Parlamentskorrespondenz Nr. 958 vom 30.11.2005

Expertenhearing im Familienausschuss zum Thema Kinderrechte

Sozialministerin Haubner für Harmonisierung der Jugendschutzgesetze

Wien (PK) - Das Thema Kinderrechte stand heute im Mittelpunkt einer Sitzung des Familienausschusses des Nationalrats. Auf Basis eines von Familienministerin Ursula Haubner ausgearbeiteten Nationalen Aktionsplans für die Rechte von Kindern und Jugendlichen diskutierten Abgeordnete gemeinsam mit ExpertInnen über die rechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich und etwaige Defizite. Eine immer wieder genannte Forderung war dabei die Verankerung der UN-Kinderrechtskonvention in der österreichischen Verfassung. Das Regierungsprogramm sieht einen solchen Schritt vor, die SPÖ drängte im Ausschuss aber darauf, nicht nur eine "leere Staatszielbestimmung" festzuschreiben, sondern Kinderrechte als einklagbare Grundrechte zu verankern.

Sozialministerin Ursula Haubner sprach sich unter anderem für eine österreichweite Harmonisierung der Jugendschutzgesetze aus, gab aber zu bedenken, dass dies Sache der Länder sei. In Bezug auf das Unterhaltsrecht kündigte sie Verbesserungen für die Betroffenen an.

Der Nationale Aktionsplan geht auf den Weltkindergipfel der Vereinten Nationen im Jahr 2002 zurück und listet bereits beschlossene und beabsichtigte Gesetzesänderungen und andere Maßnahmen zur Stärkung von Kinderrechten in Österreich auf. Ihr Ziel sei es, Österreich zu einem noch kinderfreundlicheren Land zu machen, fasst Sozialministerin Ursula Haubner im Vorwort die Vorhaben der Regierung zusammen. Unter anderem zur Diskussion stehen die Verankerung der Inhalte der Kinderrechtskonvention in der österreichischen Verfassung, die Intensivierung der kind- und jugendorientierten Forschung, die Forcierung bewusstseinsbildender Maßnahmen, eine Verbesserung des Informationsangebots für Kinder, Jugendliche und Erwachsene und ein verstärkter Einsatz des Instruments der Kinder- und Jugendverträglichkeitsprüfung von Gesetzen.

Die Stimmen der ExpertInnen

Eingeleitet wurde die Diskussion im Ausschuss durch Stellungnahmen der geladenen Expertinnen und Experten. Wolfgang Doppler (Niederösterreichische Kinder- und Jugendanwaltschaft) gab dabei zu bedenken, dass ein spürbarer Unterschied zwischen der gesetzlichen Situation und dem realen Leben von Kindern und Jugendlichen bestehe. So ortet er beispielsweise großen Handlungsbedarf beim Thema "Gewalt gegen Kinder" und bei der aktiven Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in für sie essentiellen Lebensbereichen. Trotz erhöhter Sensibilität sei etwa die so genannte "gesunde Watschen" immer noch verbreitet, schilderte Doppler. Zudem sei der Informationsstand der Bevölkerung über Kinderrechte nicht besonders hoch.

Die Aufnahme der UN-Kinderrechtskonvention in die Verfassung wäre Doppler zufolge ein deutliches Signal im Sinne der Kinder und Jugendlichen.

Der langjährige Präsident des Jugendgerichtshofs Udo Jesionek, Vertreter des Opferhilfevereins "Weißer Ring", führte aus, der Nationale Aktionsplan sei zwar umfangreich, es fehlten aber eine ganze Reihe konkreter Themen. Beispielsweise vermisst er Maßnahmen zur Unterstützung unbegleiteter jugendlicher Flüchtlinge und zur Unterstützung von jugendlichen MigrantInnen. Zudem sehe er nicht ein, warum es nicht möglich sei, jedem jungen Menschen eine Ausbildung und einen Arbeitsplatz zu geben, meinte Jesionek. Im Hinblick auf die Jugendgerichtsbarkeit drängte er auf die Wiedereinführung des alten Konzepts.

