Vorlagen: Äußeres, Justiz
Verstärkte Zusammenarbeit im Kampf gegen Terror
Die in den letzten Jahren wahrgenommene Entwicklung von internationalem Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität sowie illegaler Migration verstärkt bei den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten das Bedürfnis, mit einer verstärkten Zusammenarbeit der Polizei- und Exekutivorgane der einzelnen Staaten diesen Bedrohungen Herr zu werden. Zum Zweck einer Beschleunigung der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit in der EU auf diesem Gebiet wurde nun ein Kooperationsmodell erarbeitet, das auf die Erreichung eines möglichst hohen Standards in der Zusammenarbeit, insbesondere durch den Austausch von Informationen, abzielt. Konkret verpflichten sich die Vertragspartner, im Rahmen des automatisierten Abrufs und Abgleichs von DNA-Profilen und ähnlicher personenbezogener Daten, des automatisierten Abrufs von Daten aus Fahrzeugregistern, der Übermittlung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit bevorstehenden Großereignissen und weiterer Informationen, die zur Verhinderung terroristischer Straftaten nutzbringend sein könnten, entsprechend zusammenzuarbeiten. Um das dafür erforderliche Equipment zu erwerben und zu installieren, rechnet das Innenministerium mit Kosten von knapp mehr als einer halben Million Euro sowie rund 100.000 Euro pro Jahr an laufenden Kosten, die aus dem laufenden Budget des BMI bedeckt werden sollen. (1155 d.B.)
Zusammenarbeit EU - Schweiz im Kampf gegen Betrug und Geldwäsche
Ein Abkommen der EU mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft regelt die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen, welche die finanziellen Interessen der Vertragspartner beeinträchtigen könnten. Mit diesem Abkommen soll durch Bestimmungen hinsichtlich umfassender justizieller Zusammenarbeit und Amtshilfe die Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Geldwäscherei und zur Aufdeckung schwerer Fälle von Betrug und Schmuggel deutlich verbessert werden. (1064 d.B. )
Ausbau der Zusammenarbeit Österreich - Ungarn im Bereich Justiz
Eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Österreich und Ungarn bei der Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von strafbaren Handlungen durch die Schaffung von zeitgemäßen Rechtsgrundlagen für den polizeilichen Informationsaustausch und die operationelle grenzüberschreitende Zusammenarbeit der zuständigen Behörden der beiden Vertragsstaaten, ist Gegenstand eines bilateralen Abkommens. Konkret sieht der Vertrag eine teilweise Annahme von Kooperationsmechanismen aus dem Schengener Regelungswerk sowie verfahrensmäßige Erleichterungen im grenzüberschreitenden Amtshilfeverkehr und Ermächtigungen für grenzüberschreitendes polizeiliches Einschreiten wie gemischte Streifen und verdeckte Ermittlungen vor. (1116 d.B.)
GALILEO-Zusammenarbeit mit Israel und China
Zwei Kooperationsabkommen mit Israel einerseits und der VR China andererseits haben das zivile Satellitennavigationssystem GALILEO zum Inhalt. Mit der Ratifikation dieser Abkommen wird die Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern auf dem Gebiet eines globalen zivilen Satellitennavigationssystems ermöglicht. (1117 bzw. 1118 d.B.)
UN-Abkommen zur Regelung der Immunität
Ein Übereinkommen der Vereinten Nationen regelt die Immunität von Staaten auf universeller Ebene im Sinne der relativen oder beschränkten Immunität, wonach Staaten vor allem für privatwirtschaftliche Rechtsgeschäfte keine Immunität vor fremden Gerichten genießen. Das Übereinkommen, das nicht den strafrechtlichen Bereich betrifft, stellt eine Kodifikation des bestehenden völkerrechtlichen Gewohnheitsrechts hinsichtlich der Staatenimmunität im Bereich des Zivilrechts dar. Konkret nennt es Fälle - Arbeitsverträge, Personen- und Sachschäden -, in denen die Staatenimmunität nicht beansprucht werden kann. Für die Staatenimmunität von Zwangsmaßnahmen sieht es gesonderte Regelungen vor. (1161 d.B.)
Neue EU-Staaten treten EVÜ bei
Die zehn neuen EU-Mitglieder müssen durch ein eigenes Beitrittsübereinkommen Vertragsparteien des Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (EVÜ) und der entsprechenden Protokolle werden. Mit dem Beitritt der neuen Mitgliedstaaten werden die kollisionsrechtlichen Regeln für vertragliche Schuldverhältnisse gelten. Damit gilt in allen EU-Mitgliedstaaten diesbezüglich einheitliches Recht. (1162 d.B.)
Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung von Atomterrorismus
Da die bestehenden internationalen Rechtsinstrumente zur Bekämpfung des Terrorismus das Problem des Nuklearterrorismus nicht ausdrücklich behandeln, soll nun diese Lücke durch die Ratifikation des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen geschlossen werden. Dieses Übereinkommen wurde im April von der UN-Generalversammlung nach siebenjährigen Verhandlungen angenommen; inhaltlich ist es bereits durch geltendes österreichisches Strafrecht abgedeckt bzw. wird durch das Strafrechtsänderungsgesetz 2005 umgesetzt. (1163 d.B.) (Schluss)
Format
Links
- 1155 d.B. - Vertrag zwischen Belgien, Deutschland, Spanien, Französischen Republik, Luxemburg, Niederlande und Österreich zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
- 1118 d.B. - Kooperationsabkommen über ein Globales Ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) - GALILEO zwischen Europäischer Gemeinschaft und Israel
- 1162 d.B. - Übereink.Beitritt Tschechien,Estland,Zypern,Lettland, Litauen,Ungarn,Malta,Polen,Slowenien und Slowakei zu dem am 19.6.1980 in Rom unterzeichneten Übereink. über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht
- 1064 d.B. - Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen, die ihre finanziellen Interessen beeinträchtigen
- 1117 d.B. - Kooperationsabkommen über ein Globales Ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) - GALILEO zwischen Europäischer Gemeinschaft und China
- 1116 d.B. - Vertrag zwischen Österreich und Ungarn über Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität
- 1163 d.B. - Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
- 1161 d.B. - Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit