Parlamentskorrespondenz Nr. 924 vom 23.11.2005

Abgabenänderungsgesetz 2005 passiert Finanzausschuss

Lob und Tadel von S und G, breite Mehrheit im Plenum möglich

Wien (PK) - In seiner zweiten Sitzung behandelte der Finanzausschuss heute einen Regierungsentwurf für ein Abgabenänderungsgesetz 2005 (1187 d.B.), das, wie Finanzstaatssekretär Alfred Finz erläuternd ausführte, neben technischen Anpassungen und Klarstellungen hauptsächlich dem Ziel diene, den Missbrauch von Steuergesetzen auszuschließen. Diese Absicht unterstützten in der sehr sachlich geführten Debatte auch die Oppositionsabgeordneten. SP-Abgeordnete Marianne Hagenhofer brachte ihre Freude darüber zum Ausdruck, dass die Regierung ihren Antrag 705/A zur Vermeidung steuerlicher Härten bei Arbeitnehmern nach Insolvenzverfahren umsetze und Nachzahlungen künftig nur in dem Kalenderjahr versteuert werden, aus dem der Anspruch stammt. Berücksichtigt wurde auch ein von Abgeordneter Gabriele Tamandl vorgelegter V-F-Abänderungsantrag mit Erleichterungen beim Geltendmachen außergewöhnlicher Belastungen.

Der Finanzausschuss empfahl dem Plenum die Annahme des Abgabenänderungsgesetzes 2005 in getrennter Abstimmung mit wechselnden Mehrheiten. Eine breite Mehrheit für das Gesetz im Nationalrat scheint möglich, wenn es gelingt, die Bedenken des Abgeordneten Christoph Matznetter (S) gegen neue Detailbestimmungen im Umgründungssteuergesetz auszuräumen. Ausschussobmann Günter Stummvoll und Finanzstaatssekretär Alfred Finz sagten ihm diesbezügliche Gespräche zu. Kogler (G) wie Matznetter (S) ließen erkennen, dass sie kein Interesse daran haben, dass das für 31.1.2006 geplante Inkrafttreten des Gesetzes durch einen Bundesratseinspruch verzögert wird.

Abgeordneter Christoph Matznetter (S) lobte die Verbesserungen, die der Regierungsentwurf enthalte und begrüßte insbesondere Maßnahmen, die das missbräuchliche Ausnützen des Steuerrechts verhindern. Durch die vorgesehenen Änderungen im Umgründungssteuergesetz bezüglich der Besteuerung von fiktiven Ausschüttungen sowie beim Zusammenfallen von Aktiva und Passiva befürchtete der Abgeordnete aber Nachteile für kapitalschwache Betriebe und Probleme bei Grundstückskäufen mit Hilfe von Kontokorrentkrediten.

Finanzstaatssekretär Alfred Finz hielt fest, dass die Änderungen im Umgründungssteuergesetz nicht auf eine neue Besteuerung, sondern nur gegen den Missbrauch des Gesetzes gerichtet seien. Die Bestimmungen über unbare Entnahmen und über zusammenhängende Passiva und Aktiva werden durch einen Erlass erläutert werden. Er werde Matznetters Bedenken bis zur Plenardebatte gerne prüfen, sagte der Staatssekretär zu.

Abgeordneter Werner Kogler (G) lobte ebenfalls Verbesserungen im Abgabenrecht und sah es positiv, dass Bildungs- und Forschungsbegünstigungen künftig in einer eigenen Rubrik dokumentiert werden. Den neuen Bestimmungen im Umgründungssteuergesetz stimme er im Unterschied zur SPÖ zu, weil er dafür sei, steuerrechtliche Lücken bei Umgründungen zu schließen. Auch er hoffe aber auf eine breite Zustimmung in Dritter Lesung.

Die vorgesehenen technischen Änderungen bei der Gruppenbesteuerung veranlassten den Abgeordneten einmal mehr zu der Frage, wie Verluste im Ausland, die eine Körperschaft in Österreich steuerlich geltend machen wolle, ermittelt und in das österreichische Recht transponiert werden. "Beherrschen die österreichischen Finanzbeamten das Steuerrecht Kasachstans?" fragte Abgeordneter Kogler pointiert.

