Parlamentskorrespondenz Nr. 916 vom 22.11.2005

2. Schulrechtspaket 2005 passiert den Unterrichtsausschuss

Uneinigkeit über den Zusatzbedarf an Dienstposten

Wien (PK) - Mit den Stimmen der Abgeordneten von ÖVP und Fpassierte heute das 2. Schulrechtspaket 2005 (1166 d.B.) mehrheitlich den Unterrichtsausschuss. Diente das 1. Schulrechtspaket 2005 der Anpassung an die Bedürfnisse der modernen Arbeitswelt (z.B. Ausbau der Tagesbetreuung, Flexibilisierung der Lernzeiten, Einführung der Fünf-Tage-Woche, schulautonome Schwerpunkte), so widmet sich die gegenständliche Regierungsvorlage in erster Linie der Sicherung und der Unterrichtszeit, der sprachlichen Förderung von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache und der Begabtenförderung.

ÖVP und F begrüßten das Paket als einen weiteren Schritt zur Individualisierung des Unterrichts und damit zur Qualitätsverbesserung. Die Abgeordneten von SPÖ und Grünen bewerteten die Neuerungen zum Teil vorsichtig positiv, wenn auch zu wenig weitgehend. Nach einer ausführlichen Diskussion stimmten sie jedoch dagegen, da Bundesministerin Gehrer die in der Regierungsvorlage zugesagten zusätzlichen 300 Dienstposten für die sprachliche Förderung von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache nicht bestätigen wollte. Nachdem die Landeshauptleutekonferenz 700 zusätzliche Posten für die sprachliche Förderung gefordert habe und man übereingekommen sei, nun auf Grund genauer Erhebungen den konkreten Bedarf gemeinsam festzulegen, könne sie jetzt keine Angaben darüber machen, wie viele zusätzliche Dienstposten nun tatsächlich gebraucht würden, argumentierte die Ministerin. Sie zeigte sich jedoch davon überzeugt, dass man sich einigen werde.

Hauptgesichtspunkte des Schulrechtspakets

Laut Erläuterungen ist es Ziel der Novellierungen, die Schuladministration zu straffen, um dadurch pädagogische Freiräume zu schaffen. Um das Schuljahr für den Unterricht maximal zu nützen, sollen Wiederholungsprüfungen nach Möglichkeit in die letzte Woche der Hauptferien verlagert werden. Jedenfalls wird festgelegt, dass der erste Montag des Unterrichtsjahres auch der erste Schultag ist und dass der lehrplanmäßige Unterricht ab Mittwoch der ersten Woche des Unterrichtsjahres stattzufinden hat (d.h. auch bei Wiederholungsprüfungen Montag und Dienstag der ersten Schulwoche darf der Unterricht nicht entfallen). Die Schuladministration wird zudem verpflichtet, einen vollwertigen Stundenplan spätestens innerhalb der ersten beiden Tage des Schuljahres zu erstellen. Die Beurteilungskonferenzen wiederum sollen im Zeitraum von Mittwoch bis Freitag der zweiten Woche vor Ende des Unterrichtsjahres stattfinden.

Weiters soll die Möglichkeit eröffnet werden, Kooperationen mehrerer Schulen zu schaffen, um gemeinsame Ziele entwickeln und dadurch auch bessere Weiterbildungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler im regionalen Umkreis schaffen zu können. Zu den bestehenden besonderen Förderunterrichtsstunden sollen in der Vorschulstufe und in den vier Volksschulstufen ab einer Gruppe von acht außerordentlich aufgenommenen Schulkindern Sprachförderkurse für die Dauer eines Unterrichtsjahres eingeführt werden. Auch die bislang nicht realisierte Reform der AHS wird nun im Rahmen dieses Gesetzes erfolgen. Einige Bestimmungen, wie das Überspringen von Schulstufen, die vorzeitige Einschulung noch nicht sechsjähriger aber schulreifer Kinder dienen der Begabtenförderung.

Darüber hinaus sollen EU-Bürger und -Bürgerinnen und deren Familienangehörige sowie Drittstaatsangehörige mit österreichischen Staatsangehörigen auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich Stipendien, gleichgestellt werden.

