Parlamentskorrespondenz Nr. 762 vom 11.10.2005

RH-Ausschuss: Lob für Arbeit von National- und Entschädigungsfonds

Präsident Moser würdigt Engagement der FondsmitarbeiterInnen

Wien (PK) - Der Rechnungshofausschuss befasste sich eingangs seiner heutigen Sitzung unter dem Vorsitz seines Obmanns Werner Kogler mit dem Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus und mit dem Allgemeinen Entschädigungsfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus (Entschädigungsfonds). Die Gebarungsprüfung der beiden Fonds, die jeweils eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, aber durch gemeinsame Organe und einen gemeinsamen Geschäftsapparat eng miteinander verflochten sind, erfolgte von Februar bis April 2004.

Der 1995 eingerichtete Nationalfonds hat bis Ende 2003 48.500 individuelle Entschädigungen an Opfer des Nationalsozialismus ausbezahlt und 215 sozialmedizinische sowie Gedenkprojekte gefördert. Die Kosten betrugen 306,82 Mill. €. Ab 2001 wurden auch pauschale Entschädigungen von jeweils 7.630 € bzw. 7.000 USD für Wohnungen, Geschäftsräume, Hausrat und Wertgegenstände ausbezahlt. Aus dem Bundesbudget erhielt der Fonds den Euro–Gegenwert von 150 Mill. USD.

In seinem Bericht (III-159 d.B.) empfahl der Rechnungshof Verbesserungen bei der Abwicklung und Abrechnung der Projektförderungen. Mängel wurden bei der Erstellung der Dienstverträge für fix angestellte Fonds-Mitarbeiter festgestellt. Die Prüfer vermissten auch eine systematische Zuordnung der Verwaltungskosten zu den Teilbereichen des Nationalfonds und eine finanzielle Abgrenzung vom Allgemeinen Entschädigungsfonds.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (V) betonte eingangs der Debatte, dass der Rechnungshof dem Nationalfonds ein sehr positives Zeugnis ausstellt, der vor allem effizient und gewissenhaft gearbeitet habe.

Auch Abgeordneter Erwin Kaipel (S) stellte fest, dass der Nationalfonds laut Rechnungshofbericht wichtige und gute Arbeit geleistet hat, was in der Öffentlichkeit Anerkennung Ausdruck gefunden habe, und dass der Rechnungshof keine wesentlichen Problemstellungen erkannt habe.

Abgeordnete Magda Bleckmann (F) schloss sich den lobenden Äußerungen ihrer Vorredner an und fragte den Rechnungshofpräsidenten, inwiefern den festgestellten Verbesserungsmöglichkeiten und Empfehlungen bereits Rechnung getragen worden sei.

Als eine sehr wichtige Einrichtung der Zweiten Republik bezeichnete Abgeordneter Werner Kogler (G) den Österreichischen Nationalfonds. Man könne sich vor dessen Leistungen nur in Dank verneigen.

Rechnungshofpräsident Josef Moser berichtete, dass die Prüfung des Nationalfonds und des Entschädigungsfonds ergeben habe, dass die Zahlungen und Entschädigungsleistungen an Opfer des Nationalsozialismus rasch, unbürokratisch und unter Ausschließung großer Fehler abgewickelt worden seien. Bis Ende 2003 seien in rund 29.200 Fällen Zahlungen in Höhe von jeweils 5.087 € erfolgt. 354,21 Millionen € seien bis Ende 2004 zur Auszahlung gelangt.

Besonderes Lob sei den Bediensteten des Nationalfonds auszusprechen, betonte Moser. Sie seien aktiv an die betroffenen Personen herangetreten und haben intensive Hilfestellung bei der Einbringung der Leistungsanträge geleistet. Vor allem sei das respektvolle Handeln der Mitarbeiter des Fonds zu erwähnen.

Den Empfehlungen des Rechnungshofes sei mittlerweile Rechnung getragen worden, insbesondere durch die Erarbeitung von Richtlinien für Mehrfachauszahlungen. 2004 sei bereits mit den Zweitauszahlungen begonnen worden. Im Rahmen der Projektförderungen befasse man sich nun mit der Errichtung von Musterförderungsverträgen.

Am Problem der Abgrenzung zwischen den Personalanforderungen und Personalleistungen von Nationalfonds und Entschädigungsfonds werde gearbeitet, um mehr Transparenz zu gewährleisten.

Insgesamt handle es sich, wie der Rechnungshofpräsident abschließend feststellte, um ein gelungenes Projekt.

Ausschussobmann Werner Kogler dankte der anwesenden Generalsekretärin Hannah Lessing unter dem allgemeinen Beifall des Ausschusses.

Zum Thema Entschädigungsfonds wies Abgeordnete Edeltraud Lentsch (V) insbesondere darauf hin, dass es bei den Anregungen des Rechnungshofes um technische Details und deren Umsetzung gehe, an der Sache selbst hingegen nichts zu kritisieren sei.

Abgeordnete Magda Bleckmann (F) ersuchte Rechnungshofpräsidenten Moser, auch im Hinblick auf den Entschädigungsfonds darzulegen, inwieweit die Empfehlungen des Rechungshofs bereits berücksichtigt worden seien.

Der Rechnungshofpräsident führte in seiner Stellungnahme dazu aus, dass Probleme bei der Arbeit der Antragskommission eine Standardisierung nötig machen, diesbezüglich sei schon einiges geschehen. Im Großen und Ganzen sei die Vorgangsweise gut und bis 2007 werde nach der Beseitigung kleiner Schwachstellen viel erledigt werden können. (Schluss Nationalfonds/Forts. RH-Ausschuss)