Parlamentskorrespondenz Nr. 950 vom 29.11.2005

Justizausschuss: Mietrechtspaket einstimmig abgesetzt

Andere Vorlagen teils einstimmig, teils mit Mehrheit angenommen

Wien (PK) - Mit einer kleinen Überraschung begann heute die Sitzung des Justizausschusses: Das Mietrechtspaket wurde - nach Ergänzung um den G-Antrag 656/A - ohne Debatte einstimmig von der Tagesordnung abgesetzt.

Schiedsrechts-Änderungsgesetz findet Zustimmung aller Fraktionen

Die verbliebenen Vorlagen fanden teils einstimmige, teils mehrheitliche Zustimmung. Einstimmig angenommen wurde ein Entwurf für eine komplette Neuregelung des Schiedsverfahrens (1158 d.B.). mit dem ein einheitliches Gesetz für Handelsschiedsverfahren und sonstige nationale und internationale Schiedsverfahren geschaffen wird. Abgeordneter Heribert Donnerbauer (V) fragte, weshalb Mietrechtsagenden davon nicht umfasst seien und wurde von Justizministerin Karin Gastinger dahingehend informiert, dass sich die in diesem Bereich ohnedies bestehenden Schiedsstellen bewährt hätten und daher kein Änderungsbedarf gegeben sei. Abgeordnete der Sozialdemokraten (Christian Puswald und Johannes Jarolim) problematisierten die Kostenfrage; Abgeordnete Helene Partik-Pable hielt dem entgegen, dass die Kosten in Schiedsverfahren erfahrungsgemäß höher seien als in Gerichtsverfahren und daher niemand von den Kosten "überrascht" werden könne. Justizministerin Gastinger äußerte Skepsis gegenüber einer entsprechenden Regulierung und sprach sich für die Beibehaltung freier Vereinbarungen aus.

Die Vorlage wurde in der Fassung eines Abänderungsantrags, der Klarstellungen bei der Nummerierung von Gesetzen enthält, einstimmig angenommen. Eine Ausschussbemerkung, wonach die dem Verbraucher zu erteilende schriftliche Rechtsbelehrung einfach und verständlich sein müsse, wurde ebenfalls einstimmig angenommen.

Auch das Berufsrechts-Änderungsgesetzes für Notare, Rechtsanwälte und Ziviltechniker (1169 d.B.) sowie die Gerichtsgebühren- und Insolvenzrechts-Novelle 2006 (1168 d.B.) fanden die einhellige Zustimmung der Mitglieder des Justizausschusses. In einer kurzen Debatte zur zweitgenannten Vorlage thematisierte Abgeordnete Terezija Stoisits ständig steigende Gebühren parallel zu den ständigen Erleichterungen im Zuge der Elektronisierung. Abgeordneter Johann Maier (S) regte in diesem Zusammenhang ein neues System bei der Honorierung freier Berufe und ein Abgehen von der Orientierung am Streitwert an.

Mehrheit für Änderung des Verwertungsgesellschaftengesetzes

Eine ausführliche und komplexe Debatte entspann sich dann um den Gesetzentwurf, mit dem das Verwertungsgesellschaftenrecht neu geregelt wird (1069 d.B.). Zur Debatte standen die Regierungsvorlage, dazu ein Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen, eine Ausschussfeststellung sowie ein §27-Antrag auf Änderung des Urheberrechtsgesetzes. Durch diesen Antrag soll die EU-Richtlinie über das Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerks umgesetzt werden. Die Umsetzungsfrist für die Richtlinie endet Anfang des kommenden Jahres. "Würde der Gesetzesentwurf dem Nationalrat als Regierungsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt werden, könnte das Gesetz nicht rechtzeitig beschlossen werden", heißt es dazu in der Begründung.

Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) unterstrich die Bereitschaft seiner Fraktion, dem §27-Antrag der Koalition zuzustimmen, übte aber Kritik an der Festsetzung des Eingangsschwellenwerts in der Folgerechtsvergütung bei 3.000 Euro, der zu hoch und nicht im Interesse der Urheber gelegen sei. Zudem seien in der Regelung viele Werke resp. Urheber nicht berücksichtigt, Schauspieler und Regisseure etwa würden benachteiligt.

F-Abgeordnete Helene Partik-Pable hielt dem entgegen, man habe beim Eingangsschwellenwert die Richtlinie "maximal ausgereizt", mit dem fixierten Satz sei Bewegung am Markt gewährleistet. Den Schauspielern sei man mit einer Änderung der Leerkassettenvergütung entgegen gekommen. Je niedriger diese Grenze sei, desto "markthemmender" sei sie, ergänzte dazu Ausschuss-Obfrau Maria Theresia Fekter.

S-Abgeordneter Johann Maier kritisierte, dass die Schiedsstelle - in der u.a. die Arbeiterkammer vertreten sei - durch einen richterlichen Urheberrechtsenat ersetzt werden solle. Kritisch äußerte sich Maier gegen eine zunehmende Kriminalisierung der Konsumenten im Zusammenhang mit elektronischen Kopien: Diese Kopien würden, obwohl sie den Konsumenten rechtlich zustünden, zunehmend technisch verunmöglicht. Maiers Fraktionskollege Johannes Jarolim trat für eine längerfristige und grundsätzliche Beschäftigung mit dem Thema "geistiges Eigentum" ein.

Die bestehende Schiedsstelle habe sich als ineffizient erwiesen, erklärte Abgeordnete Fekter (V) in Richtung des Abgeordneten Maier, sie sei daher zuletzt auch nicht mehr angerufen worden. Justizministerin Karin Gastinger unterstrich den Vorzug eines "schlankeren" und zudem unabhängigen - weil richterlichen - Organs.

Die Regierungsvorlage fand - in der Fassung des koalitionären Abänderungsantrags - die Zustimmung der Ausschussmehrheit, ebenso der §27-Antrag der Koalitionsfraktionen. Einstimmig passierte die Ausschussfeststellung zur Regierungsvorlage den Ausschuss.

(Fortsetzung)