Parlamentskorrespondenz Nr. 885 vom 16.11.2005

Atomarer Abfall, Feinstaub und Artenhandel

Umweltdebatte im Nationalrat

Wien (PK) - An die Sportdebatte schloss eine Debatte zu Themen des Umweltschutzes an. Auf der Tagesordnung standen ein Koalitionsantrag zur weiteren Vorgangsweise Österreichs im Zusammenhang mit der Endlagerung von Atommüll in der Schweiz nahe der österreichischen Grenze, das Umweltrechtsanpassungsgesetz und die Änderung des Artenhandelsgesetzes.

Atommüll-Endlager nahe der Grenze in der Schweiz (720/A[E])

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG-PIESCZEK (G) erinnerte an die Suche der Schweizer Regierung nach einem Atommüllendlager, wobei sich einer der ins Auge gefassten Standorte in Grenznähe zu Österreich befinde. Der Vorarlberger Landtag wird daher heute einstimmig eine Entschließung fassen, die in ihren Kernpunkten die Ablehnung dieses Projekts klar zum Ausdruck bringt. Diese Klarheit fehle dem "windelweichen" Antrag, der dem Nationalrat von Seiten der Regierungsparteien vorgelegt wurde. Er sei symptomatisch für die Art, in der die Koalitionsparteien und die Bundesregierung beim Atomthema vorgehen. Der Minister beschränke sich darauf, seinem Schweizer Amtskollegen Briefe zu schreiben und finde nicht den Mut, ein klares Nein zu einem Atommüllendlager in der Schweiz zum Ausdruck zu bringen, kritisierte die Abgeordnete und legte den Text des Vorarlberger Antrages wortident als Entschließungsantrag ihrer Fraktion vor.

Abgeordneter KOPF (V) berichtete von der Sorge der Vorarlberger wegen des geplanten Atommüllendlagers in der Schweiz. Die ÖVP habe daher im Vorarlberger Landtag einen Antrag eingebracht, der auf eine Parteistellung im Schweizer Bürgerbeteiligungsverfahren gerichtet ist. Diesem Antrag entspricht die vorliegende Ausschussentschließung, der die Grünen, die im Unterschied zur Sozialdemokratie, nicht zustimmen. Kopfs Vorwurf lautete, die Grünen betrieben billige Parteipolemik auf dem Rücken der Vorarlberger Bevölkerung und verlassen den traditionellen atompolitischen Konsens im Nationalrat. Dies führe bedauerlicherweise dazu, dass der Schweiz beim Atommüllendlager Uneinigkeit im Nationalrat signalisiert werde.

Abgeordneter KRAINER (S) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an, fügte aber hinzu, dass er sich auch einen weiter gehenden Text vorstellen könnte. Von der Antiatompolitik der Bundesregierung sei er nicht überzeugt, sagte der Redner und nannte als Beispiel die Haltung der Bundesregierung zum AKW Temelin. Dieses AKW sei, anders als in den "Melker Vereinbarungen" versprochen, trotz Sicherheitsbedenken in Betrieb genommen worden, es sei nicht Teil des Beitrittsvertrages und die Vereinbarungen seien vor dem EuGH nicht einklagbar. Die Bundesregierung habe Handlungsbedarf, schloss Krainer.

Abgeordneter WITTAUER (F) warf seinem Vorredner vor, Realitäten nicht zur Kenntnis zu nehmen und kritisierte die Grünen für die Aufkündigung des Konsenses in der österreichischen Antiatompolitik. Mit Entschiedenheit wies der Redner die Behauptung der Grünen zurück, die Regierung würde ein Atommüllendlager in der Schweiz unterstützen, um den Atommüll aus Seibersdorf entsorgen zu können.