Generell ortet auch Jesionek in Österreich eine Kluft zwischen Rechtsordnung und Praxis. Er sprach sich in diesem Sinn dafür aus, Kinderrechte in der Verfassung zu verankern und gleichzeitig konkrete subjektive Rechte für Kinder zu schaffen.

Monika Pinterits (Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien) erklärte, im Bereich der Kinderrechte sei "einiges im Argen". Sie bedauerte, dass ein von Expertinnen und Experten ausgearbeiteter umfangreicher Maßnahmenkatalog nur zum Teil in den Nationalen Aktionsplan eingeflossen sei. Gänzlich ausgenommen ist ihr zufolge im Aktionsplan etwa der Flüchtlingsbereich oder das Thema Kinderarmut. Darüber hinaus fehlt nach Auffassung von Pinterits der politische Wille, die im Nationalen Aktionsplan verankerten Maßnahmen auch umzusetzen. Als ein wichtiges Anliegen nannte Pinterits die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung.

Diplompädagoge Peter Egg sieht, wie er sagte, die Notwendigkeit, die UN-Kinderrechtskonvention zu überarbeiten, und kritisierte generell im Zusammenhang mit Kinderrechten immer wieder auftauchende Begriffe. Für ihn sind Ausdrücke wie Kinder- und Jugendgerechtigkeit oder Jugendverträglichkeitsprüfung diskriminierend. Als notwendig erachtet es Egg unter anderem, Kinder und Jugendliche in der Forschung ernst zu nehmen und sie besser in die Gemeindearbeit einzubeziehen. Generell braucht man seiner Meinung nach mehr Menschen, die sich Zeit für Kinder und Jugendliche nehmen.

Igor Mitschka, 14-jähriger Schüler und Mitglied des  Vereins "Coole Schule", bedauerte eingangs, dass Kinder und Jugendliche viel zu selten die Möglichkeit hätten, in politischen Gremien ihre Meinung zu sagen. Er sei zwar grundsätzlich froh, dass er in Österreich leben könne, meinte er, da hier viele Punkte der Kinderrechtskonvention umgesetzt seien, von denen Kinder in anderen Ländern nur träumen könnten, nicht alles sei hierzulande aber kinderrechtskonform geregelt.

Insbesondere bemängelte Mitschka zu wenig Mitbestimmungsmöglichkeiten von Kindern im Schulbereich, vor allem in der Volksschule und der Unterstufe. Er vermisst zudem u.a. ausreichende Möglichkeiten zur Nachholung des Hauptschulabschlusses, fehlende Chancengleichheit im Bildungsbereich, eine ausreichende Schulung von LehrerInnen in Bezug auf Gewalt in der Familie und eine Auseinandersetzung mit Menschenrechten und politischer Bildung in der Schule.

Die erste Debattenrunde der Abgeordneten

Seitens der Ausschussmitglieder wies Abgeordnete Silvia Fuhrmann (V) darauf hin, dass die ÖVP die Forderung nach einer Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung unterstütze. Auch für eine Harmonisierung der Jugendschutzgesetze und für die Ausweitung des Mitspracherechts von Schülern trete sie ein, bekräftigte sie. Gute Erfahrungen hat man ihr zufolge mit der Wahlaltersenkung in einigen Bundesländern gemacht. Positiv bewertete Fuhrmann zudem die Einrichtung von Jugendbeauftragten in allen Ministerien und die Maßnahmenpakete der Koalition zur Steigerung der Jugendbeschäftigung.

Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) hielt fest, der Nationale Aktionsplan gebe nicht das wieder, was Expertinnen und Experten ausgearbeitet hätten. Es habe den Anschein, dass vieles verloren gegangen und dafür "viel Eigenlob" dazu gekommen sei, beklagte sie.

