Parlamentskorrespondenz Nr. 966 vom 01.12.2005

728. Sitzung des Bundesrates

Achtung: Korrektur zu dieser Aussendung PK Nr. 970 und 973

Wien (PK) - Bei der heutigen 728. Sitzung des Bundesrates ist mit Einsprüchen in drei Materien zu rechnen: Die Postgesetznovelle, das Fremdenpolizeigesetz und das Gesetz über die Errichtung der Gesellschaft "Familienmanagement GmbH" dürften die Zustimmung der Länderkammer nicht finden.

Zu Sitzungsbeginn wurden die neuen bzw. wiedergewählten Wiener Mitglieder des Bundesrates angelobt: Anna Elisabeth Haselbach (S), Albrecht Konecny (S), Roswitha Bachner (S), Mag. Harald Himmer (V), Stefan Schennach (G), Harald Reisenberger (S), Harald Vilimsky (F), Reinhard Todt (S), Gabriele Mörk (S), Dr. Franz Kühnel (V) und Mag. Gertraud Knoll (S) an. Außerdem wurde Franz Perhab (V) aus der Steiermark angelobt. Er zieht für Bundesrat Dr. Dernoscheg, der sein Mandat zurückgelegt hat, in die Länderkammer ein.

Danach wurde Anna Elisabeth Haselbach für den Rest des zweiten Halbjahres 2005, die durch die Neukonstituierung des Wiener Landtages erforderlich geworden war, als Vizepräsidentin wiedergewählt. Zum Ordner wurde Franz E. Kühnel (V) bestellt.

Sodann stand eine Novelle des Entschädigungsfondsgesetzes auf der Tagesordnung, der die Länderkammer die Zustimmung ebenso wenig verwehrte wie dem Bundes-Sportförderungsgesetz und der Änderung des Artenhandelsgesetzes. Im Anschluss daran setzte sich der Bundesrat mit dem Bericht des Außenministeriums über die EU-Präsidentschaft 2006 und mit der Jahresvorschau des Außenministeriums auseinander. Auch ein bilaterales Abkommen zwischen Österreich und der Republik Slowenien über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch deren Vertretungsbehörden und ein Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption passierten die Länderkammer anstandslos.

Als nächster Punkt stand die Änderung des Bundesimmobiliengesetzes auf der Tagesordnung. Auch hier kam es zu keinem Einspruch. Anders dann die Lage bei der Vorlage zur Errichtung einer "Familienmanagement GmbH". Die Bundesratsmehrheit begründet hier ihren Einspruch mit zu erwartenden negativen Konsequenzen der Vorlage. Die Ministerin sichere sich mit diesem Gesetz eine Weisungsrecht in Bezug auf die Geschäftsführung und die damit die direkte politische Einflussnahme. Auch könne bei Versäumnissen die Volksanwaltschaft nicht mehr angerufen werden. Der Rechnungshof habe dann nur noch sehr begrenzte Kontrollmöglichkeiten, zudem entfalle durch die gewählte Struktur die Ausschreibungspflicht für allfällige Aufträge. Zudem weist die Bundesratsmehrheit darauf hin, dass die im Begutachtungsverfahren eingelangten Stellungnahmen durchwegs eine skeptische bis ablehnende Haltung gezeigt hätten.

Zustimmung gab es hingegen zum Zahnärztekammergesetz und zum Zahnärztereform-Begleitgesetz. Auch die 8. Führerscheingesetznovelle wurde von der Länderkammer widerspruchslos zur Kenntnis genommen.

Die Postgesetznovelle und das Fremdenpolizeigesetz stießen jedoch auf Widerspruch. Der Einspruch wurde bei der Postgesetznovelle damit begründet, dass die Vorlage keine wirksame Handhabe gegen Postamtsschließungen biete, sie weiters keine reale Verbesserung für Kundinnen und Kunden bringe und keine Möglichkeiten für Länder und Gemeinden beinhalte, Verschlechterungen der Post-Infrastruktur zu verhindern. Beim Fremdenpolizeigesetz ist es der Bundesratsmehrheit vor allem um die so genannten "Scheinselbständigen" zu tun, durch welche negative Effekte für die heimischen Arbeitnehmer, aber auch für die heimischen Kleinunternehmen entstanden seien. Daher, so die oppositionellen Fraktionen, sollte es auch in Hinkunft in jedem Einzelfall zuvor ein Gutachten vom fachzuständigen Arbeitsmarktservice geben. Zudem ortet die Bundesratsmehrheit in der zuletzt stark gestiegenen Zahl beschäftigter Saisoniers, die rein rechnerisch unter den gesetzlich erlaubten Höchstwert gedrückt werde, eine Missachtung der ursprünglichen Intentionen des Gesetzgebers.

Schließlich stand die Wahl der zu entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates auf der Tagesordnung.

Hinsichtlich der Vorberatung des Umweltrechtsanpassungsgesetzes und der Änderung des Grundsatzgesetzes 1951 über die Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte sowie besonderer Felddienstbarkeiten setzte der Bundesrat den zuständigen Ausschüssen eine Frist bis zum 19. Dezember. (Schluss)


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