Parlamentskorrespondenz Nr. 908 vom 22.11.2005

Vorlagen: Bildung, Soziales

2. Dienstrechts-Novelle 2005 bringt Neuerungen für Lehrer und Beamte

Das von der Regierung vorgelegte Schulpaket II erfordert auch eine Anpassung der dienst- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen für Lehrerinnen und Lehrer. Mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2005 (1190 d.B. ) soll diesem Erfordernis Rechnung getragen werden.

Unter anderem schafft der Gesetzentwurf die Voraussetzungen dafür, dass künftig ein Schuldirektor zwei Pflichtschulen leiten kann - damit will man den Erhalt von Kleinschulen sichern. Gleichzeitig wird Schulleitern bei der Neuaufnahme von Lehrern in Hinkunft insofern eine Mitsprachemöglichkeit eingeräumt, als sie zu den besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber in Form eines Gutachtens Stellung nehmen können. DirektorInnen von Pflichtschulen werden angehalten, einen schulspezifischen Personalbedarfs- und Personalentwicklungsplan zu erstellen.

Bei den dienst- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen wird darüber hinaus verstärkt auf die Möglichkeit Bedacht genommen, Unterricht in Blöcken abzuhalten bzw. generell flexibler zu gestalten. Für das Schulpraktikum, dessen Ausmaß je nach Studienplan der jeweiligen Universität variieren kann, wird - abhängig von der Dauer des Praktikums - eine pauschale Vergütung eingeführt. Weitere Änderungen sind durch die Umwandlung der Pädagogischen Akademien und Institute in Pädagogische Hochschulen bedingt. Vertragslehrerinnen und Vertragslehrer im Pflichtschulbereich können künftig flexibler eingesetzt werden, zudem dürfen sie - zumindest vorübergehend - mit der Stellvertretung des Schulleiters betraut werden.

Für den Bundesdienst bringt die Dienstrechtsnovelle eine Reihe von Detailänderungen. So sollen Bedienstete künftig auch stundenweise Pflegefreistellung in Anspruch nehmen können, gleichzeitig wird die unter dem Titel "Sterbebegleitung" angebotene Betreuungsmöglichkeit schwerstkranker Kinder auf insgesamt neun Monate verlängert. Dienstausweise müssen künftig so beschaffen sein, dass man sie mit einer Bürgerkartenfunktion ausstatten kann. Karenzurlaube, die im Bundesinteresse gelegen sind (z.B. zur Aufnahme eines Dienstverhältnis bei internationalen Organisation), werden attraktiviert. (Schluss)