Was die Verankerung der UN-Kinderrechtskonvention in der Verfassung betrifft, trete die SPÖ, so Grossmann, schon seit Jahren für einen solchen Schritt ein. Kinderrechte dürften aber nicht nur als "leere Staatszielbestimmung" verankert, sondern müssten als einklagbare Grundrechte festgeschrieben werden. Im Zusammenhang mit der Armutsgefährdung vieler Familien mahnte Grossmann eine Novellierung des Unterhaltsrechts ein. Weiters sprach sie sich gegen einen "Kahlschlag im  Bildungswesen" und für eine generelle Senkung des Wahlalters aus.

Abgeordnete Marialuise Mittermüller (F) sieht die zunehmende Gewaltbereitschaft von Kindern und Jugendlichen als ein großes Problem, nicht nur im städtischen Bereich, sondern auch im ländlichen Raum. Sie führt diese Entwicklung nicht zuletzt auf den Mangel an elterlicher Zuwendung zurück. Mittermüller zufolge ist es in diesem Sinn notwendig, weitere gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Eltern mehr Zeit für ihre Kinder hätten. Weiters brachte sie die zunehmende Verschuldung von Jugendlichen durch die weit verbreitete Handy-Nutzung zur Sprache.

Abgeordnete Sabine Mandak (G) übte massive Kritik daran, dass zahlreiche der von Expertinnen und  Experten ausgearbeiteten Vorschläge keine Aufnahme in den Nationalen Aktionsplan gefunden hätten. Unter anderem nannte sie in diesem Zusammenhang drei Kernforderungen der Bundesjugendvertretung, deren Umsetzung, so Mandak, "keinen Cent kosten würde": die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung, die Harmonisierung der Jugendschutzbestimmungen und die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Weiters vermisst sie im NAP u.a. Maßnahmen zur Umsetzung des Rechts auf eine gewaltfreie Kindheit und Jugend und des Rechts auf einen kinder- und jugendgerechten Erholungsraum sowie die Themenbereiche kinder- und jugendgerechte Forschung und Statistik und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

Ausschussvorsitzende Ridi Steibl (V) erklärte, die Umsetzung des im Regierungsprogramm verankerten Vorhabens, die Kinderrechte in der Verfassung zu verankern, sei bisher an der dafür vorgesehenen Zwei-Drittel-Mehrheit gescheitert. Generell ist man ihrer Meinung nach in der Frage der Kinderrechte und Jugendrechte aber auf einem guten Weg - diese stünden nicht nur auf dem Papier, zeigte sie sich überzeugt. Was die Unterhaltsbevorschussung betrifft, sieht es Steibl als eines der Probleme, dass diese mit dem 18. Lebensjahr des Kindes ende. Die von der Koalition eingeführten Familienleistungen tragen ihr zufolge viel zur Vermeidung von Armut bei.

Abgeordnete Andrea Kuntzl (S) meinte, der Nationale Aktionsplan sei im Vergleich zu den von den Expertinnen und Experten vorgelegten Vorschlägen "in der Substanz sehr verdünnt" und verharre im Stadium von Unverbindlichkeiten. Die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung ist ihrer Darstellung nach bisher daran gescheitert, dass sich die ÖVP weigere, Kinder als eigene Persönlichkeiten anzuerkennen. Das Kindergeld wertete Kuntzl nicht als ernsthafte Maßnahme zur Vermeidung von Familienarmut, vielmehr sieht sie darin eher eine "Armutsfalle", da es für Frauen schwierig sei, nach drei Jahren wieder in den Beruf zurückzukehren.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) warf der Koalition vor, nicht nur nichts zu tun, um die Partizipation von Kindern und Jugendlichen auszuweiten, diese werde vielmehr sogar eingeschränkt, etwa was die Mitsprachemöglichkeiten an Universitäten betrifft. Eine deutliche Stellungnahme wünscht sich Öllinger, wie er sagte, zur Frage des Unterhaltsrechts. Hier gebe es ein Riesenproblem, meinte er, in der Praxis "spielten sich Dramen ab". Die von der Regierung im Bildungsbereich gesetzten Maßnahmen wertete Öllinger als unzureichend und machte geltend, dass Jugendliche oft jahrelang in "Ausbildungsmaßnahmen" seien, ohne die Chance auf einen Job zu haben.

