Parlamentskorrespondenz Nr. 909 vom 22.11.2005

Vorlagen: Finanzen, Verkehr

Abgabenänderungsgesetz 2005

Ein Entwurf der Bundesregierung für ein Abgabenänderungsgesetz 2005 sieht Neuerungen in zahlreichen Steuergesetzen vor. Sie bringen einerseits EU-Anpassungen, andererseits nationale Rechtsanpassungen und Klarstellungen (1187 d.B.).

Im Einkommensteuergesetz wird die Angabe von Forschungs- und Bildungsfreibeträgen in der Abgabenerklärung vorgeschrieben, um steuerliche Forschungs- und Bildungsförderungen leichter evaluieren zu können. Insolvenzbegünstigungen gelten künftig auch für Betriebseinstellung nach gerichtlichem Ausgleich oder Zwangsausgleich und für Privatkonkurse. Die 75-%-Verlustvortragsgrenze bei Sanierungsfällen entfällt. Die Begünstigung der Personalgestellung wird auf inländische Betriebe beschränkt. Zahlungen aus dem Insolvenzausgleichsfonds an Arbeitnehmer werden künftig im Anspruchs-und nicht im Zuflussjahr besteuert. Der Abzug von Verbandsgeldbußen wird verboten. Prämien (Forschung, Bildung, Lehrling) sollen nur nach Ablauf des Wirtschaftsjahres geltend gemacht werden können.

Zu den Präzisierungen und Klarstellungen im Körperschaftsteuergesetz zählen die Gleichstellung ausländischer Körperschaften in der Einkünfteermittlung und Mindestbemessung bei der Gruppenbesteuerung, ein Abzugsverbot für Verbandsgeldbußen, die Verlängerung des Liquidationszeitraumes in Insolvenzfällen und die elektronische Übermittlung der Steuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige.

Rechtsanpassungen im Umgründungssteuergesetz bringen die Vereinfachung der unbaren Entnahme und die Einschränkung unerwünschter Gestaltungsmöglichkeiten.

Im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz werden die Übertragung von Gutschriften für Kindererziehungszeiten beim freiwilligen Pensionssplitting von der Schenkungssteuer befreit und die Nachweiserfordernisse für die Erwerbsunfähigkeit bei Einstellung der Erwerbstätigkeit mit dem Einkommensteuerrecht harmonisiert.

Im Kraftfahrzeugsteuergesetz wird die Steuerermäßigung für den Huckepackverkehr erweitert, im Elektrizitätsabgabegesetz eine Befreiung für nicht energetisch genutzten Strom vorgesehen.

In der Bundesabgabenordnung wird die Anzeigepflicht rückwirkender Ereignisse und die Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben verankert. Bei Nachsichtsanträgen im Falle bereits entrichteter Abgaben entfällt die fünfjährige Befristung.

Die Bestimmungen im Finanzstrafgesetz über die Verantwortung juristischer Personen werden aktualisiert.

Im Alkoholsteuergesetz wird das Einreichen der Erklärung mittels FinanzOnline ermöglicht und im Tabakmonopolgesetz Anzeige und Meldung zur Sozialversicherung bei der begünstigten Übernahme eines Tabakfachgeschäfts vereinfacht. Im Zollrechts-Durchführungsgesetz werden die rechtlichen Voraussetzungen für den Aufbau eines umfassenden elektronischen Zollverfahrens geschaffen.

Im Sinne der im Wachstums- und Beschäftigungsgesetz 2005 formulierten Absicht, Dividenden der ÖIAG - nach Abzug von Schuldentilgungen - bis 2010 für die Finanzierung der Forschungsanleihe zu verwenden, werden im ÖIAG-Gesetz unterjährige Abschlagszahlungen auf Dividenden ermöglicht.

 

Bahn-HochleistungsstreckeKlagenfurt: Petition fordert Untertunnelung

SPÖ-Abgeordnete Melitta Trunk hat dem Nationalrat eine Petition vorgelegt, die die Wahrung und den Schutz von Bürgerinteressen bei der Errichtung einer neuen Eisenbahn-Hochleistungsstrecke im Raum Klagenfurt zum Ziel hat. Sowohl die Stadt Klagenfurt als auch zahlreiche Bürgerinitiativen würden gegen die derzeit von den ÖBB geplante Trassenführung der Hochleistungsstrecke mobil machen und eine vier bis sechs Kilometer lange Untertunnelung verlangen, heißt es in der Petition. Trunk fordert die Unterstützung von Verkehrsminister Hubert Gorbach für die Untertunnelungsvariante ein. (76/PET) (Schluss)