Umweltminister DI PRÖLL unterstrich den klaren Standpunkt, den die Bundesregierung in ihrer Antiatomkraftpolitik immer eingenommen habe und weiterhin einnehme: "Wir sind gegen grenznahe Atomkraftwerke, gegen eine Renaissance der Atomkraft, gegen die Verlängerung der Betriebsdauer von AKW und wir stehen grenznahen Atommülllagern kritisch gegenüber". Österreich habe sich bei seinem EU-Beitritt aber dafür ausgesprochen, die Energiepolitik in nationaler Verantwortung zu belassen, um zu verhindern, dass andere Länder über den Energiestandpunkt Österreichs entscheiden können. Über das Thema Atommüll-Entsorgung, um die sich die Schweiz, die auf Atomkraft setze, nun kümmern müsse, habe er mit dem zuständigen Schweizer Regierungsmitglied Leuenburger gesprochen und die Einbindung Österreichs in das Auswahlverfahren vereinbart, teilte Pröll mit.

Abgeordneter SIEBER (VP) bedauerte, dass die Grünen den Antiatomkraft-Konsens verlassen und erinnerte daran, dass die ÖVP den ersten Antrag betreffend Atommüllager in der Schweiz im Vorarlberger Landtag eingebracht hat. Es seien die Grünen gewesen, die diese Entwicklung verschlafen haben, kritisierte Sieber.

Abgeordneter Dr. BAUER (S) befasste sich generell mit der Entwicklung der europäischen Energiepolitik. Europa brauche durch wachsenden Verbrauch bei stark steigenden Energiepreisen insgesamt 600 neue Kraftwerke. Wolle man verhindern, dass alte AKW länger genutzt und neue AKW errichtet werden, müsse man die Möglichkeiten alternativer Energieproduktion viel deutlicher herausstellen und für eine Kombination erneuerbarer Energieträger eintreten.

Abgeordnete MANDAK (G) wies den Vorwurf, die Grünen hätten beim Thema Atommüllendlager in der Schweiz geschlafen, entschieden zurück und erinnerte an Initiativen der Vorarlberger Grünen, die bis in das Jahr 2001 zurückreichen. Dem vorliegenden Antrag könne man nicht zustimmen, weil ihm ein klares Nein zu einem Schweizer Atommüllendlager an der österreichischen Grenze fehle.

Abgeordneter SCHOPF (S) forderte Bundesminister Pröll und die Bundesregierung insgesamt auf, bei der Vertretung der Interessen der Vorarlberger Bevölkerung gegenüber den Schweizer Plänen für ein Atommüllendlager in Grenznähe nicht ebenso lax aufzutreten wie bei der Vertretung der Mühlviertler gegenüber dem Kernkraftwerk Temelin.

Abgeordneter DOBNIGG (S) warnte vor einer Atomstromoffensive in Europa, drängte auf entsprechende Aktivitäten der Bundesregierung und machte auf die Sorgen der Steirer vor einer Verlängerung der Nutzungsdauer des slowenischen AKW Krsko aufmerksam. Überdies plane Slowenien die Errichtung eines weiteren AKW in der slowenischen Erdbebenzone aufmerksam. Österreich sollte sich auch gegen eine finanzielle Aufstockung des Euratom-Programms wenden, verlangte der Abgeordnete.

Bei der Abstimmung wurde die Ausschussentschließung mit V-S-F-Mehrheit verabschiedet. Die beiden Entschließungsanträge der Grünen ("Klares Nein zum Atommüllendlager in der Schweiz" sowie "Offensive der Bundesregierung gegen Atompläne an Österreichs Grenzen") blieben in der Minderheit der Oppositionsparteien.

