf als ihr Verdienst.

Abgeordneter Mag. TANCSITS (V) hielt fest, das neue Unternehmensgesetzbuch füge sich in eine Reihe beachtenswerter Justizreformen im Zivilrecht, Strafrecht und Unternehmenssrecht. Es sei im Justizbereich noch nie so viel zielgerichtet Zweckmäßiges verändert worden, wie in den letzten Jahren, bekräftigte er.

Abgeordneter DOPPLER (V) äußerte sich ebenfalls positiv zur Modernisierung des Handelsgesetzbuches. Nicht zuletzt würde damit EU-Vorgaben Rechnung getragen, skizzierte er.

Abgeordneter LEDOLTER (V) unterstrich, mit dem vorliegenden neuen Unternehmensgesetzbuch sei ein großer Wurf gelungen. Von der vorgenommenen Rechtsbereinigung und der größeren Rechtsklarheit werden seiner Ansicht nach nicht nur große Unternehmen, sondern vor allem auch kleine und mittlere Betriebe profitieren.

Das Handelsrechts-Änderungsgesetz wurde vom Nationalrat einstimmig verabschiedet. Ebenfalls einstimmig nahmen die Abgeordneten die Änderung des Bankwesengesetzes, des Börsegesetzes und des Vereinsgesetzes an.

Änderung der Strafprozessordnung, S-Antrag 334/A(E)

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) erläuterte, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werde einer Entschließung des Nationalrats Rechnung getragen, der zufolge jene Bestimmungen der Strafprozessreform, die die Stärkung der Opferrechte betreffen, vorgezogen werden sollen. Unter anderem müssen Personen, die Opfer von strafbaren Handlungen wurden, künftig besser informiert werden, erklärte sie.

Abgeordnete STADLBAUER (S) führte aus, der Wunsch nach Stärkung der Opferrechte gehe eindeutig von der SPÖ aus. In diesem Sinn begrüßte sie auch den vorliegenden Gesetzentwurf. Bedauert wurde von Stadlbauer allerdings, dass auch künftig nicht alle Opfer von Gewalt ein Recht auf schonende Einvernahme hätten, etwa Betroffene von familiärer Gewalt. Zudem sei auch Verfahrenshilfe für Privatbeteiligte nicht im Gesetz enthalten. Stadlbauer brachte zu beiden Punkten einen entsprechenden Abänderungsantrag ein.

Abgeordnete MITTERMÜLLER (F) wertete den vorliegenden Gesetzentwurf als Fortsetzung verantwortungsvoller Justizpolitik. Unter anderem enthalte der Entwurf einen Rechtsanspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung für Gewaltopfer, skizzierte sie. Mittermüller erinnerte darüber hinaus daran, dass erstmals unter Justizminister Böhmdorfer ein eigener Budgetansatz für Opferschutz eingerichtet worden sei.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) schloss sich der Wortmeldung von Abgeordneter Stadlbauer an, ergänzte allerdings, dass nicht nur die SPÖ, sondern auch die Grünen massiv auf eine Ausweitung des Opferschutzes gedrängt hätten. Im Zusammenhang mit der Änderung des Tilgungsgesetzes merkte Stoisits an, sie habe einen eigenen Antrag auf Tilgung der Strafen von verurteilten Homosexuellen eingebracht.

Abgeordnete FRANZ (V) setzte sich mit dem Thema Gewalt gegen Frauen auseinander und wies darauf hin, dass Frauen einer Unzahl von Gewaltformen ausgesetzt seien. Betroffene bräuchten Hilfe auch von staatlicher Seite. Franz machte u. a. auf den vorgesehenen Rechtsanspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung aufmerksam.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) äußerte großes Bedauern darüber, dass der Antrag der SPÖ betreffend Rehabilitierung von Justizopfern des Austrofaschismus im Justizausschuss keine Mehrheit gefunden habe. Es gehe um die Geschehnisse des Februar 1934, skizzierte er, als einige Österreicher versuchten, sich der Ausschaltung des Parlaments zu widersetzen. Um den 12. Februar herum seien 21 Standesgerichtsurteile verhängt worden. Erneut wandte sich Jarolim gegen das Aufhängen eines Porträts von Engelbert Dollfuß im ÖVP-Parlamentsklub und bezeichnete diesen als "schwer kriminellen Arbeitermörder".