Sozialministerin Ursula Haubner verteidigte den Nationalen Aktionsplan und wies darauf hin, dass dieser sämtliche Maßnahmen enthalte, die von den einzelnen Ministerien genannt worden seien. Auch die Umsetzung der Maßnahmen liege in der Verantwortung der Ressorts, bekräftigte sie. Der NAP könne zwar keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, insgesamt seien dort aber 200 Einzelmaßnahmen zu finden.

Die Forderung nach einer Harmonisierung der Jugendschutzgesetze werde auch von ihr unterstützt, betonte Haubner, sie sei hier einer Meinung mit der Bundesjugendvertretung. Dafür seien aber die Länder zuständig.

Was den Kampf gegen Kinderarmut anlangt, verwies Haubner auf die bestehenden Transferzahlungen an Familien und die Berücksichtigung von Familien im Steuersystem. Die Adaptierung des Unterhaltsrechts ist ihrer Auskunft nach bereits in Vorbereitung, "wir sind uns dieses Problems bewusst". Laut Haubner wurden zuletzt jährlich 98 Mill. € an Unterhaltsvorschüssen aus dem FLAF geleistet, die Rückflüsse betrugen 52 Mill. €. 42.000 Kinder hätten davon profitiert.

In Bezug auf den Schutz von Kindern vor Gewalt und vor Ausbeutung wies Haubner auf die Einrichtung von Kinderschutzzentren hin. Zudem machte sie auf verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern bei der Trennung ihrer Eltern aufmerksam. Neben Mediation und Kinderbesuchscafes werde nunmehr auch das Projekt "Kinderbeistand" in vier Bezirksgerichten erprobt.

Mit der Senkung des Wahlalters auf 16 habe man in einigen Bundesländern gute Erfahrungen gemacht, skizzierte Haubner. Sie könne sich vor allem auf kommunaler Ebene eine generelle Wahlaltersenkung vorstellen, sagte sie. Von den Jugendlichen selbst würde dies, wie Untersuchungen zeigten, aber nicht als große Priorität gesehen. Dem Problem der Handy-Verschuldung hat sich Haubner zufolge die Konsumentenschutzsektion ihres Ressorts angenommen.

Eine weitere Abgeordnetenrunde

In einer weiteren Abgeordnetenrunde konzentrierten sich die Mandatare weitgehend auf soziale Themen. So setzte sich Abgeordnete Barbara Riener (V) mit Fragen der Mitbestimmung von Jugendlichen auseinander, während Abgeordneter Franz Riepl (S) konkrete Beispiele aus der Ausbildung von Jugendlichen nannte, wo ohne größeren Aufwand Verbesserungen zu erzielen wären. Jeder Jugendliche sollte, so Riepl, ein Angebot von der Gesellschaft erhalten, dies würde auch allfälliges Gewaltpotential wirksam vermindern. Abgeordnete Anna Höllerer (V) sah die Regierung gerade im Bereich der Lehrlingsausbildung auf dem richtigen Weg und problematisierte, dass in den Familien oftmals zu wenig Zeit für die Kinder vorhanden sei. Dies werde jedoch durch eine familienfreundliche Politik allmählich ausgeglichen.

Abgeordnete Gabriele Binder (S) forderte eine Gleichbehandlung aller Kinder, da es auf diesem Gebiet immer noch eklatante Unterschiede gebe. Ihre Fraktionskollegin Heidrun Silhavy thematisierte gleichfalls soziale Ungleichheiten - infrastrukturell, finanziell, geschlechtsspezifisch - bei den Familien und forderte familienfreundlichere Arbeitszeitregelungen. Zudem sei ein Unterhaltsvorschusssicherungsgesetz von großer Bedeutung für die gegenständliche Materie. S-Abgeordneter Dietmar Keck verwies auf das geplante Gesetz zur Familienhospizkarenz, wo Kinder nach wie vor unterschiedlich behandelt würden. Abgeordnete Sabine Mandak (G) erneuerte ihre Forderung nach einem generellen Wahlrecht ab 16 Jahren, Abgeordneter Nikolaus Prinz (V) setzte sich mit Aspekten von Gewalt in der Familie auseinander.