Schließlich sieht das Schulpaket die Einrichtung eines "Bundesinstituts für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des Bildungswesens" vor. Angesichts zunehmender Gewalt an den Schulen soll dieses Institut neben den im Gesetz genannten Aufgaben, wie Erstellung wissenschaftlicher Studien, Erarbeitung von Vorschlägen zur Schulentwicklung, Durchführung von Qualitätsinitiativen, Umsetzung, Begleitung und Überprüfung bildungspolitischer Maßnahmen und Projekte, auch Strategien zur Prävention von Aggression und Gewalt an Schulen ausarbeiten. Eine entsprechende Ausschussfeststellung wurde einstimmig angenommen. 

In einer weiteren Ausschussfeststellung, die ebenfalls einstimmig angenommen wurde, bekräftigen die Abgeordneten, dass trotz des Entfalls des § 131a des Schulorganisationsgesetzes Schulversuche betreffend den gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder weiterhin gewährleistet sind, da diese unter § 7 Schulorganisationsgesetz fallen. Daher komme es zu keiner Änderung der geltenden Rechtslage. In diesem Zusammenhang begrüßte Abgeordneter Franz-Joseph Huainigg (V) die neue Bestimmung im Schulunterrichtsgesetz, wonach die "gesundheitliche und körperliche Eignung" durch "Eignung" als Aufnahmevoraussetzung ersetzt wird. Damit sei eine für behinderte Kinder diskriminierende Bestimmung gefallen, sagte er. Jedes Kind sei schul- und bildungsfähig, es sei denn, es liegen medizinische Gründe vor.

Mit dem 2. Schulrechtspaket wurden auch zwei Anträge der Grünen verhandelt. Darin fordern sie einerseits eine Unterrichtsgarantie durch Schulbehörde und Schulen (623/A[E]) und andererseits eine sprachliche Frühförderung (624/A[E]). Beide Anträge fanden nicht die erforderliche Mehrheit, da sie nur von den beiden Oppositionsparteien unterstützt wurden. Die Regierungsfraktionen meinten dazu, die darin enthaltenen Forderungen seien durch das 2. Schulrechtspaket abgedeckt.

Opposition fordert Zusicherung zusätzlicher Dienstposten

In ihren einleitenden Worten betonte Bundesministerin Elisabeth Gehrer, die Integration von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache sei ihr ein besonderes Anliegen. Deshalb werde auch die Möglichkeit geschaffen, die Kinder zur Sprachförderung aus dem Unterricht herauszunehmen. Die durch die Novelle gesetzten Schritte zur Begabtenförderung, wie das Überspringen von Schulstufen an den Nahtstellen und die frühzeitige Einschulung, müssten sehr sorgfältig geprüft werden. Den Zeitpunkt der Wiederholungsprüfungen nicht von Gesetzes wegen in die letzte Ferienwoche zu verlagern, sondern den Schulpartnern zu überlassen, sei ein Wunsch von Eltern und SchülerInnen gewesen. Manchmal gebe es wenige SchülerInnen, die eine Wiederholungsprüfung machen müssten, sodass diese durchaus auch Montag und Dienstag der ersten Schulwoche stattfinden könnten. Oftmals müssten SchülerInnen auch Praktika in den Ferien absolvieren, erläuterte sie.

Gehrer ging auch auf die aktuelle Diskussion um die notwendigen zusätzlichen Dienstposten ein. Im Ministerium sei man ursprünglich von einem Bedarf von 300 ausgegangen. Zur Verwirrung habe dann der Beschluss der Landeshauptleutekonferenz beigetragen, wonach 700 zusätzliche Planstellen notwendig wären, in den Medien habe man dann von 800 gesprochen. Sie werde nun mit den Ländern und mit dem Finanzministerium eine einvernehmliche Lösung suchen, vorher müsse man aber den tatsächlichen Bedarf verifizieren, sagte die Ressortchefin.

Aufgrund dieser Feststellung äußerten die Abgeordneten von SPÖ und Grünen sofort die Befürchtung, die geplanten Reformen seien finanziell nicht abgesichert. Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) ortete in dieser Frage das Hauptproblem der Vorlage. Solange die Ministerin keine Garantien für die notwendige finanzielle und personelle Absicherung gebe, könne die SPÖ nicht zustimmen, sagte er.