Justizministerin Mag. GASTINGER  appellierte an SPÖ-Abgeordnete Stadlbauer, den Opferschutz aus jeglicher politischer Diskussion herauszuhalten. Ihrer Auffassung nach ist der Opferschutz ein gemeinsames Anliegen aller Fraktionen. Gastinger betonte, das Justizministerium biete derzeit bereits auf freiwilliger Basis jene Hilfsmaßnahmen für Gewaltopfer an, die der Nationalrat heute beschließen werde.

Abgeordneter FAULAND (F) hielt fest, aus seiner Sicht sei das Gesetz vom Jänner 1946 über die Einstellung der Strafverfahren und die Nachsicht von Strafen für Kämpfer gegen Nationalsozialismus und Faschismus auch auf Justizopfer des Austrofaschismus anwendbar. Eine generelle Tilgung von Strafen für Homosexuelle wird laut Fauland kaum möglich sein, da jeder Einzelfall als solcher zu beurteilen sei.

Abgeordneter PRASSL (V) erläuterte nochmals einzelne Punkte des vorliegenden Gesetzentwurfs. Um eine bundesweite und flächendeckende Betreuung von Gewaltopfern sicherzustellen, wird Justizministerin Gastinger ihm zufolge bewährte und geeignete Einrichtungen mit der Prozessbegleitung betrauen.

Abgeordnete Mag. GROSSMANN (S) räumte ein, dass der Entwurf wesentliche Verbesserungen im Bereich des Opferschutzes bringt. Allerdings hätte man ihrer Meinung nach noch durchaus weiter gehen können. So hätte sie sich beispielsweise gewünscht, dass auch Verbrechensopfern, die sich als  Privatbeteiligte dem Strafverfahren anschließen, Verfahrenshilfe gewährt wird. Grossmann ging dann auf einen konkreten tragischen Fall ein, wo das schwer traumatisierte Opfer in der Vergangenheit einen Spießrutenlauf absolvieren musste, um die Therapiekosten ersetzt zu bekommen. Außerdem musste sie Geld sammeln, um den Kostenvorschuss für ihren Rechtsbeistand aufbringen zu können.

Abgeordnete MAREK (V) begrüßte es sehr, dass die so wichtigen Verbesserungen für Verbrechensopfer schon ein Jahr früher in Kraft treten werden. Ein großes Problem, für das man in Zukunft eine Lösung finden wird müssen, sei der Menschenhandel, führte die Rednerin weiter aus. Laut OECD werden nach vorsichtigen Schätzungen jährlich etwa 500.000 Menschen, vor allem Frauen, in die EU geschleppt. Gerade hinsichtlich des Frauenhandels sei es wichtig, dass entsprechende Opferschutzbestimmungen beschlossen werden. Sie dankte in diesem Zusammenhang den zahlreichen NGO, die in diesem Bereich eine sehr wertvolle Arbeit leisten.

Das Bundesgesetz wurde einstimmig angenommen; der S-G-Zusatzantrag fand hingegen keine Mehrheit. Sodann wurde der (negative) Ausschussbericht über den SPÖ-Antrag betreffend Rehabilitierung von Justizopfern des Austrofaschismus wurde mehrheitlich angenommen.

Änderung des Richterdienstgesetzes

Die SPÖ wird der Änderung des Richterdienstgesetzes die Zustimmung erteilen, weil es sich dabei um einen Kompromiss handelt, meinte Abgeordnete Mag. BECHER (S). Mit dem vorliegenden Antrag werde sowohl der Kritik der Richterschaft als auch den Bedenken der SPÖ Rechnung getragen. Den Richtern war es vor allem sehr wichtig, dass es bei den Einsatzmöglichkeiten für Sprengelrichter keine Änderungen gibt. Sie begrüße auch, dass es zu keiner Verdoppelung des Anteils der Sprengelrichter gekommen ist.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) wies ihre Vorrednerin darauf hin, dass der Gerichtsbetrieb ohne dem Einsatz von Sprengelrichtern überhaupt nicht aufrechtzuerhalten wären. Sodann brachte sie noch einen Abänderungsantrag ein, der legistische Verbesserungen bringt.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) zeigte sich mit der Lösung hinsichtlich der Sprengelrichter zufrieden. Diese Beschlussfassung wolle sie aber auch zum Anlass nehmen, um darauf hinzuweisen, dass es nicht nur im Bereich der Rechtssprechung Personalprobleme gibt, sondern auch in der Justizverwaltung.

Die Änderungen des Bundes-Verfassungsgesetzes und des Richterdienstgesetzes wurden in der Fassung des V-F-Abänderungsantrages einstimmig angenommen. Nationalratspräsident Dr. KHOL stellte die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit ausdrücklich fest. (Schluss Justiz/Forts NR)