Umweltrechtsanpassungsgesetz 2005

Abgeordneter KRAINER (S) leitete seine Ausführungen zum Thema Feinstaub ein, indem er die Ergebnisse einer aktuellen Studie des Umweltbundesamtes zusammenfasste. Feinstaub sei ein überregionales Problem, das hauptsächlich von Industrie, Lkw-Verkehr, Baumaschinen und landwirtschaftlichen Maschinen verursacht werde. Die vorliegende Novelle werde von SPÖ und allen Bundesländern abgelehnt, weil sie Handlungsspielräume der Bundesländer bei Baumaschinen, Spediteuren und Bauern einschränke und dem Verkehrsminister ein Vetorecht einräume. Die Behauptung, die Länder erhielten mehr Kompetenzen, sei falsch, sagte Krainer. Bundesminister Pröll trage die Verantwortung dafür, dass die Bundesländer künftig nicht mehr offensiv gegen Feinstaubprobleme vorgehen könnten.

Abgeordneter KOPF (V) erklärte die Ausführungen seines Vorredners mit dem Selbstverständnis der SPÖ als Oppositionspartei, der es darum gehen müsse, alles schlecht zu machen, was von der Regierung komme. Die Feinstaubnovelle basiere auf einer intensiven Auseinandersetzung mit den Ursachen der Problematik und biete sachgerechte Lösungen. Die Landeshauptleute können künftig wegen Grenzwertüberschreitungen Geschwindigkeitsbeschränkungen einführen, der Verkehrsminister müsse aber prüfen, ob eine solche Maßnahme nicht womöglich an anderen Orten Staus und damit zusätzliche Umweltbeeinträchtigungen nach sich ziehe.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG-PIESCZEK (G) wandte sich entschieden dagegen, dem "Tempo-160-Minister" Gorbach bei der Umsetzung des wichtigsten Instruments zur Luftreinhaltung, des IG-Luft, Mitsprache einzuräumen. Es sei ihr schleierhaft, wie die Regierung im katastrophalen Feinstaubjahr 2005, in dem es monatelange Feinstaubgrenzwertüberschreitungen gab, ein derart unzureichendes Gesetz vorlegen könne. Die Feinstaubnovelle entspreche nicht den EU-Vorgaben und werde vom EuGH beeinsprucht werden, zeigte sich die Rednerin überzeugt, weil sie der Anforderung nicht entspreche, Vorkehrungen gegen Gesundheitsgefährdungen zu treffen.

Bundesminister DI PRÖLL warf den Grünen Populismus vor. Die Regierung engagiere sich demgegenüber für die Gesundheit der Bevölkerung. Die Feinstaubnovelle sei mit den Bundesländern abgestimmt, konkrete Maßnahmen werden auf der kommenden Umweltreferenten-Konferenz beschlossen werden. Die Handlungsspielräume der Landeshauptleute würden nicht eingeschränkt, wie die Opposition behaupte, sondern erweitert, so etwa bei bewusstseinsbildenden Maßnahmen und in der Privatwirtschaftsverwaltung.

In einer tatsächlichen Berichtigung widersprach Abgeordneter KRAINER der Behauptung des Ministers, die Feinstaubnovelle sei mit den Bundesländern abgesprochen worden.

Abgeordneter WITTAUER (F) stellte klar, dass die Bauern, die zu 80 % am österreichischen Programm für eine umweltgerechte Landwirtschaft teilnehmen, die Umwelt nicht belasten, sondern verbessern. Die vorliegende Feinstaubnovelle sei ein Meilenstein in der Umweltpolitik, zeigte sich Wittauer überzeugt und bekannte sich nachdrücklich zu den Tempo 160-Plänen des Verkehrsministers. Wittauer bemühte sich, die in Zwischenrufen Grüner Abgeordneter geäußerte Befürchtung zu zerstreuen, eine höhere Geschwindigkeit auf den Autobahnen würde zu mehr Verkehrstoten führen. In Deutschland, wo man mehr als 200 km/h fahren dürfe, sterben weniger Menschen auf den Strassen als in Österreich, lautete Wittauers Argument.

