Parlamentskorrespondenz Nr. 772 vom 12.10.2005

Gesundheitsausschuss beschließt die Umsetzung der Zahnärztereform

Rauch-Kallat: Österreich eines von 5 Ländern mit einem Pandemieplan

Wien (PK) - Mit einer umfangreichen Tagesordnung befassten sich heute die Mitglieder des Gesundheitsausschusses. Beim ersten Punkt ging es um die so genannte Zahnärztereform, der langwierige Diskussionen vorangegangen sind. Eine Lösung war nun erforderlich, da das EU-Gemeinschaftsrecht eine strenge Trennung zwischen dem ärztlichen und dem zahnärztlichen Beruf vorschreibt. Primäres Ziel der Gesetzesänderungen war es daher, eine EU-konforme Neugestaltung des zahnärztlichen Berufsrechts und der Standesvertretung zu erreichen. Das Zoonosengesetz, das zur besseren Überwachung von Krankheiten und/oder Infektionen, die auf natürlichem Weg direkt oder indirekt zwischen Tieren und Menschen übertragen werden können (zum Beispiel Salmonellose, Tollwut oder Borreliose) beitragen soll, wurde auch zum Anlass genommen, um über die möglichen Bedrohungen durch die Vogelgrippe zu diskutieren. Ministerin Maria Rauch-Kallat sprach von einer Panikmache in den Medien und versicherte, dass Österreich sehr gut vorbereitet ist. Weltweit gebe es nur fünf Länder, die einen Pandemieplan beschlossen haben, und Österreich sei eines davon. Mit V-F-Mehrheit wurde dann eine Gentechnikgesetz-Novelle angenommen, mit der in erster Linie der derzeit von der EU nicht geregelte Bereich der medizinischen Anwendungen der Gentechnik auf den letzten Stand von Wissenschaft und Technik gebracht werden soll.

Zahnärztereform zieht zahlreiche Gesetzesänderungen nach sich

Im EU-Gemeinschaftsrecht wird der zahnärztliche Beruf als eigener Beruf mit einer eigenen mindestens fünfjährigen universitären Ausbildung angesehen. Da nach Auffassung der Kommission die in den Zahnärzterichtlinien normierte Trennung zwischen zahnärztlichen und ärztlichen Beruf nicht entsprechend umgesetzt ist, wurde ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Der von der Regierung nun vorgelegte Entwurf für ein Zahnärztegesetz (ZÄG) sollte unter anderem auch dieser Kritik Rechnung tragen. Das Gesetz, das per 1.1.2006 in Kraft tritt, wurde einstimmig angenommen. Analog zum Zahnärztegesetz wird auch die zahnärztliche Standesvertretung auf neue Beine gestellt (Zahnärztekammergesetz - ZÄKG). Damit wird nicht nur EU-Vorgaben entsprochen, auch die Berufsgruppe selbst habe sich in einer Befragung für eine Trennung der zahnärztlichen Standesvertretung von den Ärztekammern ausgesprochen, heißt es im Entwurf. Das ZÄKG beinhaltet daher die Etablierung der Österreichischen Zahnärztekammer (ÖZAK), in die alle drei zahnärztlichen Berufsgruppen eingebunden werden. Das Zahnärztereform-Begleitgesetz beinhaltete die Aufhebung des Dentistengesetzes sowie die sprachliche und inhaltliche Anpassung von einigen Bundesgesetzen.

Auf Grund der Herauslösung der Angehörigen des zahnärztlichen Berufs aus dem Ärztegesetz 1998 seien zudem entsprechende berufs- und kammerrechtliche Änderungen erforderlich, heißt es im Entwurf zur 7.  Ärztegesetz-Novelle. Die wesentlichen Punkte der Ärztekammerreform betreffen unter anderem die Adaptierung der Kurienzuordnung sowie der Kompetenzen der Organe. Entsprechend dem überwiegenden Wunsch der Berufsgruppen soll jedoch der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammern in den Bundesländern in der derzeitigen Form (unter Beibehaltung der Mitversicherung der Angehörigen des zahnärztlichen Berufs) weiter bestehen. Zu diesem Punkt brachten die Abgeordneten der Regierungsfraktionen auch einen Abänderungsantrag ein, der vor allem auf Wunsch der Standesvertretung einige Klarstellungen enthält.

