Parlamentskorrespondenz Nr. 817 vom 27.10.2005

Vorlagen: Familie, Soziales

Regierung will Familienhospizkarenz erweitern

Seit 1. Juli 2002 können Eltern im Rahmen der Familienhospizkarenz sterbende Angehörige und schwersterkrankte Kinder betreuen. 775 Menschen, hauptsächlich Frauen zwischen 40 und 50 Jahren, haben bis Juli 2004 von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Eine Evaluierung der Familienhospizkarenz in diesem Zeitraum zeigt, dass sich die Dauer der Familienhospizkarenz (drei Monate mit einer Verlängerungsmöglichkeit auf sechs Monate) bewährt habe, aber Verlängerungsbedarf bei der Begleitung schwersterkrankter Kinder bestehe. Der Hauptgrund: Tumortherapien dauern in der Regel länger als ein halbes Jahr. Daher schlägt die Bundesregierung in einem Entwurf zur Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes, des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und des Landarbeitsgesetzes vor, die Familienhospizkarenz bei der Begleitung schwersterkrankter Kinder auf neun Monate auszudehnen. Zudem soll auch Wahl- und Pflegeeltern das Recht auf Familienhospizkarenz eingeräumt werden (1122 d.B.).

(Schluss)