Jesionek unterstrich gleichfalls die Forderung nach einer Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre und meinte, Kinder hätten eine eigene Persönlichkeit und sollten so früh wie möglich in den Willensbildungsprozess einbezogen werden. Im übrigen erinnere ihn diese Debatte an die Diskussionen um das Frauenwahlrecht im 19. Jahrhundert. Zudem monierte er ein verfassungsmäßig verankertes Recht auf Gewaltfreiheit und ein Opferhilfevorschussgesetz, um Opfer häuslicher Gewalt in jedem Fall unterstützen zu können. Überdies solle man sich des Zusammenhangs zwischen Gewalt in der Familie und Gewalt im späteren Leben bewusster sein.

Pinterits verwies darauf, dass Armut vererbbar sei, man deshalb für mehr Chancengerechtigkeit sorgen müsse. Bei der Umsetzung des NAP brauche es ein Gremium, das auch mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattet sei, um den Plan Punkt für Punkt abarbeiten zu können, meinte Pinterits.

Egg sprach sich für eine Beziehungsarbeit auf vielen Ebenen aus. Vor allem im zwischenmenschlichen Bereich müsse noch sehr viel gearbeitet werden, denn derzeit würden Bedürfnisse, Ziele und dementsprechend gesetzte Handlungen zwischen Jung und Alt nicht akkordiert, was zwangsläufig zu Konflikten führe.

Doppler wies auf die Wichtigkeit des Faktors Zeit hin und unterstrich die Notwendigkeit einer familienfreundlichen Politik, durch die es den Familien ermöglicht werde, sich besser mit auftretenden Problemen befassen zu können.

Mitschka forderte eine demokratische Schülervertretung auch für Unterstufen und Pflichtschüler und betonte die Notwendigkeit politischer Bildung für alle Schulformen und -typen. Er zeigte sich überzeugt davon, dass politisches Interesse Jugendlicher schlagartig steigen würde, wenn sie ihre Gegenwart und Zukunft selbst mitgestalten könnten, weshalb ein einheitliches Wahlalter von 16 Jahren unumgänglich sei. Man könne jedem Kind, selbst einem Volksschüler, zumuten, in Dingen, die es betreffen, mitzubestimmen. Minderjährig sei nicht minderwertig, erklärte Mitschka.

Haubner erläuterte das Procedere bei der Begleitgruppe zum NAP. Sie sei gerne bereit, klarere Ziele zu formulieren, sollte diesbezüglich Bedarf vorliegen. Zu Fragen des Unterhaltssicherungs- und des Vorschussgesetzes gebe es eine eigene interministerielle Arbeitsgruppe, die sich mit diesen Themen befasse. Jeder Jugendliche müsse eine Ausbildung haben, das sei das erklärte Ziel der Bundesregierung, die ihre Politik auch daraufhin ausrichte, erklärte die Ministerin weiters.

Im Schulpaket 2 sei vermehrte Mitbestimmung in der Schule festgeschrieben, der Leitsatz der Mitbestimmung müsse aber auch außerpolitisch wirken, weshalb die demokratiepolitische Bildung ausgebaut und gefestigt werden müsse. Zudem betonte Haubner die Notwendigkeit der Präventivarbeit gegen Gewalt und erklärte, sie werde den von der Opposition aufgeworfenen Fragen hinsichtlich der Ungleichbehandlung von Kindern nachgehen.

Der Bericht wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien zur Kenntnis genommen und somit enderledigt. (Schluss)