Wenn die Zahnärzte eine eigene Kammer wollen, dann solle ihm das recht sein, meinte Abgeordneter Kurt Grünewald (G), allerdings verstehe er nicht, warum auch die Dentisten einbezogen werden. Er schlug vor, dass man mit dem Inkrafttreten der Regelungen zumindest so lange warten sollte, bis die Funktionsperiode der derzeitigen Kammerräte auslaufe. Auch seine Fraktionskollegin Theresia Haidlmayr teilte diese Bedenken. Außerdem habe sie den Eindruck, dass es sich um eine halbherzige Lösung handle, da die Zahnärzte trotz der Trennung noch Mitglieder im Wohlfahrtsfonds bleiben.

Es sei offensichtlich, dass es Meinungsverschiedenheiten zwischen den Zahnärzten und den Ärzten gebe, erklärte Abgeordneter Erwin Rasinger (V). Außerdem habe die Ärztekammer Briefe sowohl an den Bundeskanzler als auch an die Opposition versandt, wo unterschiedliche Positionen vertreten werden. Er sei der Auffassung, dass die Politik schlecht beraten sei, Schiedsrichter in dieser Auseinandersetzung zu spielen. Wenn Österreich keine Verurteilung vor dem EuGH riskieren wolle, dann müssen eben gewisse EU-Vorgaben umgesetzt werden, betonte er.

Abgeordneter Manfred Lackner (S) wies darauf hin, dass mehrere Bundesländer und auch Landesärztekammern massive, auch verfassungsrechtliche, Bedenken geäußert haben, die Regierung aber einfach "drüberfahre". Es sei auch nicht richtig, dass sich alle Zahnärzte für eine eigene Kammer ausgesprochen haben.

Bundesministerin Maria Rauch-Kallat sprach von einem schwierigen Prozess, zumal es Meinungsverschiedenheiten nicht nur zwischen den Ärzten und Zahnärzten gebe, sondern auch innerhalb der beiden Berufsgruppen. Auch bezüglich der Dentisten werde schon seit einigen Jahren eine Lösung gesucht, da diese Gruppe stark rückläufig sei und dadurch finanzielle Probleme habe, ihre Kammer zu erhalten. Das Ministerium sei angesichts dieser Rahmenbedingungen sehr sorgfältig vorgegangen und habe oftmals die Rolle eines Mediators eingenommen. Aufgrund der EU-Vorgaben sei es nun erforderlich gewesen, eine gesetzliche Lösung zu finden. Was den Wohlfahrtsfonds angeht, der die gemeinsame Pensionskasse darstellt, so war es der Wunsch beider Berufsgruppen, dass die Zahnärzte weiterhin Mitglieder bleiben. Sie erachte dies für vernünftig, da eine Trennung eine doppelte Verwaltung, doppelte Strukturen etc. mit sich gebracht hätte.

Das Zahnärztekammergesetz, das Zahnärztereform-Begleitgesetz sowie die 7. Ärztegesetz-Novelle (in der Fassung eines Abänderungsantrages) wurden mit V-F-Mehrheit angenommen.

Ministerin Rauch-Kallat: Österreich ist eines von 5 Ländern mit einem Pandemieplan

Als nächster Punkt stand ein Bundesgesetz auf der Tagesordnung, mit dem vor allem die EG-Richtlinie zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern umgesetzt werden soll. Unter Zoonosen sind Krankheiten und/oder Infektionen zu verstehen, die auf natürlichem Weg direkt oder indirekt zwischen Tieren und Menschen übertragen werden können, wie zum Beispiel Salmonellose, Tollwut oder Borreliose. Weitere Eckpunkte des Gesetzes sind die Überwachung diesbezüglicher Antibiotikaresistenzen, die epidemiologische Untersuchung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche, der Austausch von Informationen über Zoonosen und Zoonoseerreger sowie die verbesserte interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den für Futtermittel-, Veterinär-, Lebensmittel- und Humanbereich zuständigen Organen bzw. Behörden.

Abgeordneter Johann Maier (S) stimmte ebenso wie der G-Mandatar Kurt Grünewald der Vorlage ausdrücklich zu, weil es wichtig sei, dass die Überwachungsmaßnahmen in diesem Bereich europaweit abgestimmt werden. So könne man etwa feststellen, dass die Erkrankungen, die durch Campylobacter und Salmonellen verursacht werden, im Steigen begriffen sind. In diesem Zusammenhang kam er auch auf die Bedrohung durch die Vogelgrippe zu sprechen. Er erkundigte sich bei der Ministerin danach, welche Vorsorgen getroffen wurden und wie der Stand der Umsetzung des Pandemie-Plans sei.

