Parlamentskorrespondenz Nr. 921 vom 23.11.2005

Personalmangel bei der Bundeswettbewerbsbehörde

BWB-Tätigkeitsbericht 2004/05 liegt dem Nationalrat vor

Wien (PK) - Wirtschaftsminister Martin Bartenstein hat dem Nationalrat kürzlich den Tätigkeitsbericht der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) über den Zeitraum Mai 2004 bis Juni 2005 vorgelegt (III-180 d.B.). Die BWB ist, wie der Generaldirektor für Wettbewerb Walter Barfuß in Erinnerung ruft, Aufgriffs-, Ermittlungs-, Ordnungs- und Antragsbehörde in allen Wettbewerbsangelegenheiten und Amtspartei vor dem Kartellgericht, dem Oberlandesgericht Wien und dem Obersten Gerichtshof, wenn es im Einzelfall zu einem Kartellverfahren kommt. Die Aufgaben der BWB gehen aber weit darüber hinaus. Sie soll den Wettbewerb und eine Anwendung des Kartellgesetzes sicherstellen, die mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist und den Zusammenhang mit Entscheidungen der Regulatoren wahrt. Außerdem ist die BWB für die Durchführung der europäischen Wettbewerbsregeln in Österreich zuständig und wirkt dabei mit der Europäischen Kommission zusammen.

Die Bundeswettbewerbsbehörde habe sich in der heimischen und in der europäischen Öffentlichkeit längst etabliert, fasst Generaldirektor Barfuß die bisherige Entwicklung der BWB zusammen und verweist dabei auch auf die stark steigenden Zugriffe auf die Homepage der Bundeswettbewerbsbehörde (http://www.bwb.gv.at/). Das seit 50 Jahren bestehende, wenn auch 2002 modernisierte Organisations- und Verfahrenssystem stoße aber zunehmend an Grenzen seiner Leistungsfähigkeit. Im Interesse der Wirtschaft und der Konsumenten sei es laut Barfuß daher notwendig, ernstlich über eine Weiterentwicklung und grundlegende Neugestaltung der Wettbewerbsbehörde und ihrer Verfahren nachzudenken.

Trotz Verbesserungen in der Berichtszeit bezeichnet Generaldirektor Barfuß die personelle Ausstattung seiner Behörde nach wie vor - qualitativ wie quantitativ - als verbesserungsbedürftig und legt dazu detaillierte Unterlagen und internationale Vergleiche vor. Das Mißverhältnis zwischen der zu bewältigenden Arbeitsmenge der BWB und den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen führe zur Anordnung von Überstunden, die aber nur zur Hälfte finanziell abgegolten werden. Die unter dem Titel "Zeitausgleich" summierten Zeitguthaben betragen bereits 1700 Stunden, also 10 Mannmonate - würden sie tatsächlich konsumiert, wäre ein aufgabengerechtes Arbeiten in der BWB nicht möglich, teilt der Generaldirektor für Wettbewerb mit.

Breiten Raum widmet die Bundeswettbewerbsbehörde in ihrem Bericht der detaillierten Schilderung wettbewerbsrechtlicher Fälle. Die Art ihrer Interventionen und die Ergebnisse der behördlichen Tätigkeit der BWB werden dadurch deutlich. Man liest über die Ausarbeitung von Verpflichtungen für die Anmelder von Zusammenschlüssen, etwa bei der Übernahme der Airest Restaurant und HotelbetriebsgesmbH durch die AUA, von der Ersetzung "unverbindlicher Verbandsempfehlungen" mit festen Preisen durch Kalkulationsrichtlinien nach Gesprächen mit der BWB sowie von Branchenuntersuchungen im Lebensmittelhandel, auf dem Elektrizitätsmarkt und in der Gaswirtschaft sowie von einzelnen Fällen von Marktmachtmißbräuchen, sei es bei der Feuerwehr-Notrufübertragung oder in der Kinobranche. (Schluss)