Parlamentskorrespondenz Nr. 859 vom 09.11.2005

Grasser-Homepage beschäftigt erneut Rechnungshofausschuss

Sitzung auf unbestimmte Zeit unterbrochen

Wien (PK) - Die Behandlung des Prüfberichts des Rechnungshofs betreffend die Außenprüfung der Finanzämter wurde heute von den Abgeordneten des Rechnungshofausschusses zum Anlass genommen, die steuerrechtliche Beurteilung der Homepage von Finanzminister Karl-Heinz Grasser abermals zur Sprache zu bringen.

Während Abgeordneter Günther Kräuter (S) feststellte, hinsichtlich der Homepage habe es seitens der Finanzämter unzureichende Erhebungen gegeben, bezweifelte Abgeordneter Christian Faul (S) die Stichhaltigkeit der Rechtsansicht der zuständigen Finanzämter, wonach die Zuwendung der Industriellenvereinigung an den Verein "New Economy" von der Schenkungssteuer befreit sei.

Abgeordneter Peter Pilz (G) vertrat die Meinung, die Zuwendung an den privaten Verein sei keine Spende, sondern eine Investition gewesen, was auch Auswirkungen auf die Beurteilung der Steuerleistung haben müsste. An die mit dem Verfahren befassten Beamten des Finanzministeriums richtete Pilz ebenso wie Abgeordneter Kurt Gaßner (S) den Vorwurf der Befangenheit.

Finanzminister Karl-Heinz Grasser betonte mit Nachdruck, die intensive Prüfung durch die zuständigen Finanzämter habe die Korrektheit des Vorgehens bestätigt. Unabhängigkeit und Transparenz des Verfahrens hätten überdies für ihn immer absolute Priorität gehabt. Es seien sämtliche Maßnahmen gesetzt worden, um Zweifel an der Objektivität gar nicht erst entstehen zu lassen. Auch habe die unabhängige Justiz zwei Jahre lang alle Details untersucht und sei ebenfalls zu dem Ergebnis gekommen, dass sowohl er, Grasser, als auch der Verein absolut korrekt gehandelt haben. Grasser erinnerte weiters daran, dass in dieser Causa eine Reihe von rechtskräftigen Verurteilungen wegen übler Nachrede ergangen seien.

Sektionschef Wolfgang Nolz wies seinerseits den Vorwurf der Befangenheit zurück und unterstrich, er sei im Sinne der Bestimmungen des Beamtendienstrechtsgesetzes korrekt vorgegangen und habe sich jeglicher Aktivitäten im Verfahren enthalten. Im Verein habe er sich lediglich mit der Nachprüfung von Belegen befasst.

Generalsekretär Peter Quantschnigg meinte, auch er sei keineswegs befangen gewesen, zumal er keine persönliche Beziehung zu einer im Verfahren involvierten Person hatte. Von einer Gegenleistung für die Zuwendung an den Verein könne man darüber hinaus nicht sprechen, da eine solche in einem konkreten Wert bestehen und einen Leistungsaustausch darstellen müsse, präzisierte er.

Rechnungshof-Präsident Josef Moser erläuterte die genaue Vorgangsweise seines Hauses und begründete die vom Rechnungshof gesetzten Schritte, Maßnahmen und Schlüsse. Der Rechnungshof habe in diesem Fall keine Wertung getroffen, sondern lediglich festgestellt, welche Unterlagen optimalerweise zusätzlich vorliegen hätten sollen. Dieses Manko sei im übrigen später durch die Justizverwaltung im Zuge ihrer Tätigkeit behoben worden, hielt Moser fest. Bessere Koordination und Abstimmung wären wünschenswert gewesen, doch aus dieser Feststellung sei keine Wertung seitens des RH abzuleiten. Der Rechnungshof vertrete keine Rechtsansicht, das sei auch nicht seine Aufgabe.

In einer weiteren Fragerunde meinte Abgeordneter Hannes Missethon (V), das Thema sei eigentlich erschöpft, es bedürfe angesichts der vorliegenden Dokumente keiner weiteren Prüfung dieser Angelegenheit. Abgeordneter Peter Pilz (G) ortete einen Widerspruch in den Aussagen des Generalsekretärs und des Ministers und kritisierte die Vorgangsweise der Finanzbehörden im Zuge ihrer Tätigkeit in dieser Angelegenheit. Diese hätten unzureichend erhoben, monierte auch Abgeordneter Günther Kräuter (S). Abgeordneter Detlev Neudeck (F) sah hingegen die Arbeit des Ausschusses als erledigt an: "Wir sind kein Untersuchungsausschuss." Abgeordneter Werner Kogler (G) bekundete Interesse an einer Ladung der Leiter der zuständigen Finanzämter und wollte wissen, ob eine Änderung des Vereinszwecks im Prüfungszeitraum prüfungsrelevant sei.

Bundesminister Karlheinz Grasser wies alle Vorwürfe gegen die Beamten als inakzeptabel zurück. Diese hätten völlig unabhängig erhoben, was auch daran zu erkennen sei, dass die Justiz nach mehrjähriger intensiver Arbeit zum gleichen Ergebnis wie die Finanzbehörden gekommen sei. Aussagen von externen Experten relativierten sich durch einen Mangel an Kenntnis der Zeugenaussagen und der Aktenlage, gab der Minister zu bedenken. Die Justizbehörden hätten alle relevanten Fakten erhoben und seien zu einer Entscheidung gekommen. Schließlich gelte das Steuergeheimnis auch für ihn, und er nehme es auch in Anspruch.

Quantschnigg verwies auf die rechtlichen Grundlagen, die für diese Causa heranzuziehen waren und sah vor diesem Hintergrund keinerlei Widerspruch zwischen seinen Aussagen und jenen des Ministers. Präsident Moser hielt fest, sein Haus habe keine steuerrechtliche Begutachtung durchgeführt, denn das sei nicht seine Aufgabe gewesen.

Nach einer weiteren Fragenrunde wurde die Sitzung auf unbestimmte Zeit unterbrochen. (Schluss)