Bundesministerin Rauch-Kallat informierte darüber, dass es seit dem Jahr 2000 einen EU-weit akkordierten Plan zur Bekämpfung der Geflügelpest, also der Vogelgrippe, gibt. Sie wolle jedoch zu bedenken geben, dass in den Medien oft von einer fiktiven Bedrohung die Rede sei, da die Gefährlichkeit erst bei einer Vermischung mit einem menschlichen Virus gegeben ist. Sie hegte daher den Verdacht, dass die Panikmache System habe, und vermutete, dass kommerzielle Interessen dahinter stehen könnten. Die größte Gefahr gehe von dem neuen Virus H5N1 aus, wobei die Erkrankung jedoch nicht von Mensch zu Mensch übertragen werden kann. Rauch-Kallat teilte weiters mit, dass in Österreich insbesondere bei den Rastplätzen von Zugvögeln Kontrollen durchgeführt und laufend Kotproben entnommen werden. Was übrigens die Enten in Rumänien betrifft, so seien die Untersuchungsergebnisse alle negativ gewesen, gab die Ressortchefin bekannt.

Weltweit gebe es insgesamt nur fünf Länder, die über einen Pandemieplan verfügen, und Österreich sei eines davon, führte die Ministerin weiter aus. Seit Anfang September tage bereits auch schon der eingesetzte Krisenstab, und zwar einmal monatlich. Bei einem Ausbruch einer Pandemie (d.h. einer länderübergreifenden oder sogar einem weltweiten Ausbruch einer Krankheit) sei dafür gesorgt, dass zumindest 2 Millionen Österreicher sofort mit Medikamenten versorgt werden können. Ein Vertreter des Ressorts ging noch auf die Wortmeldung des Abgeordneten Maier ein und pflichtete ihm bei, dass

die Erkrankungen durch Salmonellen und Campylobacter im Steigen begriffen sind. In Europa wurden deshalb auch spezielle Überwachungsprogramme für Legehennen und Mastgeflügel gestartet. Wichtig sei vor allem, dass die gesamte Lebensmittelkette in die Kontrollen einbezogen wird, unterstrich er.

Im Rahmen der Beratungen über das Zoonosengesetz wurde auch über einen von den Regierungsparteien vorgelegten Gesetzentwurf diskutiert, der vorsieht, dass beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen ein Beirat für Fragen der Aus- und Weiterbildung des Personals der amtlichen Kontrolle zum Schutze der Verbrauchergesundheit eingerichtet wird. Beide Vorlagen wurden einstimmig angenommen.

Neuregelung der medizinischen Anwendungen der Gentechnik

Österreich verfügt mit dem Gentechnikgesetz seit mehr als 10 Jahren über rechtliche Rahmenbedingungen für die Anwendung von Genanalyse und Gentherapie am Menschen und hatte damit in diesem Bereich eine Vorreiterrolle in Europa, heißt es im Vorblatt der Regierungsvorlage (Novelle zum Gentechnikgesetz). Die besonders hohe Entwicklungsgeschwindigkeit bringe es jedoch mit sich, dass laufend normative Anpassungen an den technischen Fortschritt vorgenommen werden müssen. Mit dem vorliegenden Entwurf soll in erster Linie der derzeit von der EU nicht geregelte Bereich der medizinischen Anwendungen der Gentechnik (4. Abschnitt des GTG - Genanalyse und Gentherapie am Menschen) auf den letzten Stand von Wissenschaft und Technik gebracht werden. Ein weiteres Ziel der Novelle sei die Aufrechterhaltung und der adäquate Ausbau eines weiterhin hohen Schutz- und Sicherheitsniveaus.

Die Abgeordneten der Opposition begrüßten zwar unisono das Gesetz, meldeten jedoch einige datenschutzrechtlichen Bedenken an, wie dies auch in der Stellungnahme der Arbeiterkammer zum Ausdruck gekommen sei. Bedauern äußerte Kai Jan Krainer auch darüber, dass die ursprünglich im Entwurf enthaltenen Regelungen bezüglich der Präimplantationsdiagnostik, also die Untersuchung von im Reagenzglas befruchteten Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib, wieder herausgenommen wurden.

Bundesministerin Rauch-Kallat zeigte sich offen dafür, dass die Anregungen der Arbeiterkammer noch bis zum Plenum eingearbeitet werden können. - Die Vorlage wurde V-F-Mehrheit beschlossen. (Fortsetzung)