Möglicherweise nütze die Gruppenbesteuerung dem Wirtschaftsstandort, man müsse aber darüber diskutieren, dass Österreich mit diesem Besteuerungsmodell zu einem Vorreiter im Steuerdumping geworden sei und damit seine Möglichkeiten reduziert habe, auf europäischer Ebene steuerpolitisch aufzutreten. Die grundsätzliche Frage laute: "Woher sollen Steuereinnahmen kommen?" - Koglers Bedenken gegenüber der Gruppenbesteuerung teilten die S-Abgeordneten Hannes Bauer ("Irrweg"), Peter Marizzi ("Was sagen die KMU dazu?"), und Johann Moser, der die Frage aufwarf, wie viele Firmenzentralen tatsächlich wegen der Gruppenbesteuerung nach Österreich gekommen oder hier geblieben seien.

Abgeordneter Michael Ikrath (V) verteidigte die Gruppenbesteuerung, bei der zwischen Regierung und Opposition fundamentale Meinungsunterschiede bestehen, indem er darauf hinwies, dass dieses Besteuerungsmodell den Wirtschaftsstandort Österreich attraktiver gemacht habe. Jede Firmenzentrale, die in Österreich eingerichtet werde oder aus Gründen der Standortattraktivität nicht verlagert werde, sichere bei heimischen KMU drei bis viermal so viele Arbeitsplätze wie im "Headquarter" selbst bestehen. Dies ziehe auch Steuereinnahmen nach sich.

Abgeordneter Thomas Prinzhorn (F) brachte in die Debatte um die Gruppenbesteuerung die Erfahrungen eines Praktikers ein und sagte, kein Unternehmer würde Gruppenbesteuerungsverträge mit Ländern wie Kasachstan abschließen, weil er kein Interesse an steuerrechtlichen Komplikationen habe.

Finanzstaatssekretär Alfred Finz hielt fest, dass Österreich für sein Gruppenbesteuerungsmodell in ganz Europa beneidet werde. Die Möglichkeit, Verluste im Ausland geltend zu machen, seien kein Spezifikum der Gruppenbesteuerung, sondern habe auch schon vorher bestanden. Ihm seien keine Klagen aus der Praxis der Gruppenbesteuerung bekannt geworden, auch seien nur in wenigen Fällen Verluste von außerhalb Europas geltend gemacht worden. Die Gruppenbesteuerung sei erst 2005 eingeführt worden; um ihre Wirkungen einschätzen zu können, man müsse sie über einen längeren Zeitraum hinweg beobachten.

Die geplante Ausweitung der steuerlichen Begünstigung des "Huckepack-Verkehrs" ließ die Abgeordneten Kurt Eder und Johann Moser (beide S) die Frage aufwerfen, wie sinnvoll es sei, diese veraltete Technologie steuerlich zu fördern. Ihr Fraktionskollege Hannes Bauer (S) wollte anstatt des "Huckepack-Verkehrs" den "Container-Verkehr" begünstigen.

Wachsenden Privatisierungsdruck in der ÖIAG befürchteten die Abgeordneten Johann Moser, Hannes Bauer und Peter Marizzi (alle S). Wenn man im Zusammenhang mit der Zweckbindung von Privatisierungserlösen zugunsten der Forschungsförderung unterjährige Dividenden ermögliche, greife man auf Geld zu, das man noch gar nicht habe, lautete die Kritik der Abgeordneten.  

Zwei-Millionen-Euro-Zuschuss für Kärnten

Der Absicht der Bundesregierung, dem Bundesland Kärnten aus Anlass des 85. Jahrestages der Kärntner Volksabstimmung einen 2 Millionen-Euro-Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen der Jugend in den Bereichen Arbeitsmarkt, Kultur und Wissenschaft (1145 d.B.) stimmten die Ausschussmitglieder mit V-S-F-Mehrheit zu.

In der Debatte sprach Abgeordneter Werner Kogler (G) den Wunsch aus, in Kärnten sicher zu stellen, dass das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zur Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln endlich umgesetzt werde.

Detailfragen der Abgeordneten Melitta Trunk, Hannes Bauer (beide S) und Josef Bucher (F) beantwortete Finanzstaatssekretär Alfred Finz, indem er bekräftigte, dass die Bundesregierung alle Bundesländer bei Jubiläumsgaben gleich behandle. Die zweckentsprechende Verwendung von Jubiläumszuwendungen werde in Form eines Verwendungsnachweises dokumentiert. (Schluss)