Parlamentskorrespondenz Nr. 932 vom 24.11.2005

Vorlagen: Verkehr

Luftfahrtgesetz bringt europäische Pilotenlizenz

Durch eine Änderung des Luftfahrtgesetzes (1191 d.B.) werden die Regelungen der Joint Aviation Authorities (Vereinigte Europäische Luftfahrtbehörden) betreffend die Lizenzierung und die Tauglichkeit von Piloten ("Joint Aviation Requirements-Flight Crew Licensing": "JAR-FCL") in das österreichische Recht eingegliedert. Daneben sind einige weitere Änderungen der das zivile Luftfahrtpersonal regelnden Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes erforderlich.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Implementierung von JAR-FCL in Österreich werden von der Regierungsvorlage in den Erläuternden Bemerkungen als positiv beurteilt: Zum einen würden sich Vorteile für österreichische Luftverkehrsunternehmen ergeben, da mit der Implementierung von JAR-FCL und der daraus folgenden automatischen gegenseitigen Anerkennung von Pilotenberechtigungen in ganz Europa der Verwaltungsaufwand für nötige Anerkennungsverfahren wegfiele. Im Bedarfsfall wäre somit für Luftverkehrsunternehmen ein flexiblerer Wechsel der Crews möglich. Darüber hinaus würde die Möglichkeit des Erwerbs einer JAR-FCL Lizenz in Österreich für österreichische Piloten die Berufschancen im europäischen und sogar im nicht-europäischen Ausland wesentlich verbessern, wo ein "rein österreichischer" Zivilluftfahrerschein mittlerweile immer weniger akzeptiert wird, heißt es.

Finanzierungsbasis für Brenner-Tunnel soll erweitert werden

Eine Änderung des Bundesgesetzes zur Errichtung einer "Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft (BBT AG)" sowie Änderungen im Eisenbahngesetz und im Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz (1192 d.B.) sollen die Finanzierung der durch Verschmelzung aus der BBT AG hervorgegangenen Europäischen Aktiengesellschaft durch Gesellschafterzuschüsse ermöglichen. Das Gesetz will dabei neben einer Gleichbehandlung der Gesellschafterleistungen der österreichischen Gesellschafter und der italienischen Gesellschafter auch sicherstellen, dass Gesellschafterleistungen an die Brenner Eisenbahn GmbH mit Rücksicht auf ihren Unternehmenszweck auch dann von der Gesellschaftssteuer befreit sind, wenn österreichische Gebietskörperschaften nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar beteiligt sind. Darüber hinaus enthält das Gesetz eine Ermächtigung zur Veräußerung des Bundesanteils an der in der BBT SE aufgegangenen BBT AG an die ÖBB Infrastruktur Bau-AG. (Schluss)