Parlamentskorrespondenz Nr. 786 vom 18.10.2005

Visafreie Einreise in die USA durch kostenfreie Passverlängerung

Innenausschuss beschließt einhellig Änderung des Passgesetzes

Wien (PK) - Der SPÖ-Entschließungsantrag 598/A (E) stand als einziger Punkt auf der Tagesordnung des Innenausschusses. In diesem Antrag wird angesichts der Absicht der Regierung, im Herbst 2005 die so genannten Hochsicherheitspässe einzuführen (mit digitalisierten Passfotos und Fingerabdrücken), verlangt, dass deren Einführung zumindest auf das Jahr 2006 verschoben wird, damit in der verbleibenden Zeit auf europäischer Ebene die Sicherheitsstandards verbessert und die datenschutzrechtlichen Probleme geklärt werden können. Zudem sollte man eine Studie in Auftrag geben, in der Nutzen und Sinnhaftigkeit biometrischer Merkmale in Reisepässen gegenüber den voraussichtlichen Kosten – ein Reisepass mit einer Laufzeit von fünf Jahren wird über 90 € kosten; Kinder benötigen in Hinkunft einen eigenen Reisepass - und allfälligen Risken beurteilt werden.

ÖVP, FPÖ und SPÖ brachten einen Selbständigen Antrag (gemäß § 27 Geschäftsordnung) zum Passgesetz 1992 ein, wonach bei gewöhnlichen Reisepässen, die nach dem 31.12.1995 ausgestellt wurden, auf Antrag eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer bis zu einem Jahr, längstens jedoch bis zum 31.12.2006 zulässig ist, soweit keine Gründe für die Passversagung oder Passentziehung vorliegen. In der Begründung zu diesem Antrag wird darauf hingewiesen, dass Österreich gemäß der Verordnung des Rates vom 13.12.2004 verpflichtet ist, bis 28. August 2006 Reisepässe auszustellen, die über ein gedrucktes Lichtbild und einen Chip verfügen, auf dem die Identitätsdaten und das Lichtbild in elektronischer Form gespeichert werden. Unabhängig davon haben die USA beschlossen, dass die visafreie Einreise in die USA aus den Visa – Waiver-Countries nur mehr dann zulässig ist, wenn ein ab dem 26.10.2005 ausgestellter Reisepass über ein digitales (gedrucktes) Lichtbild verfügt. Die derzeit in Österreich ausgestellten Reisepässe werden diesem Anspruch nicht gerecht, weil das Lichtbild in den Pass eingeklebt und laminiert wird.

Bundesministerin Liese Prokop teilte in ihrer Wortmeldung mit, dass eine Studie über die Aussichten der biometrischen Merkmale in Auftrag gegeben wird, und wies darauf hin, dass mit der Möglichkeit der Passverlängerung, die kostenfrei erfolgen wird, keine Visa für Amerika notwendig sind.

Abgeordneter Peter Pilz (G) hielt fest, es dürfe keine übliche Vorgangsweise werden, dass ein Entschließungsantrag Träger eines § 27-Antrages ist. Auch wollte er wissen, wer mit der Abfassung der Studie betraut werden soll.

Abgeordneter Johann Maier (S) sprach von Problemen, die offen diskutiert werden müssten, etwa gehe es um die Frage, zu welchem Zweck biometrisch erfasste Daten verwendet werden dürfen und wie ein Datenabgleich ausgeschlossen werden kann, da nicht jeder in Europa einen Zugriff auf die Daten der Österreicher haben dürfe; diese Datenverfügbarkeit werde ja von einigen Mitgliedsstaaten offensiv betrieben, fügte er an.

Abgeordneter Walter Posch (S) zeigte sich erfreut darüber, dass es das von Maier verlangte Moratorium geben werde; dies sei auch deshalb wichtig, da es rund um die Einführung der biometrischen Merkmale unausgegorene Fragen etwa betreffend die Sicherheit von Funkchips gebe.

Abgeordnete Gisela Wurm (S) kam auf ein anderes Thema zu sprechen, nämlich auf eine Diskussion von Abtreibungsgegnern im Festsaal des Innenministeriums. Auch ihr Fraktionskollege Posch hinterfragte diese Veranstaltung und meinte, eine solche Initiative habe mit dem Innenministeriums nichts zu tun.

Ressortleiterin Liese Prokop meinte, das digitale Bild in den Pässen stelle kein Problem dar. Gemäß der Verordnung des Rates muss Österreich diese Gesichtsbilder innerhalb von 18 Monaten in die Ausweisdokumente aufnehmen. Dass es rund um die Prints offene Fragen gebe, räumte die Ministerin ein, machte aber darauf aufmerksam, dass dafür eine Übergangsfrist bis Anfang 2008 vorgesehen sei. Das Ergebnis der Studie werde man diskutieren, versprach sie.

Von der Veranstaltung im Festsaal habe sie nichts gewusst, auf Anfrage eines Ressorts werden Räumlichkeiten für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt; der Sache werde sie aber nachgehen.

Bei der Abstimmung wurden sowohl der Antrag 598/A(E) als auch der Selbständige Antrag mit den Stimmen der vier Parlamentsparteien angenommen. (Schluss)