Abgeordneter STEIER (S) qualifizierte das vorliegende Gesetz als Fundgrube für zahlreiche Verwässerungen im Umweltbereich. In 29 Seiten Gesetzestext wurden zahlreiche Bestimmungen hineingepackt, die zum Teil heftige Kritik ausgelöst haben. Im Besonderen befasste sich der Redner mit dem Bereich Abfallwirtschaft. Im Zusammenhang mit der Missbrauchsaufsicht verwies der Redner darauf, dass erst vor kurzem ein Gutachten über das ARA-System für das Jahr 2003 fertig gestellt wurde. Dieses Gutachten habe 600.000 € gekostet, enthalte dem Vernehmen nach eine Reihe von Kritikpunkten, werde aber unter Verschluss gehalten. 

Nach Ansicht von Abgeordnetem ELLMAUER (V) beinhalte das Gesetz, dessen Inhalt der Redner erläuterte, zahlreiche Verbesserungen, mit denen auch dem technischen Fortschritt Rechnung getragen werde. Daher ersuchte er um Zustimmung zur Vorlage.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) wies darauf hin, dass es die Grünen sind, die darauf drängen, dass im Bereich des Umwelt- und Gesundheitsschutzes mehr getan werde. Die EU fordere in einer Richtlinie die Vorbeugung, das Ressort jedoch lege Maßnahmen vor, die länger dauern als früher, sagte Moser, zitierte aus der Vorlage entsprechende Passagen und bestritt, dass es sich hierbei um, wie vom Minister behauptet, fortschrittliche Bestimmungen handle. Auch verstand Moser nicht, warum ein Verkehrsminister, der wiederholt Tempo 160 fordere, die Letztentscheidung für Tempolimits in den einzelnen Bundesländern trage. Bisher haben die Länder autonom das Tempolimit entsprechend der Gefährdung und Belastung regeln können.

Für Abgeordnete DI ACHLEITNER (F) ist unbestritten, dass gerade der Verkehr eine große Belastung für die Umwelt darstellt. Daher sei es umso wichtiger, Maßnahmen zu treffen, die nicht kontraproduktiv sind, keine "Abkassierfallen" darstellen und von der Bevölkerung nachvollzogen werden können. Flexible Geschwindigkeitseinrichtungen, die durch Verkehrsbeeinflussungsanlagen möglich sind, stellen ihrer Ansicht nach einen wichtigen Beitrag zur Umweltverbesserung, vor allem zur Luftverbesserung, dar.

Abgeordnete SCHARER (S) hielt es für bedauerlich, dass der Minister das Gesetz nicht mit den Ländern akkordiert habe. Bedenklich sei auch, dass - bezogen auf das Tempolimit - dem Verkehrsminister ein Vetorecht bei Einschränkungen durch die Landeshauptleute eingeräumt wird. Damit könne Minister Gorbach sein Vorhaben "Tempo 160" verwirklichen. Aus diesem Grund forderte Scharer den Umweltminister auf, diese Bestimmungen zum Tempolimit aus dem Gesetz zu nehmen.

Abgeordnete MACHNE (V) befasste sich eingehend mit dem IG-Luft, das 1997 vom Parlament beschlossen wurde. Mit der heutigen Novellierung werde nicht nur eine EU-Richtlinie umgesetzt, sondern auch mehr Rechtssicherheit erreicht. Ferner werde der Maßnahmenkatalog für die Länder ausgeweitet. Die wirksamste Methode, der Luftverschmutzung, die durch den Verkehr verursacht wird, entgegenzuwirken, werde aus Sicht der Rednerin die Inbetriebnahme des Brenner-Basistunnels sein. Mit dem Bau dieses Tunnels werde man 2008 beginnen.

Abgeordnete REST-HINTERSEER (G) meinte, bei Tempo 160 überschreite der Minister seine Möglichkeiten, bei der Lex Spielberg gebe es eine industriefreundliche und anrainerfeindliche Neuregelung und im Bereich des vorbeugenden Gesundheitsschutzes verstoße man gegen die EU-Richtlinie. In einem Entschließungsantrag wird der Umweltminister aufgefordert, das neue rückschrittliche Feinstaubgesetz so abzuändern, dass es zu einer deutlichen Reduktion der vor allem für Kinder gravierenden Gesundheitsbelastung kommt.