Abgeordnete Beate Schasching (S) sah zwar einige "nette Ideen", der schulische Alltag beweise jedoch, wie sehr es an Budgetmitteln und Personal fehle. Schasching sprach in diesem Zusammenhang das Problem der Supplierstunden an. Ähnlich argumentierten Abgeordneter Franz Riepl und Abgeordnete Bettina Stadlbauer (beide S). Stadlbauer vermisste insbesondere die Lösung struktureller Probleme. Auch seien die Versprechungen des ersten Schulrechtspakets zur flächendeckenden Tagesbetreuung nicht realisiert worden, weil die Gemeinden nicht wüssten, wie sie dies finanzieren sollten. Dies wurde auch von Abgeordnetem Kurt Gaßner (S) aufgrund eigener Erfahrungen bestätigt. Ein ähnliches Chaos sei bei der sprachlichen Frühförderung festzustellen, da niemand wisse, wo man den 80-€-Scheck einlösen könne, so Stadlbauer. Abgeordneter Robert Rada (S) ergänzte, man komme schon mit den derzeitigen Dienstposten nicht aus, weshalb die Schulen nicht in der Lage seien, all die Ziele zu erreichen.

Abgeordnete Christine Muttonen (S) wiederum drückte ihr Unbehagen in Bezug auf die Maßnahmen zur Begabtenförderung aus, denn dazu wäre es notwendig, flexibel auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kinder einzugehen. Ein Überspringen von Schulstufen und die frühe Einschulung seien nicht das, was sie sich unter Begabtenförderung vorstelle.

Auch Abgeordneter Dieter Brosz (G) stellte anfangs die Zustimmung der Grünen in Aussicht, wollte diese aber ebenfalls von der Zusicherung der in der Regierungsvorlage genannten 300 zusätzlichen Lehrerposten abhängig machen. Er unterstütze einige der geplanten Maßnahmen durchaus, sagte er, vermisse jedoch konkrete Schritte zur individuellen Förderung und die Reform des Beamtendienstrechts.

Der Haltung der Opposition brachten die Abgeordneten von ÖVP und F wenig Verständnis entgegen. Es sei doch legitim, meinte etwa Ausschussvorsitzender Abgeordneter Werner Amon (V), genaue Zahlen zu erheben, um den tatsächlichen Bedarf zu eruieren. Seine Klubkollegen Alfred Brader und Wolfgang Großruck meinten, das Schulrechtspaket beinhalte so viele positive Maßnahmen, dass man dem zustimmen müsse. Mit diesen Schritten nähere man sich dem Bildungsprozess individuell an. Durch die Sprachförderung komme es erstmals zur richtigen Integration, meinte Abgeordnete Mares Rossman (F). Sie begrüßte auch die Maßnahmen zur Unterrichtsgarantie.

Bundesministerin Gehrer bekräftigte abermals, sie sei bemüht, nach einer Erhebung des tatsächlichen Bedarfs für zusätzliche Lehrerposten mit den Landeshauptleuten eine Einigung zu erzielen. Zur Kritik, die Gemeinden wüssten nicht, wie sie die Tagesbetreuung sicherstellen können, meinte Gehrer, der Bund sei weder für die Nachmittagsbetreuung noch für die Frühförderung zuständig. Man wolle aber Akzente setzen und biete daher mit den Schulpaketen für beide Maßnahmen entsprechende finanzielle und organisatorische Unterstützung. Die Informationen zur Tagesbetreuung hätten die Gemeinden erhalten, und sie seien auch auf der Homepage des Ministeriums abrufbar. Die Länder müssten aber für den Pflichtschulbereich die entsprechenden Ausführungsgesetze erlassen. Darüber hinaus habe jeder Informationen darüber erhalten, wo man die 80-€-Gutscheine für die sprachliche Frühförderung einlösen könne.

Diese Erklärung war jedoch für die Opposition nicht ausreichend, um dem 2. Schulrechtspaket zustimmen zu können. (Fortsetzung)


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