Abgeordneter RÄDLER (V) befasste sich in seiner Wortmeldung mit einer Aussendung des SPÖ-Pressedienstes, in der Krainer behauptet, die Bundesregierung fahre mit ihrer Umweltpolitik in die Hölle, und strich die "Erfolgsstory der österreichischen Umweltpolitik" heraus. Besonders betonte er die Vorreiterrolle des Bundeslandes Niederösterreich.

Abgeordnete FLECKL (S) erklärte, das Gesetz sei nicht nur eine Zumutung, sondern sei auch ein Schlag ins Gesicht all jener, die unter Feinstaub- oder anderen Belastungen leiden. Im Zusammenhang mit dem Tempo 160, das Minister Gorbach einführen will, meinte die Rednerin, der Vizekanzler sollte sich vielmehr für die Bundesbahnen und deren Hochleistungsstrecken einsetzen und weniger für Tempo 160.

Abgeordneter KAINZ (V) entgegnete seiner Vorrednerin, die Bundesregierung habe in den letzten drei Jahren hohe Investitionen in das öffentliche Schienengesetz getätigt. Das vorliegende Gesetz beinhalte die richtigen Maßnahmen, und Bund und Länder würden zum Wohle der Bevölkerung weiterhin erfolgreiche Umweltpolitik garantieren.

Abgeordnete Mag. TRUNK (S) meinte angesichts der erst am 25. November stattfindenden Verhandlungen mit den Umweltreferenten, dass die Länder die Verordnung zu "100 Prozent" ablehnen werden. Würde der Minister mit den und nicht über die Zuständigen reden, würde er wissen, welche Maßnahmen zu setzen sind. Die nun beschlossenen Maßnahmen bedeuten etwa für Kärnten einen zusätzlichen Budgetbedarf von 1,3 Mill. €, so Trunk.

Abgeordneter HORNEK (V) erklärte, die Verantwortung für die Zukunft der Kinder liege nicht in den Händen der Grünen, sondern in "den starken Händen eines verantwortungsbewussten Vaters". Seiner Meinung nach handle es sich um eine Vorlage, die eine umfassende Änderung mit Augenmaß bringe.

Abgeordneter HEINZL (S) wies darauf hin, dass das "Sammelsurium-Gesetz" einige akzeptable Teile habe. Die SPÖ könne aber die Novellierung des IG-Luft, die schwere Mängel hinsichtlich der Feinstaubbekämpfung aufweist, nicht mittragen. Diese Novelle werde zudem von den Ländern, auch von ÖVP-Ländern, abgelehnt.

Abgeordneter STEINDL (V) verwies auf eine aktuelle Studie der TU Wien, wonach zwei Drittel der Gesamtmenge an Partikelemissionen der Industrie und dem Hausbrand zuzurechnen sind. Um eine signifikante Verringerung der Feinstaubbelastung zu erreichen, müssen die Emissionen der Verursacher verringert werden. Deshalb werden die Landeshauptleute per Gesetz ermächtigt, im Akutfall Maßnahmen gegen die Feinstaubbelastung zu setzen.

Abgeordneter REHEIS (S) sprach von einer schizophrenen Politik im Hohen Haus als auch in der EU, wenn man sich die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, der das sektorale Fahrverbot auf der Inntal-Autobahn für rechtswidrig erklärt hat, anschaut. Was wird im eigenen Land und in der EU gegen die täglich wachsende Steigerung der gesundheitlichen Gefährdung der Bevölkerung getan?, fragte der Redner und wies darauf hin, dass der Transitverkehr durch Tirol täglich zunehme. Die Bevölkerung müsse vor solchen Belastungen geschützt werden.

Abgeordneter ESSL (V) wies die Behauptung zurück, dass die Landwirtschaft der Hauptverursacher von Feinstaub sei, und erklärte, die Bauern gingen verantwortungsvoll mit der Natur um. Das Gesetz nannte er ein gutes Gesetz, das unverändert beschlossen werden sollte.

Abgeordneter BROSZ (G) machte darauf aufmerksam, dass gerade die Grünen seit Jahren gegen Tempo 160 opponieren.

Abgeordneter KRAINER (S) bezog sich in einer tatsächlichen Berichtigung auf die Ausführungen von Eßl, wonach die SPÖ behaupte, die Landwirtschaft sei der größte Verursacher von Feinstaub. Dies hätten die Sozialdemokraten nie gesagt. Die Landwirtschaft gehöre zu den fünf wesentlichen Emittenten, das habe die SPÖ behauptet.

Bei der Abstimmung wurde die Vorlage mit Mehrheit angenommen. Der G-Entschließungsantrag blieb in der Minderheit.

Änderung des Artenhandelsgesetzes

Abgeordneter Ing. WINKLER (V) sprach das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten an, das seit 1984 in der EU nach einheitlichen Regelungen umgesetzt werde. 1997 habe die EU strenge Handelsbestimmungen zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten erlassen. Die vorliegende Novelle ist aus seiner Sicht äußerst wichtig, damit die Bedingungen für Transport und Handel gefährdeter Arten klarer und strenger als bisher geregelt werden. Die Vorlage bringe mehr Schutz für gefährdete Tiere und indirekt auch für die Menschen.

Abgeordneter OBERHAIDINGER (S) sprach von einer flankierenden Maßnahme zu einer Verordnung der Europäischen Union. EU-Verordnungen seien einzuhalten, müssten aber auch entsprechend überwacht werden. Mit dieser Verordnung solle erreicht werden, dass wildlebende Tier- und Pflanzenarten wirksam geschützt werden.

Abgeordneter WITTAUER (F) hielt es für selbstverständlich, wildlebende Tier- und Pflanzenarten zu schützen, kam auf den Walfang zu sprechen und erachtete es für notwendig, die Staaten, die gegen die Regeln verstoßen, wie Japan, Island und Norwegen, auf die beschlossenen Maßnahmen hinzuweisen.

Abgeordnete Mag. WEINZINGER (G) meinte, auch im eigenen Haus dürfe man nicht die Augen vor fragwürdigen Geschehnissen wie in Schönbrunn verschließen. Trotz allem müsse man sich fragen, so Weinzinger, ob bestimmte Tierarten ausreichend Platz und geeignete Haltungsbedingungen in einem räumlich beengten Zoo wie Schönbrunn vorfinden und ob die dort gehandhabten Methoden des Umgangs mit diesen Tieren noch zeitgemäß sind. Auf keinen Fall dürfe man zulassen, dass unter dem Deckmantel des Artenschutzes in einem Zoo Tierquälerei betrieben wird. Man möge die Kontakte nutzen und sicherstellen, dass es in Schönbrunn moderne Haltungs- und Ausbildungsmethoden gibt und man mittelfristig aus der Elefantenhaltung in Zoos aussteigt.

Die Sozialdemokraten befürworten natürlich einen effektiven Artenschutz, betonte Abgeordnete PFEFFER (S). Wenn man sich vor Augen führt, dass tausende Tier- und Pflanzenarten gefährdet sind, dann sei er notwendiger denn je. Die Novelle des Artenhandelsgesetzes sei ein wichtiges Instrument, um den illegalen Handel von exotischen Tieren und Pflanzen, der mittlerweile ein Milliardengeschäft ist, besser in den Griff zu bekommen. Pfeffer schlug zudem vor, eine Informationskampagne zu diesem Thema durchzuführen.

Bei der Abstimmung wurde das Gesetz einstimmig angenommen.

(Schluss Umwelt/Forts. NR)